Der Bundesrat hat das Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" gebilligt. Damit kann die nunmehr rechtsfähige Stiftung ihre Arbeit aufnehmen und den Grundsatzbeschluss des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1999, in der Mitte Berlins ein Denkmal zu errichten, umsetzen. Realisiert werden soll der Entwurf eines Stelenfeldes von Peter Eisenman (Eisenman II) sowie ein dazugehöriger Ort der Information über die zu ehrenden Opfer und die authentischen Stätten des Gedenkens. Die Stiftung löst die für die Übergangszeit eingerichtete unselbständige Stiftung gleichen Namens ab und übernimmt deren Vermögen. Den Stiftungsgremien sollen Vertreter des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung, des Landes Berlin, des Förderkreises zur Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas e.V., des Zentralrates der Juden in Deutschland, der Jüdischen Gemeinde Berlin, des jüdischen Museums Berlin, der Stiftung Topographie des Terrors, der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland, Repräsentanten der Opfergruppen sowie weitere Sachverständige angehören.
Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"
- Drucksache 8/00 (Beschluss) -
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