BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1052. Sitzung am 21.03.2025

Bundesrat macht Weg frei für Sondervermögen und Lockerung der Schuldenbremse 

Bundesrat macht Weg frei für Sondervermögen und Lockerung der Schuldenbremse 

35 Tagesordnungspunkte behandelte der Bundesrat in seiner März-Sitzung. Breiten Raum nahm dabei die Debatte zu den Grundgesetzänderungen ein.

Allein acht Regierungschefinnen bzw. -chefs ergriffen zur Lockerung der Schuldenbremse und zur Errichtung eines Sondervermögens das Wort. Mit 53 Stimmen erlangte das vom Bundestag vor wenigen Tagen beschlossene Gesetz deutlich die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit unter den Ländern. 

Gesetze aus dem Bundestag

Daneben gab der Bundesrat grünes Licht für fünf weitere Gesetze aus dem Bundestag, darunter die Erhöhung der Vergütung für Vormünder und Betreuer und Anpassungen bei Rechtsanwalts- und Justizkosten, die Einführung eines oder einer Bundesbeauftragten gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie Änderungen im Schornsteinfegerrecht

Initiativen der Länder

Auch wenn die neue Bundesregierung noch nicht im Amt ist, beschloss der Bundesrat zahlreiche an sie gerichtete Forderungen: So setzen sich die Länder für eine finanzielle Absicherung der deutschen Häfen durch den Bund ein, fordern einen besseren Datenaustausch zwischen Polizei und anderen Behörden sowie höhere Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten. Der Bundesrat ruft die Bundesregierung außerdem zu Maßnahmen zur gleichberechtigten Terminvergabe in Arztpraxen sowie gegen die kürzlich eingeführten US-Strafzölle auf. 

Vorgestellt und in die Ausschüsse verwiesen wurden Entschließungen mit der Forderung, die Potenziale der Industrie für eine bessere Verteidigungsfähigkeit zu nutzen, sowie zur Ausweitung des Jagdrechts auf den Wolf.

Europa und nationale Verordnungen

Stellung nahmen die Länder zum geplanten Kompass der Kommission für eine wettbewerbsfähige EU. Sie stimmten auch acht nationalen Verordnungen zu, etwa zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (der nächste Schritt der Krankenhausreform) und zur Steuerberatervergütung

Gedenken

Noch bevor die Bundesratsmitglieder ihre Beratungen begannen, gedachten sie mit Schweigeminuten dem zweimaligen Bundesratspräsidenten Bernhard Vogel, der am 2. März 2025 gestorben ist, sowie dem ehemaligen Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz Herbert Mertin, verstorben am 21. Februar 2025.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Ansehen, Teilen und Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Betreuervergütung

Pflegekraft bewegt einen Rollstuhl samt betagter Dame

© Foto: PantherMedia | HighwayStarz

  1. Beschluss
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Beschluss

Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 21. März 2025 der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung zugestimmt.

Anpassung an Tarif und Bürokratieabbau

Das Gesetz führt ein neues Vergütungssystem für Berufsbetreuerinnen und -betreuer sowie Vormünder ein und erhöht die Vergütungssätze. Ziel der Neuregelung ist es, die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anzupassen. Außerdem sollen die Amtsgerichte als auch die Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlastet werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Vereinfachungen bei Betreuervergütung

Das seit 2005 weitgehend unveränderte Vergütungssystem wird neu geregelt und vereinfacht. Statt 60 einzelner Vergütungstatbestände gibt es künftig nur noch 16 monatliche Fallpauschalen. Ihre Höhe richtet sich nach der Betreuungsdauer - hier sind künftig nur noch zwei statt bisher fünf relevante Zeiträume vorgesehen. Auch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer enthält das Gesetz Neuerungen. Beispielsweise erhöht sich der Berechnungsfaktor, wenn sie die Aufwandspauschale geltend machen.

Erhöhungen bei Vormündern und Pflegschaften

Für berufsmäßige Vormünder, Verfahrenspfleger, Umgangspfleger, Ergänzungspfleger und Nachlasspfleger bleibt das bisherige Vergütungssystem erhalten. Allerdings sieht das Gesetz eine Erhöhung entsprechend der Inflation seit 2022 vor. Darüber hinaus schafft es mit Sondervergütungen Anreize zur Übernahme von Pflegschaften.

Anpassungen bei Rechtsanwalts- und Justizkosten

Das Gesetz passt ebenfalls die Rechtsanwaltsvergütung, die Gerichtkosten (auch in Familiensachen), die Gerichtsvollzieherkosten, die Notarkosten sowie die Justizverwaltungskosten an.

Inkrafttreten

Die Neuregelungen der Vormünder- und Betreuervergütung treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die Änderungen bei Anwalts- und Justizkosten treten größtenteils am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Bundesrat fordert Ausgleich der Mehrausgaben

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Ziele des Gesetzes. Die Änderungen im Kosten- und Vergütungsrecht führten jedoch zu erheblichen Mehrausgaben bei den Ländern. Ein angemessener Ausgleich durch den Bund sei bisher nicht vorgesehen. Sie fordern daher, die jährliche Verteilung des Umsatzsteueraufkommens anzupassen. Die Bundesregierung solle sich zeitnah mit den Ländern über die Kostenkompensation verständigen, fordert der Bundesrat.

Stand: 21.03.2025

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Top 34Schuldenbremse

Foto: Eine Hand stapelt Geldstücke auf einem Holzblock, auf dem das Wort Grundgesetz steht. Daneben stehen zusammen gerollte Geldscheine.

© Foto: AdobeStock | MQ-Illustrations

  1. Beschluss
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Beschluss

Schuldenbremse und Sondervermögen - Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu

Die Lockerung der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. 

Mehr Ausnahmen bei der Schuldenbremse

Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden. 

Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Investitionen in die für Infrastruktur

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Gesteigerte Verteidigungsbereitschaft

Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.

Finanzbedarfe bei Ländern und Kommunen

Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Verkündung und Inkrafttreten

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, wurde das Gesetz am 24. März 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 25. März 2025 in Kraft.

Stand: 25.03.2025

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Landesinitiativen

Top 7Häfen

Foto: Blick auf den Hamburger Hafen

© Foto: AdobeStock | M. Johannsen

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat fordert Investitionen des Bundes in deutsche Häfen

Der Bund solle sich an Investitionen in deutsche Häfen beteiligen. Dies forderte der Bundesrat auf Initiative der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in seiner Sitzung am 21. März 2025.

Häfen sichern Verteidigungsfähigkeit und Energiewende

Die deutschen Häfen spielten eine zentrale Rolle im nationalen und internationalen Warenverkehr, heißt es in der Entschließung. Der Ausbau der Häfen sei jedoch nicht nur für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft wichtig, sondern auch für neue Aufgaben wie die nationale Verteidigungsfähigkeit und das Gelingen der Energiewende. Die erforderlichen Investitionen würden die finanziellen Spielräume der Länder deutlich übersteigen.

Häfen als Gemeinschaftsaufgabe

Aktuell sei die Finanzierung und Bewirtschaftung der Hafeninfrastruktur alleinige Aufgabe der Länder und Hafengesellschaften. Dies führe jedoch zu regionalen Ungleichgewichten und unzureichenden Investitionen. Zudem werde die gesamtstaatliche Funktion der Häfen nicht berücksichtigt. Das Grundgesetz weise Bund und Ländern zwar getrennte Aufgaben zu, lasse aber in bestimmten Bereichen eine gemeinsame Wahrnehmung und Finanzierung zu. Der Bund solle daher prüfen, ob eine solche Gemeinschaftsaufgabe „Häfen“ eingeführt werden könne. Diese dürfe aber nicht zu Lasten der anderen, bereits existierenden Gemeinschaftsaufgaben gehen. Auch diese seien für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Industriestandortes Deutschland unverzichtbar.

Finanzhilfen des Bundes

Die im Grundgesetz verankerte Finanzhilfekompetenz des Bundes ermöglicht, die Länder bei besonders bedeutsamen Investitionen finanziell zu unterstützen. Dies gelte auch für bedeutende Hafenprojekte, welche die regionale Wirtschaftsstruktur verbessern und zum Wirtschaftswachstum beitragen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, entsprechende Finanzhilfen des Bundes zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Stand: 21.03.2025

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Top 8Arzttermine

Foto: Blick in das Wartezimmer einer Arztpraxis

© Foto: dpa | Sina Schuldt

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesregierung soll Rechtslage bei Terminvergabe in Arztpraxen überprüfen

Mit einer am 21. März 2025 gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob die aktuelle Rechtslage bei der Terminvergabe in Arztpraxen zu einer Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Krankenversicherten führt. Die Bundesregierung soll zudem ermitteln, ob durch eine Änderung von Vorschriften ein gleicher Zugang zur ärztlichen Versorgung für alle Patienten sichergestellt werden könne, damit gesetzliche Versicherte genauso schnell einen Arzttermin erhalten wie Privatpatienten. Mit seiner Entschließung greift der Bundesrat einen Vorschlag aus Niedersachsen auf.

Grundvoraussetzung für gerechtes Gesundheitssystem

Der Zugang zu schneller, qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung sei Grundvoraussetzung für ein gerechtes Gesundheitssystem, das Sicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet. Allen Bürgerinnen und Bürgern müsse dieser Zugang unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort oder der Frage, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, möglich sein, fordert der Bundesrat.

Neue Lösungsansätze denkbar

Um Ungleichheiten bei der Terminvergabe abzubauen, sollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf ihre Auswirkungen hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Auch neue Lösungsansätze seien dabei in Betracht zu ziehen, wie beispielsweise Kontingente für Privatversicherte, Mindestquoten für gesetzlich Versicherte oder finanzielle Anreize für Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln.

Bundesregierung ist am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugestellt. Sie bestimmt selbst, wann sie sich damit befasst - feste Fristen sind nicht vorgesehen.

Stand: 21.03.2025

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Top 10Datenaustausch

Foto: Polizeibeamte mit einem Smartphone

© Foto: dpa | Hauke-Christian Dittrich

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat fordert Ausbau gemeinsamer Datenplattform, um Anschläge zu verhindern

Angesichts einer hohen potentiellen Gefährdung durch Anschläge fordert der Bundesrat in einer am 21. März 2025 gefassten Entschließung eine bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.

Erkenntnisse besser verknüpfen

Hintergrund für den Vorstoß sind Anschläge der jüngsten Zeit, etwa auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt oder in Aschaffenburg. Der Bundesrat weist darauf hin, dass oftmals Personen mit psychischen Auffälligkeiten Gewalttaten verübt hätten. Um solche schweren Straftaten besser erkennen und erfassen zu können, müssten personenbezogene Verhaltensmuster und Risiken rechtzeitig festgestellt und bewertet werden. Hierzu seien Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und ggf. Ausländerbehörden bundesweit zu vernetzen, um Erkenntnisse auszutauschen.

Für eine verbesserte polizeiliche Risikoeinschätzung des Gewaltpotentials von Personen fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Sicherheitsinteressen mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Zudem seien spezifische gesetzliche Grundlagen für den Datenaustausch erforderlich.

Datenanalyseplattform ausbauen

Die Länder kritisieren den ausbleibenden Fortschritt beim Ausbau einer modernen und einheitlichen Informationsarchitektur von Bund und Ländern. Sie appellieren an die Bundesregierung, den Aufbau eines gemeinsamen Datenhauses mit höchster Priorität voranzutreiben, dessen Finanzierung zu sichern und zeitnah eine zentral betriebene, digital souveräne, wirtschaftlich tragbare und rechtlich zulässige automatisierte Datenanalyseplattform für alle Polizeien des Bundes und der Länder bereitzustellen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 21.03.2025

Video

Top 11K.o.-Tropfen

Foto: Person tropft Flüssigkeit in ein Getränkeglas

© Foto: AdobeStock | s-motive

  1. Beschluss

Beschluss

Ruf nach schärferen Strafen beim Einsatz von K.o.-Tropfen

Wer einer anderen Person gegen ihren Willen psychotrope Substanzen, wie etwa K.o.-Tropfen, verabreicht, um sie sexuell auszunutzen oder zu berauben, wird derzeit nicht angemessen bestraft. Diese Auffassung vertritt der Bundesrat. In einer am 21. März 2025 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung zu einer Strafverschärfung auf.

BGH: K.o.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2024. In diesem Urteil stellte das Gericht klar, dass das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen, um eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. Allerdings seien die Tropfen nach Auffassung des BGH kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf Flüssigkeiten. Ein solches Verhalten sei natürlich bereits strafbar - es falle jedoch bislang nicht unter den betreffenden Qualifikationstatbestand, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.

Bundesrat fordert Gesetzesänderung

In seiner Entschließung zeigt sich der Bundesrat besorgt über den zunehmenden Einsatz psychotroper Substanzen bei der Begehung von Sexualdelikten und Raubstraftaten. Um künftig eine angemessene Bestrafung zu gewährleisten, fordern die Länder von der Bundesregierung, eine entsprechende Gesetzesänderung zu erarbeiten.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich damit befassen muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Stand: 21.03.2025

Top 18Strafzölle

Foto: Fahne von den USA und Europa inklusive eines Strafzölle-Schilds

© Foto: AdobeStock | bluedesign

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder verlangen EU-Maßnahmen gegen US-Strafzölle 

Der Bundesrat hat sich zu den amerikanischen Strafzöllen bei Stahl- und Aluminiumimporten mit einer Entschließung geäußert und fordert europaweit abgestimmte Maßnahmen.

Gefahr für deutsche und europäische Wirtschaft

Mit der Entschließung stuft der Bundesrat die Strafzölle, die sich bei Stahl- und Aluminiumimporten auf 25 Prozent belaufen, als eine ernsthafte Bedrohung für den deutschen und europäischen Wirtschaftsstandort ein. Die Zölle gefährdeten konkret Arbeitsplätze in Deutschland. Die Abschottungspolitik der Vereinigten Staaten verzerre den Wettbewerb und gefährde die Zukunft des Industriestandorts Europa.

Gemeinsames europäisches Vorgehen

Um die negativen Folgen für den europäischen Markt abzufedern, sei eine europaweit abgestimmte Strategie erforderlich. Gleichzeitig müsse die Europäische Kommission verstärkt auf diplomatische Lösungen setzen, um Handelskonflikte mit den USA zu entschärfen oder diese im besten Fall gar nicht erst entstehen zu lassen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, auf europäischer Ebene dafür zu sorgen, dass sofortige Maßnahmen vorbereitet werden, um wirtschaftliche Schäden für die deutsche Industrie abzuwenden.

Stärkung der Stahl- und Aluminiumproduktion

Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung auch gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Stahl- und Aluminiumproduktion, um Arbeitsplätze in diesen Branchen zu sichern. Europa müsse schnell handeln, damit der europäische Markt nicht mit Dumpingprodukten überschwemmt werde.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Gesetzliche Regelungen, wie und wann diese darauf reagieren muss, existieren nicht.

Stand: 21.03.2025

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Top 35Wölfe

Foto: Wolfsrudel

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  1. Beschluss
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Beschluss

Initiative für besseres Wolfsmanagement vorgestellt

Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern stellten am 21. März 2025 im Bundesrat eine Entschließung zum künftigen Umgang mit dem Wolf in Deutschland und Europa vor.

Regulierung des Wolfsbestands

Mit der Entschließung solle der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die notwendigen nationalen Rechtsänderungen vorzubereiten, um den Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufnehmen zu können. Zudem solle sie sich in Brüssel für eine schnelle Anpassung des Schutzstatus in der bestehenden Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) einsetzen, die derzeit noch das Jagen von Wölfen verbiete. 

Steigende Zahl an Wölfen

Die steigende Zahl an Wölfen führe insbesondere bei der Bevölkerung in den ländlichen Räumen zu anhaltenden Sorgen. Zäune und Hunde seien wichtig und richtig: Es bestehe aber darüber hinaus dringender Handlungsbedarf. Auch solle die Bundesregierung Regelungen schaffen, um durch Wölfe verursachten Schäden in der Nutztierhaltung auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. 

Umdenken in Europa

Es habe auf europäischer Ebene bereits ein Umdenken stattgefunden, indem der Schutzstatus der Tiere von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde, heißt es in der Begründung. Die Europäische Kommission habe nun einen Verfahrensvorschlag zur Herabstufung des Wolfes in Europa vorgelegt, der Anpassungen des nationalen Rechts ermöglicht. 

Überweisung in die Ausschüsse

Der Antrag wurde in die Ausschüsse überwiesen und wird voraussichtlich in einer der nächsten Plenarsitzungen zur Abstimmung stehen.

Stand: 21.03.2025

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Rechtsverordnungen

Top 23Krankenhaustransformationsfonds

Blick in den Flur in einem Krankenhaus.

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Beschluss

Grünes Licht aus dem Bundesrat für nächsten Schritt der Krankenhausreform 

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich mit Maßgaben zugestimmt. Die Verordnung stellt den nächsten Schritt der Krankenhausreform dar. Über sie sollen Krankenhäuser bei Umstrukturierungen finanziell unterstützt werden.

Konkretisierung der Voraussetzungen

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das im November vergangenen Jahres den Bundesrat passierte, wurde ein sogenannter Transformationsfonds eingerichtet. Die darin enthaltenen Fördermittel belaufen sich über einen Zeitraum von zehn Jahren auf bis zu 50 Milliarden Euro und werden zur Hälfte von den Ländern, zur Hälfte aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgebracht. Die nun vom Bundesrat bestätigte Verordnung konkretisiert die Voraussetzungen für die Förderung der Umstrukturierung von Krankenhäusern und grenzt die förderfähigen Kosten ab. 

Die Verordnung regelt zudem die Antragstellung und Auszahlung sowie den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel. 

Bundesrat beschließt Maßgaben 

Mit Maßgaben meist technischer Art hat der Bundesrat auf die finale inhaltliche Ausgestaltung der Verordnung Einfluss genommen. So sollen beispielsweise Nachhaltigkeitsaspekte bei der Förderung stärker berücksichtigt werden. Zudem sollen nicht verbrauchte Fördermittel nicht zurückgefordert werden, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Vorhabens erneut zur Verbesserung der Versorgung in das Krankenhaus investiert wurden.

Inkrafttreten

Nach der Zustimmung des Bundesrates tritt die Verordnung nun am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Ländern fordern Mitfinanzierung durch den Bund

In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder das zügige Inkrafttreten der Verordnung, um Umstrukturierungen durch Investitionen fördern zu können. Eine Finanzierung ohne Beteiligung des Bundes sei jedoch nicht sachgerecht - er müsse vielmehr den größten Anteil leisten. Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen.

Stand: 21.03.2025

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