25.02.2000

Zulassung von Drogenkonsumräumen künftig Sache der Länder

Nachdem der Deutsche Bundestag in seiner gestrigen Sitzung das Dritte Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes auf entsprechende Empfehlung des Vermittlungsausschusses in geänderter Fassung beschlossen hat, erteilte der Bundesrat dem Gesetz heute die Zustimmung. Die neuen Vorschriften machen die Zulassung und den Betrieb von Drogenkonsumräumen vom Erlass landesrechtlicher Regelungen abhängig. Diese müssen gewissen Mindestanforderungen insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Kontrolle des Drogenkonsums genügen und dabei - so die nachträglich vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene Ergänzung - auch ausstiegsorientierte Beratungs- und Therapieangebote festlegen. Für die Legalisierung der bereits im Betrieb befindlichen "Fixerstuben" haben die Länder zwei Jahre Zeit. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird für die Länder im Wege der Organleihe insbesondere das sog. Substitutionsregister führen.

Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz - 3. BtMG-ÄndG)

- Drucksache 121/00 (Beschluss) - 

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