Künftig werden Verkehrsteilnehmer höhere Verwarnungsgelder für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zahlen müssen. Der Bundesrat stimmte heute der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erteilung einer Verwarnung bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten mit zwei geringfügigen textlichen Änderungen zu. Angehoben werden die Regelsätze der Verwarnungsgelder zum Beispiel für Verkehrsverstöße von Radfahrern, rechtswidrige Benutzung von Busspuren, nicht ausreichende Ladungssicherung, vorschriftswidriges Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren sowie für Missachtung von Einbau- und Kennzeichnungsvorschriften von Kindersitzen am Beifahrerplatz mit Airbag. Im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde die Verwaltungsvorschrift von der Bundesregierung und nicht mehr vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vorgelegt.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Erteilung einer Verwarnung bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (VerwarnVwV)
- Drucksache 653/99 (Beschluss) -
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