BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1053. Sitzung am 11.04.2025

Erinnerung an Kriegsende, Umgang mit dem Wolf und ein Abschied 

Erinnerung an Kriegsende, Umgang mit dem Wolf und ein Abschied 

In der Übergangszeit bis zu einer neuen Bundesregierung standen Landesinitiativen und EU-Punkte im Mittelpunkt des Plenums am 11. April 2025.

Bevor die Bundesratsmitglieder jedoch in die Tagesordnung einstiegen, verabschiedeten sie ihren langjährigen Kollegen und früheren Bundesratspräsidenten Stephan Weil, der für kommenden Mai seinen Rückzug aus der Politik angekündet hatte. Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger blickte zurück auf zwölf Jahre, die der Ministerpräsident Niedersachsens der Länderkammer angehörte, und dankte ihm für seine Arbeit.

Ein Schwerpunkt der nachfolgenden Debatten war die Erinnerung an das Ende des Zweiten Weltkriegs und den Tag der Befreiung, der sich am 8. Mai 2025 zum 80. Mal jährt. Dazu fasste der Bundesrat eine Entschließung.

Eigene Initiativen

Gesetze aus dem Bundestag standen naturgemäß noch nicht auf der Agenda - die Länder formulierten jedoch eigene Vorschläge und Forderungen an die Bundesregierung und den Bundestag. So wurde ein Gesetzentwurf vorgestellt, der zu härteren Strafen beim Verabreichen von K.O.-Tropfen führen soll. Zur Abstimmung stand zudem eine Entschließung zum Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa. Vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen wurden Entschließungen zur künftigen Agrarpolitik, zur Förderung der Weiterbildung für Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie zur Stärkung von Zwei-Mütter-Familien im Abstammungsrecht.

Stellungnahmen

Im sogenannten ersten Durchgang nahmen die Länder zu Änderungen am Straßenverkehrsgesetz Stellung, in denen es unter anderem um das Anwohnerparken geht. Ohne Einwände nahmen die Länder eine Initiative der aktuellen Bundesregierung zur Kenntnis, mit der Kommunen durch den Bund von Altschulden befreit werden sollen.

Vorschläge aus Brüssel

Der Bundesrat konnte zu einigen Vorlagen der EU Stellung nehmen, darunter die Mitteilung der Kommission für ein einfaches und schnelles Europa, in der es um Bürokratieabbau geht. Inhaltlich verwandt damit ist die Richtlinie, die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zur Lieferkettenrichtlinie verschieben soll - auch hierzu äußerten sich die Länder.

Verordnungen der Bundesregierung

Der Bundesrat stimmte auch vier Verordnungen der Bundesregierung zu, unter anderem zur Übermittlung elektronischer Akten von Behörden an Gerichte sowie zur erleichterten Grundbucheinsicht für Windenergie- und Solaranlagen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Ansehen, Teilen und Download bereit.

Nächste Plenarsitzung

Der Bundesrat kommt das nächste Mal am 23. Mai 2025 zusammen. Die Vorschau von BundesratKOMPAKT wird am 16. Mai 2025 veröffentlicht.

Landesinitiativen

Top 2K.O.-Tropfen

Foto: Person tropft Flüssigkeit in ein Getränkeglas

© Foto: AdobeStock | s-motive

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Vorstoß für härtere Strafen bei Einsatz von K.O.-Tropfen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 11. April 2025 einen eigenen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung beim Verabreichen sogenannter K.O.-Tropfen vorgestellt. Bereits im März hatte der Bundesrat härtere Strafen für diese Fälle im Bereich der Sexual- und Raubdelikte gefordert.

BGH: K.O.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2024. Darin stellt das Gericht klar, dass das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen, um eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. Allerdings seien die Tropfen nach Auffassung des BGH kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf Flüssigkeiten. Ein solches Verhalten sei natürlich bereits strafbar - es falle jedoch bislang nicht unter den betreffenden Qualifikationstatbestand, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.

Gift und andere gesundheitsgefährdende Stoffe

Der Gesetzentwurf sieht vor, bei den Sexual- und Raubstraftaten die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs gleichzustellen, wie dies beim Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung bereits der Fall ist. K.O.-Tropfen brächten - insbesondere in Verbindung mit Alkohol und Drogen - erhebliche gesundheitliche Risiken bis hin zur Todesgefahr mit sich, heißt es in der Begründung. Bei Sexualdelikten käme erschwerend hinzu, dass eine sexuelle Gewalterfahrung im Zustand der Bewusstlosigkeit sowohl körperlich als auch psychisch traumatisierend wirken und die psychische Gesundheit nachhaltig schädigen könne. Daher sei ein Mindeststrafrahmen von fünf Jahren angemessen.

Ausschusszuweisung

Der Gesetzentwurf wurde den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen. Er wird voraussichtlich in einem späteren Plenum des Bundesrates zur Abstimmung stehen.

Stand: 11.04.2025

Video

Top 3Agrarpolitik

Foto: Traktor auf einem Feld

© Foto: AdobeStock | ValentinValkov

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Forderung nach gemeinsamer Weiterentwicklung und Vereinfachung der Agrarpolitik

Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, die Agrarpolitik in Deutschland gemeinsam weiterzuentwickeln und zu vereinfachen und hat dazu am 11. April 2025 im Bundesrat eine an die Bundesregierung adressierte Entschließung vorgestellt.

Vielfältige Herausforderungen

Land- und Forstwirtschaft stünden vor vielfältigen Herausforderungen. Die stets zunehmende Anzahl gesetzlicher Vorschriften, unbeständige Märkte und der Klimawandel sorgten für einen erhöhten Anpassungsdruck. Die Politik müsse den Rahmen für eine resiliente und zukunftsfähige Lebensmittelversorgung schaffen, heißt es im Entschließungsantrag. Der auf Konsens ausgerichtete Prozess, der mit der Zukunftskommission Landwirtschaft begonnen wurde, sei fortzusetzen. So könnten gemeinsam tragfähige Lösungen erarbeitet werden.

Bürokratieabbau und einfachere Regelungen

Dazu sollten bürokratische Hürden abgebaut und rechtliche Vorgaben vereinfacht und harmonisiert werden. Wo möglich sollte auf detaillierte Einzelfallregelungen verzichtet und den Betrieben stattdessen ein klarer und praxistauglicher Handlungsrahmen an die Hand gegeben werden. So ließen sich auch Wettbewerbsnachteile durch nationale Umsetzungen von EU-Recht vermeiden.

Gemeinsame Agrarpolitik

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) sollte derzeit nur angepasst werden, um Abläufe zu vereinfachen oder wenn rechtliche Vorgaben dies erfordern. Ab 2028 sei eine grundsätzliche Vereinfachung und zielorientierte Umsetzung anzustreben. Auch dürften die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Artenschutzes“ (GAK) nicht gekürzt werden.

Mehr Effizienz, Pragmatismus und Investitionen

Zu den weiteren Forderungen und Vorschlägen im Entschließungstext gehören:

  • ein pragmatischer Dialog zum Pflanzenschutz- und Düngemittelrecht
  • Investitionen in Forschung und Technologie zur Klimaanpassung
  • effizientere Verwaltungsprozesse durch Informationstechnologie
  • reduzierte Flächennutzungskonflikte und möglichst einvernehmliche Maßnahmen bei Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung

Ausschussberatungen folgen

Die Entschließung wurde den Ausschüssen zugewiesen. Sie steht voraussichtlich in einer zukünftigen Plenarsitzung zur Abstimmung.

Stand: 11.04.2025

Video

Top 4Wölfe

Foto: Wolfsrudel

© Foto: PantherMedia | Roland Brack

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert besseres Wolfsmanagement

Wie soll künftig in Deutschland und Europa mit Wölfen umgegangen werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen eingebrachte Entschließung, die der Bundesrat am 11. April 2025 gefasst hat.

Umdenken in Europa

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der bestehenden Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) einzusetzen, die derzeit noch das Jagen von Wölfen verbietet.

In der Berner Konvention - einem völkerrechtlichen Vertrag des Europarates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen - wurde bereits der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Somit habe auf europäischer Ebene ein Umdenken stattgefunden, heißt es in der Begründung zur Entschließung.

Steigende Zahl an Wölfen

Die Bundesregierung müsse zudem die notwendigen nationalen Rechtsänderungen vorbereiten, um den Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufnehmen zu können. Die steigende Zahl an Wölfen führe insbesondere bei der Landbevölkerung zu anhaltenden Sorgen, argumentiert der Bundesrat. Zäune und Hunde seien wichtig und richtig: Es bestehe aber darüber hinaus dringender Handlungsbedarf.

Auch solle die Bundesregierung Regelungen schaffen, um durch Wölfe verursachte Schäden in der Nutztierhaltung auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird an die Bundesregierung weitergeleitet. Wann diese sich damit auseinandersetzt, ist gesetzlich nicht geregelt.

Stand: 11.04.2025

Video

Top 22Tag der Befreiung

Foto: Grabstein von unbekannten Todesopfern des Krieges

© Foto: AdobeStock | Stephan Laude

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg: Bundesrat erinnert an den Tag der Befreiung und mahnt zum Schutz von Frieden, Freiheit und Demokratie

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 11. April 2025 an den 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges erinnert. 

Deutschland und Europa seien am 8. Mai 1945 von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit worden, heißt es in der gefassten Entschließung. Diese habe Krieg, unermessliche Leiden und Tod über Millionen von Menschen gebracht. Das Schicksal der Opfer des Krieges und des deutschen Nationalsozialismus bliebe für immer ein Teil deutscher Geschichte. Deutschland müsse daher jeder Form von Antisemitismus, extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen sowie Angriffen auf das Existenzrecht Israels entschieden entgegentreten.

Dauerhafter Frieden in Europa

Nach dem Zweiten Weltkrieg habe ein Wiederaufbau begonnen, der auch die Suche nach dauerhaftem Frieden in Europa beinhalte. Der Bundesrat mahnt, diesen Weg des Friedens und Zusammenhalts fortzusetzen, auch in Zusammenarbeit mit transatlantischen Partnern. Deutschland habe aus den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs Lehren gezogen und sich ein Grundgesetz gegeben, das als Schutz vor Totalitarismus und menschenverachtendem Autoritarismus diene.

Deutsche Teilung als Folge des Krieges

Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass die deutsche Teilung eine direkte Folge des Zweiten Weltkriegs war. Der Freiheitswille der Menschen in der DDR habe zur friedlichen Wiedervereinigung geführt, was auch zur Beendigung des Kalten Krieges beigetragen habe. Deutschland stehe in einer besonderen Verantwortung, sich für Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa einzusetzen, besonders angesichts aktueller globaler Herausforderungen.

Europäische Verbindungen von Ländern und Kommunen

Auch die Länder und Kommunen hätten aktiv zum Aufbau von Freundschaften und Partnerschaften in Europa beigetragen, was als Grundlage für die europäische Zusammenarbeit diene. Der 80. Jahrestag des Kriegsendes sei eine eindringliche Mahnung, dieses Band für eine freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Zukunft Europas fester denn je zu knüpfen.

Stand: 11.04.2025

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 5Grundgesetzänderung

Foto: Ordner mit Aufdruck "Kommunalverschuldung", Geldscheine und Taschenrechner

© Foto: AdobeStock | PhotographyByMK

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grundgesetzänderung: Bund soll hochverschuldeten Gemeinden helfen können

Der Bundesrat hat beschlossen, gegen den Entwurf einer Grundgesetzänderung, den die Bundesregierung noch in der letzten Legislaturperiode beim Bundesrat eingebracht hat, keine Einwände zu erheben. Die geplante Änderung würde dem Bund ermöglichen, einmalig die Hälfte der Altschulden von Kommunen zu übernehmen. 

Schulden in Höhe von 31 Milliarden Euro

Viele Kommunen in Deutschland sind hoch verschuldet. Die zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommenen Schulden der Kommunen (Liquiditätskredite) beliefen sich Ende 2023 auf insgesamt rund 31 Milliarden Euro, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der hohe Bestand an Krediten, die allein der Finanzierung struktureller Haushaltslöcher dienten, sei gerade in Verbindung mit der häufig vorhandenen Finanz- und Strukturschwäche der Gemeinden problematisch. Ohne Hilfe seien die Kommunen in absehbarer Zeit nicht in der Lage, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern.

Einmalige Schuldenübernahme durch den Bund

Verantwortlich für die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden sind die Länder. Mit der Grundgesetzänderung soll der Bund jedoch in die Lage versetzt werden, einmalig die Hälfte der kommunalen Altschulden zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Land zuvor seine Kommunen vollständig von ihren Liquiditätskrediten entschuldet hat. Die Schuldenübernahme soll es Gemeinden ermöglichen, ihre Aufgaben ohne dauerhafte Schuldenlast zu erfüllen. 

Gleichzeitig müssten die Länder für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sorgen. Die Bundesregierung fordert daher Maßnahmen, um insbesondere bei finanzschwachen Kommunen ein erneutes Anwachsen solcher Schuldenberge zu verhindern.

Wie es weitergeht

Nachdem der Bundesrat die Möglichkeit hatte, sich zum Entwurf der Grundgesetzänderung zu äußern, kann die Bundesregierung nun entscheiden, ob sie das Vorhaben beim neu gewählten Bundestag einbringt. 

Stand: 11.04.2025

Video

EU-Vorlagen

Top 7EU-Bürokratie

Foto: Aktenstapel vor einer EU-Fahne

© Foto: AdobeStock | Vergiliy

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat äußert sich zu Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2025 

Unter dem Titel „Gemeinsam vorankommen: Eine mutigere, einfachere und schnellere Union“ hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 vorgestellt. Es zielt stark auf Vereinfachung ab und enthält eine Reihe von sogenannten "Omnibus"-Vereinfachungsvorschlägen. Mit diesen sollen die EU-Politik und die EU-Rechtsvorschriften besser und schneller funktionieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft zu stärken. Dem Programm ist eine Mitteilung beigefügt, zu der sich der Bundesrat am 11. April 2025 geäußert hat.

Umfassender Ansatz gefordert

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat unter anderem die angekündigten Vereinfachungs- und Verschlankungsziele. Diese dürften sich aber nicht auf einzelne Korrekturmaßnahmen beschränken, sondern erforderten einen umfassenden Ansatz. Die Kommission müsse gemäß dem eigenen Anspruch „in nie dagewesenem Umfang für Vereinfachung sorgen“. Er fordert die Kommission unter anderem auf, diejenigen Maßnahmen prioritär zu behandeln, bei denen eine schnelle und systematische Umsetzung möglich sei.

Kleine und mittlere Unternehmen

Die Länder betonen auch die besondere Bedeutung von Entlastungs- und Vereinfachungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Die machten mehr als 99 Prozent aller europäischen Unternehmen aus und sicherten über 60 Prozent der Arbeitsplätze. Sie hätten aber weniger Verwaltungskapazitäten als große Unternehmen und seien damit in besonderem Maße von Berichtspflichten und Auflagen betroffen.

Bürokratie schadet der Wirtschaft in Europa

In ihrer Mitteilung konkretisiert die Kommission, wie sie in den nächsten fünf Jahren die EU-Vorschriften vereinfachen und ihre Umsetzung in der Praxis erleichtern will. Sie verweist auf den Bericht von Mario Draghi aus dem Jahr 2024, wonach sich die steigende Zahl von EU-Regelungen erheblich auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas auswirkten. Das wirtschaftliche Potenzial und der Wohlstand in Europa seien dadurch eingeschränkt.

Kräftebündelung für sichtbare Ergebnisse

Die Kommission strebt an, die Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht zu verbessern. Die Kräfte von EU-Organen, Mitgliedsstaaten und Interessenträgern müssten gebündelt werden - so könnten für Menschen und Unternehmen schnelle und sichtbare Ergebnisse erzielt werden. Bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften will die Kommission darauf achten, dass diese einfach, leicht verständlich und anwendbar seien. 

Katalog weiterer Maßnahmen

Des Weiteren benennt die Kommission folgende Maßnahmen:

  • Reduzierung des Aufwands zur Berichterstattung für Unternehmen
  • schnellere Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, zur Vereinfachung von Investitionen sowie zur Anpassung von Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen
  • Eignungsprüfung und Stresstest für alle EU-Vorschriften
  • ein einfacherer, gezielterer Finanzrahmen für einen wirksamen Einsatz von EU-Mitteln
  • „Realitäts-Checks“ durch Feedback zu EU-Vorschriften von Fachleuten aus Unternehmen

Stellungnahme an Bundesregierung und Kommission

Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundesrates bei der Formulierung ihrer Position. Der Bundesrat schickt seine Anmerkungen auch direkt an die Kommission.

Stand: 11.04.2025

Video

Top 10Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten

Foto: Person füllt ein Formular auf - im Hintergrund eine EU-Flagge

© Foto: AdobeStock | jozsitoeroe

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat unterstützt EU-Pläne zur Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen 

Der Bundesrat hat zu einem Vorschlag Stellung genommen, mit dem die EU-Kommission aktuelle Anforderungen an Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu Sorgfaltspflichten modifizieren möchte.

Zustimmung zum Bürokratieabbau 

Die Länder begrüßen die Bemühungen der Kommission, bürokratische Lasten für Unternehmen zu reduzieren. Ein beschleunigter Bürokratieabbau stärke die EU und Deutschland als Wirtschaftsstandorte sowie deren Wettbewerbsfähigkeit und sichere zudem Arbeitsplätze.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in seiner Stellungnahme unter anderem auf, sich für eine zügige Umsetzung der Änderungsrichtlinie einzusetzen. Außerdem bittet er die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass im EU-Gesetzgebungsverfahren zu den einzelnen Gesetzespaketen der Anwendungszeitraum entsprechend angepasst wird. Solange die entsprechenden Gesetze nicht verabschiedet sind, sei für die Unternehmen nicht klar, welche Regelungen im Einzelnen ab dem 1. Januar 2027 für sie gelten.

Änderungen zweier Richtlinien

Der Vorschlag der Kommission sieht unter anderem vor, den Geltungsbeginn einiger Bestimmungen in zwei Richtlinien zu verschieben, die bereits in Kraft getreten sind. Dabei handelt es sich um die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung („CSRD“) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit („CSDDD“), auch bekannt als Lieferkettenrichtlinie.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die CSRD soll sicherstellen, dass Anleger über die erforderlichen Informationen verfügen, um Risiken zu verstehen, denen Unternehmen durch den Klimawandel und andere Nachhaltigkeitsaspekte ausgesetzt sind. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden rund 80 Prozent der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen. Für Unternehmen, die nach wie vor in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, soll die Meldepflicht um zwei Jahre bis ins Jahr 2028 verschoben werden. Zudem soll die Pflicht zur Berichterstattung einfacher und effizienter gestaltet werden. 

Lieferkettenrichtlinie

Die CSDDD verpflichtet etwa 6.000 große EU-Unternehmen und etwa 900 Nicht-EU-Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln und zu bekämpfen. Die Pflicht gilt auch für Tochterunternehmen und Aktivitätsketten. Der Änderungsvorschlag sieht unter anderem vor, die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 zu verschieben. Zudem sollen die Anforderungen vereinfacht werden.

Stellungnahme an Bundesregierung und Kommission

Die Stellungnahme geht an die Bundesregierung, die sie bei der Ausarbeitung ihrer Position berücksichtigt. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, die Stellungnahme direkt an die Kommission zu senden.

Stand: 11.04.2025

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.