In die Besoldungsanpassung 2000 soll auch der Verheiratetenanteil des Familienzuschlags einbezogen werden. Dies hat der Bundesrat in seiner heutigen Stellungnahme zur Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassung 2000 beschlossen.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen beim Familienzuschlag lediglich die kinderbezogenen Anteile, nicht jedoch der Verheiratetenzuschlag in die Bezügeerhöhung einbezogen werden. Der Verheiratetenzuschlag sollte nach Auffassung der Bundesregierung deshalb nicht erhöht werden, weil er künftig nach einer gesetzlichen Novellierung in Neufällen nicht mehr gewährt und in Altfällen nicht mehr dynamisiert werden sollte. Für die gegenwärtige Bezügeanpassung ist nach Auffassung des Bundesrates jedoch zu berücksichtigen, dass der Verheiratetenzuschlag derzeit noch Bestandteil der zu dynamisierenden Besoldung ist. Die Herausnahme des Verheiratetenzuschlags von der linearen Anpassung im Vorgriff auf eine gesetzlich noch nicht realisierte Neuregelung des Verheiratetenzuschlages sei nicht gerechtfertigt. Im Übrigen entspreche die Erhöhung auch des Verheiratetenanteils des Familienzuschlags der Verfahrensweise bei den bisherigen linearen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen und dem aktuellen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst.
Der Bundesrat sprach sich darüber hinaus für eine Erweiterung des Personenkreises aus, der in den Genuss einer Einmalzahlung in Höhe von je 100 Mark für die Monate September bis Dezember 2000 kommen soll. Über die im Regierungsentwurf vorgesehenen Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 sollen auch Beamte und Soldaten der Besoldungsgruppen A 10 und A 11 begünstigt werden.
Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2000 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2000 - BBVAnpG 2000)
Drucksache 733/00 (Beschluss)
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