04.02.2000

Geltungsdauer fernstraßenrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse soll verlängert werden

Auf Antrag des Landes Baden-Württemberg hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen für Bauvorhaben im Bereich der Bundesfernstraßen verlängert werden soll. Klargestellt wird darüber hinaus, dass eine Unterbrechung der Durchführung des Plans die Geltungsdauer der fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse nicht berührt. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es, die gegenwärtig und künftig voraussichtlich verfügbaren Mittel für den Bundesfernstraßenbau stünden mittlerweile außer Verhältnis zu der großen Anzahl nicht abgearbeiteter Planfeststellungsbeschlüsse, vor allem in den alten Bundesländern. Dadurch werde die nach derzeitiger Gesetzeslage fristgerechte Umsetzung bestandskräftiger Planfeststellungsbeschlüsse verhindert.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (... FStrÄndG)

- Drucksache 772/99 (Beschluss) - 

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