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Kleiner Waffenschein auch für Erwerb und Besitz von Schreckschusspistolen?
Der Kleine Waffenschein soll künftig nicht nur für das Führen, sondern bereits für den Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) erforderlich sein. Dies sieht ein Gesetzesantrag aus Hamburg vor, über dessen Einbringung in den Bundestag der Bundesrat in seiner nächsten Plenarsitzung entscheiden wird.
Kleiner Waffenschein
Der Kleine Waffenschein ist ein Waffenschein eigener Art, der bisher nur für das Führen einer SRS-Waffe Voraussetzung ist. Damit ist das Bei-sich-Tragen der Waffe außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte gemeint. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass man diesen künftig auch für den Erwerb und Besitz dieser Waffen benötigt.
Verwendung mit Pyromunition
Hintergrund ist laut Gesetzesbegründung, dass auch in der Silvesternacht 2024/2025 vielerorts mit Pyromunition bestückte SRS-Waffen verschossen und gegen Einsatzkräfte eingesetzt wurden. Die Gefährlichkeit von SRS-Waffen werde häufig unterschätzt. Auch sie könnten, wenn sie aus kurzer Distanz abgefeuert oder zu sorglos eingesetzt würden, erhebliche Verletzungen verursachen. Insbesondere in Menschenmengen stellten diese Waffen eine erhebliche Gefahr dar.
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Den Kleinen Waffenschein erhält nur, wer zuverlässig und persönlich geeignet ist. Eine Schreckschusspistole erwerben oder besitzen soll also zukünftig nur können, wer körperlich und geistig in der Lage ist, mit der Waffe sachgemäß umzugehen, mindestens 18 Jahre alt ist, die Waffe sicher aufbewahren kann und weder drogen- oder alkoholabhängig noch vorbestraft ist.
Stand: 12.03.2025