BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1048. Sitzung am 18.10.2024

Neues Präsidium, Stopp für Teile des Sicherheitspaketes, grünes Licht für weniger Bürokratie

Neues Präsidium, Stopp für Teile des Sicherheitspaketes, grünes Licht für weniger Bürokratie

Wie jedes Jahr im Oktoberplenum stand auch dieses Mal die Wahl des Präsidiums oben auf der Tagesordnung. Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes, wurde zur neuen Präsidentin gewählt. Das vom Bundestag beschlossene Sicherheitspaket passierte den Bundesrat nur in Teilen.

Zu Beginn der Plenarsitzung am 18. Oktober 2024 zog Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig eine Bilanz ihrer Amtszeit. Im Anschluss wählte der Bundesrat einstimmig die Ministerpräsidentin des Saarlandes Anke Rehlinger zu seiner neuen Präsidentin.

Wahlen für das neue Geschäftsjahr

Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) wurde als erste Vizepräsidentin, Andreas Bovenschulte (Bremen) als zweiter Vizepräsident gewählt. Der Bundesrat bestimmte den Vorsitz für die Europakammer und die Schriftführer. Zudem bestätigte er die 16 Vorsitzenden der Ausschüsse für das neue Geschäftsjahr.

Gesetze aus dem Bundesrat

Acht Gesetze aus dem Bundestag standen auf der Tagesordnung. Dazu gehörten auch die beiden Gesetze des sogenannten Sicherheitspaketes. Von diesen billigte der Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems. Für den zweiten Teil des Paketes, das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das hingegen nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten kann, fand sich keine Mehrheit. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, hierzu den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Die weiteren Gesetze aus dem Bundestag, darunter das Bürokratieentlastungsgesetz und das Gesetz zur rechtsmissbräuchlichen Ersteigerung von Schrottimmobilien passierten den Bundesrat.

Initiativen der Länder

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung außerdem beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen beim Bundestag einzubringen (TOP 11). Er fasste zudem fünf Entschließungen, unter anderem zum Elterngeldanspruch für Pflegeeltern, zur Reform der Pflegeversicherung, zur Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit der Länder und Kommunen (TOP 14) sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen in der Automobilindustrie.

Vorhaben der Bundesregierung

Der Bundesrat nahm zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung, etwa zum klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung, zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (TOP 18) sowie zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (TOP 27).

Zustimmungen zu Regierungsverordnungen

Schließlich stimmten die Länder mehreren Rechtsverordnungen zu, darunter mit Maßgaben der Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen.

Eine Auswahl an Beschlüssen stellt die Rubrik BundesratKOMPAKT nachfolgend vor. Die gesamte Tagesordnung mit allen zugehörigen Drucksachen-Downloads finden Sie hier.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Ansehen, Teilen und Download bereit.

Personalien

Top 1Präsidentschaftswechsel

Foto: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Ministerpräsidentin Anke Rehlinger

© Foto: Staatskanzlei Saarland Jennifer Weyland

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Anke Rehlinger neue Bundesratspräsidentin

Anke Rehlinger wird neue Präsidentin des Bundesrates: Der Bundesrat wählte die Ministerpräsidentin des Saarlandes am 18. Oktober 2024 einstimmig zu seiner Vorsitzenden. Rehlinger tritt ihr Amt am 1. November 2024 an.

Präsidium

Sie löst Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) ab, die im kommenden Jahr als erste Vizepräsidentin weiterhin Teil des Präsidiums bleibt. Zum zweiten Vizepräsidenten wählte der Bundesrat den Bremer Bürgermeister und Präsidenten des Bremer Senats Andreas Bovenschulte.

Königsteiner Vereinbarung

Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen. Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von der Einwohnerzahl die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgänger und Nachfolgerin mit im Präsidium

Auch die Wahl der beiden Vizepräsidenten folgte einer traditionellen Regel: Zur ersten Vizepräsidentin wurde die Präsidentin des Vorjahres, zum zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nächsten Geschäftsjahres gewählt.

Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates - gewählt wurde per Aufruf der einzelnen Länder.

 

Stand: 18.10.2024

Video

Top 2Europakammerwahl

Foto: Portal Haus mit Europafahne und Deutschlandfahne

© Foto: Bundesrat | Dirk Deckbar

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Neue Vorsitzende für Europakammer des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 den Vorsitz seiner Europakammer für das neue Geschäftsjahr gewählt, das am 1. November 2024 beginnt.

Vorsitz geht an das Saarland

Nach der traditionellen Länder-Reihenfolge, die dem neuen Präsidium des Bundesrates entspricht (sh. TOP1), wurde Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes, als Vorsitzende gewählt. Ministerin Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern) wurde zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Staatsrat Olaf Joachim (Bremen) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Für Eilfälle

Die Europakammer kann stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen, wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist.

Stand: 18.10.2024

Nähere Informationen:

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Top 3Ausschussvorsitzende

Foto: Blick in einen Ausschusssaal während einer Sitzung

© Foto: Bundesrat | Frank Bräuer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Vorsitzende der Fachausschüsse gewählt

Bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden für das am 1. November beginnende Geschäftsjahr 2024/2025 hat der Bundesrat am 18. Oktober 2024 alle 16 bisherigen Vorsitzende in ihren Ämtern wiedergewählt und bestätigt.

Traditionell hält jedes Bundesland einen festen Vorsitz in einem der 16 Fachausschüsse.

Stand: 18.10.2024

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Top 4Schriftführer

Foto: Staatsminister Eric Beißwenger | Staatsrat Dr. Olaf Joachim

© Foto: csu-landtag.de | Rolf Poss / LIS Bremen | Michael Schnelle

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Beißwenger und Joachim zu Schriftführern im Bundesrat gewählt

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 Eric Beißwenger, Bayerischer Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales, sowie Staatsrat Olaf Joachim, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa, zu Schriftführern für das neue Geschäftsjahr gewählt.

Notarfunktion

Während des Plenums sitzen die Schriftführer üblicherweise abwechselnd neben der Präsidentin und unterstützen sie bei der Sitzungsleitung. Insbesondere zählen sie die von den Ländern durch Handzeichen abgegebenen Stimmen bei den zahlreichen Abstimmungen im Plenum. Bei Grundgesetzänderung oder auf Antrag eines Landes rufen sie die einzelnen Länder in alphabetischer Reihenfolge auf und notieren das Abstimmungsverhalten.

Stand: 18.10.2024

Mehr zur Stimmabgabe im Bundesrat:

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Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 8Schrottimmobilien

Foto: Saniertes und unsaniertes Wohnhaus

© Foto: AdobeStock | Anke Thomass

  1. Beschluss

Beschluss

Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien gebilligt

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 18. Oktober 2024 das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien gebilligt.

Grundstücksersteigerung ohne Kaufpreiszahlung

Im Fokus des Gesetzes stehen Fälle, in denen Gebäude bei Zwangsversteigerungen erworben werden, die Ersteher jedoch nie den Kaufpreis bezahlen und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies ist nur bei Versteigerungen möglich, da man hier bereits mit dem Zuschlag und nicht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.

Gerichte sollen Grundstücke verwalten

Diesem Missbrauch soll das Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz Einhalt gebieten. Es ermöglicht Gemeinden, in einem Zwangsversteigerungsverfahren die gerichtliche Verwaltung des Grundstücks zu beantragen. Während der gerichtlichen Verwaltung sind Mieteinkünfte nicht mehr an den Ersteher, sondern an den bestellten Verwalter zu zahlen. Dies soll dem Anreiz entgegenwirken, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung des Kaufpreises finanziellen Nutzen aus dem Grundstück zu ziehen.

Ausfertigung und Verkündung

Das Gesetz wurde am 30. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 31. Oktober 2024 in Kraft.

Stand: 30.10.2024

Top 9Bürokratieentlastungsgesetz

Foto: Hängeregistratur mit Akten

© Foto: PantherMedia | primestockphotography

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet.

Finanzielle Entlastung durch weniger Bürokratie

Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.

Erleichterungen bei Steuersachen, Wegfall der Hotelmeldepflicht

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege - diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden,
  • eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,
  • keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige,
  • mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift,
  • digitale Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können - dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26. April 2024 zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert,
  • Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können sowie
  • digitale Steuerbescheide.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu einem großen Teil am ersten Tag des ersten Quartals 2025 in in Kraft.

Stand: 30.10.2024

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Top 41Innere Sicherheit

Foto: Eine Polizistin und ein Polizist im öffentlichen Raum

© Foto: AdobeStock | VGV

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems

Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und dieses somit gebilligt. Es handelt sich dabei um den im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftigen Teil des sogenannten Sicherheitspaketes, das erst kurz zuvor vom Bundestag beschlossen worden war.

Das Gesetzespaket sei eine Reaktion der Regierungskoalition im Bundestag auf den Anschlag in Solingen im August 2024, heißt es in der Begründung. Betroffen seien vor allem das Waffenrecht, die Terrorismusbekämpfung und das Aufenthaltsrecht.

Verschärfung des Waffenrechts

Um eine Waffe zu besitzen bedarf in Deutschland einer Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers überprüft wurde. Bei dieser Zuverlässigkeitsprüfung sind zukünftig die Bundespolizei und das Zollkriminalamt sowie die Polizeidienststellen der Wohnsitze des Antragstellers in den vergangenen 10 Jahren zu beteiligen, um das dortige Behördenwissen einzubeziehen und sicherzustellen, dass auch im Falle eines Umzugs keine relevanten Kenntnisse verloren gehen.

Messerverbote

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist zukünftig nicht nur das Tragen von Waffen, sondern auch von Messern verboten, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsieht, beispielsweise für Fälle, in denen Messer bei der Ausübung des Berufes getragen werden. Die Landesregierungen werden zudem ermächtigt, an besonders von Kriminalität betroffenen Orten das Führen von Waffen und Messern auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu verbieten. Schließlich enthält das Gesetz unabhängig von der Klingengröße ein Verbot von Springmessern, wobei auch hier Ausnahmen vorgesehen sind, zum Beispiel für die Jägerei.

Änderungen im Asylrecht

Das Gesetz sieht des Weiteren vor, dass Asylsuchenden der Schutzstatus aberkannt werden kann, wenn sie zuvor Straftaten mit antisemitischem, rassistischem, sexistischem oder sonstigen menschenverachtendem Beweggrund begangen haben. Auch Reisen in das Heimatland sollen in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen, sofern sie nicht sittlich zwingend geboten sind.

Das Gesetz sieht ferner Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle vor, in denen ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt hat.

Biometrischer Datenabgleich

Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fällt die Aufgabe zu, die Identität von Asylbewerbern zu sichern. Hierzu erhält es durch das Gesetz die Befugnis zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 30. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 31. Oktober 2024 in Kraft.

Stand: 30.10.2024

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Top 42Terrorismusbekämpfung

Foto: Silhouette von drei Terroristen

© Foto: AdobeStock | vipman4

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Gesetz zur Terrorismusbekämpfung nicht zu

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung die Zustimmung verweigert. Das Gesetz, das Teil des kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen „Sicherheitspaketes“ ist, erreichte die im Bundesrat erforderliche Mindeststimmenzahl von 35 nicht. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Biometrischer Datenabgleich in der Polizeiarbeit

Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten auszustatten. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll diesen Behörden zudem ermöglichen, Daten automatisiert zu analysieren, um bei großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen.

Kontrollmöglichkeiten in Waffenverbotszonen

Das Gesetz gestattet es auch, in Waffenverbotszonen stichprobenartige Befragungen, Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen durchzuführen. Derartige Zonen könnten nur dann eine Wirkung entfalten, wenn sie auch durchgesetzt würden, so die Gesetzesbegründung.

Stand: 18.10.2024

Landesinitiativen

Top 12Elterngeld für Pflegeeltern

Foto: lächelnde Eltern mit Baby

© Foto: AdobeStock | Louis-Photo

  1. Beschluss

Beschluss

Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten

Der Bundesrat hat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.

Pflegeeltern bekommen Elternzeit, aber kein Elterngeld

Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld. Sie sind damit gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt, heißt es in der Entschließungsbegründung. Auch Pflegeeltern benötigten im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer finanziellen Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern genügend Zeit für die Pflegekinder hätten, sei es ihnen möglich, auf deren soziale, psychische oder physische Besonderheiten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese sich sicher fühlen. Nur so könne eine Bindung zu den Kindern entstehen.

Anreiz für potentielle Pflegeeltern

Der Bundesrat weist darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von Pflegeeltern ein stetig steigender Bedarf gegenübersteht. Der bisher fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld führe dazu, dass sich viele Familien oder Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme eines Pflegekindes entscheiden, da sie für die Betreuung des Kindes ihre Arbeit nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen könnten. Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstützt werden, ein Pflegekind aufzunehmen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Es gibt keine gesetzlichen Fristen, innerhalb derer diese sich damit beschäftigen muss.

Stand: 18.10.2024

Top 13Pflegeversicherung

Pflegekraft hilft Seniorin beim Hausschuhe anziehen

© Foto: AdobeStock | Robert Kneschke

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Reform der Pflegeversicherung

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Saarland und Hamburg eine Entschließung zur Reform der Pflegeversicherung gefasst.

Gesetzliche Pflegeversicherung unter Druck

Die gesetzliche Pflegeversicherung gerate durch den demografischen Wandel, einige in der Vergangenheit verabschiedete Gesetze, wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, sowie allgemein steigende Kosten zunehmend unter Druck, heißt es in der Entschließung. Auf der einen Seite gebe es steigende Ausgaben, die unter anderem durch eine höhere Zahl an Pflegebedürftigen verursacht werden. Dem gegenüber stünden sinkende Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“. Als Folge des demografischen Wandels kämen die Ressourcen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr an ihre Grenzen.

Reform der Pflegeversicherung gefordert

Der Bundesrat mahnt daher die Umsetzung einer baldigen und ausgewogenen Reform der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung an, um sowohl ihre Finanzierung als auch die Pflege der Versicherten sicherzustellen. Er erwartet von der Bundesregierung, dass diese noch in dieser Legislaturperiode und unter umfassender Beteiligung der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.

Mehr Einnahmen, weniger Ausgaben

Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung zu entwickeln. Ziel müsse es sein, die finanziellen Belastungen der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in ein gerechtes und ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die Pflegebedürftigen dürften dabei nicht unzumutbar belastet werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 18.10.2024

Top 15Automobilindustrie

Foto: E-Auto an Ladesäule

© Foto: PantherMedia | matej kastelic

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder setzen sich für Sicherung der Autoindustrie ein

Der Bundesrat hat am 18. Oktober eine Entschließung gefasst, die sich mit der Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen in der Automobilindustrie beschäftigt. Den Antrag hatten die Länder Saarland und Niedersachsen gemeinsam eingebracht.

Besorgniserregende Zahlen im Automobilsektor

Die Autoindustrie sei mit 770.000 Arbeitsplätzen der bedeutendste Industriezweig Deutschlands, heißt es in der Entschließung. Es sei besorgniserregend, dass die inländische Produktion und die Zahl der Neuzulassungen derzeit immer noch unter den Zahlen des Vorkrisenjahres 2019 lägen. Insbesondere bei E-Fahrzeugen werde ein starker Rückgang der Neuzulassungen gegenüber dem Vorjahr erwartet. Daher bedürfe es einer besonderen Kraftanstrengung, um wie geplant 15 Millionen vollelektrische PKW bis zum Jahr 2030 zuzulassen und die damit verbundenen Klimaschutzziele zu erreichen.

Wiedereinführung der E-Auto-Prämie?

Mit der Entschließung spricht sich der Bundesrat nachdrücklich für ein beschleunigtes und beständiges Hochfahren der E-Mobilität aus. Nur so könne Deutschlands Automobilsektor weiterhin auf dem Weltmarkt konkurrieren. Die Initiative der Bundesregierung, elektrische Dienstwagen zu fördern, sei begrüßenswert - es seien jedoch größere Schritte erforderlich, um Elektrofahrzeuge endgültig zu etablieren und die CO2-Emissionen zu senken. Daher solle die Bundesregierung die Wiedereinführung der E-Auto-Prämie prüfen.

Mehr Lade-Infrastruktur für mehr E-Mobilität

Schließlich begrüßt der Bundesrat den geplanten Ausbau eines flächendeckenden Schnellladenetzes für Lastwagen an deutschlandweit rund 350 Rastplätzen, da der Ausbau der Lade-Infrastruktur erheblich zur Förderung der E-Mobilität beitrage.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Stand: 18.10.2024

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 26Geothermie und Wärmepumpen

Foto: Wärmepumpe am Wohnhaus

© Foto: AdobeStock | Alexander Martschenko

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Anpassungen beim Gesetz zum klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung

Der Bundesrat hat zu Regierungsplänen zum klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung Stellung genommen.

Länderkammer sieht Überarbeitungsbedarf

Dabei unterstützt der Bundesrat schnellere Zulassungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere bei der Geothermie (Erdwärme). Jedoch müsse der Gesetzentwurf überarbeitet werden, unter anderem um nicht den Grundwasserschutz und damit die für die Versorgungssicherheit notwendigen Trinkwasserressourcen zu gefährden und einen ordnungsgemäßen Vollzug zu gewährleisten. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob und wieweit es möglich sei, für seismische Messkampagnen Erleichterungen im Immissionsschutzrecht zu schaffen. Diese seien notwendige Vorerkundungsschritte auf dem Weg zu einer sicheren Wärmebereitstellung aus Erdwärme.

Was die Bundesregierung will

Geothermie soll schneller nutzbar gemacht, die klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung vereinfacht und die Wärmeversorgung modernisiert werden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Durch Erdwärme könne ein hoher Wärmebedarf gedeckt werden, da diese Energiequelle ganzjährig zur Verfügung stünde und dabei klimafreundlich sei. Sie könne eingesetzt werden, um zu heizen, zu kühlen oder auch um Strom zu erzeugen, so die Bundesregierung. Erdwärme ergänze die Energieversorgung optimal in Zeiten, in denen Sonnen- und Windstrom nicht zur Verfügung stünden.

Schnellere und vereinfachte Genehmigungsverfahren

Der Gesetzentwurf beinhaltet ein neues Gesetz - das Geothermie- und Wärmepumpengesetz - und sieht zudem Änderungen im Bergrecht vor. Er zielt darauf ab, die Genehmigungsverfahren zukünftig zu beschleunigen, zu vereinfachen und zu digitalisieren. So soll es bei der Zulassung im Bergrecht Fristen geben, um die Verfahrensdauer einzugrenzen. Zudem sollen Genehmigungsverfahren online möglich sein und die Anzahl der beteiligten Behörden im Verfahren verringert werden. Schließlich sollen Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher bei Genehmigungsentscheidungen ein stärkeres Gewicht bekommen, da sie im überragenden öffentlichen Interesse seien

Bundestag am Zug

Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.

Stand: 18.10.2024

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