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  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

--- Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. ---

Kleiner Waffenschein auch für Erwerb und Besitz von Schreckschusspistolen?

Der Kleine Waffenschein soll künftig nicht nur für das Führen, sondern bereits für den Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) erforderlich sein. Dies sieht ein Gesetzesantrag aus Hamburg vor, über dessen Einbringung in den Bundestag der Bundesrat in seiner nächsten Plenarsitzung entscheiden wird.

Kleiner Waffenschein

Der Kleine Waffenschein ist ein Waffenschein eigener Art, der bisher nur für das Führen einer SRS-Waffe Voraussetzung ist. Damit ist das Bei-sich-Tragen der Waffe außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte gemeint. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass man diesen künftig auch für den Erwerb und Besitz dieser Waffen benötigt.

Verwendung mit Pyromunition

Hintergrund ist laut Gesetzesbegründung, dass auch in der Silvesternacht 2024/2025 vielerorts mit Pyromunition bestückte SRS-Waffen verschossen und gegen Einsatzkräfte eingesetzt wurden. Die Gefährlichkeit von SRS-Waffen werde häufig unterschätzt. Auch sie könnten, wenn sie aus kurzer Distanz abgefeuert oder zu sorglos eingesetzt würden, erhebliche Verletzungen verursachen. Insbesondere in Menschenmengen stellten diese Waffen eine erhebliche Gefahr dar.

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Den Kleinen Waffenschein erhält nur, wer zuverlässig und persönlich geeignet ist. Eine Schreckschusspistole erwerben oder besitzen soll also zukünftig nur können, wer körperlich und geistig in der Lage ist, mit der Waffe sachgemäß umzugehen, mindestens 18 Jahre alt ist, die Waffe sicher aufbewahren kann und weder drogen- oder alkoholabhängig noch vorbestraft ist.

Stand: 12.03.2025

Ausschussempfehlung

Uneinigkeit in den Ausschüssen

Dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten gehen die vorgeschlagenen Änderungen am Waffengesetz nicht weit genug. Er empfiehlt daher die Einbringung nur nach umfangreichen Maßgaben.

So kritisiert der Ausschuss, dass weiterhin jede Bürgerin und jeder Bürger Schreckschusswaffen erwerben, besitzen und führen könnten, sofern sie zuverlässig und geeignet sind. Eine Begrenzung dieser Waffen würde so nicht erfolgen. Vielmehr entstünde nach Ansicht des Ausschusses ein erheblicher Verwaltungsaufwand ohne die innere Sicherheit wirklich verbessert werde.

Daher fordert der Innenausschuss unter anderem, dass ein Kleiner Waffenschein nur erteilt werden dürfe, wenn dafür ein Bedürfnis vorliegt. Es müsse also für den Erwerb, Besitz und das Führen von SRS-Waffen einen streng gefassten Grund geben. Als Bedürfnis anerkannt werden sollten die Fälle, in denen die Waffe für Theateraufführungen, Foto- und Filmaufnahmen und Brauchtumspflege benötigt werden. Auch bei Bergsteigern, Bootführern, Sportveranstaltern sowie Landwirten (zum Vertreiben von Vögeln) sollte ein solches Bedürfnis anerkannt werden.

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf nicht beim Bundestag einzubringen.

Stand: 12.03.2025

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