Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Zuleitung einer Verordnung an die Bundesregierung beschlossen, wonach dem durch Sturmschäden eingetretenen Überangebot von Holz durch eine Begrenzung des planmäßigen Holzeinschlags entgegengewirkt werden soll. Hintergrund des Verordnungsentwurfs sind die Stürme am zweiten Weihnachtsfeiertag des vergangenen Jahres ("Lothar"), die allein in der Bundesrepublik zu kalamitätsbedingten Holzanfällen in Höhe von 28 Millionen Festmetern geführt haben. Betroffen waren insbesondere das Land Baden-Württemberg, daneben auch Bayern und Rheinland-Pfalz. Riesige Holzmengen sind darüber hinaus in Frankreich und der Schweiz angefallen. Dem dadurch drohenden Preisverfall soll durch Holzeinschlagsbeschränkungen entgegengewirkt werden. Die Höhe der Einschlagsbeschränkung soll in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern für die Holzartengruppe Fichte auf 60 Prozent, für die übrigen Länder auf 75 Prozent dieser Holzartengruppe festgesetzt werden. Bei der Buche soll der Einschlag auf 60 Prozent in Baden-Württemberg, 85 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern und 75 Prozent im übrigen Bundesgebiet beschränkt werden.
Der Präsident des Bundesrates, Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, stellte fest, dass dieser Beschluss des Bundesrates wegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Angelegenheit ausnahmsweise die Zustimmung des Bundesrates zum unmittelbaren Erlass einer solchen Verordnung durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einschließt.
Entwurf einer Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2000
- Drucksache 39/00 (Beschluss) -
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