Bundesrat entscheidet über Initiative für erweiterte Lohnersatzleistungen im Baugewerbe
Niedersachsen möchte die Möglichkeiten des Kurzarbeitergeldes für das Baugewerbe ausweiten. Im nächsten Plenum stimmt der Bundesrat über einen entsprechenden, an die Bundesregierung gerichteten Entschließungsantrag ab.
Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld
Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, für die betroffenen Betriebe den Bezug des sogenannten konjunkturellen Kurzarbeitergeldes über die bestehenden Möglichkeiten hinaus zu erweitern. Der Entschließungsantrag enthält außerdem die Bitte an die Bundesregierung, per Verordnung einen längeren Bezug des saisonalen Kurzarbeitergeldes über die Wintermonate hinaus zu ermöglichen. Zudem solle sie ihr Maßnahmenpaket vom September 2023 für die Bau- und Immobilienbranche zeitnah umzusetzen.
Harte Zeiten für die Bauwirtschaft
Als Hintergrund für die Forderungen nennt der Entschließungsantrag die bundesweite schwierige wirtschaftliche Lages des Baugewerbes. Insbesondere beim Wohnungsbau sei mit einem Nachfrageeinbruch zu rechnen. Allein in diesem Jahr seien 60.000 Arbeitsplätze bedroht.
Stand: 17.04.2024