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Bayern fordert höhere Erlösobergrenze für Bioenergie-Anlagen

Bayern fordert, Betreibern von heimischen Bioenergie-Anlagen höhere Erlösobergrenzen bei der geplanten Gewinnabschöpfung durch die Strompreisbremse zu sichern. Der Freistaat hat dem Bundesrat einen entsprechenden Entschließungsantrag zugeleitet und darum gebeten, dass das Plenum am 16. Dezember 2022 direkt darüber entscheidet - ohne vorherige Ausschussberatungen.

Kritik an Regierungsplänen

Bayern kritisiert die Pläne der Bundesregierung, die Erlöse der Anlagenbetreiber ab einer bestimmten Obergrenze abzuschöpfen und dabei die Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz -EEG -inklusives eines Sicherheitszuschlags als Referenz zu nehmen: Gerade bei der Bioenergie sei die EEG-Vergütung deutlich zu niedrig angesetzt, um die in jüngster Zeit erheblich gestiegenen Investitions- und Betriebskosten abzudecken.

Heimische Bio-Energie-Anlagen fördern

Bayern verlangt, bestehende Spielräume zugunsten der heimischen Bio-Energie-Anlagenbetreiber - zum Beispiel von Biomasse und Biogas - so weit wie möglich auszuschöpfen und insbesondere die Erlösobergrenze zu erhöhen. Der geplante Sicherheitszuschlag müsse von derzeit geplanten 7,5 Cent auf 10 Cent pro Kilowattstunde steigen und für sämtliche Biomasseanlagen gelten, nicht nur für Biogasanlagen. Zudem verlangt Bayern, dass sich die Grenze von einem Megawatt, ab der Biomasseanlagen voraussichtlich von der Abschöpfung betroffen sind, nicht auf die installierte Leistung, sondern - wie bei den Erlösen von Biomasseanlagen sonst auch - auf die übliche Höchstbemessungsleistung bezieht.

Andernfalls bestehe die Gefahr, dass viele Bioenergieanlagen nicht mehr kostendeckend betrieben werden könnten, warnt das Land in seinem Entschließungsantrag.

Zeitliches Limit

Die Laufzeit der geplanten Abschöpfung gehe über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, kritisiert Bayern. Im Interesse der Planungssicherheit für die Anlagenbetreiber soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, die Abschöpfung zwingend bis Ende Juni 2023 zu begrenzen.

Stand: 09.12.2022

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