BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1047. Sitzung am 27.09.2024

Haushalt 2025, Forschung in der Medizin und Balkonkraftwerke in Eigentumswohnungen

Haushalt 2025, Forschung in der Medizin und Balkonkraftwerke in Eigentumswohnungen

Mit voraussichtlich 86 Punkten erwartet den Bundesrat in der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause eine umfangreiche Tagesordnung. Dabei stehen zehn Gesetze aus dem Bundestag zur Abstimmung. Hinzukommen fünf eigene Gesetzentwürfe, zehn Entschließungen und neben dem Haushaltsgesetz 2025 zahlreiche weitere Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung.

Gesetze aus dem Bundestag

Aus dem Bundestag stehen unter anderem das Medizinforschungsgesetz sowie Änderungen am Schwangerschaftskonfliktgesetz und im Wohnungseigentumsrecht,die vor allem virtuelle Eigentümerversammlungen und den Einsatz von Steckersolargeräten betreffen, zur Abstimmung. Hinzu kommen drei Gesetze zur Entlastung der Landwirtschaft (TOP 02, TOP 03, TOP 05) und das Gesetz zum Schutz vor Schienenlärm (TOP 10).

Eigene Initiativen

Der Bundesrat entscheidet auch, ob er eigene Gesetzentwürfe beim Bundestag einbringt. Diese betreffen unter anderem die Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen (TOP 13), die Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen und den Schutz von Vollstreckungsbeamten. Auf der Tagesordnung stehen außerdem elf Entschließungen, die sich mit Themen wie Freileitungen statt Erdkabel im Rahmen der Energiewende (TOP 25), dem Bürokratieabbau im Steuerrecht (TOP 20) und in der gesetzlichen Krankenversicherung (TOP 21) beschäftigen.

Stellungnahmen zu Regierungsentwürfen

Wie die Länder zum Haushaltsgesetz 2025 (TOP 01) stehen, entscheidet sich ebenfalls in der Sitzung am 27. September. Darüber hinaus kann der Bundesrat zu gleich 36 weiteren Gesetzentwürfen der Bundesregierung im sogenannten ersten Durchgangs Stellung nehmen. Beispielhaft genannt seien die Entwürfe zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (TOP 31), zum Jahressteuergesetz 2024 (TOP 32), zum Steuerfortentwicklungsgesetz (TOP 36), zur Reform der Notfallversorgung (TOP 42), zur Änderung des Luftsicherungsgesetzes (TOP 46) sowie zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten (TOP 54).

Europäische Angelegenheiten und Verordnungen

Der Bundesrat wirkt auch im nächsten Plenum wieder an europäischen Angelegenheiten mit. So steht beispielsweise der Vorschlag für eine Richtlinie des EU-Parlaments zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika (TOP 66) auf der Agenda. Auch Verordnungen der Bundesregierung finden sich auf der Tagesordnung, zum Beispiel die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TOP 70) und die Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmenverordnung (TOP 74).

Eine Auswahl der wichtigsten Plenarthemen stellt BundesratKOMPAKT nachfolgend vor - sie wird fortlaufend aktualisiert. Die gesamte Tagesordnung mit allen zugehörigen Drucksachen-Downloads finden Sie hier.

Livestream - Mediathek - Social Media

Ab 9:30 Uhr wird die Plenarsitzung auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates live übertragen. Bereits während des Vormittags stehen Videos und einzelne Redebeiträge in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Über den Sitzungsverlauf informieren wir Sie auch über den Kurznachrichtendienst X.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 4Schwangerschaftskonfliktgesetz

Foto: Frau bei einem vertraulichen Beratungsgespräch

© Foto: AdobeStock | AnnaStills

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Schutz vor Anfeindungen von Schwangeren vor Beratungsstellen

Schwangere sollen vor Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner und -gegnerinnen geschützt werden. Mit einer entsprechenden vom Bundestag beschlossenen Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschäftigt sich der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung.

Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur legal, wenn er von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von 12 Wochen ab der Empfängnis durchgeführt wird und die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen.

Vor entsprechenden Beratungsstellen komme es zunehmend zu Protestaktionen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern. Darauf weist die Bundesregierung, auf die das Gesetz zurückgeht, in ihrer Begründung hin. Dabei wirkten die Protestierenden häufig direkt auf Schwangere ein. Die Betroffenen würden gezielt belästigt und mit verstörenden Bildern und Schriften konfrontiert und so unter erheblichen psychischen Druck gesetzt und zum Teil nachhaltig verunsichert. Auch Mitarbeitende in den Beratungsstellen würden durch die Gehsteigbelästigungen daran gehindert, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Gleiches geschehe vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

100-Meter-Schutzbereich vor Beratungseinrichtungen

Mit der Gesetzesänderung müssen die Länder sicherstellen, dass Schwangere ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen, die solche Eingriffe vornehmen, erhalten. Das Gesetz untersagt es zudem, in einem Eingangsbereich von 100 Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Schwangere dürfen dort nicht bedrängt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Ihnen gegenüber dürfen keine unwahren Tatsachen über Schwangerschaftsabbrüche behauptet oder sie mit Materialien konfrontiert werden, die sie stark verwirren oder beunruhigen könnten. Auch darf das Personal nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit behindert werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft.

Rücksichtnahme auf besondere Konfliktsituation

Ziel des Gesetzes sei es, Schwangere zu schützen, die sich beim Besuch der Beratungsstellen oder medizinischen Einrichtungen zumeist in einer besonderen psychischen Konfliktsituation befänden, schreibt die Bundesregierung. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft fortzuführen oder abzubrechen, gehöre zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Bei Gehsteigbelästigungen seien die Schwangeren vielfach in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen, das zu schützen auch ein staatlicher Schutzauftrag sei. Wenn die Beratung gesetzliche Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch sei, müsse der Gesetzgeber einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sicherstellen.

Stand: 18.09.2024

Ausschussempfehlung

Ausschuss unterstützt das Vorhaben

Der Ausschuss für Familie und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen und das Gesetz somit zu billigen.

Stand: 18.09.2024

Top 9Balkonkraftwerke

Foto: Balkonkraftwerk

© Foto: AdobeStock | Robert Poorten

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Erleichterungen für Steckersolaranlagen und virtuelle Eigentümerversammlungen

Der Bundesrat beschäftigt sich in seinem nächsten Plenum mit Änderungen am Wohnungseigentumsrecht, die der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossen hat.

Erleichterte Installation von Steckersolaranlagen

Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen - auch bekannt als Balkonkraftwerke - zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die dem Gebrauch behinderter Menschen, dem Laden von Elektrofahrzeugen, dem Einbruchsschutz und dem Anschluss ans Telekommunikationsnetz dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage.

Virtuelle Eigentümerversammlungen

Eigentümerversammlungen können bisher nur als Videokonferenz stattfinden, wenn sich alle Eigentümer und Eigentümerinnen darauf verständigt haben. Andernfalls finden sie in Präsenz oder in hybrider Form statt. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sie zukünftig auch rein online durchgeführt werden können, wenn dies in der Wohnungseigentümergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird. Dadurch sparten viele Eigentümer Zeit und Geld, da sie nicht mehr zu Versammlungen reisen müssten, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte genauso möglich sind, wie bei einer Versammlung in Präsenz. Virtuelle Eigentümerversammlungen können zunächst nur für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen werden. Wird ein solcher Beschluss vor dem Jahr 2028 gefasst, müssen Wohnungseigentümer bis einschließlich des Jahres 2028 jedoch mindestens einmal im Jahr noch eine Präsenzversammlung durchzuführen, es sei denn, sie verzichten einstimmig darauf.

Stand: 17.09.2024

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen Billigung

Der federführende Rechtsausschuss sowie der Umweltausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und das Gesetz somit zu billigen.

Stand: 18.09.2024

Landesinitiativen

Top 15Terroristische Vereinigung

Foto: Strafgesetzbuch

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  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Ausweitung der Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen

Ein Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg, der die Strafbarkeit des Werbens für terroristische Vereinigungen erweitert, steht auf der Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung.

Rückkehr zur Rechtslage vor 2002

Nicht nur die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist strafbar -  bestraft wird auch, wer für eine solche um Mitglieder und Unterstützer wirbt. Die Einschränkung „um Mitglieder und Unterstützer“ wurde im Jahr 2002 vorgenommen; zuvor reichte das bloße Werben für eine terroristische Vereinigung für eine Strafbarkeit aus. Genau diese Rechtslage soll durch Streichung der Einschränkung mit dem Gesetzentwurf wieder geschaffen werden.

Beschränkung nicht mehr zeitgemäß

Die Beschränkung der Strafbarkeit wurde im damaligen Gesetzgebungsprozess mit Anwendungsschwierigkeiten in der Praxis begründet. Es sei für die Gerichte schwer ermittelbar gewesen, wann eine vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerung und wann ein strafrechtlich relevantes Werben vorgelegen habe. Diese Argumentation sei aus heutiger Sicht nicht mehr haltbar, heißt es in der Begründung zum baden-württembergischen Gesetzentwurf. Die damalige Gesetzesänderung hätte keineswegs zu einer einfacheren Rechtsanwendung für die Gerichte geführt - die Abgrenzung zwischen Werben um Mitglieder und „bloßer“ Sympathieäußerung sei weiterhin einzelfallabhängig und schwierig.

Wachsende Bedeutung terroristischer Vereinigungen

Zudem sei die Situation heute eine andere: Die Gefahr, die von terroristischen Vereinigungen ausginge, sei nicht zuletzt wegen der Lage in Nahost und dem Krieg in Syrien 2011 eine deutlich größere. Demonstrationen, auf denen terroristische Organisationen verherrlicht werden und die darauf folgenden Reaktionen von Teilen der Bevölkerung machten deutlich, dass extremistische Bestrebungen auch wesentlich den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden und so die Spaltung der Gesellschaft fördern könnten. Ziel sei eine Radikalisierung von Personen frühzeitig zu verhindern. Dies sei allerdings in den Zeiten der sozialen Medien mit großer Reichweite besonders schwierig geworden, zumal diese besonders Jugendliche erreichen würden. Schließlich sei der Unrechtsgehalt des Werbens um Mitglieder mit dem einer generellen Verherrlichung einer terroristischen Vereinigung vergleichbar, so dass es der Einschränkung nicht bedürfe.

Stand: 18.09.2024

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen Einbringung

Sowohl der federführende Rechtsausschuss als auch der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Stand: 18.09.2024

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 16bBesserer Schutz für Einsatzkräfte

Foto: Faustschlag gegen einen Polizisten

© Foto: dpa | Carsten Rehder

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Im nächsten Plenum kann der Bundesrat zu Regierungsplänen für Änderungen des Strafgesetzbuches Stellung nehmen. Mit dem Gesetz sollen Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser geschützt werden.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Gefahr

Trotz ihres unverzichtbaren Beitrags für die Gesellschaft werden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder Ziel von Angriffen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dies betreffe ehrenamtlich Tätige ebenso wie Amts- und Mandatsträger sowie weitere Berufe, die Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen übernehmen. Diese Angriffe hätten nicht nur individuelle Folgen für die Opfer, sondern könnten auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern, da sich diese Personen von ihren Tätigkeiten zurückziehen und andere vor einem solchen Engagement zurückschrecken könnten.

Änderungen im Strafgesetzbuch

Um ihren Schutz zu verbessern, möchte die Bundesregierung das Strafgesetzbuch anpassen:

  • Bei der Strafzumessung soll gesetzlich klargestellt werden, dass auch die Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, strafschärfend berücksichtigt werden kann.
  • Die Straftatbestände „Nötigung von Verfassungsorganen“ sowie „Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorganes“ sollen ergänzt werden, so dass auch Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Kommission und des Gerichtshofes der EU erfasst werden. Gleiches gilt für Mitglieder in Gemeindevertretungen, Bürgermeister und Landräte.
  • Bei den Tatbeständen Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte soll ein besonders schwerer Fall regelmäßig dann vorliegen, wenn die Tat in Form eines hinterlistigen Überfalls begangen wird.

Hessen fordert Freiheitsstrafen statt Geldstrafen

Mit dem verbundenen Tagesordnungspunkt 16a entscheidet der Bundesrat auch darüber, ob er einen Gesetzentwurf aus Hessen beim Bundestag einbringt. Dieser sieht bei den Straftatbeständen Widerstand gegen und Angriff auf Vollstreckungsbeamte und diesen gleichgestellten Personen (Feuerwehrleute, Rettungsdienste) eine Verschärfung der Mindeststrafe vor: Zukünftig sollen hier keine Geldstrafen mehr verhängt werden können, sondern nur noch Freiheitsstrafen. Der Gesetzentwurf enthält zudem - wie derjenige der Bundesregierung - die Schaffung eines besonders schweren Falles, wenn die Tat durch einen hinterlistigen Überfall begangen wird.

Stand: 18.09.2024

Ausschussempfehlung

Ausschüsse fordern Nachbesserungen - Uneinigkeit bei hessischer Initiative

Der federführende Rechtsausschuss sowie der Ausschuss für innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung zu nehmen.

Rechtsausschuss fordert Ausweitung auf andere Verwaltungseinheiten

Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Schutz noch weiter auszudehnen. So sollen nicht nur Gemeindepolitiker, sondern beispielsweise auch Bezirksverordnetenvertreter in Berlin, wo die einzelnen Bezirke nicht den Rechtsstatus einer Gemeinde haben, in den schützenswerten Personenkreis mit einbezogen werden.

Innenausschuss fordert neuen Straftatbestand

Der Innenausschuss empfiehlt unter anderem die Schaffung eines neuen Straftatbestands Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 auf den Weg gebracht. Er empfiehlt auch, in der Stellungnahme des Bundesrates die Erhöhung der Mindeststrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und vergleichbare Delikte zu fordern.

Geteilte Ansichten bei den Ausschüssen

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes des Landes Hessen empfiehlt der federführende Rechtsausschuss, das Gesetz nicht einzubringen. Der Ausschuss für innere Angelegenheiten empfiehlt die Einbringung des Gesetzes.

Stand: 18.09.2024

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