04.02.2000

Bundesrat fasst Entschließung zur Eröffnung der Regierungskonferenz zu institutionellen Fragen der Europäischen Union

Zur Eröffnung der Regierungskonferenz der EU-Mitgliedstaaten zu institutionellen Fragen der Europäischen Union hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung einstimmig eine Entschließung gefasst. Darin vertritt er die Auffassung, dass die Europäische Union vor einem umfassenden Reformprozess stehe. Zu diesem notwendigen Reformprozess zähle, so der Bundesrat, eine klare Aufgabenverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten. Größe und Zusammensetzung der Europäischen Kommission müssen sich nach Auffassung des Bundesrates zukünftig stärker als bisher unter Beachtung von Effizienzgesichtspunkten sowohl an politischen Kriterien als auch an den wahrzunehmenden Aufgaben orientieren. In diesem Zusammenhang sprach sich der Bundesrat für eine Obergrenze im Hinblick auf die Zahl der Kommissionsmitglieder aus. Darüber hinaus sei eine Neuordnung der Stimmengewichtung im Rat unverzichtbar. In Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union sollten Mehrheitsentscheidungen im Rat zur Regel werden. Betont wurde, dass die Anwendung des Mehrheitsprinzips im Rat bei der Gesetzgebung grundsätzlich mit der Mitentscheidung des Europäischen Parlaments einhergehen sollte. Beim Übergang zu Mehrheitsentscheidungen müsse allerdings darauf geachtet werden, dass die verfassungsmäßigen Länderzuständigkeiten gewahrt bleiben. Die Regierungskonferenz sollte schließlich auch dazu dienen, regionale Anliegen im Rahmen der Europäischen Union weiter zu entwickeln.

Der Bundesrat kündigte an, seine Forderungen zur Regierungskonferenz sowie zu weiteren Reformanliegen - insbesondere auch zu einer exakteren Kompetenzabgrenzung - im Verlauf der Verhandlungen zu konkretisieren und im Einzelnen darzulegen. 

Entschließung des Bundesrates zur Eröffnung der Regierungskonferenz zu institutionellen Fragen

- Drucksache 61/00 (Beschluss) -

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