BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1051. Sitzung am 14.02.2025

Verlängerung der Mietpreisbremse, Mutterschutz bei Fehlgeburten und hausärztliche Versorgung

Verlängerung der Mietpreisbremse, Mutterschutz bei Fehlgeburten und hausärztliche Versorgung

In seiner ersten Plenarsitzung im neuen Jahr behandelt der Bundesrat eine umfangreiche Themenpalette mit über 50 Punkten, darunter 16 Gesetze aus dem Bundestag.

Gesetze aus dem Bundestag

Final entscheiden die Länder über Gesetze, die der Bundestag in den letzten Wochen nach dem Ende der Ampel-Koalition beschlossen hat: Ein Thema ist die Anpassung des Mutterschutzgesetzes, das künftig auch nach einer Fehlgeburt Mutterschutzfristen vorsieht. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sollen Patientinnen und Patienten schneller einen Termin beim Hausarzt bekommen. Weitere Themen sind die Zeitenwende bei der Bundeswehr, die Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR und die Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften. Außerdem steht ein umfassendes Wirtschaftspaket (TOP 12, 13, 14, 15, 16) auf der Tagesordnung, das unter anderem Biogasanlagen erheblich fördert.

Eigene Initiativen der Länder

Anlässlich des dritten Jahrestages des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine befassen sich die Länder mit einer Entschließung, in der das Vorgehen Russlands scharf verurteilt und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Ukraine betont wird.

Zu den weiteren Initiativen aus den eigenen Reihen gehören in dieser Runde ein Gesetzentwurf für einen besseren Schutz vor sexueller Belästigung durch obszöne Gesten und Beleidigungen sowie ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse. Zum Wohnungsmietrecht liegt auch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem die Länder Stellung nehmen können (TOP 19b). Weiterhin entscheidet der Bundesrat über Entschließungen zur Schadensfinanzierung bei Starkregen und Extremwetterereignissen sowie zu weniger Bürokratie bei der Umsetzung von EU-Vorgaben.

Erstmals vorgestellt werden unter anderem Entschließungen zu schärferen Regeln bei Asyl und Migration (TOP 26, 27), für eine neue Luftverkehrspolitik (TOP 31) und zu Strafen beim Einsatz von KO-Tropfen (TOP 28).

Vorhaben der Bundesregierung

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat die Bundesregierung dem Bundesrat eine Reihe von Gesetzentwürfen zur Stellungnahme vorgelegt. Dabei geht es zum Beispiel um die Stärkung der Pflegekompetenz (TOP 33) mit erweiterten Befugnissen für Pflegefachkräfte sowie um Verbesserungen der Suizidprävention (TOP 34).

Europarecht und deutsche Verordnungen

Auch europarechtliche Themen stehen auf der Tagesordnung, darunter die Zusammenarbeit bei der Besteuerung multinationaler Unternehmen (TOP 37), die Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (TOP 38) sowie eine Verordnung zur Stärkung der Landwirtschaft (TOP 39).

Darüber hinaus beschäftigen sich die Länder mit verschiedenen Verordnungen der Bundesregierung, etwa zu Berufskrankheiten (TOP 40), zur Arzneimittelverschreibung (TOP 45) und zur Betäubungsmittelverschreibung (TOP 43).

Ergänzungen möglich

Die Tagesordnung kann bis zum Sitzungsbeginn noch ergänzt werden.

Livestream - Mediathek - Social Media

Ab 9:30 Uhr wird die Plenarsitzung auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates live übertragen. Bereits während des Vormittags stehen Videos und einzelne Redebeiträge in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Über den Sitzungsverlauf informieren wir Sie auch über den Kurznachrichtendienst X.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Mutterschutz

Foto: Traurig nach vorn gebeugte Frau in einem dunklen Zimmer

© AdobeStock | Maxhot_PL

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Mutterschutz auch bei Fehlgeburten

Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur Verbesserung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten steht in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates zur Abstimmung.

Bereits bei Fehlgeburten ab der 13. Woche

Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, steht dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage jedoch nicht zu.

Die neue Regelung sieht einen Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.

Bundesrat hatte Ausweitung des Mutterschutzes gefordert

Der Bundesrat hatte am 5. Juli 2024 in einer Entschließung das Eingreifen des Mutterschutzes deutlich vor der 20. Woche gefordert. Dadurch könne verhindert werden, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz aussetzten. Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine Krankschreibung hinausginge, entfiele so das Abrutschen in den Krankengeldbezug, hatten die Länder argumentiert.

Stand: 07.02.2025

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen Billigung

Der federführende Ausschuss für Familie und Senioren, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen und das Gesetz damit zu billigen.

Stand: 07.02.2025

Top 5Hausärztebudget

Foto: Stethoskop um ein Hausmodel gewickelt mit vielen roten Paragrafenzeichen

© Foto: AdobeStock | vectorfusionart

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Wegfall des Honorardeckels für Hausärzte

Ein zentrales Ziel des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes ist es, den Zugang zu Hausarztterminen zu erleichtern. Der Bundesrat wird sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Gesetz befassen, das unter anderem folgende Maßnahmen umfasst:

Abschaffung der Budgets

Zukünftig werden alle hausärztlichen Leistungen, einschließlich Hausbesuchen, ohne Kürzungen vergütet. Die Einführung von Quartalsbudgets entfällt, so dass die Honorare steigen können, wenn neue Patientinnen und Patienten aufgenommen werden oder mehr Leistungen erbracht werden als bisher.

Versorgungs- und Vorhaltepauschalen

Chronische kranke Patientinnen und Patienten müssen derzeit oft aus abrechnungstechnischen Gründen jedes Quartal erneut einbestellt werden. Zukünftig kann eine Versorgungspauschale für bis zu ein Jahr abgerechnet werden, so dass unnötige Abrechnungstermine entfallen. Darüber hinaus sollen Praxen, die einen wesentlichen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung leisten, durch eine Vorhaltepauschale besonders honoriert werden.

Schnellere Bewilligungsverfahren für Hilfsmittel

Das Gesetz sieht vor, die Bewilligungsverfahren für medizinisch notwendige Hilfsmittel zu vereinfachen und zu beschleunigen. Menschen mit schweren Krankheiten oder Behinderungen sollen so schneller und unbürokratischer Zugang zu wichtigen Hilfsmitteln erhalten.

Erweiterte Notfallverhütung

In Fällen von sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung können zukünftig alle Frauen – und nicht nur unter 23-Jährige – Notfallverhütungsmittel vom Hausarzt oder der Hausärztin verordnet bekommen.

Stand: 05.02.2025

Ausschussempfehlung

Billigung mit begleitender Entschließung

Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt den Ländern, den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen und das Gesetz damit zu billigen.

Er empfiehlt jedoch das Fassen einer begleitenden Entschließung. In dieser begrüßt er grundsätzlich die Abschaffung der Budgets bei der hausärztlichen Versorgung. Die Neuregelung führe jedoch zu einer schlechteren Versorgung, da bereits bestehende Regelungen nicht beachtet werden. So werde zum Beispiel Fördermaßnahmen für eine gesicherte Versorgung die Finanzierung entzogen. Die Bundesregierung müsse hier schnellstmöglich Abhilfe schaffen.

Stand: 05.02.2025

Top 7Opferrente / Honorarlehrkräfte

Foto: Der Schatten einer Person neben einem Gefängnisgitter

© Foto: dpa | Peter Endig

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Mehr Rente für SED-Opfer und Übergangsregelung bei Sozialversicherung von Lehrkräften

Tagesordnungspunkt 7 der kommenden Bundesratssitzung ist ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das zum einen Entschädigungsleistungen für Opfer des SED-Regimes erheblich verbessert und zum anderen - davon unabhängig - die Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften auf das Jahr 2027 verschiebt. Der Bundesrat entscheidet, ob er dem Gesetz zustimmt.

Opferrente steigt dynamisch 

Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten hat der Bundestag beschlossen, Opfer des SED-Regimes in der ehemaligen DDR besser abzusichern. So steigt die monatliche Rente für ehemalige DDR-Häftlinge ab Juli 2025 von 330 auf 400 Euro. Außerdem soll die Opferrente künftig automatisch mit der allgemeinen Rentenentwicklung steigen und nicht mehr an die Bedürftigkeit der Empfänger gekoppelt sein.

Auch für in der DDR beruflich Verfolgte steigt ab Juli die Ausgleichsleistung von 240 auf 291 Euro. Ab dem Jahr 2026 ist dafür ebenfalls eine Dynamisierung vorgesehen. Die erforderliche Mindestverfolgungszeit für den Bezug dieser Leistung wird um ein Jahr verkürzt. 

Vermutungsregelung kommt

Das Gesetz vereinfacht außerdem die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden bei SED-Opfern: Liegen bestimmte schädigende Ereignisse und bestimmte gesundheitliche Schädigungen vor, wird zukünftig vermutet, dass ein ursächlicher Zusammenhang wahrscheinlich ist. 

Auch die Einmalzahlung für Opfer von Zwangsaussiedlungen steigt: Sie beträgt zukünftig 7.500 Euro. Außerdem können Opfer von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb des Beitrittsgebietes eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten. 

Fonds für Härtefälle

Der Bundestag beschloss außerdem, dass die Stiftung für ehemalige politische Verfolgte Leistungen aus einem geplanten Härtefallfonds beziehen kann. Zuvor hatte der Möbelhändler IKEA angekündigt, den Fonds mit sechs Millionen Euro zu unterstützen. Das Unternehmen profitierte in der Vergangenheit von der Zwangsarbeit in DDR-Gefängnissen.

Sozialversicherungspflicht von Honorar-Lehrkräften verschoben

Der Bundestag hat in seinen Beratungen den Regierungsentwurf zur SED-Opferentschädigung um sachfremde Regelungen ergänzt, die unter anderem die Versicherungspflicht von Lehrkräften - insbesondere in der Erwachsenenbildung und an Musikschulen - betreffen. 

Hintergrund ist das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022, das auf die Beschäftigungssituation von Lehrkräften an Musikschulen reagiert: Viele von ihnen arbeiten selbständig auf Honorarbasis und damit nicht sozialversichert. Die Gerichte sehen darin jedoch Fälle von Scheinselbständigkeit mit der Folge, dass die Träger Lehrkräfte grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigen müssen. 

Der Bundestag weist darauf hin, dass Bildungseinrichtungen durch dieses Urteil nun zum Teil hohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen ausgesetzt und dadurch in ihrer Existenz gefährdet seien. Angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung dieses Bildungsbereichs soll daher übergangsweise von einer ansonsten zwingenden Nachforderung abgesehen werden. Wird bei einer Prüfung die Versicherungspflicht der Lehrkraft festgestellt, beginnt die Versicherungspflicht dem Gesetz nach erst ab dem 1. Januar 2027. Voraussetzung dafür ist, dass „die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer Selbstständigkeit ausgegangen sind“ und die betroffene Lehrkraft zustimmt. 

Stand: 07.02.2025

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen Zustimmung

Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.

Stand: 07.02.2025

Top 8bZeitenwende

Foto: Soldaten der Bundeswehr

© Foto: AdobeStock | MoriaM

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr - auch als Zeitenwende-Gesetz bekannt - steht am 14. Februar 2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates. 

Das Gesetz aus der Feder der Bundesregierung ist eine Reaktion auf die veränderten Anforderungen an die Bundeswehr nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Ziel sei es, die Bundeswehr stärker auf die Landes- und Bündnisverteidigung auszurichten und ihre Verteidigungs-  und Abschreckungsfähigkeit in enger Zusammenarbeit mit den NATO-Partnern zu erhöhen, so die Bundesregierung.

Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit von Personal

Das Gesetz soll die Einsatzbereitschaft und die Verfügbarkeit von Bundeswehreinheiten langfristig sicherstellen. Hierzu sei mehr Personal erforderlich, um für Herausforderungen in der Zukunft gerüstet zu sein. Die Bundesregierung hält eine erhöhte Verfügbarkeit des militärischen Personals für zwingend notwendig, um auch weiterhin eine verlässliche und schlagkräftige Armee bereitzustellen zu können.

Zahlreiche Änderungen

Vor diesem Hintergrund sieht das Gesetz zahlreiche Änderungen vor, unter anderem:

  • umfangreiche Verbesserungen bei Sold und Versorgung,
  • einen höheren Auslandsverwendungszuschlag,
  • einen Ehegattenzuschlag für mit in das Ausland umziehende Ehegatten,
  • eine höhere Übergangsbeihilfe,
  • verbesserte Rahmenbedingungen für die dienstliche Mobilität,
  • flexiblere Arbeitszeitregelungen,
  • mehr Personal im Sanitätsdienst.

Stand: 07.02.2025

Ausschussempfehlung

Verteidigungsausschuss empfiehlt Billigung des Gesetzes

Der Verteidigungsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und das Gesetz somit zu billigen.

Stand: 07.02.2025

Landesinitiativen

Top 18Sexuelle Belästigung

Foto: Mann schreit Frau an und Frau wehrt ab.

© Foto: AdobeStock | SomethingCool!

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Obszöne Gesten und Beleidigungen sollen strafbar sein

Ein Gesetzentwurf aus Niedersachsen zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor sexueller Belästigung steht im nächsten Plenum zur Abstimmung. Danach soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer eine andere Person verbal oder nonverbal erheblich sexuell belästigt.

Sexuelle Belästigung auch ohne Berührung

Bisher setzt eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung das Berühren einer anderen Person voraus. Doch auch Belästigungen, die nicht die Schwelle körperlicher Berührungen erreichen - insbesondere durch verbale Äußerungen und Gesten - könnten erhebliche Auswirkungen auf Lebensgestaltung und psychische Gesundheit der Betroffenen haben. Sie seien daher ebenso zu bestrafen, heißt es in der Begründung des Entwurfes.

Diese Art der Belästigung werde umgangssprachlich oft als „Catcalling“ bezeichnet - ein Begriff, der jedoch bedenklich sei, da er zum einen wenig differenziere und zum anderen als unangemessen und herabwürdigend empfunden werde.

Schließung einer Strafbarkeitslücke

Der neue Straftatbestand greift nur, wenn die Tat nicht unter ein anderes, strenger zu bestrafendes Sexualdelikt fällt. Die Ergänzung des Strafgesetzbuches sei allerdings geboten, da ein solches Verhalten zwar strafwürdig sei, von den existierenden Strafvorschriften aber oft nicht erfasst werde. Insbesondere kämen Strafen wegen Beleidigung häufig nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung nicht jede sexuelle Belästigung dieser Art zwangsläufig ehrverletzend oder herabsetzend sei.

Stand: 05.02.2025

Ausschussempfehlung

Zwei Ausschüsse empfehlen die Einbringung

Im federführenden Rechtsausschuss ist eine Empfehlung an den Bundesrat nicht zustande gekommen.

Der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten hingegen empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Stand: 05.02.2025

Top 19aMietpreisbremse

Foto: Notlage auf dem Mietmarkt

© dpa | Frank Rumpenhorst

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Vorschlag aus den Ländern zur Verlängerung der Mietpreisbremse

Der Bundesrat entscheidet am 14. Februar 2025, ob er auf Initiative von sechs Ländern einen Gesetzentwurf beim Bundestag einbringt, der die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 verlängert.

Bestehende Regelung läuft aus

Die Mietpreisbremse gilt seit dem Jahr 2015 und läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit ihrem Vorstoß wollen die Länder dieses Instrument bis zum 31. Dezember 2029 verlängern.

Im Kern legt die Mietpreisbremse fest, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, also zum Beispiel dort, wo Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Wohnungsmärkte weiterhin angespannt

Die Länder begründen ihre Gesetzesinitiative mit weiter steigenden Mieten aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage. Eine spürbare Entspannung der Wohnungsmärkte sei trotz staatlicher Investitionen in neuen Wohnraum noch nicht eingetreten und auch nur langfristig zu erwarten. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 ließe die Mieten weiter steigen. Zusammen mit den hohen Energiekosten und der Inflation würden Durchschnittsverdiener - insbesondere Familien - aus ihren Wohnvierteln verdrängt. Daher sei das Instrument weiter zu verlängern.

Verfassungsrechtliche Anforderungen

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine neue Begründungspflicht für die Länder: Wenn eine Landesregierung erneut für ein Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen möchte, muss sie erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Dies und die Befristung bis 2029 soll die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen.

Stand: 06.02.2025

Ausschussempfehlung

Grünes Licht aus den Ausschüssen

Der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Stand: 06.02.2025

Top 22Gold-Plating

Foto: Stempel Bürokratie über Europaflagge

© Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Nicht mehr regeln als Brüssel fordert

Ein Entschließungsantrag aus Hessen steht am 14. Februar 2025 zur Abstimmung. Dieser verfolgt das Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu stärken und die Übererfüllung von EU-Recht (sogenanntes „Gold-Plating“) zu verhindern.

Bedeutung des europäischen Binnenmarkts

Der europäische Binnenmarkt sei ein einzigartiges Erfolgsmodell sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen, heißt es in der Entschließung. Deutschland als größte Volkswirtschaft profitiere davon in besonderem Maße. Der gemeinsame Markt stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland und sei ein wichtiges Instrument gegen wirtschaftliche Abschottungsmaßnahmen innerhalb der EU.

Gold-Plating“ belastet Unternehmen

Die Wirksamkeit dieses Instruments gerate jedoch in Gefahr, wenn Mitgliedstaaten aus politischen Gründen die Umsetzung europäischer Richtlinien mit zusätzlichen nationalen Vorschriften versehen. Diese vermeintliche Veredelung („Gold-Plating“) bedeute nicht nur eine Übererfüllung europäischer Vorgaben, sondern führe oft auch zu einer enormen bürokratischen Belastung der Unternehmen. Statt von den gemeinsamen europäischen Regeln zu profitieren, müssten diese nun auch noch nationale Ausnahmen berücksichtigen.

Bürokratische Belastungen

Aufwendige Dokumentationspflichten für die Wirtschaft hätten oft ihren Ursprung in der EU. Die Bundesregierung dürfe daher bei der Umsetzung europäischen Rechts keine zusätzlichen bürokratischen Hürden aufbauen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk leisteten einen erheblichen Beitrag für die Digitalisierung und Energiewende. Dazu seien sie aber nur in der Lage, wenn ihre Ressourcen nicht für stets anwachsende bürokratische Belastungen verbraucht würden.

Verzicht auf Übererfüllung gefordert

Die Bundesregierung solle daher in diesen Bereichen künftig darauf verzichten, mehr zu regeln, als die ihr EU vorgibt. Dies würde die Planungssicherheit der Unternehmen deutlich erhöhen. Eine restriktive Umsetzung europäischer Vorgaben führe zu mehr Rechtsgleichheit und -klarheit und fördere damit auch den Zusammenhalt und eine bessere nachhaltige Entwicklung in der EU.

Stand: 06.02.2025

Ausschussempfehlung

Rückenwind aus den Ausschüssen

Der federführende Ausschuss für Europäische Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Stand: 06.02.2025

Top 24aStarkregen

Foto: Hochwasser überschwemmt einen Straßenzug

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  2. Ausschussempfehlung

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Bund soll für Extremwetterschäden im Jahr 2024 mit aufkommen

Ein Entschließungsantrag Bayerns steht im nächsten Plenum zur Entscheidung. Er befasst sich mit den Folgen der Starkregen- und Hochwasserereignisse im Jahr 2024, die in mehreren Ländern großen Schäden verursacht haben.

Solidarität des Bundes gefordert

Mit der Entschließung soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, nun die notwendigen Schritte für eine solidarische Kostenbeteiligung des Bundes einzuleiten. Die Schadensschätzungen lägen inzwischen vor und seien so hoch, dass der Bund hier - wie es gängige Staatspraxis sei - einspringen müsse. Für die Finanzierung könne die Zweckbindung des bereits bestehenden nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ kurzfristig erweitert werden.

Dank an die Bürgerinnen und Bürger

Der bayerische Antrag enthält auch einen Dank an alle Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz und ihr Engagement. Die Beseitigung der Schäden und die Sicherstellung tragfähiger Hilfen für Betroffene hänge bei nationalen Katastrophen neben der Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen auch von einem engen Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger ab.

Stand: 07.02.2025

Ausschussempfehlung

Finanzausschuss empfiehlt Ergänzungen

Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung mit einigen Umformulierungen und Ergänzungen zu fassen. So dürfe insbesondere die Erweiterung der Zweckbindung des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ auf die Extremwetterereignisse des Jahres 2024 nicht die Hilfen für die vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Länder beeinträchtigen.

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Stand: 07.02.2025

Top 24bExtremwetter

Foto: Mensch mit Gummistiefeln auf einer überfluteten Straße

© Foto: AdobeStock | Rico Löb

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

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Neue Regeln für Bundesbeteiligung bei Extremwetterschäden gefordert

Tagesordnungspunkt 24b der nächsten Sitzung enthält einen Entschließungsantrag aus dem Saarland, mit dem Bund aufgefordert wird, sich an den Kosten für Schäden durch Extremwetterereignisse zu beteiligen. 

Ausweitung der Bundeshilfen

Konkret sollen Bundeshilfen an die Länder künftig nicht nur bei „Katastrophen nationalen Ausmaßes“, sondern auch bei regionalen Großschadensereignissen möglich sein. Dafür seien die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Auch im Bundeshaushalt müsse für solche Fälle Vorsorge getroffen werden, beispielsweise durch die Einrichtung eines entsprechenden Fonds. Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft müssten in einem funktionierenden Staat darauf vertrauen können, dass Schäden an der öffentlichen Infrastruktur schnell und zielgerichtet behoben werden.

Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Der Bundesrat solle zudem erneut die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden fordern. Dazu hatte er zuletzt am 14. Juni 2024 - ebenfalls auf Initiative des Saarlandes - eine Entschließung gefasst. 

Stand: 07.02.2025

Ausschussempfehlung

Änderungen gefordert 

Der federführende Finanzausschuss empfiehlt, die Entschließung nur mit Änderungen und Ergänzungen zu fassen.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass nationale und regionale Naturkatastrophen regelmäßig dramatische Schäden in den betroffenen Ländern verursachen. Daher sei die geltende Staatspraxis kritisch zu hinterfragen, nach der sich der Bund nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage oder einem Naturereignis nationalem Ausmaßes an der Schadensbeseitigung beteilige. Die Bundesregierung solle daher Finanzierungsmöglichkeiten prüfen, die bei Naturkatastrophen zu einer passgenaueren und flexibleren Unterstützung der betroffenen Länder durch den Bund führen. Zudem solle der Bund die Länder und Kommunen bei der Vorsorge stärker unterstützen und Geld für Hochwasserschutzmaßnahmen bereitstellen.

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten  und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Stand: 07.02.2025

Top 53Ukraine

Foto: Verbundene Bänder mit den Farben der deutschen und ukrainischen Fahnen

© Foto: AdobeStock | Viktoria Kotljartschuk

  1. Inhalt

Inhalt

Entschließung zur Solidarität mit der Ukraine auch drei Jahre nach Kriegsbeginn

Anlässlich des dritten Jahrestages des Beginns des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine steht ein Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Verurteilung des andauernden Angriffskrieges

Auf Anregung der fünf Länder soll der Bundesrat den anhaltenden Angriffskrieg Russlands und die Beteiligung anderer Staaten daran als eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilen. Gleiches gelte für die russischen Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur sowie die Deportation von Kindern. Russland müsse alle Angriffshandlungen sofort einstellen und sich aus dem gesamten Territorium der Ukraine zurückziehen.

Respekt und Anerkennung

Der entschlossene und anhaltende Kampf des ukrainischen Volkes verdiene großen Respekt und Anerkennung, heißt es im Entschließungsantrag. Es sei ein Kampf für die gemeinsamen europäischen Werte und für das Recht souveräner Staaten, über ihren eigenen Weg zu entscheiden.

Sorge vor hybriden Angriffen

Zu begrüßen sei, dass die polnische EU-Ratspräsidentschaft einen Schwerpunkt auf das Thema Sicherheit legt. Dazu gehöre auch eine effektive militärische, humanitäre und finanzielle Unterstützung der Ukraine. Der Bundesrat solle auch die Sanktionen gegen Russland unterstützen und deren konsequente Umsetzung einfordern. Besorgniserregend seien die hybriden Angriffe Russlands gegen die Unterstützer der Ukraine, die sich in Spionage, Sabotage, Cyberattacken sowie Desinformations- und Propagandakampagnen äußerten.

EU-Beitritt der Ukraine

Positiv zu bewerten seien die erste Konferenz zum EU-Beitritt der Ukraine im vergangenen Jahr und die Fortschritte, die das Land bereits in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Mediengesetzgebung vollzogen habe. In dem Antrag heißt es weiter, der Bundesrat befürworte die Pläne der EU, noch in diesem Jahr Beitrittsverhandlungen über einzelne Kapitel aufzunehmen.

Wiederaufbau der Ukraine

Auch der Wiederaufbau der Ukraine müsse vorangetrieben werden, wobei Freiheit, Sicherheit und Selbstbestimmung des Landes oberste Priorität hätten. Der Bundesrat solle die Rolle von regionalen und lokalen Partnerschaften und anderen Formen der Zusammenarbeit betonen.

Finanzielle Unterstützung für Länder und Kommunen

Mit der Entschließung soll der Bundesrat auch die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine würdigen. Zentral für die Versorgung und Unterbringung der Kriegsflüchtlinge sei die weitere finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund.

Schnelle Entscheidung beantragt

Die sofortige Entscheidung in der Sache wurde beantragt. Findet dieser Antrag eine Mehrheit, stimmt der Bundesrat am 14. Februar 2025 ohne vorherige Ausschussberatungen über den Entschließungsantrag ab.

Stand: 07.02.2025

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