04.02.2000

Keine Einwände gegen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) keine Einwände erhoben. Das Vertragsgesetz soll die Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Römischen Statuts des IStGH vom 17. Juli 1998 schaffen.

Nach dem Statut wird der IStGH seinen Sitz in den Niederlanden (Den Haag) haben und neben den ebenfalls dort ansässigen Internationalen Gerichtshof treten, der für die Entscheidung zwischenstaatlicher Streitigkeiten zuständig ist. Der IStGH wird für vier besonders schwere Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das noch genauer zu definierende Verbrechen der Aggression) zuständig sein. Die nationale Strafgerichtsbarkeit soll dabei allerdings nicht ersetzt werden. Nur dann, wenn Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, die schweren Straftaten der genannten Art ernsthaft zu verfolgen, soll der IStGH tätig werden. Die Vorlage beschränkt sich auf die Zustimmung zum Vertrag. Mit der vorgezogenen Einbringung soll eine frühzeitige Ratifizierung erreicht und damit das besondere Engagement der Bundesrepublik Deutschland für die Durchsetzung und Fortentwicklung des Völkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes deutlich gemacht werden.

Entwurf eines Gesetzes zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 (IStGH-Statutgesetz)

- Drucksache 716/99 (Beschluss) - 

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