Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)Krankenhaustransparenzgesetz

  1. Inhalt
  2. Beratungsgang
  3. Ergebnis

Inhalt

Mehr Durchblick für Patienten

Das vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossene Gesetz zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, welches die Bevölkerung über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informiert. Das soll Patienten helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen.

Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

Der Bundesrat hat am 24. November 2023 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen, um es dort grundlegend überarbeiten zu lassen.

Breite Kritik aus den Ländern

Der Bundesrat begrüßt zwar grundsätzlich das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität weiter zu verbessern.

Das Krankenhaustransparenzgesetz verfehle allerdings sein Ziel, die Auswahlentscheidungen der Patientinnen und Patienten durch laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung zu fördern, bemängelt der Bundesrat. Kritik übt er auch an der Zuordnung der Leistungsgruppen, dem überbordenden Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken sowie am nicht ausreichenden Rechtschutz für die Krankenhäuser.

Zudem seien die für eine kurzfristige Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser genannten Maßnahmen noch nicht ausreichend. Bis die Vergütungsreform ihre Wirkungen entfalten kann, ist aus Sicht des Bundesrates eine insgesamt tragfähige finanzielle Überbrückungshilfe durch den Bund dringend geboten.

21.02.2024

Beratungsgang

21.02.2024 - Sitzung: Einigung

Ergebnis

Vermittlungsausschuss bestätigt Krankenhaustransparenzgesetz

In seiner Sitzung am 21. Februar 2024 einigte sich der Vermittlungsausschuss, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 28. März 2024 in Kraft.

Bundesrat fordert umfassende und verständliche Informationen

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der praktischen Umsetzung oder bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und Angehörige wesentlich sind und dass diese in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sind. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

03.04.2024

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