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Beschluss

1008. Sitzung des Bundesrates am 17. September 2021

Digitalisierung der Justiz und Erhöhung der Gerichtsvollziehergebühren

Foto: ein Finger zeigt auf das Wort Digitalisierung

© Foto: AdobeStock | ©studio v-zwoelf

Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Organisationen und Unternehmen sollen künftig einfacher elektronisch, medienbruchfrei, kostenneutral und sicher mit den Gerichtsbehörden kommunizieren können. Dies sieht ein Gesetzesbeschluss des Bundestages vor, den der Bundesrat am 17. September 2021 gebilligt hat.

Elektronisches Bürgerpostfach

Das Gesetz enthält eine Fülle von Änderungen der Prozessordnungen der verschiedenen Gerichtszweige. Zentrale Neuerung ist das so genannte besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach - eBO -, das schriftformwahrend den Versand elektronischer Dokumente zu den Gerichten und von diesen zurück an die Postfachinhaber ermöglicht. Dies hat auch Auswirkungen auf die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen.

Vorgesehen ist zudem, die nach dem Onlinezugangsgesetz zu errichtenden Nutzerkonten des Portalverbundes in die Kommunikation mit den Gerichten einzubinden.

Erfolgreiche Bundesratsinitiative für höhere Gerichtsvollziehergebühren

Das Gesetz erhöht die Gebühren für Gerichtsvollzieher linear um 10 Prozent. Damit griff der Bundestag eine Forderung des Bundesrates auf, die dieser im Mai mit einem eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hatte.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 11. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt im Wesentlichen zu Beginn des neuen Jahres in Kraft. Für Steuerberater und bestimmte Organisationen sind längere Übergangsfristen vorgesehen.

Die Erhöhung der Gerichtsgebühren gilt bereits ab 1. November 2021.

Plenarsitzung des Bundesrates am 17.09.2021

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