25.02.2000

Vereidigung von Zeugen im Strafverfahren soll im Ermessen des Gerichts liegen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Initiative Baden-Württembergs einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, wonach die Vereidigung von Zeugen - in Anpassung an die gerichtliche Praxis - dem Ermessen des Gerichts überlassen sein soll. Die Entscheidung des Gerichts soll der Revisionsrüge entzogen sein.

In der Begründung wird angeführt, dass der Gesetzentwurf damit der Praxis in Strafverfahren Rechnung trage, nach der der Richter im Anschluss an entsprechende Verzichtserklärungen von Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagten von der Vereidigung vernommener Zeugen absieht. Zudem werde auch im Zivilprozess und nach anderen Verfahrensordnungen nicht regelmäßig vereidigt. Dort stehe die Vereidigung des Zeugen vielmehr - von Vereidigungsverboten abgesehen - im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.

Der vorliegende Gesetzentwurf lag dem Deutschen Bundestag bereits als Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Strafrechtlicher Bereich) des Bundesrates vor und war dem Grundsatz der Diskontinuität anheim gefallen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung(§§ 57 ff. StPO) und anderer Gesetze

- Drucksache 773/99 (Beschluss) - 

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