01.09.2023: Festakt zu 75 Jahre Parlamentarischer Rat
Vor 75 Jahren konstituierte sich der Parlamentarische Rat. Anlässlich dieses Jubiläums nahm Bundesratspräsident Dr. Peter Tschentscher am 1. September 2023 an einer Feierstunde des Deutschen Bundestags teil. Zuvor sprach er mit Jugendlichen, die sich in einem Workshop mit dem Grundgesetzt auseinandergesetzt hatten.
Die Feierstunde fand im Museum Koenig in Bonn, dem historischen Ort der Eröffnungsfeier des Parlamentarischen Rates, statt. Festredner war Bundespräsident a.D. Joachim Gauck. Bundesratspräsident Dr. Peter Tschentscher und Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hielten Begrüßungsansprachen. Dabei würdigte der Bundesratspräsident den Föderalismus als Rückgrat unserer Demokratie und als Ausdruck der Vielfalt Deutschlands.
Kreativer Workshop zum Jubiläum
Am Vorabend der Festveranstaltung, am 31. August 2023, traf der Bundesratspräsident am ehemaligen Sitz des Bundesrates in Bonn Jugendliche, die zuvor am Kreativworkshop „Die Freiheit, ich zu sein! Was das Grundgesetz mit mir zu tun hat“ teilgenommen hatten. Bei der Veranstaltung von Bundestag, Bundesrat und dem Bonner Haus der Geschichte kamen Schülerinnen und Schüler aus Potsdam und Bonn zusammen. Sie sprachen über die für sie wichtige Artikel und Aspekte des Grundgesetzes und hielten ihre Gedanken und Kommentare künstlerisch fest. Im Anschluss an die Festveranstaltung am 1. September hatten sie dann Gelegenheit, sich über ihre Arbeiten mit Repräsentantinnen und Repräsentanten der Verfassungsorgane auszutauschen.
Konstituierung des Parlamentarischen Rates
Der Parlamentarische Rat wurde am 1. September 1948 mit einem Festakt im Bonner Naturkundemuseum Koenig eröffnet. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die Westalliierten zuvor die elf westdeutschen Ministerpräsidenten ermächtigt, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Deren Aufgabe sollte darin bestehen, eine Verfassung nach dem Leitbild einer föderalen demokratisch-parlamentarischen Ordnung zu erarbeiten. Fast neun Monate nach seiner Einsetzung lag schließlich ein Grundgesetzentwurf zur Abstimmung vor, nach dessen Annahme die Deutschen wieder schrittweise eine eigene Regierungsverantwortung erhielten.
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