BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 997. Sitzung am 27.11.2020

Bundesrat billigt 24 Gesetze aus dem Bundestag

Bundesrat billigt 24 Gesetze aus dem Bundestag

In einer kurzen, aber inhaltsreichen Sitzung machte der Bundesrat den Weg frei für 24 Bundestagsbeschlüsse - sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Höhere Hartz-IV-Sätze ab Januar

Der Bundesrat stimmte der Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze sowie der Behinderten-und Pflege-Pauschbeträge zu, ebenso steuerlichen Entlastungen für Familien und Vereinfachungen bei Anträgen auf Kinder- oder Elterngeld und der Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder.

Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld verlängert

Billigung fanden auch Gesetze zur Verlängerung der Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld und zur Finanzierung der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Beschleunigung für Windenergie und Investitionen kommt

Grünes Licht gab es zudem für den Ausbau der Windenergie auf See, beschleunigte Investitionen im Verkehrsbereich, Vorgaben für den neuen Personalausweis, die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, die Verschiebung des Zensus und die Entfristung einiger Vorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus.

Steuerhinterziehung und Drogenhandel bekämpfen

Im Gegenzug erhält der Bundestag demnächst Vorlagen aus dem Bundesrat zur Beratung: die Länder beschlossen eigene Gesetzesinitiativen zur Verfolgung organisierter Steuerhinterziehung und zu Auskunftspflichten für Postdienstleister im Kampf gegen den Versandhandel mit Drogen.

Wasserstoffwirtschaft fördern

An die Bundesregierung richten sich Vorschläge zum geplanten Digital Services Act der Europäischen Union und zum Rechtsrahmen für die Wasserstoffwirtschaft sowie zu den Folgen des Fichtensterbens.

Antidiskriminierungsrichtlinie verabschieden

Berlin stellte zwei neue Initiativen zum Thema Antidiskriminierung vor, mit denen sich in der nächsten Woche die Fachausschüsse beschäftigen.

Kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt wurden Länderinitiativen zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und zur Zulässigkeit des so genannten Drug-Checkings. Sie können auf Antrag eines Landes wieder aufgenommen werden.

Kinder- und Jugendschutz verbessern

Der Bundesrat nahm Stellung zu Regierungsplänen für verbesserten Jugendschutz im Bereich der digitalen Medien und zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, zu Strafrechtsverschärfungen bei der Geldwäsche sowie zur geplanten Reform des Insolvenzrechts.

Diskussion über Migrations- und Asylpaket der EU

Umfangreich äußerte sich der Bundesrat zum geplanten EU-Migrations- und Asylpaket, zur EU-Strategie für den bargeldlosen Massenzahlungsverkehr, zum EU-Umweltaktionsprogramm bis 2030, zur Strategie zur Verringerung der Methanemissionen, zur Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit sowie zur geplanten Renovierungswelle für Europa, die Teil des so genannten Green Deals ist.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Den Beschluss finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Hartz-IV-Erhöhung

Foto: Antrag auf Arbeitslosengeld

© Foto: PantherMedia l Stefan Dietrich

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt höheren Regelsätzen beim ALG II zu

Hartz-IV-Empfänger erhalten ab Januar 2021 höhere Regelsätze: Am 27. November 2020 stimmte der Bundesrat der vom Bundestag beschlossenen Erhöhung verschiedener Sozialleistungen zu, vor allem neuen Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz.

Mehr Geld auch für Kinder und Jugendliche

Ab dem neuen Jahr gelten dann folgende Änderungen: Der Regelsatz für alleinstehende Personen steigt von 432 auf 446 Euro pro Monat. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 statt bisher 389 Euro.

Kinder bis fünf Jahre haben ab Januar Anspruch auf 283 statt bisher 250 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahren auf 309 statt bisher 308 Euro. Für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre steigt der Regelsatz von 328 auf 373 Euro.

Grundlage: Neue Verbraucherstichprobe

Hintergrund für die Änderung ist das Vorliegen einer aktuellen Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Anhand der neuen Informationen hat die Bundesregierung die Regelsätze angepasst, um die Bedarfe verfassungskonform auszugestalten. Dabei wurden unter anderem die Kommunikationsausgaben ergänzt, um die Kosten für Handynutzung zu berücksichtigen. Neu ist auch der Härtefall-Mehrbedarf für den Kauf von Schulbüchern, sofern diese nicht kostenlos ausleihbar sind.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis Ende März

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird zunächst bis zum 31. März 2021 verlängert. Solo-Selbstständige wie Kulturschaffende, die wirtschaftlich von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, können damit länger Unterstützung erhalten. Dies entspricht zumindest teilweise einer Forderung des Bundesrates vom 6. November 2020 - dieser hatte allerdings eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 vorgeschlagen.

Weitere Änderungen betreffen die Zuschüsse für Soziale Dienste, die ihre Leistungen pandemiebedingt nicht erbringen können.

Verkündung Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 14. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Weitergehende Forderungen des Bundesrates

In einer begleitenden Entschließung verweist der Bundesrat auf die fachlichen Vorschläge zur Ermittlung der Regelbedarfe aus seiner umfangreichen Stellungnahme vom 9. Oktober 2020. Er bedauert, dass der Bundestag diese in seinen Beratungen nicht aufgegriffen hat.

Fortentwicklung der Regelbedarfe

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher nochmals um Prüfung, wie die Ermittlung der Regelbedarfe im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbessert und fortentwickelt werden könne.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 14.12.2020

Top 7Steuerrecht

Foto: Eltern mit zwei Kindern auf den Schultern

© Foto: PantherMedia / Monkeybusiness Images

  1. Beschluss

Beschluss

Höheres Kindergeld und höhere Freibeträge ab Januar

Am 27. November 2020 hat der Bundesrat dem vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossenen Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt.

Kindergeld steigt um 15 Euro je Kind

Es erhöht das Kindergeld pro Kind ab 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat - beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Anhebung der Freibeträge

Auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht.

Außerdem stellt das Gesetz mit der Anhebung des Grundfreibetrags sicher, dass das Existenzminimum der Steuerpflichtigen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 steuerfrei bleibt: 2021 steigt der Betrag auf 9.744 Euro, 2022 weiter auf 9.984 Euro.

Ausgleich der kalten Progression

Zum Ausgleich der so genannten kalten Progression passt der Bundestag zudem die Eckwerte des Einkommensteuertarifs an.

Weitere Maßnahmen

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Einkommenssteuergesetz wird ab 2021 ebenfalls angehoben. Darüber hinaus nimmt der Bundestagsbeschluss auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vor.

Hintergrund

Bei der Besteuerung von Familien muss ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder steuerfrei bleiben. Dies wird durch Freibeträge für Kinder oder durch Kindergeld sichergestellt. Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Bericht vor, aufgrund dessen der Gesetzgeber die Höhe des Existenzminimums einschätzen kann.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 7. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Januar 2021 und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr später in Kraft.

Stand: 07.12.2020

Top 9Arzneimittelversorgung

Foto: ein rotes A im Hintergrund Regal mit Medizin

© Foto: dpa | Uli Deck

  1. Beschluss

Beschluss

Gleiche Preise in Versand- und Vor-Ort-Apotheken

Der Bundesrat hat am 27. November 2020 das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken gebilligt, das der Bundestag Ende Oktober beschlossen hatte.

Stärkung flächendeckender Arzneimittelversorgung durch lokale Apotheken

Ziele des Gesetzes sind es, die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Vor-Ort-Apotheken zu stärken, solche Apotheken gezielt zu fördern und in ihrer Funktion für die qualifizierte Arzneimittelversorgung zu unterstützen.

Verbot von Rabatten auf rezeptpflichtige Medikamente

Das Gesetz sieht vor, dass für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt – unabhängig davon, ob sie bei einer Vor-Ort-Apotheke oder einer EU-Versandapotheke kaufen. Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten dann keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel geben.

Neue Dienstleistungen

Der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung können neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Möglich wären insofern z.B. eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von Pflegebedürftigen zu Hause. Hierfür werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Zusatzbetrag für Botendienst

Wenn Apotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel an gesetzlich Versicherte per Botendienst ausliefern, dürfen sie dauerhaft einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag erheben.

Hintergrund: Urteil des EuGH

Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneien in Deutschland für ausländische Internet-Apotheken gegen den freien Warenverkehr verstößt. Das neue Gesetz erreicht einheitliche Preise dadurch, dass es die Rechtswirkung des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung - auch für EU-Versandapotheken - als Voraussetzung dafür vorsieht, an gesetzlich Versicherte Medikamente abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Apotheken, für die der Rahmenvertrag gilt, werden verpflichtet, bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an gesetzlich Versicherte im Wege der Sachleistung den einheitlichen Apothekenabgabepreis einzuhalten und Versicherten in der GKV keine Zuwendungen zu gewähren.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 14. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zu großen Teilen am 15. Dezember 2020 in Kraft.

Die Regelung über den Zusatzbetrag für die Auslieferung per Botendienst tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung zur Erhebung eines Zuschlags von 20 Cent zur Finanzierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen am 15. Dezember 2021.

Stand: 14.12.2020

Top 10Personalausweis

Foto: Ausschnitt vom Personalausweis im Hintergrund Ausschnitt Pass

© Foto: PantherMedia | stadtratte

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Vorgaben für den Personalausweis

Ausweisdokumente sollen besser vor Fälschungen geschützt werden: Am 27. November 2020 stimmte der Bundesrat neuen Vorgaben für Personalausweise und Reisepässe zu, die der Bundestag am 5. November 2020 beschlossen hatte.

Fingerabdrücke im Speicherchip

Der Bundestagsbeschluss führt eine Speicherpflicht für zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments ein. Diese gilt ab 2. August 2021 - im Einklang mit einer entsprechenden EU-Verordnung, die die Speicherpflicht europaweit vorgibt.

Digitalfotos

Ab Mai 2025 sind nur noch digitale Passbilder möglich, die durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Im Rahmen der elektronischen Übersendung wird zugleich auch geprüft, ob das digitale Foto biometrietauglich ist. Die neuen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungen und Manipulationen unter anderem durch das so genannte Morphing verhindern.

Wahlmöglichkeit für Fotoaufnahme

Das Gesetz erweitert die Möglichkeit, Passbilder vor Ort in Behörden zu erstellen - ein Zwang dazu besteht allerdings nicht: Bürgerinnen und Bürger können weiterhin wählen, ob sie sich in einem Fotostudio oder im Amt aufnehmen lassen.

Geschlechtsangabe X

Personen, die weder männlich noch weiblich sind, können ein X in die Geschlechtsangabe eintragen lassen. Damit gleicht das Gesetz die Angaben im Reisepass sowie im ausländerrechtlichen Dokument den Standard-Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation an.

Kürzere Geltung für Kinderreisepass

Kinderreisepässe gelten künftig nur noch ein Jahr, können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Daneben ist weiterhin die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, biometrietauglichen Passes möglich.

Gesplittetes Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 11. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt im Wesentlichen am 12. Dezember 2020 in Kraft, die Speicherpflicht für Fingerabdrücke allerdings erst ab 2. August 2021, die Vorgaben zur elektronischen Fotoübermittlung aufgrund einer längeren organisatorischen und technischen Umsetzungsfrist erst ab 1. Mai 2025.

Stand: 11.12.2020

Top 11Bürokratieabbau

Foto: Familie mit Laptop

© Foto: PantherMedia / Andrey Lozovyi

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Vereinfachung bei Kindergeldanträgen zu

In der Plenarsitzung am 27. November 2020 hat der Bundesrat den Weg für Verbesserungen bei Anträgen auf Familienleistungen freigemacht: Die Länderkammer hat einem Gesetz zur Digitalisierung entsprechender Verwaltungsverfahren zugestimmt.

Entlastung für Eltern

Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen, um den Zugang zu wichtigen Familienleistungen zu vereinfachen. Dabei geht es zunächst vor allem um das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung. Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten.

Digitalisierung der Verwaltung

Das Gesetz ermöglicht es, die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten nicht mehrfach eingegeben werden müssen und Behördengänge wegfallen. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So soll die Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Die Bürger können dabei selbst entscheiden, ob sie solche Angebote nutzen wollen.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zu großen Teilen am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten, im Übrigen am 1. Januar 2022.

Begleitende Entschließung

Die Länder weisen zudem mit einer Entschließung drauf hin dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes auf die Artikel 91c und 84 des Grundgesetzes zu stützen ist.

Stand: 10.12.2020

Top 12Volkszählung

Foto: Kugelschreiber mit Aufschrift "Zensus"

© Foto: dpa | Arno Burgi

  1. Beschluss

Beschluss

Verschiebung des Zensus und Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Der Bundesrat hat am 27. November 2020 ein Gesetz gebilligt, mit dem zum einen die ursprünglich für 2021 geplante Volkszählung auf 2022 verschoben und zum anderen ein neuer Hafttatbestand zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung für Gefährder geschaffen wird.

Pandemie verhinderte die Vorbereitung des Zensus

Seit 2011 nimmt Deutschland an EU-weiten Zensusrunden teil, die alle zehn Jahre stattfinden. Dabei wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Aufgrund der Corona-Krise konnten die Vorbereitungen für den Zensus 2021 nicht wie geplant stattfinden. Insbesondere musste nach Angaben der Bundesregierung von den Statistischen Ämtern von Bund und Ländern Personal für andere Aufgaben wie die Unterstützung der Gesundheitsämter abgezogen werden.

Neuer Hafttatbestand

Das Gesetz sieht zudem im Aufenthaltsrecht einen neuen Hafttatbestand zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung für Personen vor, die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten und von denen eine erhebliche Gefahr für bestimmte bedeutende Rechtsgüter ausgeht oder die aufgrund eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses ausgewiesen worden sind.

Bislang kann Sicherungshaft nur angeordnet werden, wenn Ausländer zum Zeitpunkt der Haftanordnung vollziehbar ausreisepflichtig sind. Wenn sie zuvor einen Asylantrag stellen, ist die Anordnung von Sicherungshaft nicht möglich, da der Asylantrag den Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens erlaubt. Das Gesetz ermöglicht in solchen Fällen künftig Haft zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 10. Dezember 2020 in Kraft.

Bundesrat fordert weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

In einer zusätzlichen Entschließung fordert der Bundesrat, Paragraf 58 Absatz 8 des Aufenthaltsgesetzes zeitnah um eine Regelung zur gerichtlichen Zuständigkeit und zum gerichtlichen Verfahren für die Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen zu ergänzen. Damit erneuert er eine Forderung aus seiner Stellungnahme vom 9. Oktober 2020 zum damaligen Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie die Forderung des Bundesrates umsetzt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 10.12.2020

Top 13Terrorismusbekämpfung

Foto: digitaler Zahlencode

© Foto: PantherMedia | Roman Budnikov

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Entfristung für Geheimdienstbefugnisse

Am 27. November 2020 billigte der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag, das verschiedene Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung entfristet.

Auskunftspflichten für Unternehmen

Bisher befristete Befugnisse für den Bundesverfassungsschutz, den militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst gelten damit dauerhaft: Auskunftspflichten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien zur Netzwerkaufklärung; außerdem Regelungen zum Einsatz der so genannten IMSI-Catchern zur Feststellung genutzter Mobiltelefonnummern und zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge.

Aufklärung des internationalen Terrorismus

Die Regelungen sind vor knapp 20 Jahren befristet eingeführt, mittlerweile dreimal verlängert und viermal evaluiert worden. Ziel ist es, die Aufklärung schwerer Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung gewährleisten zu können, heißt es in der Gesetzesbegründung: Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erforderten eine Verstetigung der ursprünglich mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz infolge der Anschläge vom 11. September 2001 eingeführten Befugnisse.

Verkündung - Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 10. Dezember 2020 in Kraft.

Stand: 10.12.2020

Top 18Windenergie

Foto: Windräder auf Wasser

© Foto: PantherMedia l kruwt

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Strom aus Offshore-Windparks

Grünes Licht für den Ausbau von Offshore-Windparks: Am 27. November 2020 billigte der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag, das verschiedene Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Windenergie auf See enthält.

Ausbauziel: 20 Gigawatt bis 2030

Der Anteil der Stromerzeugung aus Offshore-Windanlagen soll von derzeit fünf Prozent auf 15 bis 20 Prozent bis zum Jahr 2030 und in den Folgejahren noch weiter steigen. Das Gesetz hebt das Ausbauziel von 15 auf 20 Gigawatt Leistung bis zum Jahr 2030 an.

Straffere Verfahren

Um das zu erreichen, sollen die langjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windparks und deren Netzanbindung beschleunigt werden - unter anderem durch straffere Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. So ist das Bundesverwaltungsgericht künftig erstinstanzlich für Klagen gegen die Planfeststellung von Offshore-Anbindungsleitungen und damit zusammenhängende Entscheidungen zuständig. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 3. Juli 2020 um.

Höchstwert für Gebote

Ein neues Verfahren beim Ausschreibungs-Höchstwert für Gebote soll verhindern, dass nur noch Null-Cent-Gebote abgegeben werden - wie dies nach geltendem Recht drohe, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der Höchstwert wird künftig auf Grundlage ökonomischer Berechnungen anhand der Technologiekosten sowie unter Berücksichtigung der kostenrelevanten Eigenschaften der auszuschreibenden Flächen festgelegt. Null-Cent-Gebote können künftig wettbewerblich differenziert werden.

Ergänzungen zum Kohleausstieg

Darüber hinaus enthält das Gesetz ergänzende Regelungen zur Umsetzung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Kohleausstieg. Sie betreffen unter anderem den Fall, dass Beihilfegenehmigungen aus Brüssel nicht rechtzeitig erteilt werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 10. Dezember 2020 in Kraft.

Stand: 10.12.2020

Top 47Beschäftigungssicherungsgesetz

Foto: Antrag auf Kurzarbeitergeld

© Foto: dpa | Robert Michael

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen Verlängerung der Corona-Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld

Am 27. November 2020 hat der Bundesrat das Beschäftigungssicherungsgesetz gebilligt, das der Bundestag erst eine Woche zuvor verabschiedet hatte. Es verlängert die Corona-bedingten Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld.

Weiterhin höheres Kurzarbeitergeld

Die vor einigen Monaten beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw.77 Prozent (für die Leistungssätze 3 bzw. 4) ab dem vierten Monat und auf 80 bzw. 87 Prozent ab dem siebten Monat für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis März 2021 entstanden ist, gilt nun bis Ende des Jahres 2021.

Keine Anrechnung von geringfügiger Beschäftigung

Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt.

Weiterbildung bei Arbeitsausfall

Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für berufliche Weiterbildung in Zeiten des Arbeitsausfalls ist nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss. So soll ein noch stärkerer Anreiz zu Weiterbildung entstehen. Die Maßnahmen müssen allerdings bestimmte im Gesetz näher geregelte Anforderungen erfüllen.

Hintergrund

Die wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten sind angesichts der COVID-19-Pandemie unsicher. Die im März eingeführten Sonderregelungen sollen daher nicht wie geplant Ende 2020 auslaufen. Außerdem findet die Krise zugleich vor dem Hintergrund einer Transformation der Arbeitswelt aufgrund des Klimawandels und der Digitalisierung statt.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt größtenteils am 1. Januar 2021 in Kraft, Teile davon allerdings bereits am Tag nach der Verkündung, einzelne Regelungen am 1. Juli 2021 beziehungsweise am 1. Januar 2022.

Stand: 10.12.2020

Top 48Ganztagsbetreuung

Foto: Grundschulklasse von hinten

© Foto: dpa | Marcel Kusch

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Milliardenhilfen für die Betreuung von Grundschulkindern

In seiner Plenarsitzung am 27. November 2020 hat der Bundesrat das Ganztagsfinanzierungsgesetz, das der Bundestag erst am 19. November 2020 verabschiedet hatte, nach fristverkürzter Beratung gebilligt.

Sondervermögen für Betreuungsangebote

Das Gesetz richtet ein Sondervermögen zur Finanzierung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ein.

Danach zahlt der Bund in den Jahren 2020 und 2021 jeweils eine Milliarde Euro in das Sondervermögen ein. Die Länder erhalten daraus dann Finanzhilfen für den Ausbau von Betreuungsangeboten.

Hintergrund: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Die Bundesregierung will ab 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gewährleisten.

Die Mittel aus dem Sondervermögen unterstützen den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur, damit mehr und bessere Bildungs- und Betreuungsangebote bereitstehen. Kinder sollen dadurch mehr Bildungs- und Teilhabechancen erhalten; Eltern Beruf und Familie leichter vereinbaren können.

Bundesrat fordert Aufstockung der Mittel

Die Länder betonen in einer zusätzlichen Entschließung, die Einführung eines Rechtsanspruches müsse davon abhängig sein, dass die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt sind und dass eine auskömmliche Beteiligung des Bundes gesichert ist. Die Basismittel in Höhe von zwei Milliarden Euro sind nach Ansicht des Bundesrates zur Verbesserung der Betreuung dringend nötig, decken aber nicht annähernd die Kosten, die bei einem Rechtsanspruch entstehen. Der Bundesrat sieht es daher als geboten an, die zusätzlichen Mittel nicht als Bonus- sondern als Basismittel bereitzustellen.

Verkündung Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 14. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 15. Dezember 2020 in Kraft.

Weitere Schritte

Die Entschließung geht an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob und wann sie Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 14.12.2020

Video

Landesinitiativen

Top 22Postauskünfte

Foto: Globus mit vielen Paketen

© Foto: PantherMedia | koya979

  1. Beschluss

Beschluss

Drogenhandel im Darknet: Bundesrat fordert bessere Ermittlungsmöglichkeiten

Der Bundesrat möchte es Ermittlungsbehörden ermöglichen, besser gegen den illegalen Versandhandel mit Drogen vorzugehen: Sie sollen umfassenderen Zugang zu Sendungsdaten der Post erhalten. Am 27. November 2020 beschloss der Bundesrat, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Auskunftspflichten für Postdienstleister

Der Vorschlag des Bundesrates: Strafverfolgungsbehörden können im Verdachtsfall von Postdienstleistern jederzeit Sendungsdaten verlangen - unabhängig davon, ob die jeweilige Sendung schon ausgeliefert ist oder nicht.

Ansatzpunkt: Auslieferung der Ware

Zur Begründung führt der Bundesrat an, dass immer mehr Kriminelle ihren Vertriebsweg von der Straße auf den Postweg verlagert hätten. Im Darknet blühe der Handel mit Betäubungsmitteln, aber auch mit Waffen und Falschgeld. Durch die Anonymität des Netzes seien die Täter schwer zu fassen. Eine Chance für die Ermittler bestehe aber bei der Auslieferung der digital bestellten Ware. Die dazu notwendigen Sendungsdaten liegen bei den Postdienstleistern - und müssten nach dem Entwurf des Bundesrates künftig an die Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden. Dabei soll es nicht darauf ankommen, wo sich die Pakete gerade befänden.

Regelungslücke schließen

Dazu möchte der Bundesrat Paragraf 99 der Strafprozessordnung ergänzen lassen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zur derzeitigen Rechtslage müssen Postdienstleister nämlich nur dann Auskunft geben, wenn sich das Paket noch in ihrem Gewahrsam befindet. So genannte retrograde Auskunftsverlangen für schon zugestellte Sendungen sind derzeit nicht möglich. Gleiches gilt für Ermittlungen in Verdachtsfällen, bei denen Postsendungen zwar angekündigt, aber noch nicht auf den Postweg gegeben sind. Diese Regelungslücke soll durch den Gesetzentwurf geschlossen werden.

Wie es weitergeht

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 27.11.2020

Top 23CumEx

Foto: eine Tafel mit Aufschrift Steuerhinterziehung, dahinter ein Blatt mit vielen Zahlen

© Foto: PantherMedia | stadtratte

  1. Beschluss

Beschluss

Länder verlangen höhere Strafen für organisierte Steuerhinterziehung

Der Bundesrat möchte die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung erhöhen und die Aufklärung solcher Straftaten verbessern. Am 27. November 2020 beschloss er, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Cum-Ex-Geschäfte im Blick

Der besondere Unrechtsgehalt der bandenmäßigen Steuerhinterziehung werde nach derzeitigem Recht nicht ausreichend abgebildet: Eine erhöhte Strafe drohe bisher nur, wenn es um Umsatz- oder Verbrauchssteuern geht - zum Beispiel bei organisiertem Zigarettenschmuggel oder Umsatzsteuerkarussellen.

Aber auch Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen müssen nach Ansicht des Bundesrates ausreichend geahndet werden: Auch sie werden durch professionelle Täter systematisch geplant und in konspirativer, teils internationaler Zusammenarbeit durchgeführt - durch verschachtelte Gesellschaftsstrukturen, Verlegung von Organisationseinheiten ins Ausland, Einschaltung von Treuhändern und weitere Serviceprovider.

Die hochprofessionelle und konspirative Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwert die Aufklärung der Taten. Sie führt nicht nur zu massiven Steuerausfällen, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten steuerehrlicher Unternehmen, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Regelbeispiel ausweiten

Der Bundesrat schlägt daher vor, im Regelbeispiel des Paragraf 370 Abgabenordnung die Einschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuern zu streichen und durch den allgemeinen Begriff Steuern zu ersetzen. Über den Verweis auf den Straftatenkatalog des § 100a Strafprozessordnung wären dann auch erweiterte Ermittlungsmethoden möglich - zum Beispiel Telefonüberwachung.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst und anschließend beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 27.11.2020

Top 25Fichtensterben

Foto: gelagerte Baumstämme

© Foto: dpa | sportactive

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Begrenzung des Holzeinschlags bei Fichten

Der Bundesrat setzt will den ordentlichen Holzeinschlag bei Fichten im Forstwirtschaftsjahr 2021 beschränken. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat er am 27. November 2020 der Bundesregierung zugeleitet.

Schäden durch Extremwetterlagen - besonders bei Fichten

Die seit 2018 aufgetretenen Stürme, Hitze- und Dürreperioden und der nachfolgende Schädlingsbefall haben in Deutschland zu immensen Anfällen von sogenanntem Kalamitätsholz und zu einbrechenden Holzabsatzmärkten geführt.

Nach Schätzungen sind in den Jahren 2018 bis Mitte 2020 bereits insgesamt 131 Mio. m³ Nadel-Schadholz angefallen. Weitere 37 Mio. m³ Nadelholz werden 2020 noch erwartet. Die durchschnittliche Schadhöhe der vergangenen drei Jahre entspricht in etwa der durchschnittlichen jährlichen Nadelholznutzung im Zeitraum 2002 – 2012. Nach allgemeiner Einschätzung ist von den Schäden überwiegend die Fichte betroffen.

Einige Regionen stark betroffen

Im Hinblick auf das Verhältnis der Schäden zum Gesamtvorrat sind deutsche Regionen unterschiedlich betroffen. Schwerpunkte liegen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen und Sachsen.

Auswirkungen auf den Holzmarkt auch in anderen Bundesländern

Die regionalen Überangebote durch das Schadholz in den genannten Ländern führen auch in Ländern, deren Wälder nicht so stark vom Schädlingsbefall betroffen sind, zu einer erheblichen Marktstörung. Die Höhe der so genannten Kalamitätsnutzung im gesamten Bundesgebiet in der Holzart Fichte liegt seit dem Jahr 2018 deutlich über 40 Prozent des ungekürzten Einschlagsprogramms.

Normalisierung des Holzmarktes

Die Länderkammer geht davon aus, dass durch die bundesweite Begrenzung des ordentlichen Holzeinschlags der besonders betroffenen Baumart Fichte auf 85 Prozent des regelmäßigen Holzeinschlags den negativen Auswirkungen der Schadereignisse auf den Holzmarkt wirksam begegnet werden kann. Als Nebenfolge kann mit der Begrenzung außerdem eine steuerliche Erleichterung für alle Waldbesitzer geschaffen werden, die von Kalamitätsnutzungen betroffen sind.

Ursprünglich weitergehende Pläne Nordrhein-Westfalens

Die Forderung des Bundesrates geht auf eine Landesinitiative aus Nordrhein-Westfalen zurück. Das Land hatte allerdings eine Beschränkung des Holzeinschlags auf 70 statt 85 Prozent und eine Erstreckung der Maßnahme auch auf das Forstwirtschaftsjahr 2022 vorgeschlagen. Das Plenum folgte aber einer Empfehlung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der angesichts positiver Signale auf dem Holzmarkt und von Liquiditätsengpässen vieler Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer eine Reduktion um nur 15 Prozent für ein Forstwirtschaftsjahr vorgeschlagen hatte.

Nächste Station: Bundesregierung

Der Verordnungsentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 27.11.2020

Top 26Digitalservices

Foto: Zahlen auf einer EU-Fahne

© Foto: PantherMedia | Birgit Korber

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat lehnt europäische Medienaufsicht ab

Der Bundesrat dringt darauf, die Kulturhoheit der Länder im europäischen Rahmen zu beachten. In einer am 27. November 2020 gefassten Entschließung setzt er sich mit den Plänen der EU-Kommission auseinander, die Regulierung von digitalen Plattformen zu überprüfen und mit dem sogenannten Digital Services Act - DSA - an die tatsächlichen Entwicklungen anzupassen.

Verhandlungsführung eingefordert

Diese Pläne begrüßt der Bundesrat zwar grundsätzlich. Er weist aber auf die besonderen Interessenbereiche der Länder hin und fordert die Bundesregierung auf, ihnen die Verhandlungsführung in der Ratsarbeitsgruppe und im Ministerrat zu übertragen sowie künftige Stellungnahmen des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen.

Medienpolitik ist Ländersache

Das Vorhaben der Kommission betreffe in besonderem Maße die Medienpolitik, die in die Regelungskompetenz der Länder fällt. Grund ist die zunehmende Digitalisierung und Konvergenz der Medien sowie die wachsenden Bedeutung digitaler Plattformen für die Medienlandschaft und für die freie demokratische Willensbildung.

Der Bundesrat fordert daher, die Kompetenzen der Mitgliedstaaten im Bereich der kulturellen Identität zu wahren. Eine Harmonisierung des materiellen Rechts im Bereich der Kulturhoheit lehnt er ebenso ab wie eine zentrale Medienaufsicht.

Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung

Anzustreben seien aber vereinfachte Verfahren und verbesserte Zusammenarbeit der Behörden zur effektiveren Rechtsdurchsetzung in der gesamten Union.

Keine Überwachung von redaktionellen Inhalten

Der Bundesrat drängt darauf, Meinungsfreiheit, Presse-, Rundfunk- und Film- beziehungsweise Medienfreiheit sowie die Informationsfreiheit bei der Überarbeitung des Haftungsregimes der eCommerce-Richtlinie zu wahren. Insbesondere dürfe es zu keiner Überwachung oder Ausfilterung von journalistisch-redaktionellen Inhalten der Medienanbieter kommen, die bereits einer Kontrolle zur Sicherung journalistischer Sorgfaltspflichten nach medienrechtlichen Grundsätzen - auch Selbstkontrollmechanismen - unterliegen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 27.11.2020

Video

Top 27Wasserstoff

Foto: blaues H2 mit grüne Kontinente auf Weltkugel

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Rechtsrahmen für Wasserstoffwirtschaft

Der Bundesrat fordert einen ambitionierten Rechtsrahmen für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft. In einer am 27. November 2020 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung unter anderem auf, die Anpassung eines regulatorischen Rahmens für Wasserstoffnetze kurzfristig noch in dieser Legislaturperiode anzustoßen.

Grundlegende Reform im Energiesektor

Der Bundesrat spricht sich für eine grundlegende Reform des Umlagen-, Steuer- und Abgabensystems im Energiesektor aus. Dieses müsse systematisch, sektorenkopplungsfreundlich, dekarbonisierungsorientiert und technologieoffen fortentwickelt werden.

Befreiung von EEG-Umlage

Dazu gehört nach Ansicht des Bundesrates auch die schrittweise Reduzierung der EEG-Umlage für Sektorenkopplungstechnologien wie zum Beispiel Wasserstoffelektrolyseanlagen. Die Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff müsse unverzüglich erfolgen, um einen wirtschaftlichen Anreiz zu setzen. Grüner Wasserstoff wird aus Elektrolyse von Wasser hergestellt und setzt keinerlei CO2 frei, da der eingesetzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammt.

Gasspeicherentwicklung

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, rechtzeitig die Voraussetzungen zur Realisierung von Vorhaben zur Erzeugung, Nutzung, Transport und Import von Wasserstoff zu schaffen. Dabei komme der Weiterentwicklung von Gasspeichern eine besondere Bedeutung zu.

Internationale Standards

Der länderübergreifende Handel mit erneuerbaren Gasqualitäten erfordere harmonisierte Standards für die Produkte, Zertifizierung, Herkunftsnachweise und technische Normanforderungen - nur so werde es künftig möglich sein, die erforderlichen Mengen an grünem Wasserstoff zur Verfügung zu stellen.

Europäische Klassifizierung

Notwendig sei eine eindeutige Klassifizierung bzw. Zertifizierung von grünem Wasserstoff und Folgeprodukten wie zum Beispiel grünem Methanol auch auf europäischer Ebene, um einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Hierfür müsse der europäischen Rechtsrahmen angepasst werden.

Grünes Kerosin

Der Bundesrat betont die Bedeutung grünen Wasserstoffs für die Luft- und Schifffahrt. Um Wettbewerbsnachteile für die deutsche Luftverkehrswirtschaft zu vermeiden, bedürfe es aber europäischer und internationaler Lösungen für eine Beimischungsquote des so genannten grünen Kerosins. Zu prüfen sei, ob daneben auch andere Markt- und Einführungsmodelle zielführend sind.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Forderungen des Bundesrates umsetzt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 27.11.2020

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 34Strafrecht

Foto: verängstigtes Kind hält sich die Hände vor das Gesicht

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  1. Beschluss

Beschluss

Bekämpfung von Kindesmissbrauch: Länder schlagen Verbesserungen vor

Der Bundesrat fordert eine umfassende Neuordnung und Harmonisierung des Sexualstrafrechts. Dies macht er am 27. November 2020 in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder deutlich. Dementsprechend will die Länderkammer auch zahlreiche Änderungen an den vorgeschlagenen Regelungen erreichen.

Andere Terminologie

Entgegen den Plänen der Bundesregierung, die die bisherigen Straftatbestände als "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" fassen will, votiert die Länderkammer für die Beibehaltung der Begrifflichkeit des "sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Mit „Gewalt“ wird allgemein das Erfordernis von Kraftentfaltung verbunden und es ist zu befürchten, dass der irreführende Eindruck entsteht, sexuelle Handlungen ohne Gewaltanwendung seien nicht strafbar, warnt der Bundesrat. Gerade die manipulativen Begehungsweisen machten aber einen wesentlichen Teil der Fälle aus.

Verschärfungen des Strafrechts

Inhaltlich sieht der Regierungsentwurf ein Bündel von Maßnahmen vor - insbesondere Verschärfungen des Strafrechts. Der Grundtatbestand soll künftig ein Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe sein. Bislang sind solche Taten als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert. Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen ebenfalls zum Verbrechen hochgestuft werden. Dementsprechend sollen auch dort höhere Strafen drohen.

Weiter plant die Bundesregierung, dass die Strafvorschriften über den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und in Abhängigkeitsverhältnissen künftig auch Handlungen mit oder vor Dritten erfassen. Die Länder fordern allerdings die Schließung weiterer, von einer Reformkommission aufgezeigter Strafbarkeitslücken, etwa im Bereich des Missbrauchs verwahrter oder untergebrachter Personen und beim sexuellen Missbrauch im Rahmen von Vor- und Nachsorgeuntersuchungen. Auch möchte der Bundesrat das Betreiben kinderpornographischer Foren als eigenen Straftatbestand vorsehen.

Außerdem setzt er sich unter anderem - einen Gesetzentwurf des Bundesrates aus dem September 2020 (BR-Drs. 362/20 (B)) aufgreifend - für eine Erhöhung der Strafandrohung für Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht ein.

Weiterer Inhalt des Regierungsentwurfs

Die Pläne der Regierung sehen auch vor, dass die Verjährungsfrist bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnt.

Ein zweiter Schwerpunkt des Vorhabens liegt in den Bereichen der Prävention und der Qualifizierung der Justiz. So soll die persönliche Anhörung von Kindern in Kindschaftsverfahren grundsätzlich Standard sein - unabhängig von deren Alter.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sollen erheblich längere Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen ins erweiterte Führungszeugnis gelten. Schließlich will die Bundesregierung Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen, -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände von Kindern gesetzlich regeln und damit konkreter und verbindlicher fassen.

Außerdem soll die Strafverfolgung effektiver werden. So sollen Verdächtige schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder leichter in Untersuchungshaft kommen. Telekommunikationsüberwachung soll künftig auch bei Ermittlungen wegen Sichverschaffens oder Besitzes von Kinderpornografie erlaubt sein. Bei allen Formen der schweren sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte soll eine Onlinedurchsuchung angeordnet werden können.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dort haben die Beratungen in 1. Lesung bereits am 30. Oktober 2020 begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung in 2./3. Lesung wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz befassen

Stand: 27.11.2020

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