BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1049. Sitzung am 22.11.2024

Grünes Licht für Krankenhausreform, Jahressteuergesetz 2024 und Bürokratieentlastung

Grünes Licht für Krankenhausreform, Jahressteuergesetz 2024 und Bürokratieentlastung

Neben der Antrittsrede von Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger standen die Krankenhausreform und das Jahressteuergesetz 2024 im Mittelpunkt des Novemberplenums.

Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger ist seit 1. November 2024 im Amt und beschwor in ihrer Antrittsrede den Zusammenhalt der Länder und warb für eine enge Zusammenarbeit in Europa.

Gesetze aus dem Bundestag

In einer kontroversen Debatte mit über einem Dutzend Reden berieten die Länder über ihre Haltung zur vom Bundestag verabschiedeten Krankenhausreform. Ein Antrag, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am Ende keine Mehrheit - der Bundesrat hat das Gesetz somit gebilligt. Zudem stimmte er dem Jahressteuergesetz 2024 und der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zu. Auch die Umsetzung von EU-Regeln zur Tiergesundheit mit höheren Bußgeldern für Tierschutzvergehen fand die Billigung der Länder.

Vorstellung von Länderinitiativen

Einige Länder stellten Initiativen vor, mit denen sich nun die Fachausschüsse beschäftigen. Dazu gehören ein Gesetz, das sexuelle Belästigung durch verbale Äußerungen und Gesten unter Strafe stellt und zwei Entschließungen, die sich mit der aktuellen und zukünftigen Beteiligung des Bundes an durch Hochwasser und Extremwetter verursachten Schäden befassen. Auch ein Vorstoß zur Reform der Schuldenbremse wurde vorgestellt.

Der Bundesrat fasste eine Entschließung für höhere Strafen bei fahrlässigen wie auch vorsätzlichen Beschädigungen von Telekommunikationsanlagen. Keine Mehrheit fanden Initiativen zu höheren Strafen bei Angriffen auf Rettungskräfte und zur Mobilisierung von Wohnraum.

Zahlreiche Stellungnahmen

Im sogenannten ersten Durchgang nahm der Bundesrat 21 Gesetze der Bundesregierung unter die Lupe und formulierte Ergänzungs- bzw. Änderungsvorschläge, etwa zur sogenannten Nutzhanfliberalisierung, zum Sprengstoffgesetz mit härteren Strafen für das Aufsprengen von Geldautomaten, zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie zum Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz).

Auch zu Vorlagen aus Brüssel äußerte sich der Bundesrat und verabschiedete unter anderem eine ausführliche Stellungnahme zu den Plänen für mehr rauchfreie Zonen im Freien.

Verordnungen der Bundesregierung

Der Bundesrat stimmte zudem zahlreichen Rechtsverordnungen der Bundesregierung zu, zum Beispiel zur Bürokratieentlastung, zum Transport von Gasflaschen und anderen Gefahrengütern sowie zum Aufenthalt von Flüchtlingen aus der Ukraine (TOP 41 und TOP 42).

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Ansehen, Teilen und Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Jahressteuergesetz

Foto: Taschenrechner mit der Aufschrift 2024

© Foto: AdobeStock | Francesco Scatena

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2024 zu

Der Bundesrat hat am 22. November 2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Mit dem Jahressteuergesetz passt der Gesetzgeber regelmäßig Bestimmungen an, die aufgrund anderer Gesetze oder Auswirkungen des EU-Rechts, aber auch durch Rechtsprechungsänderungen notwendig geworden sind. Im Septemberplenum hatte der Bundesrat zum Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen - ungefähr 40 seiner Empfehlungen wurden im Gesetz umgesetzt.

Umfangreicher Maßnahmenkatalog

Das Jahressteuergesetz enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell zusammenhängender Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Beispielhaft seien erwähnt:

  • Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wird vereinheitlicht: Es gilt nun für alle Gebäudearten die maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak).
  • Die als Sonderausgaben zu berücksichtigen Kinderbetreuungskosten werden von zwei Dritteln auf 80 Prozent, der Höchstbetrag von 4.000 € auf 4.800 € erhöht.
  • Bei Pflege- und Betreuungsleistungen setzen Steuerermäßigungen - wie das bereits bei haushaltsnahen Dienstleistungen der Fall ist - den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraus.
  • Bewilligungsbehörden dürfen Informationen über zu Unrecht aus öffentlichen Mitteln erlangte Zahlungen auch dann an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, wenn sie diese Informationen von Finanzbehörden erhalten haben.
  • Die Beantragung von Kindergeld soll elektronisch erfolgen können.
  • Bei Stromspeichern werden die Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen der Anlagenbetreiber beteiligt, wie dies bei Wind und Solaranlagen bereits der Falls ist.

Steuerliche Freistellung des Existenzminimums

Neben dem Jahressteuergesetz steht auch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zur Abstimmung. Dieses sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro vor. Dadurch soll der Gesetzesbegründung nach die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden.

Wie es weitergeht

Beide Gesetze können nun ausgefertigt und verkündet werden. Das Jahressteuergesetz tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft, zahlreiche Einzelregelungen zu anderen Daten. Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Entschließung zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass weiterhin Nachteile für kleinere und mittlere Betriebe durch die abgesenkten Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte bestünden. Er kritisiert weiterhin, dass sich der bürokratische Aufwand für Landwirtschaftsbetriebe durch die Absenkung des Durchschnittssatzes verdoppele. Der Bundesrat fordert daher, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich dann mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 22.11.2024

Video

Top 6Krankenhausreform

Blick in den Flur in einem Krankenhaus.

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Krankenhausreform passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Ziel des Reformpaketes ist es unter anderem, Leistungen in spezialisierten Kliniken zu konzentrieren. Dies soll nach dem Willen der Bundesregierung die Qualität der Behandlungen steigern. Zudem sollen ambulante und stationäre Sektoren enger verzahnt werden.

Einführung von Vorhaltepauschalen

Die Krankenhausabrechnung erfolgt zukünftig weniger durch Fallpauschalen, sondern zu einem großen Teil über eine Vorhaltevergütung. Anders als bisher richtet sich die Finanzierung der Kliniken somit nicht ausschließlich nach der Anzahl der Behandlungen, sondern nach den Leistungen, die sie grundsätzlich vorhalten. Hierzu sind 65 Leistungsgruppen vorgesehen, die mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft werden. Um die Behandlungsqualität zu verbessern, sollen Kliniken Fachbehandlungen in jedem Stadium nur noch dann vornehmen, wenn sie über das dafür notwendige Personal und die entsprechende Ausstattung verfügen. Für Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken und Notfallversorgung werden zusätzliche Mittel gewährt.

Versorgung in ländlichen Regionen

Das Gesetz sieht eine Annäherung von ambulanter und stationärer Behandlung vor. Besonders in ländlichen Gebieten stünden Patientinnen und Patienten oft vor dem Problem, keine Fachärztin oder keinen Facharzt zu finden und für Spezialuntersuchungen weite Wege fahren zu müssen, so die Bundesregierung in ihrer Begründung zum Gesetz. In Regionen mit Fachärztemangel sollen daher bestimmte Kliniken (sogenannte Level 1i-Krankenhäuser) auch fachärztliche Leistungen anbieten, so dass sich Patienten statt beim niedergelassenen Facharzt auch ambulant im Krankhaus untersuchen und behandeln lassen können. Bei Hausärztemangel können Kliniken, die als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen gelten, auch allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten. Zudem soll die ambulante Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher erleichtert werden.

Personalbemessung und Entbürokratisierung

Das Gesetz führt eine ärztliche Personalbemessung ein. Damit möchte die Bundesregierung die Attraktivität des Krankenhauses als Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte steigern und die Behandlungsqualität fördern. Hierzu soll in Abstimmung mit der Bundesärztekammer zunächst ein Personalbemessungsinstrument wissenschaftlich erprobt werden. Zudem soll geprüft werden, ob dies auch für weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten erforderlich ist. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung vor.

Finanzierung

Die Strukturreform soll über einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro finanziert werden, dessen Kosten zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Ländern getragen werden.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Pragmatische Lösungen gefordert

In einer begleitenden Entschließung, die auf einen gemeinsamen Antrag der Länder Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht, fordert der Bundesrat pragmatische Lösungen zur Umsetzung der Krankenhausreform.

Hierzu seien der Bürokratieabbau fortzusetzen und Doppelregelungen zu vermeiden. Die im Gesetz vorgesehene Entbürokratisierung von Verfahrensabläufen diene nicht nur einem verbesserten Organisationsablauf in der Patientenversorgung. Sie sei auch ein geeignetes Instrument, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Es bedürfe jedoch weiterer Schritte:

So seien Doppelarbeiten in Krankenhäusern abzubauen und verzichtbare Regelungen aufzuheben. Um Bürokratiefolgekosten besser abschätzen zu können, bedürfe es einheitlicher Prüfregelungen. Außerdem sollten Digitalisierungsprozesse vorangetrieben werden. Der Bundesrat fordert zudem für das Umsetzen der Reform angesichts des sehr hohen Aufwands realistische Fristen. Schließlich sollten alle Verfahren regelmäßig hinsichtlich des Zweckes, der Aktualität und der Wirkung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Der Bundesrat bemängelt die zu hohen Anforderungen des Gesetzes an den Facharztstandard. Der Fachkräftemangel sei bereits Realität und führe zur Abmeldung von Fachabteilungen im Krankenhaus. Dies dürfe die Reform nicht noch verschärfen. In einigen Bereichen sei jetzt schon klar, dass die Facharztzahlen derzeit nicht erreichbar seien, insbesondere in der Notfallversorgung und Kinderchirurgie. Es bedürfe einer Anpassungszeit. In anderen Bereichen zeichne sich ab, dass die Anforderungen an den Facharztstandard überprüft werden müssten. Diese bedürften daher einer Rückführung und einer zeitlich gestaffelten Einführung.

Der Bundesrat kritisiert auch, dass die Vorhaltevergütung in der aktuellen Form noch leistungsmengenabhängig sei. Man wisse nur in Teilen, welche Auswirkungen dies auf die Struktur der Krankenhauslandschaft habe. Bei für die flächendeckende Versorgung notwendigen Standorten müsse die Finanzierung so abgesichert sein, dass die Vergütung für ein Leistungsvolumen erfolge, das für den wirtschaftlichen Betrieb notwendig sei. Es sei fraglich, ob die Maßnahmen dafür ausreichen. Schließlich bemängelt die Länderkammer, das Bundesministerium für Gesundheit habe die finanziellen Auswirkungen der Reform ab dem Jahr 2025 nicht ausreichend dargelegt. Es müsse nochmal intensiv geprüft werden, welche Möglichkeiten einer Überfinanzierung noch bestehen könnten.

Stand: 22.11.2024

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Landesinitiativen

Top 12Rettungskräfte schützen

Foto: Faustschlag gegen einen Polizisten

© Foto: dpa | Carsten Rehder

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Mehrheit für Initiative zu höheren Strafen bei Angriffen auf Rettungskräfte

Der Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Einbringung eines Gesetzentwurfs zum besseren Schutz für Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte fand im Bundesrat keine Mehrheit.

Erhöhung der Mindeststrafen

Der Gesetzentwurf verfolgte das Ziel, die Strafrahmen für Angriffe auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Hilfeleistende zu verschärfen. In besonders schweren Fällen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sollte die Mindeststrafe auf von sechs Monaten auf ein Jahr, beim Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte von drei auf sechs Monate erhöht werden. Auch der Widerstand gegen und Angriffe auf Rettungskräfte sollten härter bestraft werden.

Immer mehr Angriffe auf Hilfskräfte

Hintergrund der Initiative sei die zunehmende Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und andere Rettungskräfte. Deren Schutz sei von herausragender Bedeutung, da sie während ihres Dienstes regelmäßig nicht als Individualpersonen, sondern als Vertreter des Staates angegriffen würden. Solche Angriffe hätten schwere Folgen sowohl für die individuelle Person als auch für die gesamte Gesellschaft.

Stand: 22.11.2024

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Top 14Sexuelle Belästigung

Foto: Mann schreit Frau an und Frau wehrt ab.

© Foto: AdobeStock | SomethingCool!

  1. Beschluss
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Beschluss

Gesetzentwurf für besseren Schutz vor sexueller Belästigung vorgestellt

Das Land Niedersachsen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor sexueller Belästigung vorgestellt. Demnach soll zukünftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer einen/eine Anderen verbal oder nonverbal erheblich sexuell belästigt.

Sexuelle Belästigung auch ohne Berührung

Bisher setzt eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung das Berühren einer anderen Person voraus. Doch auch Belästigungen, die nicht die Schwelle körperlicher Berührungen erreichen - insbesondere Belästigungen durch verbale Äußerungen und Gesten - könnten erhebliche Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und psychische Gesundheit der Betroffenen haben und seien somit strafwürdig, heißt es in der Begründung des Entwurfes. Diese Art der Belästigung werde im Volksmund oft als „Catcalling“ bezeichnet - dieser Begriff sei jedoch bedenklich, da er zum einen wenig differenziert sei und des Weiteren als unangemessen und herabwürdigend empfunden werde.

Schließung einer Strafbarkeitslücke

Der neu zu schaffende Straftatbestand greift nur, wenn die Tat nicht als ein anderes, strenger zu bestrafendes Sexualdelikt einzustufen sei. Die Ergänzung des Strafgesetzbuches sei jedoch geboten, da solches Verhalten trotz Strafwürdigkeit von den existierenden Strafvorschriften oft nicht erfasst werde. Insbesondere käme eine Strafbarkeit wegen Beleidigung häufig nicht in Betracht, da nach der Rechtsprechung nicht jede sexuelle Belästigung dieser Art zwangsläufig ehrverletzend oder herabsetzend sei.

Zuweisung an die Ausschüsse

Der Gesetzentwurf wurde federführend dem Rechtsausschuss und außerdem dem Ausschuss für Frauen und Jugend sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten zugewiesen. In einem späteren Plenum entscheidet der Bundesrat dann, ob er den Gesetzentwurf beim Bundestag einbringt.

Stand: 22.11.2024

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Top 13Wohnraummobilisierung

Foto: Lupe und ausgeschnittene Umrisse von Wohnraum

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Vorschlag zur Mobilisierung von Wohnraum ohne Mehrheit

Eine Landesinitiative mit dem Ziel, mehr Wohnraum für Menschen mit dringendem Wohnungsbedarf zu mobilisieren, fand im Bundesrat am 22. November 2024 nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen. Der Bundesrat bringt daher keinen entsprechenden Entwurf in den Bundestag ein.

Soziale Organisationen als Mieter

Ziel der Initiative Bayerns war es, durch Streichung einer seit 2018 bestehenden Vorschrift im Wohnungsmietrecht mehr Wohnraum zu mobilisieren. Nach dieser bestehenden Regelung gelten für Mietverträge zwischen Wohnungseigentümern und öffentlichen Trägern oder sozialen Vereinen, die für Geflüchtete und andere Bedürftige Wohnraum anmieten, die gleichen Mieterschutzvorschriften wie bei privaten Wohnungsmietern.

Abschreckende Wirkung auf Wohnungseigentümer

Aufgrund der Einbeziehung dieser Verträge in das soziale Mietrecht besteht ein sehr starker Kündigungsschutz. Dieser schrecke nach Auffassung Bayerns Wohnungseigentümer oft vom Vertragsabschluss mit diesen Trägern ab, so dass im Ergebnis weniger Wohnraum für Bedürftige zur Verfügung stünde. Daher hatte der Freistaat die Streichung der Vorschrift vorgeschlagen.

Stand: 22.11.2024

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Top 16aHochwasserschäden

Foto: Hochwasser überschwemmt einen Straßenzug

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  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesbeteiligung an Kosten für Hochwasserschäden

Ein Entschließungsantrag des Freistaates Bayern wurde in der Plenarsitzung am 22. November 2024 vorgestellt. Er betrifft die Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen in den vergangenen Monaten, die in mehreren Ländern zu großen Schäden geführt hatten.

Bayern fordert Solidarität des Bundes

Mit der Entschließung solle die Bundesregierung aufgefordert werden, nun die notwendigen Schritte für die solidarische Kostenbeteiligung des Bundes einzuleiten. Die Schadensschätzungen lägen inzwischen vor und seien so hoch, dass der Bund hier - wie es gängige Staatspraxis sei - einspringen müsse. Für die Finanzierung könne die Zweckbestimmung des bereits bestehenden nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ kurzfristig erweitert werden.

Dank an die Bürgerinnen und Bürger

Mit der Entschließung solle der Bundesrat auch allen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz und ihr Engagement danken. Die Beseitigung der Schäden sowie die Sicherstellung tragfähiger Hilfen für Betroffene hänge bei nationalen Katastrophen neben der Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen auch von einem engen Zusammenstehen und Zusammenhalten der Bürgerinnen und Bürger ab.

Ausschusszuweisung

Der Antrag wurde nach der Vorstellung dem Finanzausschuss zugewiesen. Die Abstimmung im Plenum findet in einer späteren Plenarsitzung statt. Auch das Saarland stellte einen Entschließungsantrag zu Extremwetterereignissen vor.

Stand: 22.11.2024

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Top 16bExtremwetter II

Foto: Mensch mit Gummistiefeln auf einer überfluteten Straße

© Foto: AdobeStock | Rico Löb

  1. Beschluss

Beschluss

Forderung nach mehr Hilfe des Bundes bei Unwetterschäden

Das Saarland und Schleswig-Holstein haben im Plenum einen Entschließungsantrag zur zukünftigen Beteiligung des Bundes an der Kostentragung von Schäden, die durch Extremwetterereignisse verursacht wurden, vorgestellt.

Schnellere Bundeshilfen

Mit der Entschließung solle sich der Bundesrat dafür einsetzen, die Kostenbeteiligung des Bundes bei Schäden durch Extremwetter auszuweiten. Bundeshilfen an die Länder sollten künftig nicht nur im Falle einer „Katastrophe nationalen Ausmaßes“ möglich sein, sondern auch bei regionalen Großschadensereignissen. Hierfür seien die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Auch im Bundeshaushalt müsse Vorsorge für solche Fälle getroffen werden, beispielsweise durch das Einrichten eines entsprechenden Fonds.

Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Der Bundesrat solle zudem seine Forderung nach der Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bekräftigen. Hierzu hatte er zuletzt am 14. Juni 2024  auf Initiative des Saarlandes eine Entschließung gefasst.

Ausschusszuweisung

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesen. Die Abstimmung im Plenum findet nach Abschluss der Ausschussberatungen in einer späteren Plenarsitzung statt. Auch der Freistaat Bayern stellt eine Initiative zu Bundeshilfen bei Extremwetterereignissen vor.

Stand: 22.11.2024

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 23Sprengstoffgesetz

Foto: Gesprengter Geldautomat

© Foto: dpa| Sebastian Klemm

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder fordern noch härtere Strafen bei Sprengstoffdelikten

Die Bundesregierung plant Änderungen im Sprengstoffrecht, die auch zu Strafverschärfungen bei Geldautomatensprengungen führen. Der Bundesrat hat am 22. November 2024 zu einem entsprechenden Gesetzentwurf Stellung genommen und dabei ein noch härteres Durchgreifen gefordert.

Fünf Jahre Mindeststrafe bei Automatensprengungen

Den Ländern gehen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Strafverschärfungen nicht weit genug. Wird bei einem Diebstahl Sprengstoff eingesetzt, wie dies bei der Sprengung von Geldautomaten der Fall ist, fordert der Bundesrat immer eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht hingegen grundsätzlich von einer Mindeststrafe von zwei Jahren aus - erst wenn die Tat zu einer schweren Gesundheitsgefährdung führt, erhöht sich diese auf fünf Jahre. Geldautomatensprengungen ähnelten einem besonders schweren Fall des Raubes und bewegten sich bei Explosionen in Wohnhäusern sogar nah am versuchten Mord, begründet der Bundesrat seine Forderung. Auf eine Gesundheitsgefährdung könne es nicht ankommen, da so der Gefährdungsgrad von Geldautomatensprengungen verharmlost werde.

Sprengstoffe im Nachlass

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch, eine Regelung zum Umgang mit Sprengstoffen, die im Nachlass eines Verstorbenen gefunden werden, in das Gesetz mit aufzunehmen. Erben müssten demnach zeitnah veranlassen, dass diese gefährlichen Stoffe durch einen Berechtigten abgeholt werden. Dies würde verhindern, dass die Erben Sprengstoffe unberechtigt behalten oder selbst unsachgemäß und damit gefahrenvoll bei Behörden oder Polizei abgeben.

Was der Gesetzgeber vorhat

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, den Straftatbestand des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu erweitern: Neben der geplanten Erhöhung der Mindeststrafen für Diebstähle, bei denen Sprengstoff benutzt wird, soll bei einigen Delikten zukünftig bereits der Versuch strafbar sein. Dies betrifft den Umgang, Erwerb oder die Einführung von Sprengstoffen. Auch soll der Verdacht der gewerbs- und bandenmäßige Begehung von Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz zur Überwachung der Telekommunikation durch die Strafverfolgungsbehörden berechtigen, um die organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können.

Erheblicher Anstieg der Geldautomatensprengungen

Hintergrund der beabsichtigten Gesetzesänderungen ist nach der Gesetzesbegründung, dass sich innerhalb der letzten zehn Jahre die Fälle der Straftaten mit Sprengstoffgebrauch mehr als verdoppelt hätten. Insbesondere im Bereich der Sprengung von Geldautomaten sei ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen. Dadurch würden nicht nur Unbeteiligte in unmittelbarer Umgebung von Geldautomaten, sondern auch Einsatzkräfte erheblich gefährdet. Hinzu käme häufig eine besonders rücksichtslose und gefährliche Flucht der Täter mit hochmotorisierten Fahrzeugen. Zudem entstünden erhebliche finanzielle Schäden im dreistelligen Millionenbereich.

Wie es weitergeht

Nachdem die Bundesregierung die Gelegenheit hatte, sich zur Stellungnahme des Bundesrates zu äußern, ist der Bundestag am Zug. Sollte er das Gesetz beschließen, wird sich der Bundesrat erneut abschließend damit befassen.

Stand: 22.11.2024

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EU-Vorlagen

Top 31Mehr rauchfreie Zonen

Foto: Schild Rauchen verboten

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  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat sieht Teile der EU-Pläne zum Rauchen im Freien kritisch

Spielplätze, öffentliche Gebäude und Bahnhöfe sowie andere Freiflächen sollen zukünftig rauchfrei sein, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen und die Zahl der Krebstoten zu verringern. Das sieht ein Vorschlag der EU-Kommission vor, zu dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. November 2024 Stellung genommen hat.

Fehlende Differenzierung

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Ziele der Kommission, den Anteil der Raucherinnen und Raucher sukzessive zu reduzieren und die Menschen besser vor Tabakrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft zu schützen. Er kritisiert jedoch die geplante massive Einschränkung von Plätzen im Freien, in denen das Rauchen erlaubt ist und hinterfragt die wissenschaftliche Grundlage für diese Entscheidung. Es werde zwischen so unterschiedlichen Freiflächen wie Kinderspielplätzen, zeitweilig stark frequentierten Außenterrassen von Bars und Restaurants oder auch Schuleingängen nicht differenziert, heißt es in der Stellungnahme.

Keine Rauchverbote in Außenbereichen der Gastronomie

Die Länderkammer lehnt daher die empfohlene Ausweitung des Rauchverbotes auf gastronomische Außenbereiche von Restaurants, Bars, Cafés und vergleichbare Umgebungen ab. Diese könnten zu Umsatzverlusten in der Gastronomie führen und stelle die Betriebe vor weitere Herausforderungen, um die Verbote durchzusetzen. Stattdessen solle es weiterhin freiwillig möglich sein, in Außenbereichen klar gekennzeichnete und abgegrenzte Raucherbereiche einzurichten.

Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme nun direkt an die EU-Kommission.

Ziel: „Generation Rauchfrei“ bis 2040

Mit ihrem Vorschlag möchte die EU-Kommission die Maßnahmen für rauchfreie Umgebungen auf weitere Außenbereiche ausweiten. Sie sollen zudem nicht nur für traditionelle Tabakerzeugnisse, sondern auch neuartige Produkte, wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer gelten, die zunehmend von sehr jungen Menschen konsumiert würden. Damit soll auch die gesellschaftliche Akzeptanz des Tabakkonsums indirekt verringert und auf diese Weise bis zum Jahr 2040 das Ziel einer „Generation Rauchfrei“ erreicht werden, in der nur fünf Prozent der Bevölkerung Tabakerzeugnisse konsumieren.

Krebsrisikofaktor Nr. 1

Die Kommission verweist darauf, dass Tabak heute der Krebsrisikofaktor Nummer eins sei: Mehr als ein Viertel der Krebstode in der EU gingen auf das Rauchen zurück. Die Anzahl der Todesfälle sei zurückgegangen und andere Gesundheitsindikatoren wie Herzinfarkte in der allgemeinen Bevölkerung und Atemwegserkrankungen hätten sich dank rauchfreier Umgebungen verbessert.

Umsetzung Aufgabe der EU-Staaten

Die Empfehlungen der EU-Kommission richten sich an die Mitgliedstaaten. Da die Gesundheitspolitik in ihre Zuständigkeit fällt, sollen sie aufgefordert werden, diese Empfehlungen nach eigenem Ermessen, d. h. unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten und Bedürfnisse, umzusetzen.

Stand: 22.11.2024

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Rechtsverordnungen

Top 43Bürokratieabbau

Foto: Hängeregistratur mit Akten

© Foto: PantherMedia | primestockphotography

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grünes Licht aus dem Bundesrat für Bürokratieabbau

Der Bundesrat hat der Bürokratieentlastungsverordnung nach Maßgabe zugestimmt. Diese Verordnung ergänzt das vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das den Bundesrat im Oktoberplenum passiert hatte.

Einsparungen in Millionenhöhe

Die Verordnung umfasst 32 Rechtsänderungen, die nach Angaben der Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 420 Millionen Euro entlasten sollen. Für die Verwaltung geht die Bundesregierung von einer jährlichen Entlastung in Höhe von rund vier Millionen Euro aus, die insbesondere den Ländern zugutekämen.

Umfangreicher Maßnahmenkatalog

Die Neuregelungen haben das Ziel, die Digitalisierung zu fördern, Anzeige- und Mitteilungspflichten abzubauen sowie Verfahren zu vereinfachen. Die größte Entlastung soll durch eine erleichterte und vollständig digitalisierte Rechnungsstellung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erfolgen. Außerdem hebt die Verordnung die Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaft an, was zu einer Entlastung der Wirtschaft um rund 14 Millionen Euro pro Jahr führen soll. Zudem können Fahrzeugversicherer zukünftig auf Wunsch des Versicherten eine elektronische Bescheinigung über das Versicherungszeichen in einem für alle Versicherer einheitlichen PDF-Format ausstellen. Im Lebensmittelrecht ist die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe vorgesehen.

Wie es weitergeht

Der Bundesrat hat der Verordnung nach Maßgabe zugestimmt, also den Verordnungstext bei einigen Detailfragen ergänzt oder verändert. Nun obliegt es der Bundesregierung, diese Maßgaben umzusetzen. Kommt sie dem nach, kann die Verordnung verkündet werden und zum überwiegenden Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Bundesrat fordert weitere Schritte

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bund sich in der Verordnung um die Digitalisierung des Versicherungsnachweises für zulassungsfreie Fahrzeuge bemüht. Das Vorzeigen eines PDF-Dokuments auf einem Smartphone bliebe aber hinter den technischen Möglichkeiten zurück. Auch sei so der gesetzlich vorgeschriebene Einzug von Versicherungsbestätigungen nach Erlöschen des Versicherungsschutzes nicht nachweisbar. Die Bundesregierung solle daher zeitnah eine volldigitalisierte Gesamtlösung vorlegen und für eine rechtssichere Umsetzung sorgen.

Stand: 22.11.2024

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