BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1037. Sitzung am 20.10.2023

Solidarität mit Israel - Präsidium - Wachstumschancen

Solidarität mit Israel - Präsidium - Wachstumschancen

Zu Beginn der Plenarsitzung am 20. Oktober 2023 gedachte der Bundesrat der Opfer des Terrorangriffs auf den Staat Israel und fasste einstimmig eine Entschließung mit dem Titel "Deutschland steht fest an der Seite Israels".

Im Anschluss wählte der Bundesrat einstimmig Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu seiner neuen Präsidentin, Dr. Peter Tschentscher und Anke Rehlinger zu Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin für das neue Geschäftsjahr ab 1. November 2023.

Außerdem bestimmte er den Vorsitz für die Europakammer sowie eine Ausschussvorsitzende neu und bestätigte die Vorsitzenden der übrigen 15 Fachausschüsse sowie einen Schriftführer in ihren Ämtern.

Grünes Licht für fünf Bundestagsbeschlüsse

Das Plenum gab grünes Licht für fünf Gesetze aus dem Bundestag - zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters und zur Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen; zudem für das Pauschalentlastungsgesetz bei den Flüchtlingskosten und Änderungen bei der LKW-Maut.

Stellungnahmen zu Regierungsplänen

Der Bundesrat äußerte sich zu mehreren Gesetzentwürfen der Bundesregierung - etwa zum geplanten Wachstumschancengesetz, zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten und Digitalisierung im Gesundheitswesen, zur Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten und zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht sowie zur Reform des Namensrechts und Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag für Transpersonen.

Auch zu EU-Vorlagen nahm der Bundesrat ausführlich Stellung - insbesondere zum Verbraucherschutz im Bankenrecht, Änderungen bei der Zulassung von Arzneimitteln, Sicherheit von Kinderspielzeug sowie Regeln zur Verwendung von Gentechnik in Lebens- und Futtermitteln.

Gesetzesvorschläge für den Bundestag

Die Länderkammer beschloss überdies, eigene Gesetzesentwürfe beim Deutschen Bundestag einzubringen. Darin fordert sie die Ahndung volksverhetzender Chatgruppen von Beschäftigten des Staates, höhere Strafen bei Angriffen auf Ehrenamtliche und Regeln zur rechtssicheren Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten. Der Bundesrat fasste außerdem eine Entschließung zu bauplanungsrechtlichen Sonderregeln für Flüchtlingsunterkünfte und eine zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.

Neu vorgestellt wurden Länderinitiativen zur psychosozialen Prozessbetreuung, zum bidirektionalen Laden und zur Fachkräftegewinnung.

Zustimmung zu Regierungsverordnungen

Schließlich stimmten die Länder mehreren Verordnungen der Bundesregierung zu, darunter der Erhöhung der Regelsätze beim Bürgergeld.

Eine Auswahl an Beschlüssen stellt die Rubrik BundesratKOMPAKT nachfolgend vor. Die gesamte Tagesordnung mit allen zugehörigen Drucksachen-Downloads finden Sie hier.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Personalien

Top 1Präsidiumswahl

Foto: Manuela Schwesig

© Foto: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Manuela Schwesig neue Bundesratspräsidentin

Manuela Schwesig wird neue Präsidentin des Bundesrates: Einstimmig wählte die Länderkammer die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 20. Oktober 2023 zu ihrer Vorsitzenden. Schwesig tritt ihr Amt am 1. November 2023 an.

Präsidium

Sie löst Dr. Peter Tschentscher ab, der im kommenden Jahr als erster Vizepräsident weiterhin Teil des Präsidiums bleibt. Zur zweiten Vizepräsidentin wurde Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes, gewählt.

Königsteiner Vereinbarung

Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen. Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgänger und Nachfolgerin mit im Präsidium

Auch die Wahl der beiden Vizes folgte einer traditionellen Regel: Zum ersten Vizepräsidenten wurde der Präsident des Vorjahres und zur zweiten Vizepräsidentin die designierte Präsidentin des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt.

Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates - gewählt wurde per Aufruf der einzelnen Länder.

Stand: 20.10.2023

Mehr:

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Top 2Europakammerwahl

Foto: Portal Haus mit Europafahne und Deutschlandfahne

© Foto: Bundesrat | Dirk Deckbar

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Neue Vorsitzende für Europakammer des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2023 den Vorsitz seiner Europakammer für das neue Geschäftsjahr gewählt, das am 1. November 2023 beginnt.

Vorsitz geht an Mecklenburg-Vorpommern

Nach der traditionellen Reihenfolge, die dem neuen Präsidium des Bundesrates entspricht (sh. TOP 1) wurde Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten (Mecklenburg-Vorpommern) zur Vorsitzenden gewählt, Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (Saarland) zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.

Für Eilfälle

Die Europakammer kann stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen, wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist.

Stand: 20.10.2023

Nähere Informationen unter:

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Top 3Ausschussvorsitzende

Foto: Blick in einen Ausschusssaal während einer Sitzung

© Foto: Bundesrat | Frank Bräuer

  1. Beschluss
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Beschluss

Vorsitzende der Fachausschüsse gewählt

Bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden für das am 1. November beginnende Geschäftsjahr 2023/2024 hat der Bundesrat am 20. Oktober 2023 15 bisherige Vorsitzende in ihren Ämtern bestätigt und Özlem Ünsal zur neuen Vorsitzenden des Verkehrsausschusses bestimmt.

Traditionell hält jedes Bundesland einen festen Vorsitz in einem der 16 Fachausschüsse.

Stand: 20.10.2023

Mehr zu deren Aufgaben:

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Top 4Schriftführer

Foto: Staatsrat Dr. Olaf Joachim

© Foto: LIS Bremen | Michael Schnelle

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Dr. Olaf Joachim als Schriftführer im Bundesrat wiedergewählt

Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2023 Dr. Olaf Joachim, den Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund wieder zum Schriftführer für das neue Geschäftsjahr gewählt. Die Wahl des weiteren Schriftführers erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

Notarfunktion

Während des Plenums sitzen die Schriftführer üblicherweise abwechselnd neben dem Präsidenten und unterstützen ihn bei der Sitzungsleitung. Insbesondere zählen sie die von den Ländern durch Handzeichen abgegebenen Stimmen bei den zahlreichen Abstimmungen im Plenum aus. Bei Grundgesetzänderung oder auf Antrag eines Landes rufen sie die einzelnen Länder in alphabetischer Reihenfolge auf und notieren das Abstimmungsverhalten.

Stand: 20.10.2023

Mehr zur Stimmabgabe im Bundesrat unter:

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Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 6Energiespargesetz

Foto: Blick in ein Rechenzentrum

© Foto: AdobeStock | Mohsin

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Energiesparziele bis 2030

Am 20. Oktober 2023 hat der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag gebilligt, das Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen und Unternehmen bis zum Jahr 2030 vorsieht. Hintergrund ist die Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie.

Vorgaben für die öffentliche Hand

Bund, Länder und Kommunen sollen Vorbilder bei der Energieeffizienz werden. Sie müssen jährlich eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen, dazu Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Bis 2030 soll der Bund jährlich 45 Terawattstunden, die Länder 3 Terawattstunden Energie einsparen, die sie durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung bewirken müssen.

Register für energieintensive Unternehmen

Für energieintensive Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden gibt es künftig ein öffentliches Register und die Pflicht, Energie- und Umweltmanagementsystemen einzuführen.

Firmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Gigawattstunden müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.

Abwärme der Rechenzentren nutzen

Rechenzentren sollen bisher ungenutzte Potenziale in der Abwärmenutzung und effizienten Kühlung durch Energieeffizienzmaßnahmen ausbauen. Potenzielle Wärmelieferanten und Fernwärmeunternehmen sollen in Kontakt kommen. Auch hierfür ist ein öffentliches Register geplant, zudem die verstärkte Nutzung von erneuerbarem Strom.

Mehr Transparenz und Investitionen

Ziel des Gesetzes ist, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 18. November 2023 in Kraft.

Bundesrat weist auf Kostenfolgen hin

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass das neue Energieeffizienzgesetz für die Länder umfangreiche Pflichten vorsieht, die auch die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen beinhalten. Er fordert daher die Bundesregierung auf, die Länder bei der Finanzierung der Mehraufwendungen auf Landes- und auf kommunaler Ebene angemessen zu unterstützen, um ihnen die kurzfristige Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen.

Zudem fordert der Bundesrat, den Vollzug der Bußgeldvorschriften des Energieeffizienzgesetzes zentral durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu gewährleisten.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst - feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 17.11.2023

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Top 43Geldwäsche

Foto: Geld in einer Waschmaschine

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  1. Beschluss

Beschluss

Effektivere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung

Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2023 ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gebilligt.

Umgang mit Verdachtsmeldungen

Das Gesetz konkretisiert die Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die 2017 beim Zoll eingerichtet wurde. Diese Behörde nimmt Verdachtsmeldungen entgegen, filtert bzw. analysiert sie und steuert den Informationsaustausch mit anderen nationalen und internationalen Behörden. Die Zahl der Verdachtsmeldungen zu Finanz-, aber auch zu sonstigen Straftaten, ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen.

Stärkere Filterfunktion

Um das erhöhte Meldeaufkommen bewältigen zu können, soll sich die Behörde künftig auf ihren Kernauftrag konzentrieren und dazu ihre Prozesse konsequent auf Geldwäsche- und Terrorfinanzierung ausrichten, diese entsprechend internationalen und europäischen Empfehlungen risikobasiert sowie digital ausgestalten - zum Beispiel durch automatisierte Verfahren. Das Gesetz stärkt vor allem die Filterfunktion der Zentralstelle, um besser auswählen zu können, welche Meldungen wirklich einer vertieften Analyse bedürfen. Es vereinfacht zudem die Abläufe in der Zusammenarbeit der Zentralstelle mit den Strafverfolgungsbehörden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 18. November 2023 in Kraft.

Stand: 17.11.2023

Top 50Lkw-Maut

Foto: Mautblitzer

© Foto: AdobeStock | Christian Schwier

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Lkw-Maut künftig nach CO2-Ausstoß gestaffelt

Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 20. Oktober 2023 auch der Bundesrat Änderungen bei der Lkw-Maut gebilligt. Das Gesetz kann daher weitgehend zum 1. Dezember 2023 in Kraft treten.

Befreiung für E-Lkw

Künftig enthält die Maut einen Teilsatz für verkehrsbedingte CO2-Emissionen - zusätzlich zu den bereits geltenden Teilsätzen für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten. Nach den Vorgaben einer EU-Richtlinie werden Fahrzeuge in Emissionsklassen eingeordnet. Emissionsfreie Lkw sind bis 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit. Anschließend entrichten sie einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten.

Maut ab Juli 2024 für kleinere Lkw

Ab 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten - sowohl Solofahrzeuge als auch Fahrzeugkombinationen. Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben aus dem ländlichen Raum, die in Großstädten oder am Stadtrand tätig sind, gibt es Ausnahmen.

Auch Schienenwege profitieren

Das Gesetz regelt die Verwendung der Mauteinnahmen neu: Die Hälfte geht weiterhin zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur für Bundesfernstraßen, daneben profitieren Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität, vor allem Bundesschienenwege.

Nächste Schritte

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, einige Artikel erst zu späteren Zeitpunkten.

Stand: 20.10.2023

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Landesinitiativen

Top 7Chatgruppen

Foto: eine Hand mit verbundenen Kegelfiguren und einer blauen Sprechblase

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Strafen für Hass-Chatgruppen im öffentlichen Dienst

Der Bundesrat setzt sich für eine Verschärfung des Strafrechts ein, um effektiver gegen extremistische Chatgruppen im öffentlichen Dienst vorgehen - und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken zu können. Am 20. Oktober 2023 beschlossen die Länder auf Anregung von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Schwächen des bisherigen Rechts

Hintergrund der Bundesratsinitiative sind Fälle, in denen extremistische und menschenverachtende Inhalte in sogenannten geschlossenen Chatgruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes kursierten. Beteiligt an den internen Chats waren unter anderem Polizeibeamte, Justizvollzugsbedienstete oder Soldaten der Bundeswehr. Für eine Verurteilung der Beschuldigten fehlte es nach geltendem Recht jedoch regelmäßig am Tatbestandsmerkmal „Verbreiten eines Inhalts“ bzw. am Nachweis, dass die Personen die Inhalte vorsätzlich verbreiten wollten.

Potentielle Gefährdung ausreichend

Der Bundesrat schlägt daher einen neuen Straftatbestand vor, der die Äußerung und das „Zugänglichmachen“ von volksverhetzenden Inhalten und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt, sofern die Tathandlung im Zusammenhang mit einer Dienstausübung erfolgt. Künftig würde es ausreichen, dass die Handlung der Amtsträger objektiv dazu geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in rechtsstaatliches Handeln von Behörden zu erschüttern - in tatsächlicher Erfolgseintritt ist nicht notwendig.

Parallel dazu schlägt der Bundesratsentwurf Änderungen im Wehrstrafgesetzbuch vor, um auch extremistische Chatgruppen von Soldaten und Soldatinnen ahnden zu können.

Vertrauen in den Rechtsstaat stärken

Ziel der Initiative ist es, das Vertrauen in der Allgemeinheit in den öffentlichen Dienst und den Rechtsstaat zu stärken. Der Bundesrat möchte zugleich einer Erosion der rechtsstaatlichen Kultur innerhalb von Behörden und Dienstgruppen vorbeugen, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Wie es weitergeht

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.

Stand: 20.10.2023

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Top 8Strafrecht

Foto: Fotoausschnitt Erklärung § Strafrecht

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  1. Beschluss
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Beschluss

Härtere Strafen für Angriffe auf Ehrenamtliche

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Angriffe auf gemeinnütziges Engagement schärfer ahnden zu können. Am 20. Oktober 2023 beschloss er auf Anregung von Bayern, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts in den Bundestag einzubringen.

Strafzumessungsregel erweitern

Bei der Strafzumessung, also der Entscheidung, wie hoch eine Strafe im konkreten Fall ausfällt, sollen Gerichte künftig auch solche Auswirkungen der Tat besonders berücksichtigen, die geeignet sind, gemeinnütziges Engagement des Geschädigten zu beeinträchtigen.

Schutz für freiwillige Feuerwehr

Gemeinnützig tätige Personen - zum Beispiel kommunale Mandatsträger, Flüchtlingshelfer, Schiedsrichter und Personen im sicherheitsrelevanten Ehrenamt wie Feuerwehr oder Rettungsdienst würden immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Art. Diese Angriffe und die darin zum Ausdruck kommenden Verrohungstendenzen könnten gravierende Auswirkungen haben - nicht nur im persönlichen Lebensbereich der konkret geschädigten Personen, sondern auch auf Belange des Gemeinwohls. Dies müssten die Wertungsnormen des allgemeinen Strafzumessungsrechts berücksichtigen und damit eine gesellschaftliche Wertschätzung ausdrücken, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Nächste Schritte

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.

Stand: 20.10.2023

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Top 9Bundeskleingartengesetz

Foto: Solaranlage auf dem Dach

© Foto: AdobeStock | Robert Poorten

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für klare Regeln bei Solaranlagen in Schrebergärten

Der Bundesrat möchte die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Photovoltaikanlagen in Kleingärten stärken. Am 20. Oktober 2023 beschlossen die Länder auf Anregung von Bayern, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Bundesrat schlägt eine entsprechende Änderung des Bundeskleingartengesetzes vor und begründet dies mit der unklaren Rechtslage. So sei die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten derzeit weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Das uneingeschränkte Verwenden einer Photovoltaikanlage könne aber dazu führen, dass eine Laube mit dieser Ausstattung als Wohnhaus angesehen wird. Dauerndes Wohnen ist in Kleingartenanlagen nicht erlaubt.

Der Gesetzentwurf sieht daher vor, Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von 800 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens zu erlauben. Die Nutzung einer solchen Anlage hätte damit keinen Einfluss mehr auf die Beurteilung, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.

Weitere Schritte

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.

Stand: 20.10.2023

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Top 47Solidarität mit Israel

Foto: Israelische Fahne vor den Gebäude des Bundesrates

© Foto: Bundesrat

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat bekundet Israel Solidarität und Unterstützung

In der Plenarsitzung am 20. Oktober 2023 fasste der Bundesrat einstimmig eine Entschließung, in der er seine Solidarität mit dem Staat Israel zum Ausdruck bringt. Darin verurteilt der Bundesrat die Anschläge auf das Land als „Akt der Barbarei und des Terrors“. „Israel hat das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen Terror zu verteidigen. Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson“, heißt es in dem Beschluss.

Die Länder verurteilen das Bejubeln und Propagieren von Hamas-Terror auf deutschen Straßen und Schulhöfen als nicht hinnehmbar. Es werde konsequent verfolgt und geahndet. „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit haben in Deutschland keinen Platz.“

Der Bundesrat ruf dazu auf, umgehend die Angriffe auf Israel zu stoppen und die verschleppten Geiseln freizulassen. Er versichert der Bundesregierung seine Unterstützung bei der gemeinsamen Suche mit internationalen Partnern für eine schnelle und friedliche Lösung.

Weiter betonen die Länder, dass „Freiheit und Demokratie in Israel, der Ukraine und überall dort, wo diese Werte in Gefahr sind, geschützt und gesichert werden müssen“.

Stand: 20.10.2023

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 15Wachstumschancen

Foto: Graphischer Wachstum

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  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat äußert sich umfangreich zum geplanten Wachstumschancengesetz

Der Bundesrat hat sich am 20. Oktober 2023 zu dem von der Bundesregierung geplanten Wachstumschancengesetz geäußert, das umfangreiche Änderungen im Steuerrecht vorsieht.

Kostenfolgen für Länder und Kommunen

In ihrer ausführlichen Stellungnahme bekunden die Länder zwar grundsätzlich Unterstützung für das Vorhaben, bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen auch zum Klimaschutz zu schaffen. Gleichzeitig kritisieren sie aber die finanziellen Belastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen, die mit 4,4 von 7 Milliarden Euro jährlich fast zwei Drittel der geplanten steuerlichen Maßnahmen zu tragen haben. Der Bundesrat warnt vor negativen Auswirkungen auf das Gewerbesteueraufkommen von Städten und Gemeinden, die diese angesichts ihrer schwierigen Finanzlage überfordern könnten.

Kritik an Bürokratie- und Verwaltungsaufwand

Zahlreiche der über 40 Änderungsvorschläge des Bundesrates beziehen sich auf die neue Klimaschutz-Investitionsprämie, die aus seiner Sicht zu verwaltungsaufwändig und bürokratisch ausgestaltet ist. Er bemängelt, dass die Länder bei der Prüfung der organisatorischen und automationstechnischen Anforderungen der Praxis nicht eingebunden worden sind. Da es sich bei der Investitionsprämie um eine außersteuerliche Subvention handele, sollte sie als Zuwendung durch den Bund verwaltet und finanziert werden, zum Beispiel durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Digitaler Vollzug

Eine Vielzahl der geplanten steuerlichen Fördermaßnahmen sei überdies nicht oder nur teils kompatibel mit den IT-Systemen der Steuerverwaltung. Ein digitalisierter Vollzug sei damit - teils auf Dauer - nicht möglich, betont der Bundesrat. Er warnt vor erhöhte Belastungen des Personals in den Finanzämtern, längeren Verfahrensdauern und höheren Bürokratiekosten.

Stromsteuersenkung

Neben zahlreichen konkreten Verbesserungsvorschlägen zu den einzelnen Artikeln des Gesetzentwurfs äußert der Bundesrat mehrere Prüfbitten zu zusätzlichen Entlastungsmaßnahmen. Unter anderem fordert er eine Senkung der Strompreissteuer auf das europäische Mindestmaß - in einem weiteren Schritt eine kurzfristig umzusetzende Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor.

Was die Regierung plant

Ziel der Regierung ist es laut Entwurfsbegründung, Deutschland auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft weiter voranzubringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Die Regierung plant für die Wirtschaft jährliche Entlastungen von rund sieben Milliarden Euro bis 2028.

Investitionsprämie

Ein zentrales Vorhaben ist die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft. Hierdurch sollen die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Konkret will die Bundesregierung 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Forschungsförderung

Das geplante Gesetz soll außerdem einen zusätzlichen steuerlichen Impuls für mehr Forschung setzen. Neben Personalkosten sollen künftig auch Sachkosten förderfähig sein. Außerdem sollen die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht und so höhere Förderbeträge erreicht werden. Zudem soll sich der Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen von 25 auf 35 Prozent erhöhen.

Modernisierung des Steuerrechts

Insgesamt soll das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner werden. Erreichen will die Bundesregierung dies insbesondere durch eine befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter ab dem und eine befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von sechs Prozent ab dem 1. Oktober 2023, Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs, die Einführung einer Zinshöhenschranke, eine Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen und die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro sowie die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Verwendungspflicht von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und beide Dokumente in die bereits laufenden Bundestagsberatungen nachreicht. Spätestens drei Wochen, nachdem das Parlament das Gesetz verabschiedet hat, kommt es auf die Tagesordnung der Länderkammer, deren Zustimmung erforderlich ist.

Stand: 20.10.2023

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Top 19Asylrecht

Foto: Flaggen Georgien und Moldau

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Weitere sichere Herkunftsstaaten - Bundesrat hat keine Einwendungen

Georgien und Moldawien sollen als sichere Herkunftsländer im Sinne des Asylrechts eingestuft werden. Zu diesem Vorhaben der Bundesregierung hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 20. Oktober 2023 im ersten Durchgang keine Einwendungen erhoben.

Beschleunigte Verfahren

Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten sollen dadurch schneller bearbeitet werden. Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag soll ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragstellende aus Georgien und der Republik Moldau bleibe dadurch allerdings unberührt.

Die Bestimmung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten ist eine sowohl im nationalen Verfassungsrecht als auch im Europarecht vorgesehene Möglichkeit zur Beschleunigung der Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren. In der Vergangenheit habe die Bestimmung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten gemeinsam mit anderen Maßnahmen zu einem erheblichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten geführt.

Hintergrund: steigende Asylbewerberzahlen

Seit 2021 steige die zuletzt rückläufige Zahl der Asylsuchenden wieder an, begründet die Bundesregierung ihre Initiative. Im Zeitraum Januar bis Juli 2023 sei eine Zunahme der Erstanträge um 67 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei durch den Anstieg der Antragszahlen besonders belastet. Ein Großteil der Asylantragstellenden komme aus Herkunftsländern mit hohen Schutzquoten, wie Afghanistan oder Syrien. Unter den Asylanträgen seien jedoch auch viele, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Dadurch würden Bund, Länder und Kommunen mit der Durchführung der Verfahren sowie der Versorgung der Asylsuchenden erheblich belastet. Dies gehe zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für sie weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen. Georgien gehöre seit 2019 zu den 10 zugangsstärksten Herkunftsländern. Die Antragszahlen stiegen jährlich, im Jahr 2022 sei Georgien auf Platz 5 der zugangsstärksten Staaten gewesen.

Niedrige Anerkennungsquote

Die Anerkennungsquote bei Antragstellenden aus Georgien und der Republik Moldau im Jahr 2022 betrug jeweils lediglich rund 0,1 Prozent. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz nach der einschlägigen EU-Richtlinie seien bei Antragstellenden aus den beiden Staaten nur in wenigen Einzelfällen erfüllt, heißt es in der amtlichen Begründung.

Bundestag am Zug

Der Bundestag wird nun über den Gesetzentwurf beraten. Spätestens drei Wochen, nachdem er ihn verabschiedet hat, kommt der Gesetzesbeschluss auf die Tagesordnung der Länderkammer, deren Zustimmung erforderlich ist.

Stand: 20.10.2023

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Top 22Namensrecht

Foto: Vertragsunterschrift und Eheringe

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Beschluss

Reformpläne zum Namensrecht - Länder nehmen Stellung

Der Bundesrat hat sich am 20. Oktober 2023 zu den Plänen der Bundesregierung für eine Modernisierung des deutschen Namensrechts geäußert.

In ihrer Stellungnahme fordert die Länderkammer einige Änderungen am Gesetzentwurf, insbesondere ein späteres Inkrafttreten der Reform, um eine Anpassung der technischen Verfahren der Standesämter zu ermöglichen.

Was die Regierung plant: Mehr Möglichkeiten für Doppelnamen

Nach den Regierungsplänen sollen künftig für Kinder und beide Ehegatten Doppelnamen möglich sein. Bislang kann nur der Geburtsname oder der aktuell geführte Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt werden. Derjenige Partner, dessen Name nicht der Ehename ist, kann diesen zwar als Begleitnamen vor oder nach dem Ehenamen führen; allerdings können die Ehegatten nicht einen Doppelnamen aus ihren beiden Namen wählen. Gibt es keinen Ehenamen, so ist bei der Geburt eines Kindes zu entscheiden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Ein Doppelname ist dabei derzeit nicht zulässig.

Einfachere Änderung nach Scheidung der Eltern

Für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe, die den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen erhalten haben und nun bei einem Elternteil leben, der den Ehenamen abgelegt hat, soll die Namensänderung erleichtert werden. Bislang waren solche Kinder weiterhin an den Ehenamen gebunden. So genannte einbenannte, also nicht adoptierte Stiefkinder sollen ihren vorherigen Namen zurückerhalten, wenn der Grund für die Einbenennung entfällt.

Zudem soll künftig der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption entfallen.

Länderforderung zu nationalen Minderheiten

Überdies sollen - anders als bisher - die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. Solche Formen sind insbesondere in Ländern des slawischen Sprachraums und der sorbischen Tradition üblich. Hier fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine Beschränkung auf Personen, die noch eine subjektive Verbindung zu diesem Sprach- und Kulturraum haben.

Fortgang des parlamentarischen Verfahrens

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung. Als nächstes berät der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Spätestens drei Wochen, nachdem er ihn verabschiedet hat, kommt der Gesetzesbeschluss zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung der Länderkammer.

Stand: 20.10.2023

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Rechtsverordnungen

Top 39Bürgergeld

Foto: Geldbörse mit Geldscheinen in einer Hand

© Foto: AdobeStock | Erwin Wodicka

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Höhere Regelsätze und mehr Geld für Schulbedarf

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Existenzminimum an Preisentwicklung anpassen

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.

Stand: 20.10.2023

Glossary

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