BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1047. Sitzung am 27.09.2024

Migration, Speichern von IP-Adressen und Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Migration, Speichern von IP-Adressen und Schutz des Bundesverfassungsgerichts

89 Punkte absolvierte der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. September 2024. Er gab dabei grünes Licht für zehn Gesetze aus dem Bundestag und brachte drei eigene Gesetzentwürfe ein. Zudem nahm er zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung.

Einen Schwerpunkt der Debatte bildeten Entschließungsanträge der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein zur Migrationspolitik und Terrorismusbekämpfung, die vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen wurden.

Gesetze aus dem Bundestag

Zu den vom Bundesrat abschließend gebilligten Gesetzen gehört das Medizinforschungsgesetz, zu dem die Länder eine begleitende Entschließung fassten. Auch das sogenannte Agrarpaket zur Stärkung der Landwirtschaft (TOP 02, TOP 03, TOP 05), Änderungen am Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen und zu Erleichterungen bei Balkonkraftwerken passierten die Länderkammer.

Eigene Initiativen

Der Bundesrat brachte eigene Gesetzentwürfe unter anderem zur Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zu haftungsrechtlichen Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit (TOP 14) ein. In Entschließungen forderte er, die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts zu stärken und die Bürokratie in der gesetzlichen Krankenversicherung abzubauen (TOP 21).

Stellungnahmen zum Haushalt und weiteren Gesetzen

Eine umfangreiche und kritische Stellungnahme verabschiedeten die Länder einstimmig zum Haushaltsgesetz 2025. Sie äußerten sich auch zu einer Vielzahl weiterer Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, beispielsweise zum Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften, zum Gesetzentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (TOP 47), zur verbesserten Rehabilitation für politisch Verfolgte in der DDR (TOP 52) und zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TOP 53).

Europäische Angelegenheiten und deutsche Verordnungen

Auch Vorlagen aus Brüssel standen auf der Tagesordnung. So nahm der Bundesrat unter anderem Stellung zur Praktikumsrichtlinie der EU (TOP 65). Im Bereich der Verordnungen stimmte er Regelungen zu tierärztlichen Hausapotheken (TOP 68) nach Maßgaben zu und gab grünes Licht für die Erhöhung des Wohngelds zum 1. Januar 2025 (TOP 78).

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Ansehen, Teilen und Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 4Schwangerschaftskonfliktgesetz

Foto: Frau bei einem vertraulichen Beratungsgespräch

© Foto: AdobeStock | AnnaStills

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Schutz für Schwangere vor Gehsteigbelästigungen 

Schwangere sollen vor Beratungsstellen und Kliniken oder Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner und -gegnerinnen geschützt werden. Eine entsprechende Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. September 2024 gebilligt.

Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur legal, wenn er von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von 12 Wochen ab der Empfängnis durchgeführt wird und die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen.

Vor entsprechenden Beratungsstellen komme es zunehmend zu Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern. Darauf weist die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, in ihrer Begründung hin. Dabei wirkten die Protestierenden häufig direkt auf Schwangere ein. Die Betroffenen würden gezielt belästigt und mit verstörenden Bildern und Schriften konfrontiert und so unter erheblichen psychischen Druck gesetzt und zum Teil nachhaltig verunsichert. Auch Mitarbeitende in den Beratungsstellen würden durch die Gehsteigbelästigungen daran gehindert, ihrer Arbeit nachzugehen. Gleiches geschehe vor Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

100-Meter-Schutzbereich vor Beratungseinrichtungen

Mit der Gesetzesänderung müssen die Länder sicherstellen, dass Schwangere ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen, die solche Eingriffe vornehmen, erhalten. Das Gesetz untersagt es zudem, in einem Eingangsbereich von 100 Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Schwangere dürfen dort nicht bedrängt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Ihnen gegenüber dürfen keine unwahren Tatsachen über Schwangerschaftsabbrüche behauptet oder sie mit Materialien konfrontiert werden, die sie stark verwirren oder beunruhigen könnten. Auch darf das Personal nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit behindert werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft.

Rücksichtnahme auf besondere Konfliktsituation

Ziel des Gesetzes sei es, Schwangere zu schützen, die sich beim Besuch der Beratungsstellen oder medizinischen Einrichtungen zumeist in einer besonderen psychischen Konfliktsituation befänden, schreibt die Bundesregierung. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft fortzuführen oder abzubrechen, gehöre zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Bei Gehsteigbelästigungen seien die Schwangeren vielfach in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen, das zu schützen auch ein staatlicher Schutzauftrag sei. Wenn die Beratung gesetzliche Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch sei, müsse der Gesetzgeber auch einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sicherstellen.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 27.09.2024

Video

Top 6Medizinforschung

Foto: Frau forscht mit Mikroskop in einem Labor

© Foto: AdobeStock | The Gentleman

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grünes Licht für Stärkung der medizinischen Forschung

Der Bundesrat hat das Medizinforschungsgesetz gebilligt. Es soll die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln verbessern und so die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung steigern, heißt es in der Gesetzesbegründung. So könnten Patientinnen und Patienten auch schneller Zugang zu neuen Therapieoptionen erhalten.

Bessere Zusammenarbeit der Behörden

Das Medizinforschungsgesetz sieht eine verbesserte Zusammenarbeit der Arzneimittelzulassungsbehörden und eine Spezialisierung und Harmonisierung der Ethik-Kommissionen vor. Es schafft zudem eine Grundlage für verbindliche Standardvertragsklauseln. Die Zulassung von Arzneimitteln sowie die Genehmigung und Durchführung klinischer Prüfungen soll vereinfacht und beschleunigt werden. Die Bearbeitungszeit wird dabei auf 26 Tage verkürzt.

Senken der Arzneimittelpreise

Um die Arzneimittelpreise zu senken, werden die Verhandlungsspielräume für diese vergrößert. Pharmazeutischen Unternehmern soll es möglich sein, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zu vereinbaren. Das Verfahren wird getrennt: Zunächst sollen die Preisverhandlungen abgeschlossen werden. Danach haben die Hersteller fünf Tage Zeit, sich für vertrauliche oder einsehbare Erstattungsbeträge zu entscheiden. Ein Erstattungsbetrag ist der Preis, der von den Krankenkassen an die Pharma-Unternehmen gezahlt wird. Wollen Pharmafirmen von der Möglichkeit vertraulicher Erstattungsbeträge Gebrauch machen, wird ein zusätzlicher Abschlag von neun Prozent auf den zuvor ausgehandelten Preis fällig. Es dürfen aber nur die Pharmaunternehmen die Preise geheim halten, die in Deutschland zu Arzneimitteln forschen und eigene Projekte oder Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in der Arzneimittelforschung hierzulande nachweisen können. Dies gilt zunächst bis zum 30. Juni 2028 und soll Ende 2026 evaluiert werden.

Meldepflichten für medizinisches Personal

Während der Beratungen im Bundestag wurde das Gesetz um Meldepflichten für medizinisches Personal ergänzt. Danach sind Krankenhäuser verpflichtet, quartalsweise detaillierte Daten zur Zuordnung des ärztlichen Personals zu den Leistungsgruppen, die im Rahmen der Krankenhausreform maßgeblich sein sollen, zu übermitteln. Andernfalls sind sie zur Zahlung von 50.000 € verpflichtet.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum größten Teil am 30. Oktober 2024 in Kraft.

Bundesrat fordert Rücknahme der Meldepflicht für medizinisches Personal

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung nachdrücklich auf, die vom Bundestag eingeführte erweiterte Meldepflicht zum ärztlichen Personal wieder zurückzunehmen. Nach dem Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, soll der medizinische Dienst dies prüfen. Der Bundesrat kritisiert, dass selbst im KHVVG-Entwurf keine quartalsweisen Prüfungen vorgesehen seien. Diese würden einen erheblichen Mehraufwand für Krankenhäuser mit sich bringen. Der Nutzen dieser Meldungen und ihre rechtssichere Umsetzung sei aber fraglich. Entsprechende Diskussionen würden im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum KHVVG geführt und es sei schwer nachvollziehbar, dass diese Regelung nun im Rahmen eines fachfremden Gesetzes eingeführt werden solle.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 30.10.2024

Video

Top 9Balkonkraftwerke und Eigentümerversammlungen

Foto: Balkonkraftwerk

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle Eigentümerversammlungen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2024 Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht gebilligt, die unter anderem das Anbringen von sogenannten Steckersolaranlagen - auch bekannt als Balkonkraftwerke - erleichtern.

Anspruch auf Installation von Steckersolaranlagen

Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel dem Gebrauch behinderter Menschen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage.

Virtuelle Eigentümerversammlungen

Eigentümerversammlungen können bisher nur als Videokonferenz stattfinden, wenn sich alle Eigentümer und Eigentümerinnen darauf verständigt haben. Andernfalls finden sie in Präsenz oder in hybrider Form statt. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sie zukünftig auch rein online durchgeführt werden können, wenn dies in der Wohnungseigentümergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird. Dadurch sparten viele Eigentümer Zeit und Geld, da sie nicht mehr zu Versammlungen reisen müssten, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte genauso möglich sind, wie bei einer Versammlung in Präsenz. Virtuelle Eigentümerversammlungen können zunächst nur für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen werden. Wird ein solcher Beschluss vor dem Jahr 2028 gefasst, müssen Wohnungseigentümer bis einschließlich des Jahres 2028 jedoch mindestens einmal im Jahr noch eine Präsenzversammlung durchzuführen, es sei denn, sie verzichten einstimmig darauf.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 16. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 17. Oktober 2024 in Kraft.

Stand: 16.10.2024

Landesinitiativen

Top 13Speicherung von IP-Adressen

Foto: Nahaufnahme von moderner Servertechnologie mit beleuchteter IP-Adresse

© Foto: AdobeStock | Marnee

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat bringt Gesetzentwurf zum Speichern von IP-Adressen ein

Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, einen Gesetzentwurf des Landes Hessen, mit dem die Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeführt werden soll, einzubringen.

Bekämpfung von Kinderpornographie

Der Entwurf geht auf eine Initiative aus Hessen zurück und sieht eine Pflicht zum Speichern von IP-Adressen und Port-Nummern bei Internetanbietern vor, die aus Sicht des Bundesrates europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht widerspricht. Die Maßnahme soll allein der Bekämpfung schwerer Kriminalität dienen.

Die IP-Adresse sei häufig der einzige, immer aber der erste Anhaltspunkt, um im Internet schwere Kriminalität - insbesondere beim Verbreiten von Kinderpornographie - zu verfolgen.

Ohne die Pflicht zur Mindestspeicherung hänge in diesen Fällen die Aufklärung der Straftat von dem Zufall ab, welchen Internetzugangsdienst der Täter genutzt hat und ob dieser Anbieter freiwillig die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Benutzerkennung gespeichert hat.

Vorratsdatenspeicherung derzeit ausgesetzt

Die bisher existierenden deutschen Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind seit Jahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Bundesverfassungs- und das Bundesverwaltungsgericht hatten festgestellt, dass sie dem Unionsrecht widersprechen. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind zur Verfolgung schwerer Kriminalität nur Maßnahmen zulässig, die weniger eingriffsintensiv sind. Er nennt dabei unter anderem die Speicherung aufgrund behördlicher Anordnung bei einem konkreten Verdacht („Quick Freeze“), aber auch das allgemeine und unterschiedslose Speichern für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum.

Begrenzung auf einen Monat

Die Speicherung für einen Monat sei - anders als bisherige Zeiträume von zehn Wochen oder sechs Monaten - ein auf das absolut Notwendige begrenzter Zeitraum und somit unionsrechtskonform. Zudem werde das alternativ denkbare „Quick Freeze“ Verfahren von der Mehrheit der Strafrechtspraxis als ineffizient betrachtet, so die Gesetzesbegründung.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 27.09.2024

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Top 86Resilienz des Bundesverfassungsgerichts

Foto: Außenansicht Bundesverfassungsgericht

© Foto: AdobeStock | Klaus Eppele

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert verfassungsrechtliche Stärkung des Bundesverfassungsgerichts

Der Bundesrat hat am 27. September 2024 auf Antrag mehrerer Länder eine Entschließung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gefasst.

Mehr Regelungen im Grundgesetz verankern

Die Entschließung begrüßt den vom Bundesminister der Justiz und verschiedenen Bundestagsfraktionen vorgestellten Vorschlag, die im Grundgesetz verankerten Regelungen zum Bundesverfassungsgericht zu erweitern. Dies betrifft vor allem den Status und die Organisation des Gerichts, die Amtszeit seiner Richterinnen und Richter und die Bindungswirkung der Entscheidungen. Diese sind bisher lediglich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, das - anders als das Grundgesetz - als einfaches Gesetz im Parlament mit einer einfachen Mehrheit geändert werden kann.

Gespräche zwischen Bund und Ländern

Die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen leisteten einen wichtigen Beitrag, um die Funktionsfähigkeit, Unabhängigkeit und Überparteilichkeit des Gerichts sicherzustellen, heißt es im Text der Entschließung. Um in Bundestag und Bundesrat die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit sicherzustellen, seien jedoch Gespräche zwischen Bund und Ländern erforderlich, da aus Sicht des Bundesrates noch Änderungen an dem Vorschlag notwendig seien.

Bundesverfassungsgerichtsgesetz zukünftig zustimmungsbedürftig

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass zukünftig das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur mit Zustimmung der Länder gerändert werden kann. Dies berücksichtige den Willen der Väter und Mütter des Grundgesetzes, den Föderalismus als machtbeschränkenden Stabilitätsfaktor zu nutzen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich dann mit den Vorschlägen der Länder befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 27.09.2024

Video

Top 88Entschließung zur Migrationspolitik vorgestellt

Foto: Polizeiwagen vor einer Flugzeugtreppe

© Foto: dpa | Michael Kappeler

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Entschließung zur Migrationspolitik vorgestellt

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein stellten in der Plenarsitzung des Bundesrates am 27. September 2024 eine gemeinsame Entschließung zur Migrationspolitik vor.

Ordnung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik

In Konsequenz des mutmaßlich islamistisch motivierten Attentates von Solingen bedürfe es neuer systematischer Ansätze und Maßnahmen im Bereich der Migrationspolitik, die schnell und effizient für mehr Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sorgen, heißt es im Entwurf der Entschließung.

Es habe sich gezeigt, dass das Migrationsrecht nach wie vor überkomplex sei und dadurch der Vollzug von Abschiebungen behindert werde. Asylverfahren müssten schneller durchgeführt, die Rückführung von ausreisepflichtigen Menschen in ihre Heimatländer schneller gelingen.

Zwar würden die Bundesländer selbst zahlreiche Maßnahmen umsetzen - sie stießen aber an ihre Grenzen, wenn Bundesrecht oder Europarecht geändert werden müsste.

Maßnahmenkatalog gefordert

Daher verlangen die antragstellenden Länder von der Bundesregierung folgende Maßnahmen:

  • Verbesserte Dublin-Überstellungen
  • Anpassung der Zuständigkeit für Dublin-Überstellungen
  • Abschluss weiterer Rücknahmeabkommen
  • Rückführung von Straftätern mit syrischer und afghanischer Staatsangehörigkeit
  • Absenkung der Schwelle des Ausweisungsinteresses für besonders schwere Straftaten
  • Überprüfung der Lageeinschätzung für Herkunftsländer durch die Bundesregierung
  • Verlust des Schutzstatus bei Reise ins Heimatland und Wiedereinreisesperre
  • Humanitäre Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen
  • Beschleunigte Asylverfahren für Herkunftsstaaten mit Anerkennungsquote unter fünf Prozent
  • Effizientere Regelungen des Ausreisegewahrsams
  • Schaffen einer bundesweiten, behördenübergreifend nutzbaren Datenbank zu Identitäten und Aufenthaltsorten und Vernetzung von Behörden
  • Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Wie es weitergeht

Der Entwurf wurde den Ausschüssen zugewiesen, die darüber beraten werden. Danach entscheidet der Bundesrat im Plenum, ob und in welcher Form er die Entschließung fasst.

Stand: 27.09.2024

Video

Top 89Terrorismusbekämpfung

Foto: Schwarze Silhouette in einer Menschenmenge

© Foto: AdobeStock | bluedesign

  1. Beschluss

Beschluss

Länder stellen Entschließung zur Terrorismusbekämpfung vor

Im Plenum des Bundesrates am 27. September 2024 stellten Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein eine Entschließung zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung vor.

Vertrauen der Bevölkerung steigern

Der Terrorakt von Solingen und weitere mutmaßlich islamistisch motivierte Attentate hätten das Vertrauen der Bevölkerung in die Reaktions- und Handlungsfähigkeit des Staates erschüttert, heißt es in dem Entwurf. Bund und Länder müssten daher gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um terroristischen Anschlägen bestmöglich vorzubeugen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Wehrhaftigkeit des Staates wieder zu stärken. Konkret gelte es, bestehende Lücken im Staatsschutzstrafrecht wie auch in der Strafprozessordnung zu schließen und das Telekommunikationsrecht anzupassen.

Änderungen im Strafgesetzbuch

Hierzu sieht der Entschließungsantrag vor, den Straftatbestand „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ zu erweitern. Damit sollen Vorbereitungshandlungen, die sich auf leichter verfügbare Tatmittel wie etwa Messer des täglichen Gebrauchs oder Fahrzeuge beziehen, unter Strafe gestellt werden können. Vorbereitungshandlungen, wie zum Beispiel das Unterweisen von zu Terrortaten bereiten Personen im Umgang mit Messern oder das Verschaffen von Messern oder Fahrzeugen für Attentate sollen ebenfalls erfasst werden können.

Leichtfertige Terrorismusfinanzierung

Zudem wird vorgeschlagen, auch die leichtfertige Terrorismusfinanzierung unter Strafe zu stellen. Bisher setzt der Tatbestand absichtliches oder wissentliches Handeln voraus. Mit der vorgeschlagenen Änderung würde sich auch strafbar machen, wer leichtfertig nicht erkennt, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Mittel zur Begehung einer schweren Straftat verwendet werden. Nachweisprobleme von Strafverfolgungsbehörden, dass Vermögenswerte für Terrorstraftaten als „Spendenfälle“ genutzt werden, sollen so erleichtert werden.

Funkzellenabfragen ausdehnen

Mit der Entschließung wird auch vorgeschlagen, die Regelungen zur sogenannten Funkzellenabfrage zu ergänzen. Dabei handelt es sich um eine Ermittlungsmaßnahme, bei der Strafverfolgungsbehörden nach richterlicher Anordnung die Telekommunikationsverbindungsdaten abfragen, die in einer bestimmten Funkzelle zu einem bestimmten Zeitraum anfallen. Dies solle dem Vorschlag der Länder nach auch dann zulässig sein, wenn es sich um Straftaten der gefährlichen Körperverletzung, zu denen auch Messerangriffe gehören, handelt.

Speicherung von Verkehrsdaten

Schließlich solle bei der Speicherung von Verkehrsdaten der gesetzgeberische Spielraum, den die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes lasse, ausgeschöpft werden. Die ausreichende Speicherung von Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern könne nicht nur Straftaten verhindern oder aufklären. Sie helfe auch, Netzwerke aufzuspüren und konspirativ handelnde Täterinnen und Täter aufzuspüren. Der staatliche Zugriff erfolge aber nach rechtsstaatlichen Kriterien: Anlassbezogen und nach richterlicher Genehmigung.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird den Ausschüssen zugewiesen und voraussichtlich in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates zur Abstimmung gestellt.

Stand: 27.09.2024

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 1aHaushaltsentwurf 2025

Foto: Geldscheine und Bundesadler

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat äußert sich zum Bundeshaushalt 2025

Das geplante Budget des Bundes für das kommende Haushaltsjahr und der Finanzplan standen auf der Agenda der Bundesratssitzung am 27. September 2024. Die Länderkammer nutzte dabei ihre Möglichkeit, zu den Regierungsplänen umfassend Stellung zu nehmen, insbesondere zu den Teilen der Regierungspläne, die sich direkt oder mittelbar auf die Haushalte der Länder auswirken. Die Stellungnahme setzt sich mit der aktuellen konjunkturellen Lage, den Herausforderungen durch aktuelle Krisen und mit dem geplanten Etat auseinander.

Rücksicht auf Kassen der Länder gefordert

Angesichts der unbefriedigenden konjunkturellen Entwicklung sieht der Bundesrat Anlass für zusätzliche Wachstumsimpulse. Die von der Bundesregierung angekündigte Wachstumsinitiative müsse jedoch sorgsam austariert sein und für einen nachhaltigen Wachstumsimpuls sorgen. Besonders relevant seien dabei das geplante Steuerfortentwicklungsgesetz und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums. Er weist darauf hin, dass Länder und Kommunen nach diesen Plänen bei knapper werdenden Kassen zwischen 50 und 60 Prozent der Mindereinnahmen tragen müssten.

Unterstützung bei gesamtstaatlichen Aufgaben

Die Länderkammer unterstreicht, dass Länder und Kommunen bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, der Krankenhausfinanzierung, den Anpassungen an den Klimawandel, der Unterbringung und Integration von Geflüchteten oder der Bildung und Ganztagesbetreuung vor immensen Herausforderungen stehen. Obwohl Länder und Kommunen diese Aufgaben erfüllen müssten, hätten diese eine gesamtstaatliche Dimension. Die Länder appellieren an den Bund, sich bei der Finanzierung solcher Aufgaben weiterhin in gebotenem Umfang zu beteiligen.

Insbesondere wenn Entscheidungen auf Bundesebene dazu führen, dass in die Hoheit und die Finanzen der Länder oder Kommunen eingegriffen wird, müsse der Bund sie bei der finanziellen Bewältigung der daraus resultierenden Aufgaben weiterhin signifikant unterstützen.

Planungssicherheit

In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass der Bund regelmäßig Maßnahmen anstößt, deren dauerhafte Finanzierung dann bei den Ländern verbleibe. Bei derartigen Programmen solle aus Gründen der Planbarkeit von Anfang an rechtssicher feststehen, dass der Bund sie dauerhaft und dynamisch mitfinanziert.

Weiterhin fordern die Länder, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung beim bezahlbaren öffentlichen Personennahverkehr, bei der Betreuung von Ukraineflüchtlingen und Asylbewerbern, Investitionen in die Infrastruktur der Kindertagesstätten und beim Digitalpakt verlässlich und dauerhaft ausbaut.

Kritik an Quote zur Mindestbeteiligung

Kritisch sieht der Bundesrat die Aussage der Bundesregierung, dass bei neuen Maßnahmen, bei denen der Bund die Länder unterstützt, der Anteil des Bundes maximal bis zu 50 Prozent betragen dürfe. Man erwartete mit Sorge, dass in der Folge gerade Länder und Kommunen mit angespannten Haushaltslagen diese Programme und Hilfen nicht in Anspruch nehmen könnten.

Was die Bundesregierung vorhat

Die Bundesregierung plant für 2025 Einnahmen und Ausgaben von mehr als 488,61 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme soll im Jahr 2025 bei 51,3 Milliarden Euro liegen und bleibt damit im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.

Mit 179,3 Milliarden Euro ist der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der größte Einzelplan im Haushalt 2025. Es folgen der Verteidigungsetat (ohne Sondervermögen der Bundeswehr) mit Ausgaben in Höhe von 53,3 Milliarden Euro und der Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit Ausgaben in Höhe von 49,7 Milliarden Euro.

Etat des Bundesrates

Auch der Etat des Bundesrates als Verfassungsorgan des Bundes ist übrigens Teil des Bundeshaushaltes - wenn auch mit geplant rund 39 Millionen der zweitkleinste Einzelplan.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt dann beide Dokument dem Bundestag vor - dieser hatte in der traditionellen Haushaltswoche Anfang September bereits mit seinen Beratungen begonnen.

Stand: 27.09.2024

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Top 16bBesserer Schutz für Einsatzkräfte

Foto: Faustschlag gegen einen Polizisten

© Foto: dpa | Carsten Rehder

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Ergänzungen beim Schutz von Einsatzkräften

Die Bundesregierung plant, Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser zu schützen. Zu einem entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat am 27. September 2024 Stellung genommen.

Ausweitung auf andere Verwaltungseinheiten gefordert

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, den geplanten Schutz noch weiter auszudehnen. So sollen nicht nur Gemeindepolitiker, sondern beispielsweise auch Bezirksverordnetenvertreter in Berlin, wo die einzelnen Bezirke nicht den Rechtsstatus einer Gemeinde haben, in den schützenswerten Personenkreis mit einbezogen werden.

Druck zur Amts- und Mandatsaufgabe

Des Weiteren fordern die Länder, den Straftatbestand der Nötigung des Bundespräsidenten oder von Mitgliedern von Verfassungsorganen zu erweitern. Bisher setzt dieser Tatbestand voraus, dass Druck auf die benannten Personen mit dem Ziel ausgeübt wird, dass sie ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne ausüben. Strafbar müsse künftig auch sein, Mitglieder von Verfassungsorganen zu nötigen, ihr Amt oder Mandat ganz oder teilweise aufzugeben.

Neuer Straftatbestand: politisches Stalking

Der Bundesrat schlägt auch einen neuen Straftatbestand „Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern“ durch sogenanntes politisches Stalking vor. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat in seiner Juli-Sitzung auf den Weg gebracht. Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.

Was im Gesetzentwurf der Bundesregierung steht

Um Einsatzkräfte und ehrenamtlich Tätige besser zu schützen, plant die Bundesregierung Änderungen im Strafrecht. So solle bei der Strafzumessung klargestellt werden, dass auch die Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, strafschärfend berücksichtigt werden kann. Zudem sollen die Straftatbestände „Nötigung von Verfassungsorganen“ sowie „Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorganes“ ergänzt werden, so dass auch Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Kommission und des Gerichtshofes der EU erfasst werden. Gleiches gilt für Mitglieder in Gemeindevertretungen, Bürgermeister und Landräte. Bei den Tatbeständen Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte soll ein besonders schwerer Fall regelmäßig dann vorliegen, wenn die Tat in Form eines hinterlistigen Überfalls begangen wird.

Vermehrt Angriffe auf Mandatsträger und ehrenamtlich Tätige

Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass für das Gemeinwohl tätige Menschen trotz ihres unverzichtbaren Beitrags für die Gesellschaft immer wieder angegriffen werden. Dies betreffe Ehrenamtliche ebenso wie Amts- und Mandatsträger sowie weitere Berufe, die Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen übernehmen. Diese Angriffe hätten nicht nur individuelle Folgen für die Opfer, sondern könnten auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern, da sich diese Personen von ihren Tätigkeiten zurückziehen und andere vor einem solchen Engagement zurückschrecken könnten.

Nun entscheidet der Bundestag

Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.

Stand: 27.09.2024

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