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Beschluss

1042. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024

Bundesrat billigt Krankenhaustransparenzgesetz

Blick in den Flur in einem Krankenhaus.

© Foto: AdobeStock | upixa

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 entschieden, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz keinen Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.

Einführung von Transparenzverzeichnissen

Das Krankenhaustransparenzgesetz zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informiert werden soll. Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 28. März 2024 in Kraft.

Bundesrat fordert umfassende und verständliche Informationen

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der praktischen Umsetzung oder bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und Angehörige wesentlich sind und dass diese in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sind. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

Plenarsitzung des Bundesrates am 22.03.2024

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