25.02.2000

Bundesrat stimmt Beschleunigung der Verfahren vor den Arbeitsgerichten zu

Einer Beschleunigung arbeitsgerichtlicher Prozesse steht nichts mehr im Weg. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem auf einen eigenen Entwurf zurückgehenden Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zugestimmt. Ausdrücklich stellte der Bundesrat fest, dass dieses Gesetz seiner Zustimmung bedarf, weil es Auswirkungen auf die Tätigkeit der jeweiligen Landesjustizverwaltungen habe. Damit widerspricht er der Auffassung des Deutschen Bundestages, der von einem Einspruchsgesetz ausgeht.

Das ab 1. Mai 2000 in Kraft tretende Gesetz sieht insbesondere vor, das Güteverfahren auszubauen, das Verfahren durch die Erweiterung der Rechte des Vorsitzenden zur Vorbereitung der Kammerverhandlungen zu straffen sowie die Berufungssumme von derzeit 800 auf 1.200 Mark anzuheben. Außerdem müssen Kündigungen, befristete Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge aufgrund entsprechender Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zukünftig schriftlich erfolgen. Über Anträge auf nachträgliche Zulassung verspätet erhobener Kündigungsschutzklagen werden die Kammern jetzt auch ohne mündliche Verhandlung beschließen können.

Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz)

- Drucksache 63/00 (Beschluss) -

1.377 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.