BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1039. Sitzung am 07.12.2023

Sondersitzung zum Nachtragshaushalt

In einer eigens einberufenen Sondersitzung hat sich der Bundesrat am 7. Dezember 2023 auf Bitten der Bundesregierung mit dem Entwurf zum Nachtragshaushalt 2023 befasst, den das Kabinett am 27. November 2023 beschlossen hatte.

Grundgesetz sieht Gelegenheit zur Stellungnahme vor

Gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes darf der Bundesrat Stellung zu geplanten Haushaltsgesetzen nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. Dessen möglichen Gesetzesbeschluss zum Nachtragshaushalt könnte der Bundesrat dann gegebenenfalls in seiner regulären Plenarsitzung am 15. Dezember 2023 abschließend beraten.

Alle Videos in der Mediathek

Redebeitrag und Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit.

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 1Nachtragshaushalt

Geldscheine und Münzstücke

© Foto: PantherMedia | Olaf Simon

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2023

Der Bundesrat hat sich am 7. Dezember 2023 im so genannten ersten Durchgang mit dem Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2023 befasst - und auf eine Stellungnahme zur Regierungsvorlage verzichtet.

Anpassung der Sondervermögen

Die Bundesregierung will mit dem Nachtrag für das laufende Haushaltsjahr insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse sowie die Wiederaufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe von 2021 rechtlich absichern.

Sie passt dazu die Volumina des Bundeshaushalts und der Wirtschaftspläne der Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“, „Wirtschaftsstabilisierungsfonds - Teilbereich Energie“ sowie „Aufbauhilfe 2021“ an. Der Regierungsentwurf ändert zudem die Ermächtigung zur Kreditaufnahme für den laufenden Bundeshaushalt sowie dessen Haushaltsplan.

Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Bundesregierung reagiert damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, das den Nachtragsetat 2021 für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hatte. Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf den aktuellen Bundesetat mit den entsprechenden Wirtschaftsplänen der Sondervermögen.

Der Nachtrag soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Voraussetzung dafür ist, dass der Bundestag eine Notlage nach Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes feststellt.

Stand: 07.12.2023

Video

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