BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1046. Sitzung am 05.07.2024

Postreform, Organspenden und StVO-Novelle

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause gab der Bundesrat den Weg frei für 13 Gesetze aus dem Bundestag. Außerdem brachte er drei eigene Gesetzentwürfe beim Bundestag ein. Im Mittelpunkt der Debatten standen aktuelle Vorhaben der Bundesregierung.

Bevor der Bundesrat seine 66 Punkte umfassende Agenda absolvierte, verabschiedeten die Mitglieder die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit langem Applaus. Dreyer gehörte dem Bundesrat über 22 Jahre an und war in den Jahren 2016/17 seine Präsidentin.

Gesetze aus dem Bundestag

Im weiteren Verlauf der Sitzung billigte der Bundesrat eine Reihe von Gesetzen. Damit können nun das Postmodernisierungsgesetz, das Berufsvalidierungsgesetz, die BAföG-Reform sowie Regelungen im Straßenverkehrsgesetz für die Fahrtüchtigkeit nach Cannabiskonsum in Kraft treten. Ebenfalls bestätigten die Länder die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes 2024, des Stabilitätsfondsgesetzes und des Bundesbedarfsplangesetzes, die erst in dieser Woche vom Bundestag beschlossen wurden.

Keine Zustimmung fand hingegen das neue Düngegesetz. Hier können nun Bundestag und Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Hochbaustatistikgesetz hat der Bundesrat selbst in den Vermittlungsausschuss überwiesen.

Initiativen des Bundesrats

Die Länderkammer brachte drei eigene Gesetzentwürfe auf den Weg, über die nun der Bundestag entscheidet: zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden, zum Schutz von Amts- und Mandatsträgern vor politischem Stalking und zur Strafbarkeit von Deepfakes. Er fasste zudem einige Entschließungen, beispielsweise zum Mutterschutz bei Fehlgeburten, zur Wertschöpfung durch klimaneutrale Technologien, zur Fortschreibung des Wohngelds sowie zur Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung. Großen Raum nahm eine Entschließung an die Bundesregierung zur Fortsetzung des Digitalpakts Schule ein, die in der Sitzung vorgestellt und beschlossen wurde.

Zahlreiche Stellungnahmen

Im sogenannten ersten Durchgang nahm der Bundesrat zu 22 Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung, unter anderem zum Tierschutzgesetz, zum Rentenpaket II, zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung sowie zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus.

Verordnungen der Bundesregierung

Schließlich bestätigte die Länderkammer zehn Verordnungen der Bundesregierung, darunter auch die Neufassung der Straßenverkehrsordnung. Diese war wieder auf die Tagesordnung gekommen, nachdem der Bundesrat im vergangenen Plenum das Vermittlungsergebnis zum Straßenverkehrsgesetz bestätigt hatte.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Ansehen, Teilen und Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Düngegesetz

Foto: Traktor düngt Feld

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  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat stimmt neuem Düngegesetz nicht zu

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert.

Grundlage für Rechtsverordnungen

Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden. Durch erstere sollte die Nährstoffbilanz landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden, indem diese ihre Nährstoffverwendung dokumentieren, um künftig nachhaltiger und effizienter zu düngen. Durch das Monitoring wollte die Bundesregierung überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind.

Umsetzen von EU-Vorgaben

Ziel des Gesetzes war es auch, die hohe Nitratbelastung deutscher Gewässer zu senken, wie von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Zudem sollte durch Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung gewährleistet werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf den europäischen Markt gelangen.

Wie es weitergeht

Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Düngegesetz zu verhandeln.

Stand: 05.07.2024

Video

Top 3Berufliche Bildung

Foto: Fliesenleger verlegt Fliesen auf dem Boden

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Berufsvalidierung kommt

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz zugestimmt.

Anerkennung von Berufserfahrung auch ohne Ausbildung

Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal festgestellt und bescheinigt werden. Ziel dieser Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

Mindestalter 25 Jahre

Die Validierung setzt voraus, dass Berufserfahrungen über einen Zeitraum gesammelt wurden, der dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht. Teilnehmer am Validierungsverfahren müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Mit dieser Anforderung hat sich der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt. Zuvor gab es Befürchtungen, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu Lasten der betrieblichen Ausbildung ginge.

Digitale Bildung

Des Weiteren soll mit dem Gesetz die Digitalisierung der beruflichen Bildung vorangetrieben werden, indem konsequent digitale Dokumente und medienbruchfreie digitale Abläufe in der Verwaltung ermöglicht werden.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bundestag seiner Anregung zur unteren Altersgrenze von 25 Jahren gefolgt ist. Er kritisiert jedoch, dass sein Vorschlag, Berufserfahrung in Höhe des Zweieinhalbfachen der Ausbildungszeit zu verlangen, nicht aufgegriffen wurde. Die Länderkammer bekräftigt ihre Forderung, die Schaffung des Anspruchs auf ein Feststellungsverfahren auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Nur so sei die rechtssichere Durchführung von Validierungsverfahren sicherzustellen, zumal die zuständigen Stellen bisher keine Erfahrung mit solchen Validierungen hätten und eine ausreichende Vorbereitungszeit bräuchten.

Wie es weitergeht

Nach Ausfertigung und Verkündung kann das Gesetz zum überwiegenden Teil am 1. August 2024 in Kraft treten.

Stand: 05.07.2024

Video

Top 4BAföG

Foto: Ausschnitt vom Antrag für Berufsausbildungsdförderung

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  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat billigt BAföG-Reform

Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert.

Erhöhung der Unterstützung

Das Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat für die Miete erhalten. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst.

Flexibilitätssemester

Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen gehört zudem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung verlängert werden.

Studienstarthilfe für finanzschwache Studierende

Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag für eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines Minijobs nebenbei arbeiten können.

Mehr Effizienz bei der Verwaltung

Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Es ändert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen für Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von Formblättern der BAföG-Anträge.

Stärkere Einbindung der Länder

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch über die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlässlich sei.

Inkrafttreten

Die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.

Stand: 05.07.2024

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Top 8Cannabis im Straßenverkehr

Foto: Cannabisblätter und ein Autoschlüssel

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Neue Grenzwerte zu Cannabis am Steuer gebilligt

Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert hat, billigte die Länderkammer im Plenum am 5. Juli 2024 damit zusammenhängende verkehrsrechtliche Gesetzesänderungen.

THC-Grenzwert

Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum fest. Ging die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus, sieht das Gesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 € rechnen.

Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei empfohlen. Er entspräche der Wirkung nach einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen werden.

Verschärfungen und Ausnahmen

Wer den Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat, muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen, die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen Arzneimittels einnehmen, gelten allerdings weder die Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit Alkohol.

Generelles Verbot in der Probezeit

Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie jungen Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer - genau wie es bereits für Alkohol gilt - generell untersagt.

Wie es weitergeht

Die Gesetzesänderungen können nun ausgefertigt und verkündet werden und treten nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 05.07.2024

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Top 9Postreform

Pakete auf Laufband

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  1. Beschluss
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Beschluss

Grünes Licht für Postreform

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Die Neufassung passt das aus den 90er Jahren stammende Postgesetz an Zeiten mit rückläufigen Briefsendungen an.

Verlängerung der Postlaufzeiten

Briefe werden auch zukünftig an sechs Tagen in der Woche zugestellt. Um dies zu gewährleisten, ist es nach der Gesetzesbegründung erforderlich, die Brieflaufzeiten um einen Tag zu verlängern. Mussten bisher Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten Werktag. Am vierten Werktag ist die Zustellung mit 99 Prozent so gut wie sicher.

Mehr Wettbewerb bei Warensendungen

Um den Wettbewerb bei Warensendungen - insbesondere im Online-Handel - zu stärken, wird der Markt für weitere Anbieter geöffnet. Voraussetzung für Marktzugang ist die Einhaltung der Regelungen zu den Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Die gilt auch für Subunternehmerketten. Um Verstöße eher zu erkennen und gegen sie vorgehen zu können, wird eine Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur eingerichtet.

Pakete mit erhöhtem Gewicht

Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg sind mit einem Hinweis auf das erhöhte, Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg mit einem Hinweis auf das hohe Gewicht zu versehen. Übersteigt das Gewicht eines Paketes 20 kg, ist es durch zwei Personen oder mit Hilfe eines geeigneten technischen Hilfsmittels zuzustellen.

Nachhaltigkeit

Ziel der Novelle ist auch eine höhere Nachhaltigkeit bei der Paketzustellung. Durch ein Umweltzeichen sollen die Empfängerinnen und Empfänger nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung war.

Bundesrat fordert weitere Verbesserungen für Beschäftigte

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Bemühungen, die Arbeitsbedingungen im Postsektor zu verbessern, weist aber darauf hin, dass es weiterer Anstrengungen zum Schutz der Beschäftigten bedürfe. Er schlägt einige Maßnahmen vor, zum Beispiel die Schaffung gesetzlicher Regelungen, wonach Auftragnehmer ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Bedingungen einsetzen dürfen, die Aushändigung eines Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag und dass im Rahmen der digitalen Sendungsverfolgung auch die Gewichte der Pakete und die Arbeitszeit erfasst werden sollen.

Nächste Schritte

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 05.07.2024

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Top 10Baustatistik

Foto: Tabellen und Statistiken auf einem Laptop

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Beschluss

Änderung des Hochbaustatistikgesetzes geht in den Vermittlungsausschuss

Die auf Initiative der Bundesregierung vom Bundestag beschlossene Änderung des Hochbaustatistikgesetzes ist am 5. Juli 2024 vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen worden. Die Länder fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf im April übten sie umfassend Kritik, der „im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch überwiegend nicht Rechnung getragen“ wurde, heißt es in der Begründung.

Voraussetzungen für den Vollzug nicht gegeben

Länder und Kommunen seien derzeit organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage, das Gesetz mit den vorgesehenen Übergangsfristen umzusetzen. Der Stand der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in den Ländern werde nur unzureichend berücksichtigt. Notwendige Hilfslösungen zur Überbrückung hätten einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie und einen hohen Personalbedarf zur Folge. Dies gelte auch für die vorgesehenen zusätzlichen und häufigeren Meldepflichten beim Wohnungsbau.

Dies stünde „im klaren Gegensatz zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern, durch den insbesondere die Bürokratiebelastung deutlich reduziert werden soll“.

Im Anschluss an die Anrufung des Vermittlungsausschusses fasste der Bundesrat eine Entschließung, in der er die Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen auffordert, das Gesetz zugunsten eines rechtssicheren und ressourcenschonenden Vollzugs nachzujustieren.

Gesetz für mehr Überblick beim Wohnungsbau

Das Gesetz sieht unter anderem vor, Daten über das Baugeschehen in kürzeren Abständen zu erheben und eine neue Statistik einzuführen. Ziel sind bessere Informationen über kurzfristige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, um daraus Schlüsse für die Wohnungspolitik ziehen zu können.

Die Baufertigstellungsstatistik soll zukünftig monatlich erhoben werden - ergänzt durch eine neue Statistik über den Beginn von Baumaßnahmen. Damit könnten die von nationalen und internationalen Stellen identifizierten Datenlücken geschlossen werden, so die Gesetzesbegründung. Es bestehe ein Bedarf nach unterjährigen Statistiken zu Baubeginnen und Baufertigstellungen, um die kurzfristige Entwicklung der Bautätigkeit zeitnah nachzuvollziehen und darauf reagieren zu können. Ebenso seien Daten zur in Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erforderlich.

Stand: 05.07.2024

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Landesinitiativen

Top 13Widerspruchslösung bei Organspende

Foto: Organspendeausweis

© dpa | Caroline Seidel

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Beschluss

Organspenden: Bundesrat startet Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung

Das Transplantationsgesetz soll geändert werden, um die Widerspruchslösung bei Organspenden einzuführen. Im Plenum am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Mit dem Gesetz sollen mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten.

Widerspruch statt Zustimmung

Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt weiterhin ausdrücklich unangetastet. Durch Einführung der sogenannten Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat oder auf andere Art und Weise zum Ausdruck gebracht hat, keine Organe spenden zu wollen. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweise einer Organspende zu erkennen, soll eine Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.

Art des Widerspruchs

Der Widerspruch kann im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Bei Minderjährigen können die Eltern entscheiden, sofern der oder die Minderjährige nicht zuvor seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat. Der mutmaßliche Wille der minderjährigen Person ist bei der Entscheidung zu beachten.

Großer Mangel an Spenderorganen

Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau, begründet der Bundesrat seine Initiative. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2.877 Organe von 965 Personen. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die Länder.

Aufklärung und Information der Bevölkerung

Bürgerinnen und Bürger sollen daher dazu angehalten werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Um diese bedeutsame Grundentscheidung treffen zu können, fordert der Bundesrat mehr Aufklärung und Information der Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe dies durch geeignete Informationsmaterialien sowie durch Kampagnen und Programme sicherzustellen.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet, nachdem die Bundesregierung zu der Initiative Stellung nehmen konnte. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Stand: 05.07.2024

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Top 14Schutz von Mandatsträgern

Foto: ein Strafgesetzbuch und Handschellen

© Foto: PantherMedia | Dirk Döring

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Beschluss

Bundesrat will eigenen Straftatbestand für politisches Stalking

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 einen Gesetzentwurf für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern auf den Weg gebracht. Er geht auf die Initiative von Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zurück.

Schutz vor Übergriffen

Politikerinnen und Politiker seien immer wieder Übergriffen ausgesetzt, die auf Einschüchterung abzielen, um sie bei der Wahrnehmung ihres Amtes oder Mandats in eine bestimmte Richtung zu lenken, heißt es in der Begründung. Dieser Effekt werde dabei nicht zwingend durch eine einzelne Handlung, sondern meist durch die Gesamtheit mehrerer, auch von verschiedenen Personen unabhängig voneinander begangener Handlungen erzeugt.

Neuer Straftatbestand

Im Kern schafft der Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking. Damit sollen Entscheidungsträger gerade auch auf kommunaler Ebene vor einer Einflussnahme durch bedrohliche Übergriffe in ihr Privatleben geschützt werden. Bislang schwer verfolgbare Fälle, in denen beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zu deren Rücktritt immer wieder eingeschüchtert und angegriffen wurden, sollen damit durch das Strafrecht besser erfasst werden.

Besonders schwere Fälle

Der Entwurf sieht auch vor, dass die Strafe in der Regel härter ausfällt, wenn das politische Stalking mit einem körperlichen Angriff einhergeht. Höhere Strafen sind auch für politisches Stalking von Personen unter 21 Jahren vorgesehen.

Erweiterung auf kommunale und europäische Ebene

Der Gesetzentwurf erweitert zudem zwei bereits bestehende Straftatbestände, die bisher nur Verfassungsorgane und deren Mitglieder auf Bundes- und Landesebene vor Nötigungen schützen, auf die kommunale und europäische Ebene. Dadurch soll die große Bedeutung von Entscheidungen in den Gemeinderäten und in der europäischen Gesetzgebung für den demokratischen Rechtsstaat unterstrichen werden.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun beim Bundestag eingebracht, der darüber entscheidet. Vorher erhält die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Stand: 05.07.2024

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Top 15Deepfakes

Foto: Prozess eines KI-generierten Deepfakes

© AdobeStock | terovesalainen

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Beschluss

Bundesrat verlangt Strafe für bösartige Deepfakes

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes beschlossen. Er geht auf eine Initiative von Bayern zurück.

Was sind Deepfakes?

Unter Deepfakes versteht man realistisch wirkende Medieninhalte, die am Computer - immer häufiger unter Verwendung von künstlicher Intelligenz - erzeugt werden. Auf diese Art und Weise können äußerst realistische Fälschungen von Video-, Bild- und Tonaufnahmen entstehen. So können beispielsweise Videos eines Ereignisses so manipuliert werden, dass sie Personen zeigen, die gar nicht zugegen waren. Durch sogenanntes Voice-Cloning zur Nachbildung einer Stimme können bei Tonaufnahmen Aussagen von Personen wirklichkeitsgetreu generiert werden, die so nie getroffen wurden.

Erhebliche Gefahren

Deepfakes bergen nach der Begründung des Gesetzentwurfs erhebliche Gefahren für individuelle Persönlichkeitsrechte und Vermögenswerte, aber auch den demokratischen Willensbildungsprozess. In der Praxis existierten zahlreiche Fälle, in denen zum Beispiel Frauen und Mädchen durch Manipulation von Bildern und Videos in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen nicht gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden. Die persönlichen Auswirkungen für die Opfer unterschieden sich kaum von denen, die eine unbefugte Verbreitung realer Nacktaufnahmen mit sich brächte. Weitere Fallkonstellationen betreffen die Diskreditierung anderer Personen im politischen Meinungswettstreit oder sogenannte Schock-Anrufe durch künstlich imitierte Stimmen enger Angehöriger.

Existierende Straftatbestände nicht ausreichend

Das bestehende Strafrecht erfasse das Phänomen der Deepfakes bisher nur in Teilaspekten, so dass die Schaffung eines neuen Tatbestandes „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“ erforderlich sei. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren soll bestraft werden, wer eine computertechnisch hergestellte oder veränderte, aber wirklichkeitsgetreu wirkende Aufnahme, verbreitet und dadurch das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt. Bei öffentlicher Verbreitung oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs soll die Höchststrafe fünf Jahre betragen.

Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Programme zur Erkennung und Kennzeichnung von Deepfakes auf den Weg zu bringen und zu unterstützen. Zudem sei die regelmäßige Evaluierung der Gesetze zu künstlicher Intelligenz wünschenswert. Schließlich schlägt die Länderkammer vor, eine zentrale Anlaufstelle einzurichten, die kleine und mittlere Unternehmen in Fragen der Deepfake-Erkennung und -kennzeichnung unterstützt.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der dann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Stand: 05.07.2024

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Top 16Mutterschutz

Foto: Traurig nach vorn gebeugte Frau in einem dunklen Zimmer

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Beschluss

Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten

Mit einer am 5. Juli 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Betroffene von Fehlgeburten Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes einzuführen. Die Entschließung geht auf eine Initiative des Saarlands, Niedersachsen und Hamburg zurück.

Gestaffelter Schutz

Der Bundesrat spricht sich für einen freiwilligen Anspruch aus, um den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und sich gestaffelt entsprechend der Schwangerschaftsdauer verlängern.

Bisherige Rechtslage

Bisher wird beim Mutterschutz zwischen Fehl- und Totgeburt unterschieden. Um eine Totgeburt handelt es sich, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. In diesem Fällen hat die Mutter ein Anrecht auf 18 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Stirbt der Embryo hingegen vorher und wiegt unter 500 Gramm, wird von einer Fehlgeburt gesprochen. In diesen Fällen besteht bisher kein Anspruch auf Mutterschutz.

Kritik an Ungleichbehandlung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt

Die aktuelle Rechtslage führe zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Betroffenen einer Tot- und einer Fehlgeburt, heißt es in der Begründung des Bundesrates. Nach ca. 20 Schwangerschaftswochen seien die Embryos bereits so weit entwickelt, dass entbunden werde müsse und Schwangere einen Geburtsvorgang erlebten. Für eine Reform des Mutterschutzes sprächen neben der Gleichbehandlung psychologische Aspekte, da eine Fehlgeburt oft eine traumatische Erfahrung darstelle.

Körperliche Regeneration

Ein angemessener Mutterschutz könne zudem sicherstellen, dass sich Betroffene erholen und so mögliche gesundheitliche Komplikationen vermieden werden. Bisher bliebe ihnen nur die ärztliche Krankschreibung. Durch eine Erweiterung des Mutterschutzes könne daher verhindert werden, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz aussetzten. Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine Krankschreibung hinausginge, entfiele das Abrutschen in den Krankengeldbezug.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese kann entscheiden, ob und wann sie sich der Forderung annimmt. Gesetzliche Fristen dafür gibt es nicht.

Stand: 05.07.2024

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 21Tierschutz-Novelle

Foto: Bauer mit Rindern in einem Stall

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Beschluss

Umfangreiche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz

Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplante Novelle des Tierschutzgesetztes geprüft und in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben.

Vorschläge des Bundesrates

Zur Verbesserung des Gesetzentwurfs unterbreitet der Bundesrat zahlreiche punktuelle Änderungsvorschläge. So setzt er sich beispielsweise für eine Registrierungspflicht von Hunden und Katzen ein und möchte die Kennzeichnung freilaufender Katzen per Ohrspitzmarkierung erlauben, damit die Tiere für die Kastration nicht mehrfach eingefangen werden müssen. Außerdem soll der Betrieb von Gnadenhöfen und Pflegestellen genehmigungspflichtig werden, um den dortigen Tierschutz sicherzustellen.

Die Länderkammer bittet die Bundesregierung, Mittel zur Entwicklung und Umsetzung von KI-Systemen bereitzustellen und Forschungsvorhaben auf den Weg zu bringen, um die Auswertung von Videoaufzeichnungen in Schlachtbetrieben sinnvoll umzusetzen. Ebenso fordert sie die Bereitstellung ausreichender Mittel, um die Tierschutzüberwachung in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte umsetzen zu können.

Ziel: Tierschutz in Deutschland stärken

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Ziel sei es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken.

Die Änderungen betreffen nahezu alle Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen.

Folgende Änderungen und Ergänzungen stehen aus Sicht der Bundesregierung dabei im Mittelpunkt:

  • das Verbot Tiere, wie Esel, Ziegen und Rinder angebunden zu halten,
  • die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, wie beispielsweise das Schwänzekupieren,
  • die Pflicht zur Identitätsmitteilung von Anbietern im Online-Handel mit Heimtieren,
  • die Einführung einer Videoüberwachung in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen,
  • das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen,
  • das Verbot des Haltens und der Zurschaustellung bestimmter Tiere an wechselnden Orten, wie etwa Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde in reisenden Zirkussen.

Bundestag am Zug

Als Nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Verabschiedet dieser das Gesetz, wird es der Bundesrat abschließend beraten.

Stand: 05.07.2024

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Top 25Krankenhausversorgung

Blick in den Flur in einem Krankenhaus.

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Beschluss

Länder fordern Änderungen bei Krankenhausreform

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen diskutiert und nach ausgiebiger Debatte eine umfassende Stellungnahme beschlossen.

Bundesrat fordert Verbesserungen

In dieser begrüßt er eine grundlegende Krankenhausreform, da zahlreiche Kliniken in wirtschaftlicher Not seien, und bekräftigt das Ziel einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Die Länder fordern jedoch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen. Unter anderem sei die vorgesehene Vergütungssystematik grundsätzlich zu überarbeiten. Bürokratische Mehrbelastungen und Doppelstrukturen müssten abgebaut und Verfahrensabläufe der Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Zudem seien die im Entwurf vorgesehenen Fristen insgesamt zu verlängern und dabei der Zeitbedarf für die Überarbeitung der Krankenhauspläne und Krankenhausgesetze der Länder zu beachten. Schließlich sei es notwendig, die Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zeitnah weiterzuentwickeln.

Ziele des Gesetzes

Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die Behandlungsqualität in Krankenhäusern sichern und steigern. Zudem soll eine flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten gewährleistet und die Effizienz in der Krankenhausversorgung gesteigert werden.

Vorhaltevergütung

Der Entwurf sieht vor, das bestehende Abrechnungssystem mit Fallpauschalen durch eine sogenannte Vorhaltevergütung abzulösen. Dies soll Strukturen in Krankenhäusern sichern, auch wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Krankenhäuser sollen weniger Anreize für die Erhöhung von Behandlungszahlen haben, indem sie künftig einen Großteil der Vergütung für das bloße Vorhalten von bestimmten Leistungsangeboten bekommen.

Grundversorgung und Bürokratieabbau

Ziel des Gesetzes sei ferner, die wohnortnahe Grundversorgung auch in bevölkerungsarmen Regionen sicherzustellen. Hierzu soll der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorangetrieben werden. Um den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, soll die Dokumentation verschlankt und das System entbürokratisiert werden.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Nach Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung kommt das Gesetz noch einmal zur abschließenden Beratung im so genannten zweiten Durchgang in den Bundesrat.

Stand: 05.07.2024

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Rechtsverordnungen

Top 50Straßenverkehrsordnung

Verkehrsschild Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

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Beschluss

Reform der Straßenverkehrsordnung bestätigt

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli den Änderungen an der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, nachdem er im vorherigen Plenum das der Verordnung zugrundeliegende Straßenverkehrsgesetz bestätigt hatte.

Mehr Entscheidungsspielraum

Länder und Kommunen bekommen nun mehr Flexibilität bei ihren Entscheidungen: Sie können neben der Leichtigkeit des Straßenverkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren Anordnungen berücksichtigen, wenn die Sicherheit des Verkehrs dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Mehr Tempo-30-Anordnungen

Den Kommunen wird es durch die Reform leichter gemacht, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 anordnen, zum Beispiel beim so genannten Lückenschluss zwischen zwei schon vorhandenen Tempo-30-Strecken, vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Zebrastreifen. Dies schließt Tempolimits auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtstraßen ein.

Umweltfreundliche Sonderfahrstreifen

Mehr Spielraum erhalten die Behörden zudem beim Anwohnerparken. Außerdem wird die Anordnung von Sonderfahrstreifen für neue umweltfreundliche Mobilitätsformen wie Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge, die Schaffung von Busspuren, aber auch die Bereitstellung angemessener Flächen für den Fahrradverkehr durch die Verordnung erleichtert.

Notbremsassistenten auch für mittelgroße Lkw

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen Notbremsassistenzsysteme künftig nicht mehr ausschalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Bundesrat fordert „Vision Zero“

In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat unter anderem fest, dass die sogenannte „Vision Zero“, wonach niemand durch Verkehrsunfälle getötet oder schwer verletzt werden soll, bislang in der Straßenverkehrsordnung nicht verankert ist. Er bittet die Bundesregierung daher, dieses Prinzip ausdrücklich in die StVO aufzunehmen, um das übergeordnete Ziel der Verkehrssicherheit als maßgeblichen Leitgedanken stärker hervorzuheben. Die Länderkammer regt an, Vision Zero in einer Präambel zur StVO als Leitbild zu etablieren.

Die Verordnung kann nun verkündet werden und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

Stand: 05.07.2024

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