Das Sekretariat des Bundesrates arbeitet intensiv daran, die von ihm verantworteten Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (erstellt am: 1. Juni 2024) gilt für den Internetauftritt www.bundesrat.de.
Am 20. Februar 2023 wurde im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit und Informationstechnik eine vereinfachte Prüfung des Internetauftritts durchgeführt. Wesentliche Barrieren, die dieser Test aufgezeigt hat, wurden beseitigt. Im Anschluss fand am 31. Juli 2024 ein Selbsttest für die Website www.bundesrat.de statt.
Inhalte mit Barrieren
- Auf der Startseite werden im Screenreader zuerst die Links der Hauptnavigation und erst im Anschluss die Links der Metanavigation ausgegeben, was nicht der visuellen Anordnung entspricht.
- Übernehmen Nutzerinnen oder Nutzer beim Sucheingabefeld einen Wert der Vorschlagsliste, dann wird die Suche automatisch gestartet. Darüber wird im Vorfeld nicht informiert.
- Einige PDF-Dokumente / Downloads sind nicht barrierefrei - Dazu gehören Dokumente mit Inhalten, die von externen Stellen erstellt worden sind, und Drucksachen und Plenarprotokolle früherer Jahrgänge. Zukünftig sollen diese durch barrierefreie Versionen ersetzt werden.
- Ältere Videos ohne Untertitel in der Mediathek – Hier stehen alternativ für die Texte zu den Reden in der Plenarsitzung die jeweiligen Sitzungsprotokolle zur Verfügung. Alle aktuellen Videos sind mit Untertiteln und teilweise mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache abrufbar.
Barriere melden
Wenn Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten der genannten Website und Anwendungen aufgefallen sind, oder Sie Anregungen für Verbesserungen haben, können Sie uns gern eine Nachricht senden.
Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns per E-Mail, Post oder Telefon:
De-Mail: de-mail@bundesrat.de-mail.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG eingerichtet worden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetpräsenz der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de