Der Bundesrat hat eine Entschließung zu den Fortsetzungsverhandlungen zum WTO-Agrarabkommen gefasst. Danach wird die Bundesregierung aufgefordert, bestimmte Aspekte bei der Festlegung der deutschen Verhandlungsposition zum Mandat der Europäischen Union (EU) und bei ihrer eigenen Verhandlungsführung für die kommenden WTO-Verhandlungen zu berücksichtigen. Angesichts der Konkurrenzsituation auf dem Weltmarkt müsse insbesondere die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der deutschen Landwirte gesichert werden. Der Bundesrat plädiert deshalb dafür, eine weitere Öffnung des EU-Agrarmarktes zu verhindern. Außerdem soll das Mandat der EU für die Verhandlungen an die AGENDA-Beschlüsse über die Marktordnungsreform einschließlich des Stützungsregimes und die Milchquotenregelungen gebunden sein. Der Bundesrat spricht sich weiter dafür aus, dass die EU eine verbindliche Einbeziehung zum Beispiel von Verbraucher-, Umwelt-, Pflanzen- und Tierschutzstandards in internationale Verträge anstrebt und sich für eine Verknüpfung dieser Vereinbarungen mit dem WTO-Agrarabkommen einsetzt. Die Zielsetzung des freien Welthandels dürfe nicht über den Umwelt- und Gesundheitsschutz dominieren. Schließlich sollten nach Auffassung des Bundesrates die in der EU geltenden Normen und Kontrollen im Lebensmittelsicherheitsbereich international anerkannt und abgesichert werden.
Entschließung des Bundesrates zu den Fortsetzungsverhandlungen zum WTO-Agrarabkommen
- Drucksache 683/99 (Beschluss) -
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