BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1048. Sitzung am 18.10.2024

Neues Präsidium, Bürokratieentlastung und Schutz von Zeugen

Neues Präsidium, Bürokratieentlastung und Schutz von Zeugen

Wie jedes Jahr im Oktoberplenum steht auch dieses Mal die Wahl des Präsidiums auf der Tagesordnung: Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes, steht zur Wahl als neue Bundesratspräsidentin. Zu den weiteren Tagesordnungspunkten gehören das Bürokratieentlastungsgesetz, eine Initiative zum Schutz von Zeuginnen und Zeugen im Strafprozess sowie die Reform der Pflegeversicherung.

Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig zieht zu Beginn der Oktobersitzung des Bundesrates in einer Rede Bilanz ihrer Amtszeit. Danach wählt der Bundesrat für sein neues Geschäftsjahr ab 1. November 2024 eine neue Präsidentin sowie eine Stellvertreterin und einen Stellvertreter (TOP 1) und außerdem neue Vorsitzende für die Europakammer und seine Ausschüsse (TOP 3).

Gesetze aus dem Bundestag

Mit fünf Gesetzen aus dem Bundestag befasst sich der Bundesrat im nächsten Plenum abschließend, darunter das Bürokratieentlastungsgesetz (TOP 09) und das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien.

Initiativen der Länder

Hinzu kommen sechs Initiativen aus den Ländern: der Gesetzentwurf zum Schutz von Zeugen und Gerichtspersonen vor Bedrohungen sowie fünf Entschließungen, zum Beispiel zum Elterngeldanspruch für Pflegeeltern, zur Reform der Pflegeversicherung (TOP 13) und zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen in der Automobilindustrie (TOP 15).

Stellungnahmen im „ersten Durchgang“

Der Bundesrat kann auch zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung nehmen, unter anderem zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (TOP 18), zur Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (TOP 26) sowie zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (TOP 27).

Verordnungen

Europäische Angelegenheiten wie der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 (TOP 29) und Verordnungen der Bundesregierung, zum Beispiel zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (TOP 30) runden die Agenda des Plenums am 18. Oktober 2024 ab.

Ergänzungen möglich

Eventuell wird die Tagordnung des Bundesrates noch um weitere Themen ergänzt. Dies ist bis zum Beginn der Sitzung möglich.

Livestream - Mediathek - Social Media

Ab 9:30 Uhr wird die Plenarsitzung auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates live übertragen. Bereits während des Vormittags stehen Videos und einzelne Redebeiträge in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Über den Sitzungsverlauf informieren wir Sie auch über den Kurznachrichtendienst X.

Personalien

Top 1Präsidentschaftswechsel

Foto: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Ministerpräsidentin Anke Rehlinger

© Foto: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern | Staatskanzlei Saarland Jennifer Weyland

  1. Inhalt

Inhalt

Der Bundesrat wählt in seiner Oktobersitzung ein neues Präsidium für das kommende Geschäftsjahr.

Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes, soll neue Präsidentin des Bundesrates werden. Sie löst am 1. November 2023 Manuela Schwesig ab, die im kommenden Geschäftsjahr als erste Vizepräsidentin weiterhin Mitglied des Präsidiums bleibt. Als zweiter Vizepräsident ist Dr. Andreas Bovenschulte, Bürgermeister und Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, vorgesehen.

Wahl mit bekanntem Ausgang

Die Wahl folgt einer festgelegten Reihenfolge, die auf die Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurückgeht und durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Durch die vorgeschriebene Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen. Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgängerin und Nachfolger mit im Präsidium

Auch für die Wahl von Rehlingers Stellvertreterin und Stellvertreter gibt es eine feste Regel: Zur ersten Vizepräsidentin wird die Präsidentin des Vorjahres und zum zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt. Die Wahl findet traditionell durch Aufruf der einzelnen Länder statt.

Stand: 08.10.2024

Top 2Europakammerwahl

Foto: Portal Haus mit Europafahne und Deutschlandfahne

© Foto: Bundesrat | Dirk Deckbar

  1. Inhalt

Inhalt

Der Bundesrat wählt am 18. Oktober 2024 den neuen Vorsitz seiner Europakammer für das neue Geschäftsjahr, das am 1. November 2024 beginnt.

Vorsitz geht ans Saarland

Nach der traditionellen Reihenfolge, die dem neuen Präsidium des Bundesrates entspricht (sh. TOP1), sind dafür vorgesehen: Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes als Vorsitzende, Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) als erste stellvertretende Vorsitzende und Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) als zweiter stellvertretender Vorsitzender.

Für Eilfälle

Die Wahl erfolgt gemäß § 45c Geschäftsordnung des Bundesrates. Die Europakammer kann stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen, wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist. Nähere Informationen unter www.bundesrat.de/europakammer.

Stand: 08.10.2024

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 8Schrottimmobilien

Foto: Saniertes und unsaniertes Wohnhaus

© Foto: AdobeStock | Anke Thomass

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Der Bundesrat entscheidet in seiner nächsten Plenarsitzung am 18. Oktober 2024, ob er das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien billigt.

Grundstücksersteigerung ohne Kaufpreiszahlung

Im Fokus des Gesetzes stehen Fälle, in denen Gebäude bei Zwangsversteigerungen erworben werden, die Ersteher jedoch nie den Kaufpreis bezahlen und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies ist nur bei Versteigerungen möglich, da man hier bereits mit dem Zuschlag und nicht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.

Gerichte sollen Grundstücke verwalten

Diesem Missbrauch soll das Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz Einhalt gebieten. Es ermöglicht Gemeinden, in einem Zwangsversteigerungsverfahren die gerichtliche Verwaltung des Grundstücks zu beantragen. Während der gerichtlichen Verwaltung sind Mieteinkünfte nicht mehr an den Ersteher, sondern an den bestellten Verwalter zu zahlen. Dies soll dem Anreiz entgegenwirken, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung des Kaufpreises finanziellen Nutzen aus dem Grundstück zu ziehen.

Stand: 08.10.2024

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen Billigung

Der federführende Rechtsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziale Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen und das Gesetz somit zu billigen.

Stand: 08.10.2024

Landesinitiativen

Top 12Elterngeld für Pflegeeltern

Foto: lächelnde Eltern mit Baby

© Foto: AdobeStock | Louis-Photo

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Der Bundesrat entscheidet im nächsten Plenum, ob er einem Entschließungsantrag des Landes Schleswig-Holstein folgt. Mit der Entschließung soll die Bundesregierung gebeten werden, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.

Pflegeeltern bekommen Elternzeit, aber kein Elterngeld

Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld. Sie sind damit gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt, heißt es in der Entschließungsbegründung. Auch Pflegeeltern benötigten im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer finanziellen Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern genügend Zeit für die Pflegekinder hätten, sei es ihnen möglich, auf deren soziale, psychische oder physische Besonderheiten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese sich sicher fühlen. Nur so könne eine Bindung zu den Kindern entstehen.

Anreiz für potentielle Pflegeeltern

Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von Pflegeeltern ein stetig steigender Bedarf gegenübersteht. Der bisher fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld führe dazu, dass sich viele Familien oder Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme eines Pflegekindes entscheiden, da sie für die Betreuung des Kindes ihre Arbeit nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen könnten. Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstützt werden, ein Pflegekind aufzunehmen.

Stand: 08.10.2024

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen

Der federführende Ausschuss für Familie und Senioren, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales sowie der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Stand: 08.10.2024

Glossary

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