BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1050. Sitzung am 20.12.2024

Bundesverfassungsgericht, Steueranpassungen und Deutschlandticket

Bundesverfassungsgericht, Steueranpassungen und Deutschlandticket

60 Punkte standen auf der Tagesordnung der letzten Bundesratssitzung im Jahr 2024. Neun Gesetze, darunter eine Verfassungsänderung, hatte der Bundestag erst kurz zuvor beschlossen.

Zu Beginn des Plenums hielt Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger eine Gedenkrede für die Opfer unter den Sinti, Roma und Jenischen im Nationalsozialismus; anschließend erhob sich das Plenum für eine Schweigeminute.

Grünes Licht für Bundestagsbeschlüsse

Danach stimmten die Länder einer Änderung des Grundgesetzes zu, die das Bundesverfassungsgericht stärker vor politischer Einflussnahme schützt. Der Bundesrat stimmte auch dem Steuerfortentwicklungsgesetz, das dem Abgleich der kalten Progression dient und unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes vorsieht, sowie Änderungen am Regionalisierungsgesetz zu. Letztere sichern die Finanzierung des Deutschlandtickets. Auch Anpassungen am Energiewirtschaftsgesetz zur Gasspeicherpauschale, zum Abgeordnetengesetz mit Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen sowie das Filmförderungsgesetz passierten den Bundesrat.

Eigene Gesetzentwürfe und Entschließungen

Die Länder beschlossen, einen Gesetzentwurf zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt beim Deutschen Bundestag einzubringen. Ein weiterer eigener Entwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse wurde vorgestellt und wird voraussichtlich in einem zukünftigen Plenum zur Abstimmung gebracht. Der Bundesrat fasste zudem Entschließungen an die Adresse der Bundesregierung, unter anderem zur Unterstützung der Automobilindustrie und zum verbesserten Schutz vor häuslicher Gewalt durch elektronische Aufenthaltsüberwachungen (Fußfesseln). Vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen wurden Entschließungsanträge zur Überfüllung von EU-Anforderungen (sog. „Gold-Plating“), zur verbraucherfreundlichen Preisgestaltung von Ladestrom, zur Schuldenbremse sowie zur Modernisierung und nachhaltigen Entwicklung der deutschen Häfen.

Stimmungsbild zu Plänen der Bundesregierung

Kurz vor Ende der Legislaturperiode des Bundestages hatte der Bundesrat noch die Gelegenheit, zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Diese Chance ergriff er beispielsweise bei der geplanten Reform des Vergaberechts sowie dem Tariftreuegesetz, das darauf zielt, öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen zu vergeben, die nach Tarif zahlen. Die Länder äußerten sich auch zu den Regierungsplänen für ein verlässliches Hilfssystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Reform der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen mit höheren Entschädigungsansprüchen bei fehlerhaften Inhaftierungen.

Verordnungen der EU und der Bundesregierung

Die Länder nahmen auch zu zwei Verordnungsvorschlägen aus Brüssel Stellung: zu europäischen Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken und zur Regionalen Soforthilfe für den Wiederaufbau. Zudem passierten zehn Verordnungen der Bundesregierung den Bundesrat. So stimmten die Länder der Anpassung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung zu. Auch eine Verordnung, die die Verwaltung zur Einwilligungen in Cookies vereinfachen soll, fand die Zustimmung des Bundesrates. Gleiches gilt für die Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie für die Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts. Auch die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die die Zulassung von Schwertransporten betrifft, wurde von den Ländern abgesegnet.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Ansehen, Teilen und Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 52aBundesverfassungsgericht

Foto: Bundesverfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrichter

© Foto: dpa I Uli Deck

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung zu

Der Bundesrat hat einer Grundgesetzänderung zugestimmt, mit der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt werden soll.

Vom einfachen Gesetz ins Grundgesetz

Mit der Verfassungsänderung werden wichtige Regelungen zum Status und zur Arbeit des Bundesverfassungsgerichts ins Grundgesetz aufgenommen. Diese finden sich bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz –  einem einfachen Einspruchsgesetz, das jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Sind sie hingegen erst einmal im Grundgesetz verankert, können sie nur noch mit einer Verfassungsmehrheit geändert werden, benötigen also die Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln des Bundesrates.

Status und Struktur des Gerichts im Grundgesetz verankern

Mit der Grundgesetzänderung wird der Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan verfassungsrechtlich verankert. Gleiches gilt für die Bindungswirkung seiner Entscheidungen, dass also der Staat und alle seine Institutionen die Urteile und Beschlüsse des Gerichts beachten müssen. In den Verfassungsrang gehoben werden zudem zentrale Strukturvorgaben, die sich nach einhelligem Urteil bewährt hätten, so die Gesetzesbegründung. Dies betrifft die Geschäftsordnungsautonomie, die Zahl der Senate und ihre Besetzung mit je acht Richterinnen und Richtern, die feste Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze und den Ausschluss der erneuten Wählbarkeit.

Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit sicherstellen

Die Diskussion über die verfassungsrechtliche Absicherung sei nicht neu, heißt es in der Begründung. Es entspräche seiner Stellung im Verfassungsgefüge, auf der Ebene des Grundgesetzes ausführlichere Regelungen über das Verfassungsgericht zu treffen. Dies decke sich auch der allgemeinen Auffassung, das Gericht tagespolitischen Auseinandersetzungen dauerhaft zu entziehen. Zugleich beuge die verstärkte verfassungsrechtliche Verankerung Bestrebungen vor, die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage zu stellen, wie dies in einzelnen europäischen Ländern zu beobachten sei.

Verkündung und Inkrafttreten

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden 2/3-Mehrheit zugestimmt haben, wurde das Gesetz am 27. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft.

Stand: 27.12.2024

Video

Top 55Steuerfortentwicklung

Foto: Taschenrechner, Bargeld, Kugelschreiber und Steuervordruck

© Foto: AdobeStock I igorkol_ter

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Kalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen - Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu

Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung. 

Anpassungen für 2025 und 2026

Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise:

- die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro)

- die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro)

- die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie

- die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)

Ausgleich der „kalten Progression“

Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation „aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur Verfügung.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 30. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Stand: 30.12.2024

Video

Top 58Deutschlandticket

Foto: Mann hält die Chipkarte des Deutschlandtickets in der Hand

© Foto: dpa I Boris Roessler

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Fortbestand des Deutschlandtickets gesichert

Kurz nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat Änderungen am Regionalisierungsgesetz zugestimmt. Dieses bildet unter anderem die gesetzliche Grundlage für die staatlichen Zuschüsse zum Deutschlandticket, dessen Fortbestehen nun zumindest bis zum Jahr 2026 sichergestellt ist.

Übertragbarkeit von Restmitteln aus 2023

Das zum 1. Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket gilt für den gesamten deutschen Nahverkehr. Bund und Länder subventionieren das Ticket mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Nicht aufgebrauchte Bundesmittel aus dem Jahr 2023 dürfen nach der Gesetzesänderung auch im Jahr 2024 zur Finanzierung des Deutschlandtickets verwendet werden – dies war bisher ausgeschlossen. 

Ticketpreis nicht Teil des Gesetzes

Anders als bei der Einführung des Deutschlandtickets ist dessen künftiger Preis nicht im Regionalisierungsgesetz festgeschrieben. Die Verkehrsminister hatten sich im September die Erhöhung des Ticketpreises auf 58 Euro ab Januar 2025 geeinigt.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 27. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Stand: 27.12.2024

Video

Landesinitiativen

Top 2Integration von Asylbewerbern

Foto: Asylberwerber in Arbeitskleidung auf dem Bau

© Foto: AdobeStock | Crowded Studio

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt beschlossen.

Arbeitserlaubnis nach drei Monaten

Der Entwurf geht auf eine Initiative des Freistaates Bayern zurück und sieht Änderungen im Asylgesetz vor. Die Neuregelungen sehen vor, dass grundsätzlich jedem Ausländer während eines laufenden Asylverfahrens nach drei Monaten die Aufnahme einer Arbeit erlaubt werden kann, unabhängig von der Art der Unterbringung. Bisher gilt dies nur für Asylbewerber, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Ausländern, die verpflichtet sind, in einer solchen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann derzeit frühestens nach sechs Monaten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet werden.

Ressourcen von Ländern und Kommunen ausgeschöpft

Deutschland sei aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten an seiner Belastungsgrenze angelangt, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die finanziellen Ressourcen von Ländern und Kommunen seien nahezu vollständig ausgeschöpft. Gleichzeitig trügen Migrantinnen und Migranten als Menschen und als Fach- und Arbeitskräfte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes bei. Um einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben anderen Maßnahmen notwendig, arbeitsfähigen Asylbewerbern möglichst frühzeitig den Zugang zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu ermöglichen.

Der Wunsch zu arbeiten

Neben dem Wunsch von Asylbewerberinnen und -bewerbern, schnell am Arbeitsleben teilhaben zu dürfen, erwarte auch die Migrationsgesellschaft, dass diejenigen arbeiten, die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen und Solidarität erfahren.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der sodann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Stand: 20.12.2024

Video

Top 5Automobilindustrie

Foto: Mitarbeiter an einem Auto in einer Fabrik

© Foto: AdobeStock | BlackMediaHouse

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Verbrenner-Aus und CO2-Flottengrenzwerte - Bundesrat fordert Anpassungen zur Sicherung der deutschen Autoindustrie

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 auf Initiative des Saarlandes eine Entschließung gefasst, die darauf abzielt, die Automobilindustrie zu unterstützen und dadurch den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern.

Verbrenner-Aus eher überprüfen

Die Automobil- und Zulieferindustrie sei der bedeutendste Industriezweig Deutschlands, heißt es in der Entschließung. Sie sichere bundesweit 770.000 Arbeitsplätze und sei damit eine wesentliche Säule des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Um diesen Standortvorteil zu erhalten, müsse der Wandel hin zu nachhaltigen Antriebstechnologien so gestaltet werden, dass er in Europa und Deutschland keine vermeidbaren Verluste an Arbeitsplätzen und Marktanteilen verursache.

Um dieses Ziel zu erreichen, müsse der EU-Beschluss, ab 2035 keine Neuwagen mehr zuzulassen, die mit Diesel oder Benzin fahren, bereits 2025 überprüft werden. Bisher sieht die entsprechende Verordnung eine Überprüfung der Pläne im Jahr 2026 vor.

Keine Strafen bei Überschreitung der Flottengrenzwerte

Die Länder appellieren an die Bundesregierung, auf EU-Ebene Verhandlungen aufzunehmen, um das Stufenmodell der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge anzupassen. Flottengrenzwerte gelten für jeden Fahrzeughersteller für den Durchschnitt aller seiner in der EU neu zugelassenen Pkw. Das geplante Absenken der CO2-Flottengrenzwerte ab Januar 2025 sieht der Bundesrat kritisch, da mögliche Strafzahlungen die europäische und deutsche Automobilindustrie in der aktuellen Lage belasteten. Deshalb seien die entsprechenden Strafzahlungen im Jahr 2025 auszusetzen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 20.12.2024

Video

Top 6Gold-Plating

Foto: Stempel Bürokratie über Europaflagge

© Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Initiative gegen die Übererfüllung von EU-Recht vorgestellt

Das Land Hessen hat am 20. Dezember 2024 im Bundesrat eine Entschließung vorgestellt, die das Ziel verfolgt, den europäischen Binnenmarkt zu stärken und die Übererfüllung von EU-Recht (sogenanntes „Gold-Plating“) zu verhindern.

Bedeutung des europäischen Binnenmarkts

Der europäische Binnenmarkt sei ein einmaliges Erfolgsmodell sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen, heißt es in dem Entschließungsantrag. Deutschland als größte Volkswirtschaft profitiere davon in besonderem Maße. Der gemeinsame Markt stärke den Wettbewerb der Unternehmen in Deutschland und sei ein wichtiges Instrument gegen wirtschaftliche Abschottungsmaßnahmen innerhalb der EU.

Gold-Plating“ belastet Unternehmen

Die Wirksamkeit dieses Instruments gerate jedoch in Gefahr, wenn Mitgliedsstaaten aus politischen Gründen die Umsetzung europäischer Richtlinien mit zusätzlichen nationalen Vorschriften versähen. Diese vermeintliche Veredelung („Gold-Plating“) bedeute nicht nur eine Übererfüllung von europäischen Vorgaben, sondern führe oft auch zu einer enormen bürokratischen Belastung für die Unternehmen. Anstatt von den gemeinsamen europäischen Regeln zu profitieren, müssten sie nunmehr auch die nationalen Ausnahmen berücksichtigen.

Bürokratische Belastungen

Aufwendige Berichts-, Melde- und Dokumentationspflichten hätten oft einen europäischen Ursprung. Die Bundesregierung dürfe deshalb bei der Umsetzung europäischen Rechts nicht noch weitere bürokratische Hürden aufbauen. Die Wirtschaft, insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen sowie das Handwerk, leisteten einen erheblichen Beitrag für die Digitalisierung und Energiewende. Dazu seien sie aber nur in der Lage, wenn ihre Ressourcen nicht für stets anwachsende bürokratische Belastungen verbraucht würden.

Verzicht auf Übererfüllung gefordert

Die Bundesregierung solle daher zukünftig auf eine Übererfüllung der EU-Vorgaben verzichten. Dies würde die Planungssicherheit der Unternehmen deutlich erhöhen. Eine restriktive Umsetzung europäischer Vorgaben führe zu mehr Rechtsgleichheit und -klarheit und fördere damit auch einen besseren Zusammenhalt und eine bessere nachhaltige Entwicklung in der EU.

Beratung in den Ausschüssen

Der Antrag wurde dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Er wird nach den Ausschussberatungen voraussichtlich in einem späteren Plenum zur Abstimmung stehen.

Stand: 20.12.2024

Video

Top 8Fußfessel

Foto: Elektronische Fußfessel wird angelegt

© Foto: dpa | Arne Debert

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Neue Mittel zum Schutz vor häuslicher Gewalt - Bundesrat fordert elektronische Fußfessel

Um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen, schlägt der Bundesrat vor, die bestehenden Vorschriften zum Gewaltschutz um Maßnahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zum Beispiel durch elektronische Fußfesseln, zu erweitern. Auf Initiative des Landes Hessen fasste er am 20. Dezember 2024 eine entsprechende Entschließung.

Anstieg häuslicher Gewalt

Mit Sorge sei in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg häuslicher Gewalt zu beobachten, heißt es in der Entschließung. Allein im Jahr 2023 seien über eine Viertelmillion Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden - eine Steigerung von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Geschätzt habe jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erlebt. Das Bundeskriminalamt gehe zudem davon aus, dass viele Taten wegen Scham- und Schuldgefühlen der Betroffenen nicht angezeigt würden und die Dunkelziffer noch höher sei. Daher bestünde dringender Handlungsbedarf.

Kontaktsperren oft ineffektiv

Das Gewaltschutzgesetz und die Polizeigesetze der Länder könnten den Opfern häuslicher Gewalt häufig keine ausreichende Sicherheit gewährleisten. Maßnahmen wie Kontaktsperren und Näherungsverbote wirkten nicht effektiv genug. Bei Ermittlungen zu Tötungen in Familien oder Partnerschaften werde oft festgestellt, dass bestehende Kontaktverbote durch die Täter einfach missachtet wurden.

Verbesserung des Schutzes durch elektronische Überwachung

Daher müsse das Gewaltschutzgesetz zukünftig ermöglichen, Näherungs- und Kontaktverbote auch elektronisch zu überwachen. Dies könnte zum Beispiel durch sogenannte elektronische Fußfesseln geschehen. Der Schutz für Gewaltbetroffene würde so bundesweit erhöht. Auch im Strafgesetzbuch sei der Einsatz einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung als mögliche Maßregel der Sicherung und Besserung vorzusehen. Gerade in Fällen, in denen es nach der Missachtung von Gewaltschutzanordnungen zu einer strafrechtlichen Verurteilung gekommen sei, bestünde eine besondere Gefährdung des Opfers.

Keine Kosten für Opfer von Drohungen oder Gewalt

Wer einen entsprechenden Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stelle, solle jedoch nicht die Kosten dafür tragen. Dies müsse insbesondere auch dann gelten, wenn bei der überwachten Person die Kosten für die Durchführung der Maßnahmen nicht eingetrieben werden könnten.

Gesetzentwurf gefordert

Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der im Rahmen der zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgaben die elektronische Aufenthaltsüberwachung ermögliche und so ein effektives Mittel in den bestehenden Gewaltschutz integriere. Er fordert zudem, die Koordination der Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern. Hierzu bedürfe es eines gegenseitigen Austausches der beteiligten Institutionen, insbesondere der Familiengerichte, der Jugendämter, der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Gesetzliche Vorgaben, wie und wann sich diese damit auseinandersetzen muss, gibt es nicht.

Stand: 20.12.2024

Video

Top 9Mogelpackungen

Foto: Supermarktseinkauf auf dem Kassenband und im Einkaufswagen

© Foto: AdobeStock | Andrey Bandurenko

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Initiative gegen Mogelpackungen findet keine Mehrheit

Eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, gegen täuschende Produktverpackungen (sogenannte Mogelpackungen) vorzugehen, fand im Plenum am 20. Dezember 2024 keine Mehrheit.

„Shrinklation“ und „Skimfplation“

Der Antrag betraf sowohl Verpackungen mit weniger Inhalt bei gleichbleibendem Preis („Shrinkflation“) als auch Produkte, bei denen höherwertige Zutaten durch minderwertigere und dadurch billigere ersetzt werden („Skimpflation“). Neben vermeidbarem Verpackungsmüll würden dadurch Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell belastet.

Maßnahmen gegen Mogelpackungen

Die Bundesregierung sollte daher aufgefordert werden, zu prüfen, ob mit Hilfe von Kennzeichnungspflichten dagegen vorgegangen werden könnte. Auch durch Obergrenzen für Freiraum in Verpackungen könnte Abhilfe geschaffen werden.

Da der Antrag die erforderlichen 35 Stimmen im Plenum nicht erreichte, wurde die Entschließung nicht gefasst.

Stand: 20.12.2024

Video

Top 44Mietpreisbremse

Foto: Notlage auf dem Mietmarkt

© dpa | Frank Rumpenhorst

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mietpreisbremse bis 2029 verlängern - Länderinitiative im Bundesrat vorgestellt

Im Bundesrat wurde am 20. Dezember 2024 eine Gesetzesinitiative von sechs Ländern vorgestellt, die das Ziel verfolgt, die sogenannte Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern. 

Bestehende Regelung läuft aus

Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 eingeführt und läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit ihrem Vorstoß wollen die Länder das Instrument erneut bis zum 31. Dezember 2029 verlängern.

Im Kern legt die Mietpreisbremse fest, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, also zum Beispiel dort, wo Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazugehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest. 

Weiterhin angespannte Wohnungsmärkte

Begründet wird die Gesetzesinitiative mit weiter steigenden Mieten aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage. Trotz staatlicher Investitionen in neuen Wohnraum, sei eine spürbare Entspannung der Wohnungsmärkte noch nicht eingetreten und auch nur langfristig zu erwarten. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 ließe die Mieten weiter steigen. Zusammen mit den hohen Energiekosten und der Inflation würden Durchschnittsverdiener - insbesondere Familien - aus ihren Wohnvierteln verdrängt. Daher sei das Instrument weiter zu verlängern. 

Verfassungsrechtliche Anforderungen

Der Gesetzentwurf enthält zudem ein neues Begründungserfordernis für die Länder: Wenn eine Landesregierung zum wiederholten Male für ein Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen möchte, muss sie erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Dies und die zeitliche Begrenzung bis 2029 soll die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen.

Ausschüsse beraten den Entwurf

Ein Antrag auf sofortige Sachentscheidung fand keine Mehrheit. Der Vorschlag wurde daher federführend in den Rechtsausschuss sowie in den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie in den Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung überwiesen. Er wird voraussichtlich in einem späteren Plenum zur Abstimmung stehen.

Stand: 20.12.2024

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 24Vergaberecht

Foto: Aktenordner mit Beschriftung Vergabeverfahren

© Foto: AdobeStock | MQ-Illustrations

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung
  3. Video

Inhalt

Länder beraten Reform des Vergaberechts 

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 die Möglichkeit, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Transformation des Vergaberechts Stellung zu nehmen.

Schnellere Vergabeverfahren 

Das Gesetz soll Wirtschaft und öffentliche Verwaltung umfassend entlasten, so die Bundesregierung. Einfachere Vergabeverfahren könnten staatliche Investitionen und Beschaffungen beschleunigen. Dies betreffe insbesondere dringende Infrastrukturprojekte, beispielsweise die Sanierung maroder Brücken. Auch in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit stünden dringende Beschaffungen an.

Mehr Innovationen 

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung auch Innovationen bei der öffentlichen Beschaffung fördern. Kleinere Aufträge sollen künftig einfacher - als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren - vergeben werden können. Davon sollen insbesondere Start-ups, innovative sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen profitieren. Gerade junge, kleine und mittlere Unternehmen sollen bei öffentlichen Aufträgen stärker berücksichtigt werden.

Nachhaltige Beschaffung

Auch soziale und umweltbezogene Kriterien sollen stärker im Fokus stehen. Mit der Reform würde die nachhaltige Beschaffung zum neuen Regelfall. Wie Auftraggeber Nachhaltigkeit am besten in das Vergabeverfahren integrieren, können sie auf Basis ihres Praxiswissens selbst entscheiden.

Weniger Bürokratie

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die Nachweispflichten für Unternehmen zu senken, bürokratische Hürden abzubauen und Nachprüfungsverfahren zu digitalisieren. Ziel sei es, öffentliche Aufträge für die Wirtschaft wieder attraktiver zu machen und den Wettbewerb zu stärken.

Stand: 13.12.2024

Ausschussempfehlung

Wirtschaftsausschusses empfiehlt kritische Stellungnahme 

Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Er begrüße zwar das Ziel des Gesetzentwurfs, bezweifele aber mit Blick auf die Haushaltshoheit der Länder und die kommunale Selbstverwaltung, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für Vorgaben zu den öffentlichen Beschaffungsgegenständen habe. Zudem stellt der Ausschuss fest, dass dringend gebotene Ergänzungsvorschläge, die im Rahmen der Länderanhörung zu dem Gesetzesvorhaben eingebracht wurden, keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hätten.

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Im Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung ist eine Empfehlung an das Plenum nicht zustande gekommen.

Stand: 13.12.2024

Video

Rechtsverordnungen

Top 31Pflegebeitrag 2025

Foto: Dame im Rollstuhl mit Pflegerin

© Foto: AdobeStock | Clement Coetzee/peopleimages.com

  1. Beschluss

Beschluss

Pflegebeitrag steigt im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte

Die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 hat am 20. Dezember 2024 die Zustimmung des Bundesrates erhalten.

Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte

Mit der Verordnung hebt die Bundesregierung den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Punkte an. Er liegt dann bei 3,6 Prozent. Die höheren Beiträge sollen Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro generieren, so die Bundesregierung. Langfristig steige der Beitrag damit entsprechend der Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Die Anhebung stelle die Finanzierung bereits vorgesehener Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab 2025 wieder sicher.

Starker Anstieg der Pflegebedürftigen

Durch den demografischen Wandel stehe die soziale Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen, heißt es in der Begründung der Verordnung. Bereits jetzt sei eine steigende Zahl der Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während die Zahl der Beitragszahlenden weiter sinke. Erschwerend komme hinzu, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf noch schneller zugenommen habe, als es zu erwarten gewesen wäre. Auch die COVID-19-Pandemie wirke sich finanziell nach wie vor negativ aus. All dies führe zu höheren Ausgaben der Pflegeversicherung, die mit dem derzeitigen Beitragssatz nicht zu finanzieren seien. 

Die Verordnung wurde am 30. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Stand: 30.12.2024

Top 34Cookies

Foto: Cookies Button im Internet

© Foto: dpa | Lino Mirgeler

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grünes Licht aus dem Bundesrat für Verordnung gegen Cookie-Banner-Flut

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einer Verordnung zugestimmt, die die Verwaltung von Cookie-Zustimmungen im Internet einfacher macht. Die Zahl der Einwilligungsbanner soll langfristig sinken, indem sogenannte „anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung“ als Alternative geschaffen werden.

Einwilligungsverwaltung durch anerkannte Dienste

Diese anerkannten Dienste sollen die vom Endnutzer getroffene Entscheidung, ob er eine Einwilligung erteilt oder nicht erteilt, verwalten. Dann sollen sie diese auf Nachfrage dem Anbieter von digitalen Diensten übermitteln. Erhalten die Dienste die Einwilligung oder deren Verweigerung auf diese Weise, sind sie nicht mehr auf eine eigene Nachfrage beim Endnutzer angewiesen.

Einbindung von Diensten nur auf freiwilliger Basis

Die Verordnung regelt die Anforderungen, die ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung erfüllen muss, sowie das Verfahren zur Anerkennung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Weitere Regelungen betreffen technische und organisatorische Maßnahmen sowie die verwendete Software. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Einbindung entsprechender Dienste sowohl für Endnutzer als auch für Anbieter von digitalen Diensten freiwillig ist.

Inkrafttreten

Der Verordnung kann nun verkündet werden. Sie tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat das mit der Verordnung verfolgte Anliegen sowie die vorgesehene Evaluation. Er fordert die Bundesregierung dazu auf, diese sorgfältig und kritisch durchzuführen. Außerdem soll möglichst parallel zur geplanten Auswertung vorsorglich mit der Erarbeitung alternativer Ansätze begonnen werden.

Stand: 20.12.2024

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.