BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1045. Sitzung am 14.06.2024

Klimaschutz, Messerkriminalität und Versicherungen bei Naturkatastrophen

Klimaschutz, Messerkriminalität und Versicherungen bei Naturkatastrophen

Mit vier Rückläufern aus dem Vermittlungsausschuss zu wichtigen Modernisierungsvorhaben begann das Juni-Plenum des Bundesrates. Es folgten 32 weitere Punkte, darunter elf Länderinitiativen.

Schweigeminute

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung gedachte der Bundesrat mit einer Schweigeminute des in Mannheim bei einem Messerangriff getöteten Polizisten Rouven Laur.

Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss

Im Anschluss stellten die Berichterstatter die Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss vom 12. Juni 2024 vor. Der Bundesrat billigte daraufhin das Gesetz zu Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und stimmte den Änderungen am Bundeschienenwegeausbaugesetz, am Onlinezugangsgesetz sowie am Straßenverkehrsgesetz abschließend zu. Zum Schienenausbau fasste er eine ergänzende Entschließung, in der er die Bundesregierung auffordert, die Regionalisierungsmittel zeitnah deutlich zu erhöhen.

Gesetze aus dem Bundestag

Grünes Licht gaben die Länder auch für das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen bei Kinderpornographie, die Änderung des Konsumcannabisgesetzes und das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz. Diese können nun ausgefertigt und verkündet werden und sodann in Kraft treten.

Initiativen der Länder

Der Bundesrat beschloss, einen Gesetzesentwurf zur Beschränkung der Laienverteidigung im Strafprozess beim Bundestag einzubringen. Des Weiteren fasste er Entschließungen unter anderem zur Bekämpfung der Messerkriminalität, zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung sowie zum Ausbau der deutsch-polnischen Begegnungen. Erstmals vorgestellt wurde eine Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende.

Gesetzentwürfe

Im sogenannten ersten Durchgang nahm der Bundesrat zu vier Vorhaben der Bundesregierung Stellung, unter anderem zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Verordnungen

Die Länder stimmten zudem acht Verordnungen aus der Feder der Bundesregierung zu, darunter die Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2024, die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und die Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. Hierzu fasste der Bundesrat eine begleitende Entschließung mit dem Ziel, den Missbrauch von Lachgas als Partydroge zu bekämpfen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Ansehen, Teilen und Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Kinderpornographie

Smartphone mit pornografischen Bildern  in Hand

© Foto: dpa | Silas Stein

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Strafmaß-Änderung bei Kinderpornographie

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2024 das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Inhalte gebilligt.

Mindeststrafe sinkt, Höchststrafe bleibt

Das Gesetz passt die Mindeststrafe für diese Delikte an, um mehr Flexibilität in der Strafverfolgung zu ermöglichen und das Strafmaß besser der Schwere des individuellen Falls anzupassen. Für das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte ist nun eine Mindeststrafe von sechs Monaten, für den Besitz und Abruf von drei Monaten Freiheitsstrafe vorgesehen. Die Höchststrafe von zehn Jahren bleibt unangetastet.

Reaktion auf Probleme in der Praxis

In der Praxis der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte hätten sich Probleme gezeigt, seitdem diese Delikte im Jahr 2021 als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug eingestuft waren, heißt es in der Gesetzesbegründung. So sei es den Staatsanwaltschaften nicht möglich gewesen, Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. In vielen Fällen sei von den Gerichten die Mindeststrafe als unverhältnismäßig und nicht schuldangemessen bewertet worden.

So gebe es zahlreiche Beispiele, in denen Eltern oder Lehrer kinderpornographisches Material beispielsweise in Chatgruppen weitergeleitet hätten, um davor zu warnen, dass solches ihren Schülerinnen und Schülern bzw. Kindern auf die Handys gelangt oder von ihnen geteilt worden sei. Auch die Jugendlichen selbst seien in der Regel nicht aus sexuellem Interesse, sondern aufgrund von Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben im Besitz solchen Materials.

Wie es weitergeht

Nach dem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 14.06.2024

Video

Top 24Konsumcannabisgesetz

Foto: Cannabispflanzen

© Foto: AdobeStock | Eric

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Änderungen am Konsumcannabisgesetz

Änderungen am Konsumcannabisgesetz und am Medizinal-Cannabisgesetz haben am 14. Juni 2024 den Bundesrat passiert. Das Gesetz setzt eine Protokollerklärung der Bundesregierung um, die diese in der Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2024 abgegeben hatte, bevor der Bundesrat das Cannabisgesetz gebilligt hat.

Mehr Handlungsspielraum für Behörden

Durch die Änderungen sollen die Länder unter anderem mehr Flexibilität im Umgang mit Großanbauflächen für Cannabis erhalten. Das Gesetz ermöglicht es den Behörden, Anbauvereinigungen die erforderliche Erlaubnis zu verweigern, wenn sich deren Anbauflächen im gleichen Gebäude oder Objekt wie Anbauflächen anderer Vereinigungen oder in unmittelbarer Nähe zu solchen befinden. So sollen kommerzielle „Plantagen“ für Cannabis ausgeschlossen werden, da diese dem Zweck des Eigenanbaus zum Eigenkonsum durch die aktive Mitarbeit der Mitglieder einer Anbauvereinigung entgegenstünden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Zudem sieht das Gesetz nun nur noch „regelmäßige“ anstelle von „jährlichen“ Kontrollen der Anbauvereinigungen vor, um den Ländern einen flexiblen und risikobasierten Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Gesetzes zu bieten.

Evaluation und Weiterbildung

Bei der ersten Evaluation der gesellschaftlichen Auswirkungen des Cannabisgesetzes, die 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen ist, sind nun nicht nur die Auswirkungen der Konsumverbote auf den Kinder- und Jugendschutz auszuwerten, sondern auch die Auswirkungen der Besitzmengen und Weitergabemengen in Anbauvereinigungen. Außerdem soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte entwickeln, um diese über den Inhalt des Gesetzes zu informieren und Kenntnisse zur Risikokommunikation zu vermitteln.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Änderungsgesetz wurde am 25. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die betroffenen Teile des Konsumcannabisgesetzes können somit wie geplant am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Stand: 25.06.2024

Video

Top 25„Kinderehen“

Foto: Ehering mit einer Frau im Hintergrund

© Foto: AdobeStock | Olena Yefremkina

  1. Beschluss

Beschluss

Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen gebilligt. Eine Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass das geltende Recht die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Eheschließung nicht ausreichend berücksichtigt.

Unwirksamkeit von „Kinderehen“

Das Gesetz sieht vor, dass Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, in Deutschland weiterhin unwirksam sind. Dies gilt auch dann, wenn sie im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden.

Unterhaltsansprüche und Heilung

Um den Schutz der minderjährigen Person zu verbessern, sieht die Reform vor, dass sie aus der unwirksamen Ehe die gleichen Unterhaltsansprüche geltend machen kann, die ihr nach einer wirksam geschlossenen Ehe zugestanden hätten. Zudem ist nun geregelt, dass eine unwirksam geschlossene Ehe mit einer unter 16-jährigen Person durch spätere und rechtskonforme Eheschließung bestätigt werden kann. Dies gilt nur, wenn die erneute Eheschließung in Deutschland vor einem inländischen Standesamt erfolgt. Die Heilung wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Eheschließung zurück.

Evaluierung nach drei Jahren

Das Gesetz verpflichtet zudem das Bundesministerium der Justiz, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten zu überprüfen, ob sich die Neuregelung beim Schutz der zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Personen und gemeinsamer Kinder bewährt hat.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 27. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Juli 2024 in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.

Stand: 27.06.2024

Top 26Immissionsschutzgesetz

Foto: Windenergieanlagen

© Foto: AdobeStock | Westlight

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grünes Licht für Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht zugestimmt.

Klima als Schutzgut

Mit dem Gesetz wird das Klima als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. Es bringt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren auf den Weg.

Beginn und Dauer der Genehmigungsfristen

So sieht das Gesetz vor, dass Genehmigungsfristen künftig nur einmalig für drei Monate verlängert werden können. Eine weitere Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Antragsgegners möglich. Die Frist für Genehmigungsverfahren beginnt zu laufen, wenn die Behörde innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht reagiert oder die erstmalig nachgeforderten Unterlagen vom Antragsteller nachgereicht wurden. So solle verhindert werden, dass der Fristbeginn durch wiederholtes Nachfragen verzögert werde.

Vorzeitiger Baubeginn

Vereinfacht wird das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn: Hier entfällt das Erfordernis einer Prognoseentscheidung bei Änderungsgenehmigungen sowie Genehmigungen von Anlagen auf bestehenden Standorten. Die Prüfung des Betriebs der Anlage findet erst im Rahmen der finalen Genehmigung statt.

Fakultative Erörterungstermine

Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden. Bei anderen Anlagen findet ein Erörterungstermin nur statt, wenn der Vorhabenträger dies beantragt oder die Durchführung aus Sicht der Behörde im Einzelfall geboten ist. Der Erörterungstermin ist dann innerhalb von vier Wochen durchzuführen.

Erleichterung für Windenergieanlagen

Das Gesetz enthält besondere Maßnahmen, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Betreibern soll es beispielsweise erleichtert werden, einzelne zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren über einen Vorbescheid klären zu lassen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 9. Juli 2024 in Kraft.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau. Er weist darauf hin, dass es ohne ausreichendes, qualifiziertes, leistungsstarkes und motiviertes Personal in den Ländern und Kommunen nicht gelingen werde, die vielen Planungs- und Genehmigungsprozesse rechtskonform durchzuführen und bekräftigt die Erwartung, dass der Bund die Länder dabei finanziell unterstütze. Die Novelle sei ein bedeutender Schritt, um das Ziel von 80 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 zu erreichen. Hinsichtlich des Vollzuges seien jedoch nicht alle Bedenken der Länder ausgeräumt worden. Es sei zu befürchten, dass es im Zuge der praktischen Umsetzung der Regelungen zu Klageverfahren kommen könne.

Um sicherzustellen, dass es wirklich zu einer Verfahrensbeschleunigung komme, solle die Novelle bis Herbst 2026 evaluiert werden. Hier seien unter anderem die Reichweite der Stichtagsregelung, der vorzeitige Vorhabenbeginn, die Begrenzung des Prüfumfangs und der Umgang mit Erörterungsterminen zu berücksichtigen.

Stand: 09.07.2024

Video

Landesinitiativen

Top 3Laienverteidigung

Mann im Anzug und Anwalt in Robe schütteln die Hände

© Foto: PantherMedia | Arne Trautmann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für höhere Hürden für die Strafverteidigung durch juristische Laien

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 14. Juni 2024 auf Initiative Bayerns beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Beschränkung der Laienverteidigung im Strafprozess beim Bundestag einzubringen.

Aktuelle Rechtslage

Grundsätzlich ist die Strafverteidigung in Deutschland Rechtsanwälten und Rechtslehrern an deutschen Hochschulen vorbehalten. Es dürfen jedoch auch Laien als Verteidiger ausgewählt werden, wenn das Gericht es erlaubt. Dies geschieht in der Regel nur, wenn eine ordnungsgemäße Verteidigung als gesichert erscheint.

Der Bundesrat sieht hierbei die Gefahr, dass aus Unkenntnis Personen als Verteidiger zugelassen werden, die Anhänger einer extremistischen oder staatsfeindlichen Weltanschauung seien. Diesen ginge es weniger um die Verteidigung des Angeklagten als darum, die Bühne der öffentlichen Verhandlung als Plattform für öffentliche Propaganda zu nutzen. Zwar könne deren Zulassung zur Verteidigung durch das Gericht zurückgenommen werden - dies führe häufig jedoch zu einer weiteren Eskalation in der Verhandlung, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Laienverteidigung nur noch in drei Fällen möglich

Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf höhere Hürden für die Zulassung zur Verteidigung vor. Die Genehmigung soll demnach zukünftig nur in drei Fällen erteilt werden, bei:

  • volljährigen Angehörigen des Beschuldigten
  • Vertretern von Berufsverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen oder ähnlichen Zusammenschlüssen oder
  • Volljuristen, die nicht als Rechtsanwälte arbeiten und die Verteidigung unentgeltlich übernehmen.

Eine Beschränkung der Rechte des Beschuldigten sei - so die Gesetzesbegründung - damit nicht verbunden, da die Qualität der Strafverteidigung auf diese Weise verbessert werde.

Wie es weitergeht

Nun muss der Bundestag über den Gesetzentwurf entscheiden. Zuvor hat die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Stand: 14.06.2024

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Top 4Deutsch-Polnische Beziehungen

deutsche und polnische Fahne wehen im Wind

© Foto: PantherMedia | wb77

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat macht Vorschläge zum Ausbau deutsch-polnischer Begegnungen

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 eine von allen Ländern eingebrachte Entschließung zur Verbesserung der deutsch-polnischen Begegnungen verabschiedet. Diese war bereits in seiner vorherigen Sitzung in Anwesenheit der Freundschaftsgruppen von polnischem Senat und Bundesrat vorgestellt worden.

Versöhnungsprozess noch nicht abgeschlossen

Die Entschließung betont die guten Beziehungen zwischen Deutschland und Polen, verweist aber auch darauf, dass der Versöhnungsprozess beider Staaten 85 Jahre nach dem deutschen Überfall auf Polen noch nicht abgeschlossen sei. Seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union vor 20 Jahren seien die Nachbarländer durch eine gemeinsame Geschichte und durch eine gemeinsame europäische Zukunft verbunden.

Maßnahmen für eine enge Verbindung beider Länder

Die Entschließung enthält Vorschläge zur Vertiefung der deutsch-polnischen Beziehungen. So wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob nach dem Vorbild des Aachener Vertrages zwischen Deutschland und Frankreich ein neuer Freundschaftsvertrag mit Polen geschlossen werden kann. Geeignet sei dafür das Jahr 2026 - 35 Jahre nach Abschluss des letzten Freundschaftsvertrages mit dem östlichen Nachbarland. Um die gemeinsame Geschichte aufarbeiten zu können, sei es zudem wichtig, das vom Bundestag beschlossene Deutsch-Polnische Haus in Berlin zügig umzusetzen. Auch müsse das Deutsch-Polnische Jugendwerk auskömmlich finanziert werden, um den Austausch zwischen Jugendlichen beider Länder nachhaltig zu verstetigen.

Interrail und Weimarer Dreieck

Des Weiteren schlägt die Entschließung ein deutsch-polnisches Interrail-Ticket für Jugendliche und junge Erwachsene nach dem deutsch-französischem Vorbild vor. Zudem müsse das Gesprächs- und Konsultationsforum Weimarer Dreieck weiter mit Leben erfüllt werden. Bei Initiativen und Förderprogrammen zum Austausch mit und zum Wiederaufbau der Ukraine sei eine trilaterale Komponente für deutsch-polnisch-ukrainische Projekte vorzusehen.

Grenzregionen verstärkt berücksichtigen

Die Grenzregionen in Europa seien die Nahtstellen der europäischen Integration - hier fänden die Begegnungen im Alltag statt. Die Bundesregierung soll gebeten werden, nachhaltig ein verstärktes Augenmerk auf die Grenzregionen zu legen, diese bei ihren Entscheidungen verstärkt zu berücksichtigen und grenzüberschreitend tätige Akteure stärker zu unterstützen.

Kooperation zwischen Wissenschaft und Forschung

Die Entschließung hebt schließlich die Zusammenarbeit beider Staaten in Wissenschaft und Forschung hervor. Durch das dauerhafte Zusammenwirken von Wissenschaftlern beidseits der Grenze sei ein hoch innovativer und stabiler Forschungsraum entstanden, der für die wirtschaftliche Entwicklung der Region sowie den sozialen und kulturellen Austausch insbesondere von jungen Menschen von großer Bedeutung sei. Die weitere Entwicklung dieses Forschungsraumes sollte auch vom Bund finanziell gefördert werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich dann mit den Vorschlägen der Länder befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 14.06.2024

Top 6Messerkriminalität

Foto: zwei Messer

© Foto: GettyImages | Ashley Lane

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert zügige Maßnahmen gegen Messerkriminalität

Auf Initiative Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Baden-Württembergs, Sachsens und des Saarlandes fasste der Bundesrat am 14. Juni 2024 eine Entschließung zur Bekämpfung der Messerkriminalität und zur Beschleunigung der Novelle des Waffenrechts.

Opferzahlen steigen

Darin stellt der Bundesrat fest, dass die mit einem Messer begangenen Straftaten weiterhin deutlich zunehmen. So sei die Zahl der Messerangriffe mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um rund 800 auf 8.951 Fälle gestiegen. Dies mache weitere Maßnahmen erforderlich, um die Messerkriminalität wirksam einzudämmen. Dies gelte insbesondere an Orten, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Dort sei nicht nur die Zahl der möglichen Opfer besonders hoch - es bestünde auch die erhöhte Gefahr von Verletzungen, wenn ein Messerangriff eine Massenpanik auslöst.

Konkrete Maßnahmen angemahnt

Daher seien im Rahmen der aktuellen Novelle des Waffenrechts folgende Maßnahmen zu prüfen:

  • generelles Verbot von Springmessern
  • Verbot des Führens von Messern mit feststehender Klinge bereits ab sechs Zentimeter Klingenlänge
  • allgemeines Verbot des Führens von Waffen insbesondere im Öffentlichen Personenverkehr und dessen Gebäuden, soweit die Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt werden
  • generelles Umgangsverbot für Kampfmesser und Dolche.

Ruf nach mehr Tempo und Vereinfachungen

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Waffenrecht zügig zu überarbeiten. Die geltenden Regeln seien zudem sehr komplex - viele Vorschriften könnten im Zuge der Neufassung vereinfacht und harmonisiert werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet, die sich mit den Forderungen der Länder befassen wird. Feste Fristen sind dafür nicht vorgesehen.

Stand: 14.06.2024

Video

Top 27Organspende

Foto: Organspendeausweis

© dpa | Caroline Seidel

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden vorgestellt

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung wurde in der Plenarsitzung des Bundesrates am 14. Juni 2024 vorgestellt. Ziel des von acht Ländern eingebrachten Gesetzesantrages ist es, dass mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten.

Widerspruch statt Zustimmung

Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt nach dem Ländervorschlag ausdrücklich unangetastet. Durch Einführung der sogenannten Widerspruchslösung soll aber zukünftig jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch geäußert oder auf andere Art und Weise erklärt hat, keine Organe spenden zu wollen. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweise einer Organspende zu erkennen, soll eine Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.

Art des Widerspruchs

Der Widerspruch kann im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Art und Weise festgehalten werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen gefragt, ob die Person zu Lebzeiten einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Bei Minderjährigen können die Eltern entscheiden, wenn der oder die Minderjährige nicht zuvor seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat. Der mutmaßliche Wille der minderjährigen Person ist bei der Entscheidung zu beachten.

Großer Mangel an Spenderorganen

Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere seit über 10 Jahren auf niedrigem Niveau, heißt es in der Entwurfsbegründung. Im Jahr 2023 hätten 8.385 Patientinnen und Patienten auf ein Organ gewartet, gespendet worden seien jedoch nur 2877 Organe von 965 Personen. Das im März 2024 in Betrieb gegangene Organspende-Register allein werde nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen, warnen die Länder.

Aufklärung und Information der Bevölkerung

Bürgerinnen und Bürger sollen daher dazu angehalten werden, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen. Um diese bedeutsame Grundentscheidung treffen zu können, fordert die Länderinitiative mehr Aufklärung und Information der Bevölkerung. Insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe dies durch geeignete Informationsmaterialien sowie durch Kampagnen und Programme sicherzustellen.

Wie es weitergeht

Der Gesetzesantrag wurde in den Gesundheitsausschuss überwiesen. Sobald dieser seine Beratungen abgeschlossen hat, kommt die Vorlage erneut auf die Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beschließen und in den Bundestag einbringen will.

Stand: 14.06.2024

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Top 32Elementarschaden-Pflichtversicherung

Foto: Hochwasserschäden in einem Straßenzug

© Foto: dpa | Marijan Murat

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert von Bundesregierung erneut Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Nach ausführlicher Debatte im Plenum verabschiedete der Bundesrat am 14. Juni 2024 eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung erneut auffordert, nunmehr unverzüglich einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten.

Großschadenslagen beweisen Notwendigkeit

Darin nehmen die Länder Bezug auf die jüngsten Extremwetterereignisse und die dadurch ausgelösten Großschadenslagen. Diese hätten erneut gezeigt, wie notwendig eine solche Versicherung sei. 99 Prozent der Immobilien in Deutschland verfügten über eine Wohngebäudeversicherung, aber nicht einmal die Hälfte sei auch gegen Elementarschäden versichert. Dies liege insbesondere an den kostenintensiven Versicherungsprämien in Gebieten mit höherem Risiko, heißt es in der Begründung zur Entschließung.
Ziel müsse es sein, für die Betroffenen eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen, bei der auch die Bezahlbarkeit für alle gewährleistet ist.

Gleichlautende Forderung vor über einem Jahr

Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Beschluss aus dem März 2023, in dem er schon einmal die Bundesregierung um einen Vorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung gebeten hatte.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugestellt. Sie entscheidet, ob und wie sie den Forderungen der Länder nachkommt. Feste Fristen dafür gibt es nicht.

Stand: 14.06.2024

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Rechtsverordnungen

Top 14Rentenerhöhung

Oma und Opa auf einem Stapel Euromünzen

© Foto: PantherMedia | photographyMK

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Rentenanpassung zu

Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Am 14. Juni 2024 hat der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.

Erstmals einheitliche Anpassung in Ost und West

Die Erhöhung zum 1. Juli 2024 beträgt in den alten und neuen Ländern 4,57 Prozent. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 39,32 Euro in ganz Deutschland. Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich.

Jährliche Anpassung

Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer abschlagsfreien monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht. Die Bundesregierung legt ihn jeweils zum 1. Juli eines Jahres per Verordnung fest. Dadurch wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.

Auch für Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Ab 1. Juli 2024 gilt für sie ein allgemeiner Rentenwert von 18,15 Euro.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Stand: 19.06.2024

Top 17Psychoaktive Stoffe

Foto: Lachgasflaschen in einem Warenautomaten

© Foto: dpa | Julian Stratenschulte

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Einschränkungen beim Verkauf von Lachgas

In seiner Sitzung am 14. Juni 2024 hat der Bundesrat einer Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes zugestimmt. Diese listet chemische Varianten psychoaktiver Stoffe auf, welche die Bundesregierung als Gefahr für die Bevölkerung einstuft. Die Verordnung hat das Ziel, Verbreitung und Missbrauch dieser Stoffe zu bekämpfen.

Missbrauch von Lachgas verhindern

Im Zusammenhang mit der Verordnung fasste der Bundesrat eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung auffordert, den Verkauf von Lachgas (Distickstoffmonoxid), insbesondere an Kinder und Jugendliche, soweit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird. Er bittet die Bundesregierung, zu prüfen inwieweit mit der Aufnahme von Distickstoffmonoxid in die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes dieses Ziel erreicht werden kann.

Partydroge mit ernsten Folgen

Die Länder begründen ihren Vorstoß mit der zunehmenden Verwendung von Lachgas als Partydroge. Dieser missbräuchliche Einsatz könne zu erheblichen Gesundheitsschädigungen führen, verbunden mit der Gefahr von Langzeitschäden und der Entwicklung von Abhängigkeiten.

In Deutschland sei der Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten. Kartuschen mit Lachgas würden zum Teil bereits in Automaten gezielt für junges Publikum angeboten. Zum Schutz der Gesundheit - insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden - sei es daher geboten, schnellstmöglich den Verkauf von Lachgas soweit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird.

Die medizinische Nutzung zu Narkosezwecken und die technische Verwendung zum Beispiel in der Nahrungsmittelindustrie werde davon nicht berührt.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 14.06.2024

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