04.02.2000

Bundesrat für Begrenzung des planmäßigen Holzeinschlags wegen "Lothar"

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Zuleitung einer Verordnung an die Bundesregierung beschlossen, wonach dem durch Sturmschäden eingetretenen Überangebot von Holz durch eine Begrenzung des planmäßigen Holzeinschlags entgegengewirkt werden soll. Hintergrund des Verordnungsentwurfs sind die Stürme am zweiten Weihnachtsfeiertag des vergangenen Jahres ("Lothar"), die allein in der Bundesrepublik zu kalamitätsbedingten Holzanfällen in Höhe von 28 Millionen Festmetern geführt haben. Betroffen waren insbesondere das Land Baden-Württemberg, daneben auch Bayern und Rheinland-Pfalz. Riesige Holzmengen sind darüber hinaus in Frankreich und der Schweiz angefallen. Dem dadurch drohenden Preisverfall soll durch Holzeinschlagsbeschränkungen entgegengewirkt werden. Die Höhe der Einschlagsbeschränkung soll in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern für die Holzartengruppe Fichte auf 60 Prozent, für die übrigen Länder auf 75 Prozent dieser Holzartengruppe festgesetzt werden. Bei der Buche soll der Einschlag auf 60 Prozent in Baden-Württemberg, 85 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern und 75 Prozent im übrigen Bundesgebiet beschränkt werden.

Der Präsident des Bundesrates, Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, stellte fest, dass dieser Beschluss des Bundesrates wegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Angelegenheit ausnahmsweise die Zustimmung des Bundesrates zum unmittelbaren Erlass einer solchen Verordnung durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einschließt.

Entwurf einer Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2000

- Drucksache 39/00 (Beschluss) - 

1.709 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.