Milliardenfonds für die Schäden der Flutkatastrophe
Wenige Tage nach dem Bundestag hat am 10. September 2021 auch der Bundesrat dem Aufbauhilfegesetz 2021 zugestimmt. Es enthält ein Bündel von Maßnahmen, um die Folgen des verheerenden Juli-Hochwassers zu bewältigen, zudem Änderungen am Infektionsschutzgesetz.
30 Milliarden Aufbauhilfe
Der Bundestagsbeschluss vom 7. September 2021 sieht die Einrichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro vor. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zukommen und der Wiederherstellung lokaler Infrastruktur dienen. An der Rückzahlung des Sondervermögens beteiligen sich die Länder, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
In den betroffenen Gebieten wird die Insolvenzantragspflicht temporär für Unternehmen ausgesetzt, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Änderungen beim Pfändungsschutz sollen zudem Betroffenen mit Finanzengpässen Luft verschaffen.
Bessere Warnung im Vorfeld
Um die Bevölkerung bei künftigen ähnlichen Ereignissen besser warnen zu können, werden Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung eines so genannten Cell-Broadcasting-Systems verpflichtet, das an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone Warn-Mitteilungen verschicken kann.
Änderungen am Infektionsschutzgesetz
Der Bundestagsbeschluss enthält zudem mehrere Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Er verpflichtet Einreisende aus dem Ausland, künftig generell einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorzulegen.
Die sogenannte Hospitalisierung, also die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern, gilt künftig als neuer, wesentlicher Maßstab für die Corona-Schutzvorkehrungen. Sie wird ergänzt um weitere Indikatoren, z.B. die nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen.
Arbeitgeberabfrage
In bestimmten Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeheimen dürfen Arbeitgeber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus befragen. Die Information soll dazu dienen, arbeitsorganisatorische Abläufe innerhalb des Unternehmens zu regeln, beispielsweise Dienstpläne zu organisieren. Die Regelung gilt nur bei einer vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 15. September 2021 in Kraft, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 10. Juli 2021 und befristet bis 1. Mai 2022.
Entschließung zum Wiederaufbau
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass für einen schnellen Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe weitere bundesgesetzliche Regelungen erforderlich sind. Er bittet die nächste Bundesregierung, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Planung und Umsetzung von Ersatzbaugebieten in den betroffenen Gebieten erheblich vereinfacht und Verfahren verkürzt werden.
Zudem bittet der Bundesrat, die bundeseigenen Bahnstrecken beim Wiederaufbau widerstandsfähiger gegen Gefahren durch Hochwasser, Hangrutsche, Stürme, Hitzewellen, starke Schneefälle und andere Unwetterereignisse zu gestalten. Ziel müsse es sein, Unwetterschäden und Streckensperrungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Bundesregierung solle darauf hinwirken, dass sowohl für die nötigen Ausbauinvestitionen als auch die Instandhaltungsmaßnahmen ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt und auch die Anreizmechanismen für die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes zur Umsetzung dieser Ziele optimiert werden.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen des Bundesrates befasst.
Stand: 14.09.2021