BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1043. Sitzung am 26.04.2024

Länder geben grünes Licht für Solarpaket I, Bezahlkarten und einheitliche Ladekabel

Länder geben grünes Licht für Solarpaket I, Bezahlkarten und einheitliche Ladekabel

Mit Billigung des Bundesrates können nun acht Gesetze aus dem Bundestag in Kraft treten. Außerdem beschlossen die Länder zahlreiche Initiativen - von Mutterschutz bis Bürokratieabbau - und nahmen aktuelle Gesetzesvorhaben der Bundesregierung unter die Lupe.

Gesetze aus dem Bundestag

Mit der abschließenden Beratung im Bundesrat ist der Weg nun frei für die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber, die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur, einheitliche Ladekabel für Handys und Tablets und mehr Sicherheit beim Nutzen digitaler Dienste. Neben Gesetzen zu diesen Themen billigten die Länder auch das Solarpaket 1, dem der Bundestag erst wenige Stunden zuvor zugestimmt hatte.

Initiativen aus den Ländern

Im Sinne einer kindgerechten Justiz sollen Voraussetzungen für das Vernehmen minderjähriger Zeugen per Video abgesenkt werden - das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat beschlossen und beim Bundestag eingebracht hat.

Handlungsbedarf für Verbesserungen sehen die Länder bei der Arzneimittelversorgung, beim Mutterschutz für Selbständige und beim Bevölkerungsschutz. Mit entsprechenden Entschließungen fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, in diesen Feldern tätig zu werden. Er appelliert außerdem an die Regierung, Pläne für den Neubau wasserstofffähiger Gaskraftwerkskapazitäten zu konkretisieren und den Mobilfunk weiter zu fördern. Mit einer umfangreichen Entschließung fordern die Länder zudem, den Mittelstand von Bürokratie zu entlasten.

Stellungnahmen zu Initiativen der Bundesregierung

Auf der Agenda des Bundesrates standen auch Vorhaben der Bundesregierung, zu denen der Bundesrat - bevor sich der Bundestag damit befasst - Stellung nehmen konnte: Auch hier ging es um den Bürokratieabbau. Zum vorgelegten Bürokratieentlastungsgesetz formulierten die Länder zahlreiche Änderungsvorschläge, ebenso zum Gesetzentwurf für den Einsatz Verdeckter Ermittler, der auch in der Debatte im Plenum breiten Raum einnahm. Weitere Stellungnahmen fasste der Bundesrat zur BAföG-Novelle und zu Regierungsplänen für die Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien sowie für den Schutz vor Schienenlärm.

Vorlagen aus Brüssel und Verordnungen

Weiterhin berieten die Länder neun europäische Verordnungen und Richtlinien - unter anderem zum Schutz von Tieren beim Transport - und beschlossen - teils mit Maßgaben - nationale Verordnungen, etwa zur Personalbemessung in Krankenhäusern.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Bezahlkarte für Asylbewerber

Foto: Mann hält Bezahlkarte in der Hand

© Foto: AdobeStock | Fokussiert

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat ebnet Weg zur Bezahlkarte für Asylbewerber

Die Bezahlkarte für Asylbewerber kann kommen. Sie ist Teil des Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht, dem der Bundesrat am 26. April 2024 zugestimmt hat.

Einführung einer Bezahlkarte

Einige Bundesländer hatten die Bezahlkarte für Asylbewerber bereits auf Landesebene eingeführt - nun ist sie auch im Bundesrecht, genauer gesagt im Asylbewerberleistungsgesetz gesetzlich verankert. Sie tritt dort neben die bereits bestehenden Regelungen zu Geld- und Sachleistungen. Die Länder sind allerdings weiterhin frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie die Nutzung der Karte näher ausgestalten. Auch den zuständigen Behörden bleibt im Rahmen ihrer Ermessensausübung die Möglichkeit, sich im Einzelfall gegen den Einsatz einer Bezahlkarte zu entscheiden.

Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden

Das Gesetz verbessert zudem die Möglichkeiten des Datenaustausches zwischen Ausländerbehörden und den Leistungsbehörden, die für die Sicherung des Existenzminimums sorgen sollen. Es verfolgt das Ziel, die Behörden durch eine automatisierte Datenübermittlung über das Ausländerzentralregister von häufigen standardmäßigen Abfragen zu entlasten und einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen. Das Ausländerzentralregister soll nun Daten zur zuständigen Leistungsbehörde, zum Bezugszeitraum und zur Art der Leistung enthalten, auf die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden und die Leistungsbehörden zugreifen können.

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und tritt zum großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 26.04.2024

Video

Top 5Digitale Dienste

Foto: Person am Laptop mit geöffneten Anwendungen

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  1. Beschluss

Beschluss

Digitale-Dienste-Gesetz passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt. Es ergänzt eine als Digital Services Act bekannte Verordnung der Europäischen Union. Diese ist seit dem 17. Februar 2024 in Kraft, dient europaweit als einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste und soll illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern.

Zentrale Koordinierungsstelle geplant

Durch das Digitale-Dienste-Gesetz wird eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sowie die Durchsetzung des Digital Services Act zentral beaufsichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle richten, die ein zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten wird.

Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit

Das Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum, deren Einhaltung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht werden soll. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll das Einhalten der europäischen Datenschutzregelungen überwachen: So dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden. Des Weiteren finden sich im Gesetz Bußgeldvorschriften zum Ahnden von Verstößen gegen den Digital Services Act.

Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und danach verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 26.04.2024

Top 6Funkanlagengesetz

Foto: Verschiedene Ladekabel und Smartphones

© Foto: AdobeStock | Ralf Geithe

  1. Beschluss

Beschluss

Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 26. April 2024 Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht.

Einheitliche Ladegeräte

Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen technischen Geräten, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Dabei handelt es sich um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der Gesetzesbegründung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.

Kauf auch ohne Ladegeräte möglich

Die Vereinheitlichung der Ladegeräte hat zur Folge, dass zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden können. Auf den Verpackungen muss anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht.

Umsetzung einer EU-Richtlinie

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um mit dem Ziel, ein Aufsplittern des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu verhindern bzw. zu reduzieren. Zudem sollen die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont und Elektronikabfälle verhindert werden.

Inkrafttreten

Der Bundesrat hat zu dem Einspruchsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und es somit gebilligt. Das Gesetz trat am 14. Mai 2024 in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Dezember 2024 – danach dürfen Geräte, die nicht den im Gesetz festgeschriebenen Anforderungen entsprechen, nicht mehr verkauft werden.

Stand: 14.05.2024

Top 49Balkonkraftwerke

Foto: Solarpanel an einem Mehrfamilienhaus

© Foto: AdobeStock | Robert Poorten

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Solarpaket I

Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor beschlossen hatte. Das Gesetz sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften vor. Es soll nach Angaben der Bundesregierung den jährlichen Zubau von Photovoltaik verdreifachen - von 7,5 Gigawatt (GW) im Jahr 2022 auf bis 22 GW in Jahr 2026 - damit bis zum Jahr 2030 schließlich 215 GW erreicht werden können.

Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Vereinfachungen enthält das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger, die auf dem heimischen Balkon eine Steckersolaranlage betreiben wollen. Diese sogenannten Balkonkraftwerke müssen zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Balkonanlagen dürfen mit bis zu 800 Watt auch eine höhere Leistung haben als bisher.

Mehr Möglichkeiten bei Gebäudestromanlagen

Auch Gebäudestromanlagen lassen sich zukünftig leichter nutzen. Die damit gewonnene Energie muss nun nicht mehr im Gebäude selbst, sondern kann auch in Nebenanlagen, wie Garagen verbraucht werden. Als Letztverbraucher kommen nicht mehr nur, wie ursprünglich vorgesehen, Mieter oder Wohnungseigentümer in Frage, sondern auch sonstige Letztverbraucher im Gebäude. In einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gewonnener Strom darf nun auch zwischengespeichert werden.

Duldungspflicht auf öffentlichen Flächen

Die Betreiber von Solaranlagen dürfen zukünftig ihre Anschlussleitungen über Grundstücke in öffentlichem Besitz legen und diese zu deren Wartung betreten.

Wie es weitergeht

Da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz nicht angerufen hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 26.04.2024

Video

Landesinitiativen

Top 12Mutterschutz

Foto: Mutter mit Baby auf dem Arm

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder fordern Mutterschutz für Selbständige

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.

Geringer Frauenanteil bei Selbständigen

Der Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen.

Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerinnen

Die deutsche Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen - nicht jedoch für Selbständige. Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den Frauenanteil unter den Selbständigen zu erhöhen. Daher sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung abzubauen, um so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten.

Unternehmerinnen im Handwerk besonders betroffen

Gerade junge Unternehmerinnen hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur Insolvenz führen könnten. Unternehmerinnen im Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft körperlich belastend und in dieser Lebensphase der Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden, die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern, verlangt der Bundesrat. Finanziert werden könnten diese Instrumente durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines solidarischen Umlagesystems.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 26.04.2024

Video

Top 13Arzneimittelversorgung

Medikamente in einer Apotheke

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Strategie für bessere Versorgung mit Arzneimitteln

In einer am 26. April 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, mit einer nationalen Strategie und gesetzlichen Regelungen die Versorgung mit Arzneimitteln - insbesondere von Kindern und Jugendlichen - nachhaltig zu verbessern.

Die Entschließung geht auf eine Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zurück und verweist auf Erfahrungen mit knappen Kinderarzneimitteln im Winter 2022/2023. Auch heute bestünden weiterhin zahlreiche Versorgungsengpässe, heißt es in der Begründung.

Mehr Flexibilität bei Beschaffung und Lagerung

Um Engpässe zukünftig zu verhindern, seien Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente - insbesondere für Vor-Ort-Apotheken - zu lockern. Zudem müsse es möglich sein, dass die Restbestände von nach einem festgestellten Versorgungsmangel eingeführten Arzneimitteln auch später noch für einen gewissen Zeitraum abverkauft werden dürfen.

Nach Ansicht des Bundesrates brauche es zusätzlich mehr Handlungsspielraum für Apotheken beim Austausch von Arzneimitteln. Auch sollen Apotheken in der Lage sein, nach Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen dürfen, wenn diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen.

Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie Arzneimittelhersteller unbürokratisch auf Grundlage einer Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.

Bessere Planungssicherheit für Produzierende

Darüber hinaus verlangen die Länder eine nationale Strategie für die Bevorratung von Arzneimitteln und außerdem verstärkte Anreize für pharmazeutische Unternehmen, um langfristig die Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer Medikamente zu gewährleisten. Hierfür benötige die Pharmaindustrie mehr Planungssicherheit als durch die bisherige Rabattvertragsgestaltung.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 26.04.2024

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 18BAföG

Foto: Ausschnitt vom Antrag für Berufsausbildungsdförderung

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Verbesserungen beim BAföG

Der Bundesrat beschäftigte sich am 26. April 2024 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).

Studienstarthilfe für alle

In seiner Stellungnahme kritisierte er, dass der finanzielle Rahmen in Höhe von 150 Millionen Euro, den der Haushaltsausschuss des Bundestages vorgegeben hatte, nicht ausgeschöpft wurde. Es wäre möglich gewesen, die geplante Studienstarthilfe auf alle Studienanfänger auszudehnen, da man davon ausgehen könne, dass jeder, der BAföG beziehe, bedürftig sei. Das Prüfen weiterer Voraussetzungen und Nachweise für die Zahlung der Pauschale koste zusätzlich Geld und Zeit.

Geplante Höhe der Bedarfssätze nicht ausreichend

Außerdem bemängelt die Länderkammer, dass mit der Reform die Bedarfssätze nicht an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Gerade junge Menschen seien von der Inflation und den steigenden Mieten besonders betroffen. Die Bedarfssätze müssten auf Bürgergeld-Niveau angehoben und die Wohnkostenpauschale erhöht werden.

Schließlich ist der Bundesrat der Meinung, die geplante Einführung eines Flexibilitätssemesters greife zu kurz und erhöhe den Verwaltungsaufwand. Zielführender sei es, die Förderungshöchstdauer insgesamt um zwei Semester zu verlängern.

Was die Bundesregierung vorhat

Zu den im Regierungsentwurf enthaltenen Neuerungen gehört unter anderem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester über die Höchstdauer des BAföG-Bezugs hinaus gefördert zu werden. Die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung soll zudem verlängert werden. Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien sollen eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 € erhalten. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und Maßnahmen für schnellere Bearbeitungszeiten und zum Bürokratieabbau.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird der Bundesregierung zugeleitet, die darauf reagieren kann. Der Bundestag entscheidet, ob und in welcher Form er das Gesetz beschließt. Dann kommt es erneut im Bundesrat auf die Tagesordnung.

Stand: 26.04.2024

Video

Top 20Verdeckte Ermittler

Foto: Unerkenntlicher Mann hinter einer Wand

© Foto: AdobeStock | terovesalainen

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat kritisiert Gesetzentwurf zum Einsatz Verdeckter Ermittler

In seiner Sitzung am 26. April 2024 äußerte sich der Bundesrat zu der von der Bundesregierung geplanten Änderung der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze.

Der vorgelegte Gesetzentwurf orientiert sich an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 und ergänzt zum einen bestehende Regelungen zu Verdeckten Ermittlern. Zum anderen sollen erstmals der Einsatz von Vertrauenspersonen sowie die Voraussetzungen für Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler oder Vertrauenspersonen bei der Strafverfolgung gesetzlich geregelt werden.

Abgrenzung Verdeckte Ermittler / Vertrauenspersonen

Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte, die unter einer veränderten Identität - sozusagen under cover - ermitteln. Vertrauenspersonen hingegen sind Personen, die keiner Strafverfolgungsbehörde angehören, eine solche aber über einen längeren Zeitraum bei der Aufklärung von Straftaten unterstützen - ihre Identität bleibt geheim. Der Einsatz von Vertrauenspersonen war bisher nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, galt aber grundsätzlich als zulässige Ermittlungsmethode.

Voraussetzungen für Einsatz von Vertrauenspersonen

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Vertrauenspersonen nur zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden dürfen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung auf bestimmten Gebieten der organisierten Kriminalität oder besonderer Schwere begangen worden ist. Ihr Einsatz bedarf nach dem Gesetzentwurf einer richterlichen Anordnung.

Tatprovokation zur Aufklärung von Straftaten

Der Gesetzentwurf besagt auch, dass Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen zur Aufklärung von Straftaten einen Beschuldigten nur dann zur Begehung von Straftaten verleiten dürfen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser generell bereit ist, solche Taten zu begehen und das Verleiten ohne erhebliches Einwirken auf ihn erfolgt. Auch dafür ist nach dem Gesetzentwurf eine richterliche Anordnung nötig.

Weitreichende Kritik am Gesetzentwurf

In seiner Stellungnahme äußert der Bundesrat weitreichende Kritik am Gesetzentwurf: So gingen die neuen Regelungen über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hinaus, seien aber dennoch nicht abschließend. Die Einschränkung des Einsatzes von Vertrauenspersonen auf bestimmte Arten von Straftaten führe zu weit - erforderlich sei lediglich, dass es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung handele. Der Bundesrat fordert insbesondere weiterhin einen effektiven Schutz der Identität von Vertrauenspersonen.

Starke Zweifel am Richtervorbehalt

Besonders vehement kritisiert die Länderkammer daher den geplanten Richtervorbehalt für den Einsatz von Vertrauenspersonen, aber auch für die Tatprovokation, und fordert dessen Streichung. Den Einsatz von Vertrauenspersonen von einem vorherigen richterlichen Beschluss abhängig zu machen, sei verfassungsrechtlich nicht erforderlich und wirke abschreckend auf zukünftige V-Leute, da das Risiko einer Enttarnung erhöht werde. Diese Gefahr bestehe ebenso, wenn - wie geplant - bei der Vernehmung von Vertrauenspersonen ein Wortprotokoll erstellt werde, da Sprachstil, Wortwahl und Dialekt leicht Rückschlüsse auf die vernommene Person zulassen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die sich dazu äußern kann. Dann entscheidet der Bundestag. Sollte dieser das Gesetz beschließen, wird es erneut dem Bundesrat vorgelegt, der die Möglichkeit hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Stand: 26.04.2024

Video

Top 22Schrottimmobilien

Foto: Saniertes und unsaniertes Wohnhaus

© Foto: AdobeStock | Anke Thomass

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat schlägt Änderung beim Gesetz gegen Schrottimmobilien-Missbrauch vor

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der missbräuchlichen Ersteigerung von Schrottimmobilien stand am 26. April 2024 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Im Fokus stehen Fälle, in denen Gebäude im Rahmen von Zwangsversteigerungen ersteigert werden, die Ersteher allerdings nie den Kaufpreis entrichten und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies ist nur bei Versteigerungen möglich, da bei man hier bereits mit Erteilung des Zuschlages und nicht erst mit Eintragung ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.

Gerichtliche Verwaltung von Grundstücken

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Gemeinden die Möglichkeit eines Antrages auf gerichtliche Verwaltung solcher Grundstücke eingeräumt wird. Nach der Anordnung der gerichtlichen Verwaltung sind Miet- und andere Einkünfte aus dem Grundstück nicht an den Ersteher, sondern an den gerichtlich bestellten Verwalter zu zahlen. So soll dem Anreiz entgegengewirkt werden, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung des Kaufpreises aus dem Grundstück Nutzen zu ziehen.

Bundesrat schlägt Einschränkung vor

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf regt der Bundesrat an, Gemeinden nur dann die Möglichkeit der Beantragung einer gerichtlichen Verwaltung zu gewähren, wenn die jeweilige Landesregierung dies durch Erlass einer Rechtsverordnung zugelassen hat. Hintergrund dieses Vorschlages ist es, dass die Zahl der Anwendungsfälle für das Gesetz seiner Begründung nach begrenzt und regional überschaubar ist. Der Bundesrat befürchtet, dass es andernfalls im gesamten Bundesgebiet zu höheren Kosten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren kommen könnte, da stets mit der Möglichkeit der Bestellung einer gerichtlichen Verwaltung gerechnet werden müsste.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme zum Regierungsentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Stand: 26.04.2024

Rechtsverordnungen

Top 37Krankenpflege

Foto: Pflegepersonal am Krankenbett im Krankenhaus stellt Infusion ein

© Foto: AdobeStock | contrastwerkstatt

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Verordnung zur Personalbemessung in Krankenhäusern zu

Der Bundesrat hat am 26. April 2024 der Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (PPBV) der Bundesregierung zugestimmt. Mit der Verordnung sollen Krankenhäuser ihren Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermitteln. Anhand dieser Daten soll festgestellt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personalbesetzung verhält, die mit Hilfe der PPR erfasst wurde.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Mit der Verordnung beabsichtigt die Bundesregierung, eine bedarfsgerechte Pflege von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern. So soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen. Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di auf die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und dieses im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse der Erprobung flossen in die Verordnung ein.

Bundesrat fordert weitere Maßnahmen

Der Bundesrat hat auf den Inhalt der Verordnung durch mehrere Maßgabe-Änderungsanträge, die vor allem den Anwendungsbereich und die Systematik der Regelungen betreffen, direkt Einfluss genommen.

In einer begleitenden Entschließung bittet er die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verordnung nicht auch für Erwachsenen-Intensivstationen gelten müsse, um den Personalbedarf in Krankenhäusern vollständig zu ermitteln. Zudem kritisiert er die beschlossenen Regelungen als nicht ausreichend für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern und fordert schnellstmöglich weitere Maßnahmen, wie z.B. Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte.

Wie es weitergeht

Sofern die Bundesregierung mit den Maßgabe-Änderungen des Bundesrates einverstanden ist, tritt die Verordnung zum 1. Juli 2024 in Kraft. In einem späteren Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau getroffen. Mit ihnen soll das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden.

Stand: 26.04.2024

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