Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das "KapCoRiLiG" gebilligt. Dieses Gesetz sieht insbesondere die Umsetzung der so genannten GmbH & Co-Richtlinie vor, wonach offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafter ausschließlich Kapitalgesellschaften sind, die für Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen zur Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses zu beachten haben. Daneben sieht das Gesetz die Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur so genannten GmbH-Publizität vor. Weitere Änderungen betreffen handels- und bilanzrechtliche Vorschriften.
Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsrechtlicher Bestimmungen (Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz - KapCoRiLiG)
- Drucksache 7/00 (Beschluss) -
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