25.02.2000

Bundesrat nimmt Stellung zu Änderungen des Passgesetzes

Angesichts der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft im Sommer dieses Jahres soll befürchteten Ausschreitungen von Fußballrowdies durch neue gesetzliche Regelungen vorgebeugt werden. Der Bundesrat hat heute zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der insbesondere Änderungen des Passrechts vorsieht. Danach soll künftig die verbotswidrige Ausreise strafbewehrt sein, wenn lediglich vorübergehende Passbeschränkungen angeordnet wurden. Bislang ist nur die Ausreise trotz dauerhafter Passversagung strafbar. Die Bundesregierung erhofft sich davon eine abschreckende Wirkung auf so genannte Hooligans. Da die Gefährdungslage bei internationalen Sportveranstaltungen stets nur räumlich und zeitlich begrenzt ist, kommen in aller Regel allein Passbeschränkungen und keine Passversagungen für gewaltbereite Hooligans in Frage. Darüber hinaus dient der Gesetzentwurf der Bereinigung des Pass- und Personalausweisrechts von überholten Vorschriften.

Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme unter anderem an, die Speicherung von Passbeschränkungen im polizeilichen Grenzfahndungsbestand zuzulassen, um entsprechende gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen oder zumindest zu erleichtern. In diesem Zusammenhang spricht sich der Bundesrat ferner dafür aus, bei Passbeschränkungen die Sicherstellung von Pässen zu erlauben, um eine unbefugte Passbenutzung zu verhindern. Außerdem sollte nach Auffassung des Bundesrates die für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständige Behörde auch im Falle von Passbeschränkungen die Ausreise ohne weitere Prüfung zwingend untersagen müssen. Raum für eine eigene Ermessensentscheidung sei hier nicht, da die Passbehörde bereits zuvor entschieden habe.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts

- Drucksache 48/00 (Beschluss) -  

1.906 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.