BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung
Sondersitzung zum Nachtragshaushalt
Sondersitzung zum Nachtragshaushalt
In einer eigens einberufenen Sondersitzung hat sich der Bundesrat am 7. Dezember 2023 auf Bitten der Bundesregierung mit dem Entwurf zum Nachtragshaushalt 2023 befasst, den das Kabinett am 27. November 2023 beschlossen hatte.
Grundgesetz sieht Gelegenheit zur Stellungnahme vor
Gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes darf der Bundesrat Stellung zu geplanten Haushaltsgesetzen nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. Dessen möglichen Gesetzesbeschluss zum Nachtragshaushalt könnte der Bundesrat dann gegebenenfalls in seiner regulären Plenarsitzung am 15. Dezember 2023 abschließend beraten.
Alle Videos in der Mediathek
Redebeitrag und Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit.