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Viertes Gesetz zur Änderung des BundesschienenwegeausbaugesetzesBundesschienenwegeausbaugesetz

  1. Inhalt
  2. Beratungsgang
  3. Ergebnis

Inhalt

Vermittlungsverfahren für neue Regeln beim Schienenwegeausbau

In seiner Sitzung am 22. März 2024 hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes in den Vermittlungsausschuss überwiesen, um sie in einigen Punkten überarbeiten zu lassen.

Ziel des Gesetzes ist es, neue Investitionsmöglichkeiten in das ca. 33.800 km lange Schienennetz des Bundes zu schaffen.

Kostentragung für Schienenersatzverkehr bei Vollsperrung

Der Bundesrat fordert in seiner Begründung für die Anrufung des Vermittlungsausschusses eine gesetzliche Verpflichtung der Eisenbahnen des Bundes zur Kostenübernahme von Ersatz- und Umleitungsverkehren.

Wenn die am stärksten frequentierten Bahnstrecken (Hochleistungskorridore) unter mehrmonatiger Vollsperrung generalsaniert werden, sei ein sehr gut funktionierender Schienenersatzverkehr erforderlich, um einer dauerhaften Abwanderung der Nachfrage von der Schiene vorzubeugen. Dieser Ersatzverkehr müsse durch den Bund mitfinanziert werden.

Förderung für Bahnhöfe und digitale Schienenfahrzeuge

Zudem sei es notwendig, Empfangsgebäude von Bahnhöfen ausdrücklich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur festzulegen und die Förderung der Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit digitalen (ECTS)-Bordgeräten entsprechend dem Zielbild des Programmes „Digitale Schiene“ gesetzlich zu verankern.

Sanierung nicht nur der Hauptstrecken

Schließlich fordert der Bundesrat, dass eine Leistungssteigerung im gesamten Netz sichergestellt werden müsse und Sanierungen nicht auf Hochleistungskorridore beschränkt werden dürften. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Strecken im ländlichen Raum, die bereits jetzt heruntergekommen sind, qualitativ und technisch noch mehr ins Hintertreffen geraten.

06.06.2024

Beratungsgang

12.06.2024 - Sitzung: Einigung

Ergebnis

Vermittlungsausschuss unterbreitet Einigungsvorschlag zum Bundesschienenwegeausbaugesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag für das Bundesschienenwegeausbaugesetz vorgelegt. Dieser betrifft den Umfang von Sanierungsmaßnahmen am Schienennetz und die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern.

Leistungssteigerung im gesamten Netz

Die Einigung sieht eine Leistungssteigerung im gesamten Schienennetz des Bundes vor: Das Konzept der Sanierung von besonders stark frequentieren Trassen dürfe nicht zu Lasten anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss stellt klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in das übrige Schienennetz investiert wird.

Bahnhöfe Teil des Schienennetzes

Der Vorschlag beinhaltet zudem die Regelung, dass Empfangsgebäude von Bahnhöfen im Rahmen des Förderrechts als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur gelten. Sie gehören demnach zu den Schienenwegen, soweit sie nicht ausschließlich kommerziell genutzt werden.

Kostentragung bei Ersatzverkehr

Eine Einigung fand der Vermittlungsausschuss auch beim Thema Schienenersatzverkehr. Hier wurde eine Grundlage für die Kostentragung für straßen- oder schienengebundenen Ersatzverkehr geschaffen: Bei Fällen, in denen Strecken aufgrund von Generalsanierungen mehrere Monate gesperrt werden, müssen sich Bund und Länder an den Kosten für den Ersatzverkehr beteiligen, die zuvor durch das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt wurden.

Finanzielle Beteiligung des Bundes

Der Einigungsvorschlag sieht auch vor, dass sich der Bund im Rahmen der Digitalisierung der Schienenwege an infrastruktur- und fahrzeugseitigen Kosten beteiligt. Hierzu gehört unter anderem die Ausrüstung mit Systemen, welche die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gewährleisten und die Kapazität steigern.

Schließlich legte der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag zur finanziellen Förderung der Ausrüstung bereits vorhandener Schienenfahrzeuge mit den notwendigen digitalen (ETCS)-Bordgeräten vor. Demnach beteiligt sich der Bund an der Finanzierung sogenannter First of Class und Serienausstattungen von Fahrzeugen bis zu einem bestimmten Prozentsatz.

Die operative Steuerung der Digitalisierung soll eine Koordinierungsstelle übernehmen, die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen, den Infrastrukturunternehmen des Bundes, den Ländern und den Aufgabenträgern errichtet und betrieben und durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstützt wird.

Wie es weitergeht

Der Bundesrat hat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am 14. Juni 2024 zugestimmt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

14.06.2024

Ergebnis des Vermittlungsverfahrens:

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