BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1035. Sitzung am 07.07.2023

Fachkräfteeinwanderung, Tierhaltungslabel, Arzneimittelversorgung - grünes Licht für zahlreiche Gesetze

Fachkräfteeinwanderung, Tierhaltungslabel, Arzneimittelversorgung - grünes Licht für zahlreiche Gesetze

17 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause gebilligt. Sie können daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.

Eine Auswahl der wichtigsten Gesetzesbeschlüsse:

- Zur besseren Arzneimittelversorgung (TOP 6) und Bekämpfung von Produktions- und Lieferengpässen, insbesondere bei patentfreien Medikamenten und Fiebersäften für Kinder, gibt es künftig ein Frühwarnsystem und die Pflicht zur Lagerhaltung. Der Bundestag ergänzte das Gesetz außerdem um die Möglichkeit für Krankschreibungen nach telefonischer Anamnese und um die Befugnis der Länder, Modellversuche zum so genannten Drug-Checking zu genehmigen.

- Die Reform der Fachkräfteeinwanderung (TOP 8a) führt ein neues System mit drei Säulen ein, um ausländischen Fachkräften den Zuzug nach Deutschland zu erleichtern und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Detaillierte Regeln für die Umsetzung in der Praxis enthält eine begleitende Verordnung (TOP 8b).

- Die umfassende Reform des Sanktionenrechts (TOP 9) halbiert den Umrechnungsmaßstab bei Ersatzfreiheitsstrafen: Künftig entsprechen zwei Tagessätze Geldstrafe einem Tag Freiheitsstrafe, um die Haftanstalten zu entlasten. In der Strafzumessung können Gerichte Tatmotive, die sich speziell gegen die sexuelle Orientierung zum Beispiel von LSBTI-Personen richten, als menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich strafschärfend berücksichtigen.

- Ein staatliches Label zur Tierhaltungskennzeichnung (TOP2a) für Frischfleisch vom Schwein informiert Verbraucherinnen und Verbraucher künftig darüber, aus welcher der fünf definierten Haltungsformen - von Stall bis Bio - das Tier stammt. Flankierend erleichtert ein Gesetz entsprechende Stallumbauten (TOP 2b).

- Das Öko-Landbaugesetz (TOP 3) regelt die Kontrolle für Öko-Siegel und enthält zusätzlich Änderungen beim seit 2022 geltenden Verbot, männliche Küken zu töten: Ab 1. Januar 2024 sind Eingriffe zur Bestimmung des Geschlechts im Hühnerei ab dem 13. Bebrütungstag verboten - bislang galt dafür eine 7-Tage-Höchstgrenze.

- Das geänderte Tabakerzeugnisgesetz (TOP 5a) dehnt das Verbot von charakteristischen Aromen und Aromastoffen auf Tabakerhitzer aus - bisher galt es nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen. In einer zugehörigen Verordnung (TOP 5b) finden sich ergänzende Detailregelungen.

- Bei Wahlen zum Europäischen Parlament (TOP 11) soll es künftig eine Zwei-Prozent-Hürde geben. Der Bundestagsbeschluss, dem der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt hat, sieht die Zustimmung Deutschlands zu einem entsprechenden EU-Beschluss vor.

- Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz (TOP 49) dienen dazu, den Bau eines schwimmenden Terminals im Hafen von Mukran auf Rügen zu vereinfachen, so dass der Standort schon ab Winter 2023/24 zur Sicherung der Energieversorgung mit Gas beitragen kann - vor allem für Ostdeutschland und Bayern. Die Kommunen erhalten mehr Spielraum, zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen.

- Zahlreiche eher technische Anpassungen der im letzten Jahr eingeführten Energiepreisbremsen (TOP 10) sollen die Maßnahmen zur Entlastung von Wirtschaft und Verbrauchern weiterentwickeln und die Praxiserfahrungen mit den seit einigen Monaten geltenden Regeln umsetzen.

Initiativen aus den Ländern

In zwei eigenen Entschließungen erinnert der Bundesrat an das 75. Jubiläum der UN-Erklärung der Menschenrechte (TOP 17) und fordert die Bundesregierung auf, die Kosten für Umweltstatistiken (TOP 18) zu reduzieren.

Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zur Finanzierung von Wissenschaftseinrichtungen (TOP 15) und von Jobcentern (TOP 16) sowie zur steuerlichen Förderung von Klimaschutzmaßnahmen (TOP 47).

Änderungswünsche an Regierungsplänen

Der Bundesrat formulierte Änderungswünsche an Gesetzentwürfen, die ihm die Bundesregierung zur Stellungnahme vorgelegt hatte - unter anderem zum Sozialrecht (TOP 19) zur Stärkung des Pflegestudiums (TOP 20), zum Onlinezugangsgesetz (TOP 21), zur digitalen Dokumentation von Strafprozessen (TOP 22), zu Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit (TOP 23), zu Regulierungsbefugnissen im Energiewirtschaftsrecht (TOP 26) und zur Ausweitung der Lkw-Maut (TOP 25). Mit den teils umfangreichen und detaillierten Stellungnahmen befasst sich nun die Bundesregierung, bevor der Bundestag über die Vorhaben entscheidet.

Stellungnahmen zu EU-Vorschlägen

Ebenfalls umfangreich äußerte sich der Bundesrat zu EU-Vorlagen mit Vorschlägen zu den Themen Wirtschaftspolitik (TOP 28a), Defizitverfahren (TOP 28b), Korruptionsbekämpfung (TOP 29) sowie Verbraucherschutz bei Chemikalien in Reinigungsmitteln (TOP31).

Zustimmung zu Regierungsverordnungen

13 Verordnungen der Bundesregierung fanden die Zustimmung des Bundesrates - zum Teil allerdings nur unter der Maßgabe von Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnungen in Kraft setzten.

Einige Vorlagen ergänzen die vom Bundestag beschlossenen Gesetze um Detailvorgaben für die Umsetzung in der Praxis, zum Beispiel bei der Fachkräfteeinwanderung (TOP 8b), der Lebensmittelkennzeichnung (TOP 34, TOP 36), beim Aromenverbot für Tabakerhitzer (TOP 5b) und beim Öko-Landbau (TOP 35). Weitere Verordnungen regeln Fahrgastrechte für Bahnkunden (TOP 40), die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (TOP 33) und das Recycling von Materialien in der Ersatzbaustoffverordnung (TOP 39).

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT, in der App und in der Mediathek zum Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2aTierhaltungskennzeichen

Foto: Eine Packung Schweinefleisch mit Etikett Haltungsform und Tierwohl

© Foto: Bundesrat

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt staatliches Label zu Tierhaltungsform

Das vom Bundestag beschlossene neue Kennzeichen für Frischfleisch vom Schwein kommt: Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz am 7. Juli durch Verzicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses gebilligt.

Fünf Haltungsstufen

Das staatliche Label informiert künftig Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, aus welcher Haltungsform das Tier stammt. Das Gesetz definiert dafür fünf Stufen: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Zunächst ist das Siegel verpflichtend nur für frisches Fleisch von Mastschweinen, das im Lebensmittelhandel, in Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel angeboten wird.

Private Label weiterhin möglich

Private Tierhaltungslabel sind weiterhin neben der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung möglich. Sie dürfen jedoch nicht täuschend oder irreführend sein und dem Ziel einer einheitlichen Information entgegenstehen. Das Gesetz regelt zudem verschiedene Mitteilungs-, Dokumentations- und Überwachungspflichten für Marktteilnehmer und Behörden.

Inkrafttreten und Evaluation

Das Gesetz wurde am 23. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag danach in Kraft. Spätestens fünf Jahre später soll es evaluiert werden, um zu prüfen, ob und inwieweit das Ziel erreicht ist, Endverbraucherinnen und Endverbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Die Evaluation bezieht sich auch auf den Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung.

Stallumbauten erleichtert

Flankierend hat der Bundesrat ein Gesetz gebilligt, das Stallumbauten für die verschiedenen Haltungsstufen baurechtlich erleichtert. (TOP 2b).

Forderungen an die Bundesregierung

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein langfristiges Finanzierungskonzept für den gewollten Transformationsprozess vorzulegen, zeitnah die Haltungskennzeichnung auf die Produktionsstufen Ferkelproduktion und Ferkelaufzucht auszuweiten und Regelungen für weitere Tierarten neben Schweinen in das Gesetz aufzunehmen. Außerdem soll die Bundesregierung die Regelungen zum „Downgrading“ zwischen den Tierhaltungsstufen weiter im Sinne eines praktikablen Ansatzes auf der Verarbeitungsstufe vereinfachen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 23.08.2023

Video

Top 5aTabakerhitzer

Foto: schwarzer Tabakerhitzer

© Foto: AdobeStock | Peter Maszlen

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Verbot von Aroma in Tabakerhitzern zu

Vanille, Schokolade, Kirsche, Apfel und andere charakteristische Aromen und Aromastoffe sind künftig nicht mehr für Tabakerhitzer erhältlich. Dieser vom Bundestag beschlossenen Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes hat der Bundesrat am 7. Juli 2023 zugestimmt.

Damit wird das bisher nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot auch auf Erhitzer ausgedehnt.

Hersteller von erhitzten Tabakerzeugnissen müssen zudem Text-Bild-Warnhinweise und so genannte Informationsbotschaften auf den Verpackungen anbringen.

Süßen Einstieg in Tabakkonsum verhindern

Aromatisierte Tabakerzeugnisse führten häufig als Einstieg zum Konsum von Tabakprodukten. Zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und gefährdeten die Gesundheit, heißt es in der Begründung zum Gesetz.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 22. Juli 2023 in Kraft. Es setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um, die am 23. Oktober 2023 in Kraft tritt.

Details in einer Verordnung

Flankierend hat die Bundesregierung Details in einer Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung (TOP 5b) geregelt, der der Bundesrat am 7. Juli 2023 ebenfalls zugestimmt hat. Sie wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 25. Juli 2023 in Kraft.

Stand: 27.07.2023

Top 6Arzneimittelversorgung

Medikamente in einer Apotheke

© Foto: AdobeStock | benjaminnolte

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Lieferengpässe bei Arzneimitteln - Bundesrat billigt Gegenmaßnahmen

Der Bundesrat hat das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz am 7. Juli 2023 gebilligt.

Frühwarnsystem

Die Zahl der Produktions-und Lieferengpässe bei Arzneimitteln sei in den letzten Jahren deutlich angestiegen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Insbesondere patentfreie Arzneimittel seien davon betroffen - unter anderem Antibiotika sowie Fiebersäfte für Kinder.

Weil dadurch die Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zeitweise nicht hinreichend sichergestellt war, sieht das Gesetz ein Frühwarnsystem im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vor.

Pflicht zur Lagerhaltung

Darüber hinaus enthält es strukturelle Maßnahmen im Bereich der Festbeträge, Rabattverträge und der Versorgung mit Kinderarzneimitteln. Zur Kompensation kurzfristiger und kurzzeitiger Störungen in der Lieferkette oder kurzzeitig gesteigerter Mehrbedarfe bei patentfreien Arzneimitteln wird zudem eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung eingeführt. Um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern zu sichern, sind erhöhte Bevorratungsverpflichtungen für Krankenhausapotheken für bestimmte Arzneimittel in der intensivmedizinischen Versorgung enthalten. Auch bei Krebsmedikamenten soll eine stärkere Bevorratung erfolgen.

Abgabepreise bei Reserveantibiotika

Für anerkannte Reserveantibiotika mit neuen Wirkstoffen können Hersteller den bei Markteinführung gewählten Abgabepreis auch über den Zeitraum von sechs Monaten beibehalten.

Drug Checking

Neben Vorschriften zur Arzneimittelversorgung enthält das Gesetz auch rechtliche Rahmenbedingungen für Modellvorhaben zum sogenannten Drug-Checking in den Ländern. Beim Drug-Checking werden Drogen auf ihre Inhaltsstoffe hin untersucht. Konsumenten sollen so vor gefährlichen Substanzen, die Drogen beigemischt sein könnten, besser geschützt werden.

Krankschreibung nach telefonischer Anamnese

Außerdem führt das Gesetz die in der Corona-Pandemie geschaffene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese fort. Für Apotheken werden einige bürokratische Vorschriften gelockert, das gilt etwa für Austauschregelungen bei nicht verfügbaren Medikamenten. Die sogenannte Retaxation, die bei Formfehlern auf Rezepten dazu führt, dass Krankenkassen nicht zahlen, wird zugunsten der Apotheken angepasst.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 26. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einzelne Regelungen werden bereits am 27. Juli 2023 in Kraft treten, andere Teile zu späteren Zeitpunkten.

Stand: 26.07.2023

Video

Top 8aEinwanderungsrecht

Arbeitskraft bei einer handwerklichen Ausübung

© Foto: dpa | Christoph Schmidt

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Reform der Fachkräfteeinwanderung kommt

Ausländische Fachkräfte werden künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dies sieht ein Gesetzesbeschluss des Bundestages vor, den der Bundesrat am 7. Juli 2023 durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt hat. Das Gesetz soll dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenwirken.

Was sich ändern wird: Drei-Säulen-System

Die Fachkräfteeinwanderung baut künftig auf drei Säulen auf - der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.

Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule bildet dabei das zentrale Element. Im Mittelpunkt steht der Fachkräftebegriff, der eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig kann eine Fachkraft jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Das Gesetz senkt die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU ab und erleichtert die Bedingungen für Berufsanfänger - ebenso die Regelungen zur Mobilität und zum Familiennachzug. Es setzt die erforderliche Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU-, sowie für Fachkräfte und deren Familienangehörige herab. Ausländische Studierende erhalten erweiterte Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten. Das Gesetz vereinfacht zudem den Wechsel zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und zu Erwerbszwecken.

Erfahrungssäule

Die Einreise und die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss wird für alle Berufsgruppen geöffnet. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.

Potenzialsäule

Das Gesetz führt die sogenannte „Chancenkarte“ als neuen Aufenthaltstitel ein, der auf einem Punktesystem basiert und Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Dafür müssen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 verfügen. Das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird anhand festgelegter Kriterien wie u.a. Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug ermittelt.

Verordnung der Bundesregierung

Der Bundesrat hat in der Plenarsitzung auch einer Verordnung zugestimmt, die das Gesetz ergänzt und umsetzt.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 18. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Einzelne Regelungen treten bereits am Tag danach in Kraft, andere Teile zu späteren Zeitpunkten.

Stand: 18.08.2023

Video

Top 11Wahlrecht

Wahlurne und Europa-Fahne

© Foto: AdobeStock | bluedesign

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat macht den Weg frei für Sperrklausel bei Europawahlen

Der Bundesrat hat in der Plenarsitzung am 7. Juli 2023 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit einem Gesetz zugestimmt, das den Weg für die Einführung einer Sperrklausel bei Wahlen zum Europäischen Parlament freimacht.

Mindestens Zwei-Prozent-Hürde

Das Gesetz sieht die Zustimmung Deutschlands zu einem EU-Beschluss vor, mit dessen Inkrafttreten Deutschland verpflichtet würde, eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe von nicht weniger als zwei Prozent festzulegen.

Weitere Regelungen in dem Beschluss betreffen die Frist für die Einreichung von Bewerbungen für die Wahl zum Europäischen Parlament. Zudem bestimmt er, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe, der Briefwahl sowie der elektronischen Stimmabgabe im Internet vorsehen können. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem dafür Sorge tragen, dass eine doppelte Stimmabgabe verhindert wird.

Hintergrund: BVerfG-Entscheidung

Eine solche Mindestschwelle gibt es im deutschen Europawahlrecht nicht mehr, seit das Bundesverfassungsgericht 2014 die damals vorgesehene Sperrklausel mangels verbindlicher europarechtlicher Vorgaben für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat.

Solche verbindlichen Vorgaben der EU sind aber vorhanden, sobald der Beschluss in Kraft tritt.

Weitere Schritte

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden und am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Der EU-Beschluss tritt erst in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Das Datum des Inkrafttretens wird ebenfalls im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.

Stand: 07.07.2023

Video

Top 49LNG-Terminals

Foto: Tanker im Hafen wird mit Gas befüllt

© Foto: GettyImages | Sjoerd van der Wal

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt LNG-Beschleunigung

Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 7. Juli 2023 auch der Bundesrat Änderungen am LNG-Beschleunigungsgesetz und am Energiewirtschaftsgesetz gebilligt - und damit ein kurzes parlamentarisches Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

LNG-Terminal auf Rügen

Das bereits seit 2022 geltende Beschleunigungsgesetz wird um den Standort Mukran auf Rügen ergänzt. Ziel ist es, den Bau eines schwimmenden LNG-Terminals im dortigen Hafen zu vereinfachen, so dass es noch im Winter 2023/24 in Betrieb gehen kann. Die Anlage zum Anlanden und zur Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas soll vor allem Ostdeutschland und Bayern versorgen. Die geplante Einspeisung von Gas über den Standort Mukran sei für eine sichere und effektive nationale Energieversorgung unverzichtbar, heißt es in der amtlichen Begründung. Beschleunigungen sind auch für einzelne weitere Gasfernleitungen vorgesehen, die unabdingbar für die Weiterleitung der angelandeten Gasmengen sind.

Klimaneutrale Nachnutzung

Das Gesetz konkretisiert zudem die Vorgaben für die klimaneutrale Nachnutzung stationärer landgebundener Anlagen mit Wasserstoff und Derivaten nach dem Jahr 2043, die einen langen zeitlichen Vorlauf haben: Entsprechende Genehmigungsverfahren sollen bereits im Sommer 2023 beginnen. Ziel ist es, kosten- und zeitintensive Umrüstungen für den späteren Betrieb mit Wasserstoffderivaten zu vermeiden und den Investoren Planungssicherheit zu geben.

Mehr Flächen für Windenergie

Kommunen erhalten künftig mehr Spielraum, um kurzfristig zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen. Das Gesetz erweitert dazu den planungsrechtlichen Spielraum der Behörden im Baugesetzbuch. So können die Kommunen auch dann Flächen für Windenergie ausweisen, wenn die Regionalplanungen in ihrem Gebiet bisher keine Windflächen vorgesehen haben.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 14. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu weiten Teilen am 15. Juli 2023 in Kraft, einige Regelungen erst mit sechsmonatiger Übergangsfrist.

Stand: 07.07.2023

Video

Landesinitiativen

Top 15Forschungsförderung

Zwei Frauen in einem Labor an einem Mikroskop

© Foto: AdobeStock| StockPhotoPro

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Konkurrenzfähigkeit außeruniversitärer Forschungseinrichtungen

Baden-Württemberg und Sachsen setzen sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, den außeruniversitären Forschungseinrichtungen mehr Flexibilität bei Beschäftigung und Vergütung von Forschungspersonal zu ermöglichen. Am 7. Juli 2023 stellten die beiden Länder ihren Entschließungsantrag im Plenum vor.

Wettbewerbsfähigkeit bei Spitzenforschern

Nach dem aktuellen Wissenschaftsfreiheitsgesetz unterliegen Forschungseinrichtungen einem so genannten Besserstellungsverbot. Es untersagt, Zuwendungen des Bundes zu gewähren, wenn das Forschungspersonal übertariflich vergütet wird. Für bestimmte, im Gesetz abschließend aufgezählte Forschungseinrichtungen sind jedoch Einschränkungen dieses Besserstellungsverbots möglich - jeweils nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes.

Baden-Württemberg und Sachsen fordern nun, auch alle übrigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot auszunehmen, um sie im Wettbewerb um Spitzenforscher konkurrenzfähig zu halten.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungstext zur weiteren Beratung in den Kulturausschuss und den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Diese befassen sich im September mit dem Vorschlag. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Stand: 07.07.2023

Video

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