BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1046. Sitzung am 05.07.2024

Postrechtsmodernisierung, Cannabis im Straßenverkehr, Tierschutz

Postrechtsmodernisierung, Cannabis im Straßenverkehr, Tierschutz

In der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause stehen derzeit 55 Punkte auf der Tagesordnung, darunter zwölf Gesetze aus dem Bundestag und drei Gesetzentwürfe des Bundesrates.

Gesetze aus dem Bundestag

Zu den zwölf Gesetzen, mit denen sich der Bundesrat abschließend befasst, gehören die Novelle des Postgesetzes, das Berufsvalidierungsgesetz, die BAföG-Reform, die Änderung des Düngegesetzes und die Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes. Zudem behandelt die Länderkammer die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, in der Regelungen zur Fahrtüchtigkeit nach Cannabiskonsum getroffen werden.

Initiativen des Bundesrates

Der Bundesrat entscheidet auch, ob er drei Gesetzentwürfe aus den eigenen Reihen beim Bundestag einbringt. Dabei handelt es sich um die Änderung des Transplantationsgesetzes mit dem Ziel, die Widerspruchslösung bei Organspenden zu etablieren. Hinzu kommen zwei neue Straftatbestände: zum strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie zum Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes.

Zudem stehen drei Entschließungsanträge zur Abstimmung: zum Mutterschutz bei Fehlgeburten, zur Wertschöpfung durch klimaneutrale Technologien und zur Fortschreibung des Wohngelds.

Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen

Gleich zwanzig Gesetzentwürfe der Bundesregierung liegen dem Bundesrat im sogenannten ersten Durchgang zur Stellungnahme vor. Beispielhaft seien die Änderung des Tierschutzgesetzes sowie die Entwürfe des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes und des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes genannt.

Verordnungen

Schließlich beschäftigt sich der Bundesrat mit zehn Verordnungen der Bundesregierung, darunter die Novelle der Straßenverkehrsordnung. Sie wurde wieder auf die Tagesordnung gesetzt, nachdem der Bundesrat in der vergangenen Sitzung das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Straßenverkehrsgesetz bestätigt hatte.

Ergänzungen möglich

Eventuell wird die Tagordnung des Bundesrates noch um weitere Themen ergänzt. Dies ist bis zum Beginn der Sitzung möglich.

Livestream - Mediathek - Social Media

Ab 9:30 Uhr wird die Plenarsitzung auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates live übertragen. Bereits während des Vormittags stehen Videos und einzelne Redebeiträge in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Über den Sitzungsverlauf informieren wir Sie auch über den Kurznachrichtendienst X.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Berufliche Bildung

Foto: Fliesenleger verlegt Fliesen auf dem Boden

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  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Bundesrat stimmt über Berufsvalidierung ab

Der Bundesrat entscheidet in seiner nächsten Plenarsitzung, ob er dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz zustimmt. Die Länderkammer hatte in ihrer Märzsitzung bereits ausführlich zu dem Gesetz Stellung genommen.

Anerkennung von Berufserfahrung auch ohne Ausbildung

Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die im Laufe des Berufslebens auch ohne abgeschlossene Ausbildung gesammelt wurden, festgestellt und bescheinigt werden. Ziel dieser formalen Anerkennung beziehungsweise Validierung ist es laut Gesetzesbegründung, berufliche Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen sowie berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

Mindestalter 25 Jahre

Voraussetzung für die Validierung ist, dass Berufserfahrungen über einen Zeitraum gesammelt worden sind, der dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im entsprechenden Beruf entspricht. Außerdem müssen Teilnehmer am Validierungsverfahren nun mindestens 25 Jahre alt sein. Mit dieser Anforderung hat sich der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt. Zuvor gab es Befürchtungen, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu Lasten der betrieblichen Ausbildung ginge.

Digitale Bildung

Weiterhin zielt das Gesetz darauf ab, die Digitalisierung der beruflichen Bildung voranzutreiben, indem konsequent digitale Dokumente und medienbruchfreie digitale Abläufe in der Verwaltung ermöglicht werden.

Stand: 25.06.2024

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen Zustimmung

Der federführende Ausschuss für Kulturfragen, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.

Begleitende Entschließung

Der Innenausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen zugleich eine begleitende Entschließung.

In dieser begrüßen sie unter anderem, dass der Bundestag die Anregung zur unteren Altersgrenze von 25 Jahren aufgegriffen hat. Kritisiert wird hingegen, dass der Vorschlag, zusätzlich zur Altersgrenze eine Berufserfahrung des Zweieinhalbfachen der Ausbildungszeit zu verlangen, nicht aufgegriffen wurde.

Die Ausschüsse bekräftigen - wie in der Stellungnahme des Bundesrates im März gefordert, die Schaffung des Anspruchs auf ein Feststellungsverfahren um ein Jahr auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Da Verordnungen zur Durchführung des Gesetzes noch nicht existierten, sei der Anspruch auf Validierung anders nicht sicherzustellen. Zudem benötigten die zuständigen Stellen, die bisher keine Erfahrung mit solchen Validierungen hätten, eine ausreichende Vorbereitungszeit.

Stand: 25.06.2024

Top 8Cannabis im Straßenverkehr

Foto: Cannabisblätter und ein Autoschlüssel

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  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Bundesrat berät Gesetz zu Cannabisgrenzwert im Straßenverkehr

Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert hat, beschäftigen sich die Länder nun mit einem Bundestagsbeschluss auf Initiative der Koalitionsfraktionen, der den Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Straßenverkehr regelt.

THC-Grenzwert

Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Gesetz erstmalig einen zulässigen THC-Grenzwert im Blutserum gesetzlich fest. Die Rechtsprechung ging bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus - das Gesetz sieht nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 € rechnen.

Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei empfohlen und entspräche der Wirkung nach einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen werden.

Generelles Verbot in der Probezeit

Wer den Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat, muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen, die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen Arzneimittels eingenommen haben, gelten allerdings weder die Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit Alkohol.

Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie junge Fahrer unter 21 Jahren ist THC am Steuer - genau wie es bereits für Alkohol gilt - generell untersagt.

Stand: 25.06.2024

Ausschussempfehlung

Innenausschuss empfiehlt die Anrufung des Vermittlungsausschusses

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, den Gesetzesbeschluss des Bundestages aufzuheben.

Erhebliches Gefahrenpotential durch Cannabisgenuss

Er kritisiert unter anderem, dass der Genuss von Cannabis ein erhebliches Gefahrenpotential für die aktive Teilnahme am Straßenverkehr darstelle. Mit der Anhebung des Cannabisgrenzwertes werde das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Schutz der Verkehrsteilnehmer gesellt, was letztlich eine Risikoerhöhung für alle darstelle. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten könnten den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis nicht einschätzen und würden daher häufiger „berauscht“ am Straßenverkehr teilnehmen.

Verzicht auf Anhebung des Grenzwertes gefordert

Der Innenausschuss fordert daher, auf die Anhebung des Grenzwertes zu verzichten und ein generelles Fahrverbot für alle Cannabiskonsumenten, wie es mit dem Grenzwert der Rechtsprechung von 1,0 ng/ml bereits bestünde, beizubehalten. Es existiere kein Spielraum für eine „akzeptable Risikoerhöhung“ zu Lasten der übrigen Verkehrsteilnehmer. Auch bei Patienten, die aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren, müsse die Verkehrssicherheit zu jeder Zeit gewährleistet sein. Es gebe auch keinen Grund, warum sie von dem Verbot des gleichzeitigen Alkoholkonsums ausgenommen sein sollten.

Schließlich verursache die Durchsetzung des Gesetzes bei den Ländern einen Mehraufwand, für den bisher keine Kompensation vorgesehen sei.

Verkehrsausschuss und Gesundheitsausschuss empfehlen Billigung

Der federführende Verkehrsausschuss sowie der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und das Gesetz somit zu billigen.

Stand: 25.06.2024

Top 9Postreform

Pakete auf Laufband

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  2. Ausschussempfehlung

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Neue Regeln für Briefe und Pakete

In seiner nächsten Plenarsitzung entscheidet der Bundesrat, ob er dem vom Bundestag beschlossenen Postrechtsmodernisierungsgesetz zustimmt. Die Novelle passt das aus den 90er Jahren stammende Postgesetz an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen an. Im sogenannten ersten Durchgang hatten die Länder im Februar ausführlich zu dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung Stellung genommen.

Verlängerung der Postlaufzeiten

Nach dem nun beschlossenen Gesetz werden Briefe auch zukünftig an sechs Tagen in der Woche zugestellt. Um dies zu gewährleisten, ist es nach der Gesetzesbegründung erforderlich, die Brieflaufzeiten um einen Tag zu verlängern. Mussten bisher Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten Werktag. Am vierten Werktag ist die Zustellung mit 99 Prozent so gut wie sicher.

Mehr Wettbewerb bei Warensendungen

Um den Wettbewerb bei Warensendungen - insbesondere im Online-Handel - zu stärken, sollen weitere Anbieter einen besseren Zugang zu diesem wachsenden Markt erhalten. Voraussetzung für Marktzugang ist die Einhaltung der Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Die gilt auch für Subunternehmerketten. Um Verstöße eher zu erkennen und gegen sie vorgehen zu können, wird eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur eingerichtet.

Pakete mit erhöhtem Gewicht

Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg sind mit einem Hinweis auf das erhöhte, Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg mit einem Hinweis auf das hohe Gewicht zu versehen. Übersteigt das Gewicht eines Paketes 20 kg, ist es durch zwei Personen oder mit Hilfe eines geeigneten technischen Hilfsmittels zuzustellen.

Nachhaltigkeit

Ziel der Novelle ist auch eine höhere Nachhaltigkeit bei der Paketzustellung. Durch ein Umweltzeichen sollen die Empfängerinnen und Empfänger nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung war.

Stand: 25.06.2024

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen Zustimmung

Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.

Begleitende Entschließung für mehr Beschäftigungsschutz

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, eine begleitende Entschließung zu fassen. In dieser begrüßt er die Bemühungen, mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz die Arbeitsbedingungen im Postsektor zu verbessern, weist aber darauf hin, dass es weiterer Anstrengungen zum Schutz der Beschäftigten bedürfe. Er schlägt einige Maßnahmen vor, wie ein Verbot von Nachunternehmerketten für Transport und Auslieferung, die Schaffung gesetzlicher Regelungen, dass Auftragnehmer ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Bedingungen einsetzen sowie die Aushändigung eines Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag.

Stand: 25.06.2024

Landesinitiativen

Top 14Schutz von Mandatsträgern

Foto: ein Strafgesetzbuch und Handschellen

© Foto: PantherMedia | Dirk Döring

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Der Bundesrat entscheidet im nächsten Plenum, ob er einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern beim Bundestag einbringt. Der Entwurf geht auf eine Initiative der Länder Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zurück.

Schutz vor Übergriffen

Politikerinnen und Politiker seien immer wieder Übergriffen ausgesetzt, die auf Einschüchterung abzielen, um sie bei der Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats in eine bestimmte Richtung zu lenken, heißt es in der Begründung. Dieser Effekt werde dabei nicht zwingend durch eine einzelne Handlung, sondern meist durch die Gesamtheit mehrerer, auch von verschiedenen Personen unabhängig voneinander begangener Handlungen erzeugt.

Neuer Straftatbestand

Kern des Gesetzesvorhabens ist die Schaffung eines neuen Straftatbestands der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking. Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.

Erweiterung auf kommunale und europäische Ebene

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene zu erweitern. Dadurch soll der großen Bedeutung von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat Rechnung getragen werden.

Stand: 26.06.2024

Ausschussempfehlung

Rechtsausschuss empfiehlt Ergänzung

Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Straftatbestand der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern um die Regelung besonders schwerer Fälle zu ergänzen. Ein besonders schwerer Fall soll demnach in der Regel vorliegen, wenn im Rahmen des „politischen Stalkings“ ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Person, eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person vorgenommen wird. Solche Taten gefährdeten in besonderem Maße die Funktionsfähigkeit der rechtsstaatlichen Institutionen, heißt es in der Begründung des Maßgabeantrags. Es soll ebenfalls als besonders schwerer Fall eingestuft werden, wenn zum Nachteil einer Person gehandelt wird, die noch nicht 21 Jahre alt ist. Übergriffe auf diese jungen Menschen machten die Rücksichtslosigkeit der Täter besonders deutlich und seien besonders geeignet, Dritte von der Bereitschaft abrücken zu lassen, sich selbst für ein Amt oder Mandat zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundesrat einzubringen.

Stand: 26.06.2024

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