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Spielplätze, öffentliche Gebäude und Bahnhöfe sowie andere Freiflächen sollen zukünftig rauchfrei sein, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen und die Zahl der Krebstoten zu verringern. Das sieht ein Vorschlag der EU-Kommission vor, zu dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. November 2024 Stellung genommen hat.
Fehlende Differenzierung
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Ziele der Kommission, den Anteil der Raucherinnen und Raucher sukzessive zu reduzieren und die Menschen besser vor Tabakrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft zu schützen. Er kritisiert jedoch die geplante massive Einschränkung von Plätzen im Freien, in denen das Rauchen erlaubt ist und hinterfragt die wissenschaftliche Grundlage für diese Entscheidung. Es werde zwischen so unterschiedlichen Freiflächen wie Kinderspielplätzen, zeitweilig stark frequentierten Außenterrassen von Bars und Restaurants oder auch Schuleingängen nicht differenziert, heißt es in der Stellungnahme.
Keine Rauchverbote in Außenbereichen der Gastronomie
Die Länderkammer lehnt daher die empfohlene Ausweitung des Rauchverbotes auf gastronomische Außenbereiche von Restaurants, Bars, Cafés und vergleichbare Umgebungen ab. Diese könnten zu Umsatzverlusten in der Gastronomie führen und stelle die Betriebe vor weitere Herausforderungen, um die Verbote durchzusetzen. Stattdessen solle es weiterhin freiwillig möglich sein, in Außenbereichen klar gekennzeichnete und abgegrenzte Raucherbereiche einzurichten.
Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme nun direkt an die EU-Kommission.
Ziel: „Generation Rauchfrei“ bis 2040
Mit ihrem Vorschlag möchte die EU-Kommission die Maßnahmen für rauchfreie Umgebungen auf weitere Außenbereiche ausweiten. Sie sollen zudem nicht nur für traditionelle Tabakerzeugnisse, sondern auch neuartige Produkte, wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer gelten, die zunehmend von sehr jungen Menschen konsumiert würden. Damit soll auch die gesellschaftliche Akzeptanz des Tabakkonsums indirekt verringert und auf diese Weise bis zum Jahr 2040 das Ziel einer „Generation Rauchfrei“ erreicht werden, in der nur fünf Prozent der Bevölkerung Tabakerzeugnisse konsumieren.
Krebsrisikofaktor Nr. 1
Die Kommission verweist darauf, dass Tabak heute der Krebsrisikofaktor Nummer eins sei: Mehr als ein Viertel der Krebstode in der EU gingen auf das Rauchen zurück. Die Anzahl der Todesfälle sei zurückgegangen und andere Gesundheitsindikatoren wie Herzinfarkte in der allgemeinen Bevölkerung und Atemwegserkrankungen hätten sich dank rauchfreier Umgebungen verbessert.
Umsetzung Aufgabe der EU-Staaten
Die Empfehlungen der EU-Kommission richten sich an die Mitgliedstaaten. Da die Gesundheitspolitik in ihre Zuständigkeit fällt, sollen sie aufgefordert werden, diese Empfehlungen nach eigenem Ermessen, d. h. unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten und Bedürfnisse, umzusetzen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 22.11.2024
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