21.12.2000

Bundesrat fordert Verbesserung bei der Besteuerung von Internet und PCs

Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung für die Schaffung einer gesetzlichen Vorschrift ausgesprochen, wonach bei Arbeitnehmertätigkeiten, die üblicherweise unter Benutzung einer Computeranlage erledigt werden, typisierend ein bestimmter beruflicher Anteil der Anschaffungskosten eines privat angeschafften Personalcomputers steuermindernd berücksichtigt wird.

In der Begründung seiner Entschließung führte der Bundesrat aus, der Einsatz moderner EDV-Arbeitsmittel gewinne in der heutigen Arbeitswelt und damit insbesondere auf den Gebieten der Bildung und Ausbildung immer stärkere Bedeutung. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat die neu geschaffene Regelung zur Steuerfreistellung der Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationseinrichtungen.

Ebenso unterstützt der Bundesrat gesetzgeberische Aktivitäten, die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung zu schaffen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt PCs - einschließlich Zubehör und Internet-Zugang - übereignet. Das gleiche soll gelten für Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Internetnutzung gezahlt werden.

Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der steuerlichen Behandlung von Internet und Personalcomputern

Drucksache 604/00 (Beschluss)

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