04.02.2000

Europaweit keine Phthalate in Kinderspielzeug

Der Bundesrat hat heute zu einem Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Vorschriften hinsichtlich der Verwendung gefährlicher Phthalate Stellung genommen. Phthalate werden als Weichmacher in Kunststoff eingesetzt und unter anderem für die Herstellung von Spielzeug verwendet. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass aus Gründen des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes europaweit über den Richtlinienvorschlag hinausgehend alle Phthalate in Spielzeugen für Kinder unter drei Jahren verboten werden sollten, wenn sie eine Konzentration von 0,1 Prozent überschreiten. Außerdem sollten die toxisch wirkenden Weichmacher nicht nur, wie es der Richtlinienvorschlag vorsieht, in Spielzeugen verboten werden, die "bestimmungsgemäß" von Kleinkindern in den Mund genommen werden zum Beispiel Beißringe, sondern auch in solchem Spielzeug, das "vorhersehbar" in den Mund genommen wird. Insgesamt bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Nachbesserung des Richtlinienvorschlags einzusetzen. Ziel sollte dabei eine inhaltliche Angleichung des Richtlinienvorschlags an die Bestimmungen der nunmehr geänderten Bedarfsgegenständeverordnung sein.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur 22. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Phthalate) sowie zur Änderung der Richtlinie 88/378/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug

- Drucksache 709/99 (Beschluss) - 

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