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Foto: Kollage

Nr. 8: Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform I im Jahr 2006 benötigen rund 40 Prozent der Gesetzesbeschlüsse des Bundestages die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates. Der andere Teil der Gesetze gehört zu den Einspruchsgesetzen, bei denen die Mitbestimmungsrechte des Bundesrats geringer sind. Mehr…

© dpa / pa / Fishman

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