BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 989. Sitzung am 15.05.2020

Corona-Schutzpaket und Wechsel an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts

Corona-Schutzpaket und Wechsel an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts

Beherrschendes Thema der Bundesratssitzung am 15. Mai 2020 waren weitere Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Corona-Krise. Außerdem stand eine wichtige Personalie auf der Tagesordnung: Das Plenum wählte die Nachfolge für Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

Die Richterwahlen erfolgten einstimmig: Neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichtes wird Stephan Harbarth, die Nachfolge von Voßkuhle im Zweiten Senat tritt Astrid Wallrabenstein an.

Neue Vorsitzende im Innen- und Kulturausschuss

Auch interne Wahlen beschäftigten den Bundesrat. Der Innen- und der Kulturausschuss haben nunmehr neue Vorsitzende, die Europakammer einen neuen stellvertretenden Vorsitzenden.

Grünes Licht für Corona-Schutzpaket

In Sachen Corona-Krise standen insgesamt neun Gesetzesbeschlüsse des Bundestages auf der Tagesordnung - allen gab der Bundesrat grünes Licht. Das Sozialschutz-Paket II, das Pandemieschutzgesetz, die Gutscheinlösung im Veranstaltungsvertragsrecht, die Erleichterungen beim Elterngeld sowie für die Wissenschaft können nun rasch in Kraft treten.

Arbeit von Morgen Gesetz und CO2-Wohngeldkomponente

Gleiches gilt für das Arbeit von Morgen Gesetz und die CO2-Komponente beim Wohngeld. Keine Zustimmung der Länder erhielt dagegen das Geologiedatengesetz. Hierzu könnten Bundesregierung oder Bundestag jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen.

In eigener Sache beschlossen

Außerdem beschloss der Bundesrat, zwei eigene Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen: Dabei geht es um eine effektivere Strafverfolgung von Drogenhandel und pandemiebedingte Erleichterungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.

Diese Forderungen richten sich an die Bundesregierung

Entschließungen fassten die Länder zu folgenden Themen: Verbesserter Verbraucherschutz bei Algorithmen, Refinanzierbarkeit von digitalen Assistenzsystemen, Verbesserungen bei der Sektorenkopplung und Reduzierung von Motorradlärm. Mit den Initiativen befasst sich demnächst die Bundesregierung.

Das geht in die Ausschüsse

In die Ausschüsse überwiesen wurden Vorschläge für ein Exportverbot von Plastikmüll, höhere Zuverdienstregeln für Mini- und Midijobs bei der Grundsicherung, eine neue Genehmigungspflicht für silikon-verarbeitende Betriebe, den Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Harmonisierung der Fahrverbote an Feiertagen für Lkws und den Schutz kritischer Infrastrukturen.

Länderinitiativen zu Corona

Ebenfalls in die Ausschussberatungen gehen drei Länderinitiativen, die sich mit den Auswirkungen der Corona-Krise befassen. Sie enthalten Forderungen für einen Corona-bedingten Zuschlag für Arbeitssuchende und Sozialhilfe-Empfänger, mehr Unterstützung für selbstständige Künstler und ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen.

Stellungnahmen beschlossen

Außerdem äußerte sich der Bundesrat zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung, darunter die Pläne für verbesserten Patientendatenschutz, die Novelle der Intensivpflege, die Reform des Wohnungseigentumsrechts, die Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität sowie die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie.

Digitales Europa

Auch zu zahlreichen Vorlagen aus Brüssel nahmen die Länder Stellung - unter anderem zur Finanzierungsgrundlage für den europäischen grünen Deal, zum neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, zur europäischen Datenstrategie und zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa und zum Europäischen Semester 2020.

Zuckerverbot für Babytees kommt

Abschließend entschied das Plenum über Verordnungsentwürfe der Bundesregierung. Änderungen beschloss er unter anderem zu den Neuregelungen bei der Entsorgung von Altöl und bei der Lagerung von Abfällen auf Deponien. Unverändert stimmte er einer Verordnung zu, die ein Zuckerverbot in Tees für Kleinkinder enthält.

Personalien

Top 1Kulturausschuss

Foto: Minister Wolfgang Tiefensee © Thüringer Staatskanzlei | U. Koch

© Foto: Thüringer Staatskanzlei | U. Koch

  1. Beschluss

Beschluss

Tiefensee zum Vorsitzenden des Kulturausschusses gewählt

Einstimmig hat der Bundesrat am 15. Mai 2020 Wolfgang Tiefensee (SPD), Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft des Landes Thüringen, zum Vorsitzenden des Kulturausschusses gewählt.

Wiederwahl

Tiefensee hatte den Ausschussvorsitz schon vom 6. Februar 2015 bis 5. Februar 2020 inne. Durch die Landtagswahl und Neubildung der Thüringer Landesregierung war allerdings die Neuwahl notwendig. Seit dem 4. März 2020 gehört Tiefensee als Kabinettsmitglied Thüringens wieder dem Bundesrat an.

Das Land hält traditionell den Vorsitz im Kulturausschuss. Nach der Praxis des Bundesrates hat jedes der 16 Bundesländer dauerhaft den Vorsitz in einem der Fachausschüsse.

Stand: 15.05.2020

Top 54Innenausschuss

Foto: Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack © Frank Peter

© Foto: Frank Peter

  1. Beschluss

Beschluss

Sütterlin-Waack übernimmt Vorsitz im Innenausschuss

Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 einstimmig die Ministerin für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU), zur neuen Vorsitzenden des Innenausschusses gewählt.

Rücktritt des Vorgängers

Die Neuwahl war notwendig, da der bisherige Ausschussvorsitzende Hans-Joachim Grote nach seinem Rücktritt vom Amt des schleswig-holsteinischen Innenministers seit 28. April 2020 nicht mehr Mitglied des Bundesrates ist.

Schleswig-Holstein hält traditionell den Vorsitz im Innenausschuss. Nach der Praxis des Bundesrates hat jedes der 16 Bundesländer dauerhaft den Vorsitz in einem der Fachausschüsse.

Stand: 15.05.2020

Top 77aBundesverfassungsgericht

Foto: Prof. Dr. Stephan Harbarth und Frau Prf. Dr. Astrid Wallrabenstein

© Foto: links: dpa | Britta Pedersen und rechts: BMAS

  1. Beschluss

Beschluss

Harbarth wird Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Einstimmig wählte der Bundesrat am 15. Mai 2020 Prof. Dr. Stephan Harbarth zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Er ist seit Ende 2018 Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident des höchsten deutschen Gerichts.

Harbarth tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Andreas Voßkuhle an, dessen Amtszeit als Präsident und als Richter am Bundesverfassungsgericht am 6. Mai 2020 endete.

Nachfolgerin im Zweiten Senat: Astrid Wallrabenstein

Ebenfalls einstimmig wählte der Bundesrat Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein zur Nachfolgerin Voßkuhles als Richterin im Zweiten Senat. Sie hat derzeit eine Professur für Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main inne.

Grundgesetzliche Verteilung

Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Präsidentenwahl erfolgt gemäß Artikel 9 Bundesverfassungsgerichtsgesetz im Wechsel zwischen Bundestag und Bundesrat.

Stand: 15.05.2020

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Arbeit-von-Morgen-Gesetz

Foto: Richterhammer und Schild mit der Aufschrift "Arbeitsrecht"

© Foto: PantherMedia l Boris Zerwann

  1. Beschluss

Beschluss

Grünes Licht für das Arbeit von Morgen Gesetz

Der Bundesrat hat 15. Mai 2020 dem vom Bundestag beschlossenen "Arbeit-von-Morgen-Gesetz" grünes Licht erteilt. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.

Verlängerung von Kurzarbeitergeld

Die Änderungen beim Kurzarbeitergeld sollen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt etwas abfedern. Die Bundesregierung wird deshalb bis 2021 ermächtigt, die Bezugsdauer der Leistung bei außergewöhnlichen Verhältnissen von 12 auf 24 Monate zu verlängern. Eigentlich ist eine solche Verlängerung nur möglich, wenn eine Gesamtstörung des Arbeitsmarktes vorliegt. Außerdem stellt das Gesetz sicher, dass ein Hinzuverdienst dann nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird, wenn es sich bei der neu aufgenommenen Nebenbeschäftigung um einen Minijob in einem systemrelevanten Bereich handelt. Diese Bestimmungen sind erst durch den Bundestagsbeschluss in den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen worden.

Erleichterungen bei betrieblicher Mitbestimmung

Gleiches gilt für die Corona-bedingten Sonderregelungen bei der betrieblichen Mitbestimmung: Hiernach können Betriebsräte ihre Beschlüsse bis zum 31. Dezember 2020 per Telefon- oder Videokonferenz fassen und auf eine Präsenzsitzung verzichten; ebenso die Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Ebenfalls bis Ende Januar 2021 dürfen Betriebsversammlungen über Videokonferenzen durchgeführt werden.

Höhere Zuschüsse für berufliche Weiterbildung

Im Übrigen nimmt das Gesetz vor allem den Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt in den Blick: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen in die Lage versetzt werden, den Wandel von Jobs durch digitale Technologien und ökologische Erfordernisse mitzugehen. Dafür wird die Weiterbildungsförderung der Beschäftigten verbessert. So erhalten Beschäftigte und Arbeitgeber künftig höhere Zuschüsse in der beruflichen Weiterbildung, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag betriebsbezogene Weiterbildung vorsieht. Sammelanträge sollen die Weiterbildung von Beschäftigten handhabbarer machen.

Rechtsanspruch auf Nachqualifizierung

Außerdem wird die Regelung zur Zahlung von Weiterbildungsprämien verlängert und ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung für Geringqualifizierte eingeführt, damit sie einen Berufsabschluss nachholen können.

Verbesserungen für Transfergesellschaften

Auch die Qualifizierungsmöglichkeiten in einer Transfergesellschaft werden verbessert. Dafür hebt das Gesetz die bisherige Begrenzung auf Ältere und Geringqualifizierte auf. Außerdem kann sich die Bundesarbeitsagentur künftig bis zu 75 Prozent an den Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen beteiligen.

Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung

Erweiterte Fördermöglichkeiten gibt es darüber hinaus im Ausbildungsbereich. Hierfür wird die Geltung des Instruments Assistierte Ausbildung verlängert und weiterentwickelt. Anders als bislang gilt diese Unterstützung künftig auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Eine weitere Neuerung steht ganz im Zeichen der Digitalisierung: Die Arbeitslosmeldung soll auch elektronisch möglich sein.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und soll grundsätzlich am Tag danach in Kraft treten. Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld und zur betrieblichen Mitbestimmung treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. Die elektronische Arbeitslosmeldung ist erst ab Januar 2022 möglich.

Stand: 28.05.2020

Top 3Geologiedaten

Foto: Atommüll

© Foto: dpa l Sina Schuldt

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Zustimmung für Geologiedatengesetz

Das vom Bundestag beschlossene Geologiedatengesetz hat im Bundesrat keine Zustimmung erhalten: Die dafür erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen wurde im Plenum am 15. Mai 2020 nicht erreicht.

Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort mit dem Bundesrat über einen Kompromiss zu verhandeln.

Was der Gesetzesbeschluss vorsieht

Der Bundestagsbeschluss regelt die Übermittlung solcher geologischer Daten, die unter anderem für die Suche nach einem sicheren Endlager für Atommüll sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind.

Sicherung - Übermittlung - Veröffentlichung

Er enthält die Verpflichtung, bestimmte geologische Daten zu sichern, um sie dauerhaft für geologische Aufgaben des Bundes und der Länder verfügbar zu halten.

Außerdem regelt er die Übermittlung an die zuständigen Behörden und die zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung. Der Zugang zu geologischen Daten sei eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Rohstoffversorgung sowie für vielfältige weitere Möglichkeiten zur Nutzung des Untergrunds, heißt es in der Gesetzesbegründung: Auf der Grundlage vorhandener Daten könnten innovative Lösungen und technisches Wissen dafür entwickelt werden.

Regelungen des Lagerstättengesetzes

Das bisher für die geologische Landesaufnahme und die Übermittlung geophysikalischer Daten maßgebliche Lagerstättengesetz sowie die darauf beruhende Ausführungsverordnung - beide von 1934 - sollen mit dem neuen Gesetz konkretisiert und erweitert, zudem rechtlich und sprachlich neu gefasst werden.

Stand: 15.05.2020

Video

Top 4Wohngeld

Foto: Thermostat, Bargeld und Taschenrechner

© Foto: PantherMedia l Jiri Hera

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt CO2-Entlastung bei Heizkosten zu

Einkommensschwache Haushalte sollen durch die im Klimapaket beschlossene CO2-Bepreisung nicht belastet werden. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 der vom Bundestag beschlossenen CO2-Komponente beim Wohngeld zugestimmt.

Gestaffelter Zuschlag

Hierüber sollen die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen durch einen gestaffelten Zuschlag ausgeglichen werden. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes.

Für mehr als 600.000 Haushalte

Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld 2021 voraussichtlich rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Mehr als 600.000 Haushalte sollen davon profitieren.

CO2-Bepreisung ab 2021

Die CO2-Bepreisung wird 2021 eingeführt. Die Preise für Heizöl, Erdgas und Sprit werden sich dann schrittweise erhöhen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 22. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die CO2-Komponente tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Stand: 27.05.2020

Top 55Elterngeld

Foto: Antrag auf Elterngeld

© Foto: PantherMedia | Rupert Trischberger

  1. Beschluss

Beschluss

Corona-Krise: Erleichterungen beim Elterngeld

Eltern sollen wegen der Corona-Krise keine Nachteile beim Elterngeld erleiden müssen: Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 einen entsprechende Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.

Aufschub der Elterngeldmonate

Danach dürfen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben. Sie müssen sie also nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen haben.

Monate mit geringerem Verdienst werden nicht berücksichtigt

Außerdem wird sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes nicht reduziert, wenn Eltern aufgrund der Corona-Krise ein geringeres Einkommen erhalten, sei es durch Freistellung zur Kinderbetreuung, Kurzarbeitergeld oder gar Arbeitslosigkeit. Hierfür wird die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld vorübergehend geändert: Monate, in denen der Verdienst wegen der Krise geringer als sonst ausfällt, werden aufgrund eines so genannten Ausklammerungstatbestands nicht mitgerechnet. Normalerweise bestimmt sich die Höhe des Elterngeldes anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens der 12 Monate vor der Geburt.

Lockerungen beim Partnerschaftsbonus

Außerdem gibt es Lockerungen beim Partnerschaftsbonus: Können Mütter und Väter wegen der Krise ihre eigentlichen Arbeitszeiten nicht einhalten, verlieren sie dennoch nicht ihren Anspruch auf den Bonus.

Gesetzgebung im Schnellverfahren

Der Bundestag hatte das Gesetz am 7. Mai beschlossen. Nach der fristverkürzten Behandlung durch den Bundesrat wurde es über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und ist nun bereits im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.

Stand: 28.05.2020

Top 58Wissenschaft

Foto: Vorlesungssaal einer Universität

© Foto: PantherMedia l kasto

  1. Beschluss

Beschluss

Corona-Krise: Erleichterungen in der Wissenschaft

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen gelten in der Corona-Krise Erleichterungen. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der ihnen Möglichkeiten zur Verlängerung ihrer Verträge einräumt.

Verlängerung von Zeitverträgen

Danach können die vertraglichen Höchstbefristungsgrenzen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal in einer Qualifizierungsphase um die Zeit verlängert werden, in der es pandemiebedingte Einschränkungen des Wissenschaftsbetriebs gibt. Entsprechende Beschäftigungsverhältnisse können bis zu sechs Monaten verlängert werden - vorausgesetzt, sie bestehen zwischen 1. März und 30. September 2020. Die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erhalten hierdurch mehr Flexibilität und Planungssicherheit: Es soll ihnen ermöglicht werden, ihre Promotion und ihre berufliche Weiterentwicklung trotz der Einschränkungen weiterzuverfolgen.

Anreize für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger

Ebenfalls in dem Gesetz enthalten sind Verbesserungen für BAföG-Empfängerinnen und Empfänger: Sie richten sich speziell an solche Studierende, die sich in der Bekämpfung der Corona-Krise engagieren: Arbeiten sie in einer Branche oder in einem Beruf, der zur Eindämmung der Pandemie beiträgt, dann können sie ihren BAföG-Satz ohne Abzüge aus den Einnahmen für diese Tätigkeit aufstocken. Die Regelungen sollen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Gesetzgebung im Schnellverfahren

Der Bundestag hatte das Gesetz am 7. Mai beschlossen. Nach der fristverkürzten Behandlung durch den Bundesrat wurde es über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es ist bereits im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.

Entschließung: BAföG ausnahmsweise länger zahlen

In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat deutlich, dass BAföG-Studierenden durch die pandemiebedingten Verzögerungen keine Nachteile entstehen dürfen. Die Bundesregierung solle deshalb ausnahmsweise eine Förderung über die Höchstdauer hinaus ermöglichen.

Darlehensprogramm überprüfen

Außerdem kritisiert der Bundesrat, dass die Bundesregierung bei ihren Planungen zur Aufstockung des Nothilfefonds der Studierendenwerke und Ausweitung des Überbrückungskredits für ausländische Studierende die Anregungen aus den Länderkreisen nicht aufgegriffen hat: Sie hatten sich anstelle eines Darlehensmodells für ein Dual-Modell aus Zuschüssen und Darlehen ausgesprochen, um so eine gerechte und niedrigschwellige Unterstützung von Studierenden in Not möglich zu machen. Der Bundesrat appelliert deshalb an die Bundesregierung, das Darlehensprogramm noch einmal im Sinne der Studierenden zu überprüfen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 28.05.2020

Top 70Sozialschutz-Paket II

Foto: Paragraphenzeichen mit Schriftzug

© Foto: GettyImages l Classen Rafael

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket II zu

Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden: Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 dem so genannten Sozialschutz-Paket II zugestimmt, das der Bundestag einen Tag zuvor beschlossen hatte.

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Es sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat um 10 auf 70 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7 Prozent mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. 87 für Haushalte mit Kindern. Die Regelungen gelten bis Ende 2020.

Erweiterte Möglichkeiten beim Hinzuverdienst

Außerdem weitet das Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter aus: Ab 1. Mai 2020 dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende.

Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Erleichterungen kommen auch für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld.

Videoschalte zu Gerichtsverhandlungen

Weitere Neuregelungen betreffen die Verfahren der Arbeits- und Sozialgerichte: Sie sollen befristet pandemiefest gemacht werden, indem anstelle der Teilnahme an der Verhandlung Video- und Telefonkonferenzen zugelassen werden. Auch ehrenamtliche Richter können sich in Zeiten einer Pandemie per Video zuschalten, wenn ihnen ein persönliches Erscheinen unzumutbar ist. Zudem erhalten das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit, gegen den Willen der Verfahrensbeteiligten im schriftlichen Verfahren entscheiden zu können.

Weiterhin warmes Mittagessen

Darüber hinaus stellt das Gesetz sicher, dass Kinder aus bedürftigen Familien in Zeiten von pandemiebedingten Kita- oder Schulschließungen weiterhin das kostenlose Mittagessen erhalten, das ihnen über das Bildungspaket zusteht. Auch Beschäftigte in Behinderten-Werkstätten sollen bei geschlossenen Einrichtungen weiterhin mit Mittagessen versorgt werden. Der Bundestag hat in seinem Gesetzesbeschluss ergänzend zum ursprünglichen Gesetzentwurf klargestellt, dass auch pandemiebedingten Mehrkosten sowie die Kosten für die Lieferung des Essens übernommen werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt überwiegend am Tag danach in Kraft.

Entschließung: Möglichkeiten zu Videoverhandlungen erweitern

In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass die pandemiebedingten Vereinfachungen von Gerichtsverfahren nur für die Arbeits- und Sozialgerichte gelten sollen. Schließlich seien alle Gerichtsbarkeiten von der Ausbreitung betroffen. Ein Verfahrensstau drohe nicht nur bei den Arbeits- und Sozialgerichten, weshalb eine solche Insellösung nicht tragfähig sei.

Transparenz öffentlicher Verhandlungen entscheidend

Erhebliche Bedenken äußert der Bundesrat angesichts der Möglichkeiten des Bundessozial- und Bundesarbeitsgerichts, im schriftlichen Verfahren gegen den Willen des Beteiligten entscheiden dürfen. Bei rechtlichen Grundsatzfragen, die von den Gerichten entschieden würden, habe die Transparenz einer öffentlichen Verhandlung besondere Bedeutung.

Kein Anspruch auf Ausstattung

Weiter unterstreicht der Bundesrat in der Entschließung, dass aus den erweiterten Möglichkeiten, Videoverhandlungen zu nutzen, kein Ausstattungsanspruch der Gerichte abzuleiten sei. Es sei vielmehr weiterhin Sache der Länder, ihm Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten darüber zu entscheiden.

Umsetzung während Corona nicht möglich

Vorsorglich weist der Bundesrat daraufhin, dass die Umsetzung der neuen Regelungen noch während der Corona-Pandemie in den meisten Ländern nicht möglich sein wird. Anders als in der Gesetzesbegründung ausgeführt, sei die für Videokonferenzen notwendige Ausstattung noch nicht flächendeckend vorhanden. Private Software dürfe sie nicht ersetzen, unterstreicht der Bundesrat.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 28.05.2020

Video

Top 71Pandemieschutzgesetz II

Foto: Virus

© GettyImages | dowell

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Maßnahmenpaket zum Pandemieschutz zu

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt.

Umfangreiches Maßnahmenpaket

Das Gesetz enthält zahlreiche Rechtsänderungen und Verordnungsermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Epidemie.

Präventive Tests

Coronavirus- oder Antikörpertests sollen künftig von den Krankenkassen bezahlt werden - auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Insbesondere in Pflege- und Altenheime sollen vermehrt Tests stattfinden. Auch Gesundheitsämter können die Kosten über die Krankenkassen abrechnen.

Pflegebonus

Beschäftigte in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1000 Euro. Bundesländer und Arbeitgeber in der Pflege können den Bonus ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1500 Euro aufstocken.

Ambulante Pflege

Zur Unterstützung der Angehörigen von Pflegebedürftigen sieht das Gesetz Erleichterungen beim Pflegeunterstützungsgeld vor: bis zum 30. September 2020 wird es für maximal 20 Tage gezahlt, wenn eine Versorgungslücke bei der häuslichen Pflege entsteht - z.B. eine Pflegekraft ausfällt oder ein ambulanter Pflegedienst schließt. Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie fernzubleiben, können Beschäftigte bis zu 20 Tage in Anspruch nehmen.

Unterstützung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Der Bund unterstützt den Öffentlichen Gesundheitsdienst – insbesondere, um dessen Digitalisierung voranzutreiben. Dafür sind etwa 50 Millionen Euro für die 375 Gesundheitsämter bereitgestellt. Beim Robert Koch-Institut entsteht dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Meldepflicht

Labore müssen den Gesundheitsämtern auch negative Testergebnisse melden. Informationen, wo sich jemand angesteckt hat, werden anonymisiert an das Robert Koch-Institut übermittelt, um die Entwicklung der Pandemie besser beobachten zu können.

Tarifwechsel für Privatversicherte

Privat Krankenversicherte, die vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln, können ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückwechseln.

Europäische Solidarität

Der Bund übernimmt die Kosten für die intensivmedizinische Behandlung von Patientinnen und Patienten aus dem europäischen Ausland in deutschen Krankenhäusern, die in ihrem Heimatland wegen fehlender Kapazitäten nicht behandelt werden konnten.

Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt im Wesentlichen am 23. Mai 2020 in Kraft.

Konzept für Arbeitsbedingungen in der Pflege

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat die herausragenden Leistungen und besonderen Belastungen der Pflegekräfte. Diese seien nicht nur in der aktuellen Corona-Krise besonders zu würdigen - vielmehr bedürfe es grundsätzlich einer verbesserten Vergütung. Von der Bundesregierung erwartet der Bundesrat daher ein Konzept für eine bundesweite allgemeinverbindlich tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen in der Alten- und Krankenpflege.

Finanzierung aus Steuermitteln

Er fordert, dass die Kosten der Pflegeversicherung zur Finanzierung von zwei Dritteln der jeweiligen Sonderzahlungen vollständig aus Steuermitteln des Bundes refinanziert werden. Klarzustellen sei, dass die Corona-Prämie nicht nur unpfändbar ist, sondern auch nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird.

Unterstützung für Maximalversorger

Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung um weitergehende Maßnahmen, um die Universitätskliniken und Maximalversorger effektiver zu unterstützen, da diese eine besondere Verantwortung bei der Versorgung der schwer erkrankten COVID-19-Erkrankten tragen. Die bisher vorgesehenen finanziellen Hilfen halten die Länder für noch nicht ausreichend.

Hilfen für Ambulanzen

Auch Sozialpädiatrische Zentren, Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen und ambulante Vorsorge- und Reha-Einrichtungen bräuchten Unterstützung bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz, betont der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 27.05.2020

Top 73Kulturgutscheine

Foto: eine Rolle mit gelben Gutscheintickets

© Foto: PantherMedia l shippee

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Gutscheinlösung für Kulturtickets zu

Der Bundesrat hat am 15. Mai einem Gesetz zugestimmt, das die Kulturszene vor Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise bewahren soll. Der Bundestag hatte es nur einen Tag zuvor verabschiedet.

Wertgutschein bei Corona-bedingter Absage

Bei Corona-bedingter Absage einer Kulturveranstaltung dürfen Veranstalter den Ticketinhabern Gutscheine in Höhe des ursprünglichen Eintrittspreises ausstellen. Dieser Wertgutschein kann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für ein anderes gleichwertiges Angebot des Veranstalters eingelöst werden.

Auszahlung Ende 2021

Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Sollte die Verwendung des Gutscheins für die Gutscheininhaber allerdings aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar sein, können sie von den Veranstaltern die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen. Nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 erstattet.

Unterschiedliche Interessen

Die vom Bundestag verabschiedete Gutscheinlösung soll sowohl die Interessen der Veranstalter als auch der Kunden berücksichtigen. Sie dient dazu, Veranstalter vor Liquiditätsengpässen zu bewahren, die durch massenhafte Rückerstattungen der Tickets im jetzigen Zeitpunkt entstehen würden.

Zugleich soll die Ausnahmeregelung den Verbraucherinteressen dienen: Sie erhalten den exakten Gegenwert des Tickets und sind nicht auf die Durchsetzung eines Rückerstattungsanspruchs angewiesen, der im Insolvenzfall des Veranstalters ungewiss wäre.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 20. Mai 2020 in Kraft.

Stand: 20.05.2020

Landesinitiativen

Top 5Registrierungspflicht

Foto: Futuristische Weltkugel mit Tablet

© Foto: PantherMedia | Wavebreakmedia

  1. Beschluss

Beschluss

Abgesetzt: Initiative gegen die Anonymität im Netz

Eine Initiative von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zur Registrierungspflicht für Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke wurde am 15. Mai 2020 kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt. Auf Antrag eines oder mehrerer Länder könnte die Vorlage auf eine der nächsten Sitzungen genommen werden.

Was die beiden Länder vorschlagen

Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen Anbieter von sozialen Netzwerken und Spieleplattformen verpflichten, bei der Registrierung neuer Nutzerinnen und Nutzer künftig deren Namen, Anschrift und Geburtsdatum zu erheben. Ziel ist es, Urheberinnen und Urheber von Hasskommentaren identifizieren und zur strafrechtlichen Verantwortung ziehen zu können. Eine Klarnamenpflicht für Postings wäre damit allerdings nicht verbunden.

Gegen rechtsfreie Räume

Hass und Hetze im Internet könnten derzeit nicht angemessen geahndet werden, da Täter häufig Pseudonyme verwenden, begründen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ihren Vorstoß. In der Anonymität des Internets fühlten sie sich sicher - Beleidigungen und Hasskriminalität nähmen daher immer weiter zu. Von vielen werde das Internet inzwischen als rechtsfreier Raum wahrgenommen. Das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft sei in Gefahr, warnen die beiden Länder.

Erweiterung des NetzDG

Sie schlagen daher vor, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz um die Registrierungspflicht zu ergänzen. Diese soll sich auch auf Anbieter von Spieleplattformen beziehen, die derzeit nicht vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst sind. Nur so könne die Hasskriminalität an den verschiedenen Orten im Internet bekämpft werden.

Unterschiedliche Ausschussempfehlungen

Der Gesetzesantrag wurde am 14. Februar 2020 im Bundesrat vorgestellt und anschließend im Rechts-, Innen- und Wirtschaftsausschuss beraten.

Während der Innenausschuss dem Plenum empfiehlt, den Entwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, sprechen sich Kultur- und Wirtschaftsausschuss dagegen aus. Im federführenden Rechtsausschuss ist eine Empfehlung nicht zustande gekommen.

Durch die Absetzung von der Tagesordnung kam es bislang nicht zu einer Abstimmung über die Ausschussempfehlungen.

Stand: 15.05.2020

Top 6Drogenhandel

Foto: Öffnung eines Pakets, was Drogen enthält

© Foto: dpa l Daniel Reinhardt

  1. Beschluss

Beschluss

Härteres Vorgehen gegen Drogenversand

Angesichts des zunehmenden Drogenhandels im Darknet möchte der Bundesrat sicherstellen, dass verdächtige Sendungen regelmäßig den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Er hat am 15. Mai 2020 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Verschärfung des Postgesetzes beim Bundestag einzubringen.

Pflicht zur Vorlage bei der Polizei

Danach müssten Bedienstete in Brief- und Paketermittlungszentren den Strafverfolgungsbehörden unverzüglich beschädigte oder rückläufige Sendungen vorlegen, wenn deren Inhalt den Verdacht auf illegalen Handel mit Drogen, Waffen oder nicht zugelassenen Arzneimitteln nahelegt.

Bußgeld bis zu 500.000 Euro

Für den Fall, dass Bedienstete diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig missachten, soll ihrem Postdienstleistungsunternehmen ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro drohen.

Derzeitige Rechtslage

Derzeit besteht keine grundsätzliche Verpflichtung zur Vorlage verdächtiger Sendungen. Das Postgesetz ermöglicht es den Postdienstleistern lediglich, Briefe und Pakete dann zu öffnen, wenn sie unanbringlich sind - also weder Empfänger noch Absender erkennbar ist. Stoßen sie dabei auf einen verdächtigen Inhalt, dann dürfen sie ihn der Polizei vorlegen, wenn von ihm körperliche Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen. Eine Verpflichtung, Sendungen den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, besteht hingegen nur bei Verdacht auf eine schwere Straftat wie Mord oder Terror.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 15.05.2020

Top 8Algorithmen

Foto: Visuelle Darstellung von Algorithmen

© GettyImages | Sompong Rattanakuncho

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat: Digitale Souveränität bei Algorithmen stärken

Der Bundesrat fordert verstärkte Anstrengungen bei der Regulierung von Algorithmen. In einer am 15. Mai 2020 gefassten Entschließung appelliert er an die Bundesregierung, die europäischen Leitlinien für eine vertrauenswürdige künstliche Intelligenz so schnell wie möglich umzusetzen.

Stärkere Vernetzung der KI-Spitzenforschung

Zugleich drängt der Bundesrat auf eine stärkere Vernetzung Deutschlands mit den europäischen Partnern in der KI-Spitzenforschung. Hierfür solle die Bundesregierung eine Roadmap vorlegen und entsprechende Initiativen aus der Wissenschaft mit einbeziehen. In den aktuellen Verhandlungen um den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und während der EU-Ratspräsidentschaft solle sie sich zudem für substantielle Investitionen im Bereich Künstliche Intelligenz einsetzen.

Persönlichkeitsrechte schützen

Angesichts der hohen globalen Dynamik algorithmischer Systeme regen die Länder an, dass Staat, Wissenschaft und Forschung sowie Industrie bei der Regulierung algorithmischer Systeme eng zusammenarbeiten sollten. Grundrechtssensible Algorithmen, die beispielsweise mit einer Gesichtserkennung verbunden sind, müssten besonders kontrolliert werden, unterstreicht der Bundesrat. Hier sollten Mechanismen greifen, die das Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger schützen. Denkbar wäre das Recht auf Kenntnis der involvierten Logik oder ein weitergehender Zugang zu Informationen über algorithmische Systeme. Zentrale datenethische Fragen seien derzeit noch offen und müssten bei einer Regulierung geklärt werden.

Ergänzende Maßnahmen erforderlich

Darüber hinaus halten die Länder ergänzende Maßnahmen für erforderlich, um die digitale Souveränität zu stärken. Neben technischen Standards, Informationsangeboten und Bewusstseinsbildung kämen auch die Errichtung von Kompetenzzentren, die Förderung von EU-Dateninfrastrukturen und die Harmonisierung forschungsspezifischer Regelungen in Betracht. Außerdem solle sich die Bundesregierung für die Einführung von innovativen Datenmanagement- und Datentreuhandmodellen einsetzen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 15.05.2020

Top 9Altersgerechte Assistenzsysteme

Foto: altersgerechter Treppenlift

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  1. Beschluss

Beschluss

Länderinitiative zur Förderung altersgerechter Assistenzsysteme

Angesichts einer zunehmend alternden Gesellschaft halten es die Länder für erforderlich, den Einsatz altersgerechter Assistenzsysteme (AAL) zu erleichtern, die ältere Menschen auf Basis von intelligenter Smart-Home-Nutzung im Alltag zu Hause unterstützen. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 eine entsprechende Entschließung gefasst.

Ausreichende Finanzierungsgrundlage erforderlich

Darin fordert er einheitliche gesetzliche Voraussetzungen zur Finanzierbarkeit dieser Systeme durch die Pflegekassen. Derzeit würden AAL im Leistungskatalog der Pflegeversicherung nur ungenügend abgebildet, heißt es in der Entschließung. Die Finanzierungsgrundlage im SGB X sei nicht ausreichend. Um zu verhindern, dass der Einsatz von AAL der Entscheidung jedes bzw. jeder Einzelnen überlassen bleibt und damit soziale Ungerechtigkeit verschärft werde, sollten sie für alle Pflegebedürftigen zugänglich sein.

Einheitliche Bewertungskriterien

Voraussetzung hierfür müsse sein, die bestehenden Produkte anhand einheitlicher Kriterien auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu können. Hieran könnten sich auch die Hersteller bei der Produktentwicklung orientieren. Nach Ansicht der Länder sollte ein unabhängiges Gremium die Entwicklung dieser Kriterien übernehmen.

Anerkennungsverfahren verbessern

Handlungsbedarf sehen sie auch beim Anerkennungsverfahren der AAL. Es sei zu unbekannt, zu langwierig und zu kompliziert. Hierdurch werde die Etablierung solcher technischen Unterstützungssysteme gehemmt.

Infrastruktur schaffen

Darüber hinaus müsste die erforderliche Infrastruktur für die Bereitstellung der Technologien geschaffen werden. Unklar sei beispielsweise, wer sie verordnen könne. Die Produkte müssten den Akteuren bekannt sein und damit einhergehend auch die Beratungsstrukturen angepasst werden. Der Bund solle die zunehmende Fachkräfteproblematik und den steigenden Pflegebedarf unbedingt nutzen, um die zentralen Weichen für das Potenzial der Unterstützungssysteme zu stellen, unterstreicht der Bundesrat. Erforderlich sei ein Gesamtkonzept, das auch den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend berücksichtigt.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 15.05.2020

Top 10Motorradlärm

Foto: Motorrad von hinten Blick auf Auspuff

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat ergreift Initiative gegen Motorradlärm

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Lärm von Motorrädern zu verringern. In einer am 15. Mai 2020 gefassten Entschließung spricht er sich dafür aus, die zulässigen Geräuschemissionen aller neu zugelassenen Motorräder auf maximal 80 dB(A) zu begrenzen. Die Bundesregierung solle sich bei der Kommission entsprechend dafür einsetzen.

Härtere Strafen fürs Tunen

Außerdem hält der Bundesrat härtere Strafen für das Tunen von Motorrädern erforderlich, wenn es eine erhebliche Lärmsteigerung zur Folge hat. Das Sound-Design, über das Fahrerinnen und Fahrer die Soundkulisse selbst einstellen können, müsse verboten werden.

Bei zu viel Lärm sofort sicherstellen

Darüber hinaus fordern die Länder das Recht für Polizisten, Fahrzeuge bei gravierenden Lärmüberschreitungen sofort sicherzustellen oder an Ort und Stelle zu beschlagnahmen.

Problem der Erkennbarkeit

Weiter müsse eine Lösung dafür gefunden werden, dass Raser häufig einer Strafe entgingen, weil sie aufgrund der Helmpflicht und fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht erkannt würden. Auch bei der Haftung macht der Bundesrat Änderungen geltend, um die Halter eines Motorrads zumindest für die Kosten der Erstellung eines Bußgeldbescheids belangen zu können.

Begrenzte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen

Für notwendig halten die Länder es auch, aus Lärmschutzgründen zeitlich beschränkte Verkehrsverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken sollten davon ausgenommen werden. Überhaupt solle die Bundesregierung den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität mit alternativen Antriebstechniken verstärkt unterstützen.

Silent Rider unterstützen

Abschließend bittet er die Bundesregierung, Initiativen wie „Silent Rider“ zu unterstützen. Dabei handelt es sich um einen Verein, der sich gegen Motorradlärm engagiert. Mitglieder des Vereins sind Kommunen und Interessengemeinschaften.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 15.05.2020

Top 11Plastikmüll

Foto: Plastikabfälle

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  1. Beschluss

Beschluss

Niedersachsen will Export von Plastikmüll verringern

Angesichts der massiven Umweltverschmutzung durch Plastikmüll drängt Niedersachsen auf ein Exportverbot von Kunststoffabfällen in bestimmte Länder. Vor allem in Asien lande der Müll aus Deutschland und Europa häufig auf improvisierten Deponien und gelange von dort aus in die Gewässer, heißt es in einem Entschließungsantrag, den das Land am 15. Mai 2020 im Bundesrat vorgestellt hat..

Exportverbot in bestimmte Länder

Mit seiner Initiative möchte es die Bundesregierung auffordern, ein Exportverbot in all diejenigen Länder zu prüfen, deren Entsorgungswirtschaft europäische Standards nicht erfüllt bzw. die keine Kapazitäten haben, um den Abfall aufzunehmen.

Verschärfung der Exportregelungen vorziehen

Außerdem appelliert Niedersachsen an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die für 2021 geplante Verschärfung der Exportregelungen durch das Baseler Übereinkommen vorgezogen wird. Danach sollen nur noch sortenreine Kunststoffabfälle und Mischungen aus Polypropylen, Polyethylen und PET, die nachweislich zum Recycling bestimmt sind, mit anderen Ländern frei gehandelt werden dürfen.

Weitere Schritte erforderlich

Das allein reiche jedoch nicht aus, unterstreicht Niedersachsen. Mit Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft solle sich die Bundesregierung deshalb für eine weitere Verschärfung der EU-Regelungen einsetzen.
Darüber hinaus sei es unverzichtbar, gemeinsam mit der Abfallwirtschaft nach Recyclinglösungen zu suchen, um den Export in andere Länder weiter zu reduzieren.

Zum Verfahren

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Initiative in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint sie erneut auf der Plenartagesordnung

Stand: 15.05.2020

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 16Intensivpflege

Foto: Krankenbett einer Intensivstation im Vordergrund EKG-Anzeige

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Korrekturen an geplanter Intensivpflege-Reform

Der Bundesrat sieht noch einigen Korrekturbedarf an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf für ein Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, mit dem die Intensivpflege reformiert werden soll.

Gleiche Vergütung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen

In seiner am 15. Mai 2020 beschlossenen Stellungnahme spricht er sich unter anderem dafür aus, dass die außerklinische Intensivpflege nach einer Krankenhausbehandlung in Kurzzeitpflegeeinrichtungen genauso vergütet wird wie die in Einrichtungen der stationären Dauerpflege. Bei der Anschlussversorgung hätten die Betroffenen schließlich wenig Einfluss darauf, wie die Pflege in der Überbrückungsphase sichergestellt wird. Da die Kurzzeitpflege eine mögliche Variante sei, müsse sie auch entsprechend vergütet werden, erläutert der Bundesrat seine Forderung.

Gesetzlicher Leistungsanspruch in der Übergangszeit

Dass die Kosten für die außerklinische Intensivpflege nach Wegfall des Leistungsanspruchs als Satzungsleistung der Krankenkassen übernommen werden können, lehnen die Länder ab. Es müsse vielmehr darum gehen, allen Versicherten in der Übergangszeit einen solchen Leistungsanspruch per Gesetz zu ermöglichen. Diese Leistung dem Wettbewerb der Krankenkassen zu überlassen, sei unseriös.

Erleichterungen bei Rehabilitationsmaßnahmen

Außerdem fordert der Bundesrat Erleichterungen bei kassenärztlich bezahlten Rehabilitationsmaßnahmen. So sollten Krankenkassen die Kosten für vertragsärztlich verordnete und indikationsbezogenen Rehabilitationen ohne vorangegangene Prüfung übernehmen. Der Gesetzentwurf ermöglicht das nur bei geriatrischen Rehabilitationen. Zur Begründung seiner Forderung verweist der Bundesrat auf den Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“. Zahlreiche Studien belegten die Wirksamkeit von Rehabilitationsmaßnahmen - zudem sei erwiesen, dass sie Kosten senkten.

Regionalen Versorgungsansatz stärken

Darüber hinaus drängen die Länder darauf, den regionalen Ansatz in der kassenärztlichen Versorgung weiter zu stärken. Hierfür schlagen sie regionale Experimentierklauseln vor, die den Selbstverwaltungspartnern mehr Gestaltungsfreiheit und Regelungsbefugnis einräumen.

Missbrauch ausschlaggebend für Reform

Ausschlaggebend für die geplante Reform der Intensivpflege waren steigende Patientenzahlen in der außerklinischen Pflege und ein zunehmender Missbrauch - etwa durch dubiose Pflegedienste. Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen verbessern, Fehlanreize beseitigen und die Selbstbestimmung Betroffener stärken.

Strengere Qualitätsvorgaben

Der Entwurf für ein Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz sieht unter anderem vor, dass künftig nur noch besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte außerklinische Intensivpflege verordnen dürfen. Die Betreuung zu Hause bleibt weiterhin möglich - allerdings unter strengen Qualitätsvorgaben. Ambulante Pflegedienste werden zur Zusammenarbeit mit Fachärzten verpflichtet. Überprüft wird die Qualität der Versorgung von den Medizinischen Diensten.

Befreiung von Eigenanteilen

Damit die Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden Intensiv-Pflegebedürftige dort weitgehend von den Eigenanteilen befreit. Entfällt der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, da sich der Gesundheitszustand gebessert hat, können Krankenkassen diese Kosten als Satzungsleistung übernehmen.

Weniger künstlich beatmen

Außerdem möchte die Bundesregierung mit der Reform erreichen, dass niemand unnötig lange an einem Beatmungsgerät angeschlossen bleibt. Deshalb sollen Krankenhäuser und Heime für die Entwöhnung eine spezielle Vergütung erhalten. Wird auf einen Entwöhnungsversuch verzichtet, drohen Abschläge.

Erleichterungen in der geriatrischen Reha

Darüber hinaus erleichtert der Gesetzentwurf den Zugang zur geriatrischen Rehabilitation: Verordnen Ärztinnen und Ärzte sie als medizinisch notwendig, dann können Krankenkassen sie nicht mehr ablehnen. Um das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Reha-Einrichtung zu stärken, müssen sie künftig nur noch die Hälfte der Mehrkosten zahlen, wenn sie eine andere als die zugewiesene Einrichtung wählen. Bislang tragen Versicherte die Mehrkosten vollständig. Zudem wird die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen gestrichen.

Bezahlung der Pflegekräfte

Verbesserungen soll es auch bei der Bezahlung der Pflegekräfte in Reha-Einrichtungen geben: Hierfür wird die Grundsummenlohnbindung aufgehoben - damit sind höhere Vergütungen in Einrichtungen möglich. Außerdem gelten tarifvertragliche und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen künftig als wirtschaftlich.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Stand: 15.05.2020

Top 17Patientendaten

Foto: digitale Patientendaten

© Foto: dpa | Stefan Sauer

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Patientendatenschutz

Der Bundesrat sieht umfangreichen Änderungsbedarf an dem von der Bundesregierung geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz, mit dem das Gesundheitswesen weiter digitalisiert werden soll. In seiner am 15. Mai 2020 beschlossenen Stellungnahme äußert der Bundesrat insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken.

Verantwortung für die Datenverarbeitung klären

Damit der Patientendatenschutz im digitalisierten Gesundheitswesen tatsächlich erreicht werden kann, sollte die Gesellschaft für Telematik nach Ansicht des Bundesrates mehr in die Verantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten genommen werden. Der Gesetzentwurf wälze diese Verantwortung zu sehr auf die Diensteanbieter ab. Weiter bemängelt der Bundesrat, dass für die Versicherten nicht erkennbar ist, wer im Falle eines Datenlecks oder unbefugten Datenlöschung die Verantwortung trägt.

Betroffenenrechte nicht einschränken

Ausdrücklich kritisierten die Länder, dass technische Schutzmaßnahmen im Zweifel Betroffenenrechte gegenüber dem Verantwortlichen ausschließen können. Es sei nicht ersichtlich, welche Ausnahmen eine solche Einschränkung der Betroffenenrechte rechtfertige. Die Regelung sei als unionsrechtswidrig zu streichen.

Sicheres Verfahren erforderlich

Mit Blick auf in der Vergangenheit aufgedeckte Sicherheitslücken bei der Authentifizierung drängt der Bundesrat darauf, dass die Gesellschaft für Telematik verpflichtet wird, sichere Verfahren zu bestimmen. Zudem warnt er vor einem Interessenkonflikt bei der Zulassung von Komponenten und Diensten und plädiert deshalb dafür, diese Aufgabe anstelle der Gesellschaft für Telematik dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu übertragen.

Nachbesserungen erforderlich

Regelungsbedarf sehen die Länder auch bei der Datenschutzsicherheit von Apps und Smartphones, über die Patienten auf die ePA zugreifen. Für notwendig halten sie ferner Regelungen, die es den Versicherten ermöglichen, die Verarbeitung ihrer Daten durch die Krankenkassen zu beschränken. Deutlich hebt der Bundesrat hervor, dass die Datensouveränität jederzeit beim Patienten liegen müsse. Eine weitere Forderung betrifft die Information der Patienten über die ePA: Sie müsse auch für Menschen zugänglich sein, die keinen Zugang zum Internet haben.

Rezept auch weiterhin auf Papier

Darüber hinaus möchte der Bundesrat, dass auch häusliche Krankenpflege elektronisch verordnet werden kann. Im Übrigen spricht er sich dafür aus, dass Versicherte weiterhin die Wahl zwischen einem eRezept und einer Verordnung in Papierform haben sollten. Andernfalls werde ein faktischer Zwang zur Nutzung eines Smartphones geschaffen, der schon aus Datensicherheitsgründen nicht zumutbar sei. Zudem gebe es Situationen, in denen ein Smartphone schlicht nicht vorhanden sei, beispielsweise nach einem Unfall.

Eckpunkte des Gesetzentwurfes: eRezept

Der Regierungsentwurf für das Patientendatenschutz-Gesetz sieht unter anderem vor, dass ärztliche Verordnungen ab 2022 nur noch per eRezept erfolgen. Versicherte können dann per App eRezepte in einer Apotheke ihrer Wahl - entweder vor Ort oder auch online - einlösen. Das grüne Rezept für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt es laut Gesetzentwurf künftig ebenfalls elektronisch. Auch Facharzt-Überweisungen lassen sich danach digital übermitteln.

Befüllen der elektronischen Patientenakte

Außerdem erhalten Patienten ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt, die die Krankenkassen ab 2021 anbieten müssen. Für diese ersten Einträge erhalten Ärzte eine Vergütung - ebenso, wenn sie ihre Patienten bei der weiteren Verwaltung der ePA unterstützen.

Versicherte entscheiden

Weiter soll das geplante Gesetz ermöglichen auch, dass neben Befunden und Arztberichten oder Röntgenbilder ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der ePA gespeichert wird. Welche Daten in der ePA aufgenommen und wieder gelöscht werden, entscheidet der oder die Versicherte. Ab 2022 sollen sie die Möglichkeit bekommen, über Smartphone oder Tablet für jedes einzelne gespeicherte Dokument entscheiden zu können, wer darauf zugreifen darf.

Einsicht bei den Krankenkassen

Versicherte, die kein entsprechendes Handy besitzen, sollen ihre ePA in ihrer Krankenkassen-Filiale einsehen können. Ab 2022 müssen Krankenkassen hierfür geeignete Geräte zur Verfügung stellen.

Bußgelder zum Datenschutz

Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf den Schutz der Patientendaten durch Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker. Anbieter von Telematikdiensten müssen sich zertifizieren lassen, andernfalls drohen ihnen Bußgelder. Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der Telematikinfrastruktur sind zudem verpflichtet, Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich an die Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) zu melden. Tun sie das nicht, müssen sie mit Bußgeldern bis zu 250.000 Euro rechnen.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Stand: 15.05.2020

Top 22NetzDG

Foto: Delete-Taste auf einer Tastatur

© Foto: PantherMedia | tashatuvango

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf an Novelle des NetzDG

Der Bundesrat hat sich am 15. Mai 2020 ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung befasst, das seit 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu ändern, um Hatespeech im Internet und den sozialen Medien zu bekämpfen.

Ausführliches Feedback aus der Praxis

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf führt der Bundesrat Bedenken und Anregungen aus der Praxis auf - zum Teil als Prüfbitten an die Bundesregierung, zum Teil als konkrete Änderungs- oder Streichungsvorschläge.

Ausweitung auf inhaltsgleiche Posts

So möchte der Bundesrat prüfen lassen, ob die bereits bestehende gesetzliche Löschpflicht der Plattformbetreiber über den konkret gemeldeten Inhalt hinaus auch auf wortgleiche oder sinngemäß inhaltsgleiche rechtswidrige Posts ausgedehnt werden kann. Dies würde die Eindämmung von Hassposts effektivieren: der oder die Meldende müsste dann nicht gegen jeden Post einzeln vorgehen. Die geplante Frist von 24 Stunden zwischen Eingang der Beschwerde und Löschung hält der Bundesrat für zu lang - stattdessen fordert er eine „unverzügliche“ Reaktion.

Fake-Profile bekämpfen

Ebenfalls ausweiten lassen möchte der Bundesrat die Berichtspflicht auf das Aufkommen missbräuchlich eingesetzter Social Bots und Fake Profile, die menschliche Interaktion nur vorgeben. Zugleich sollte auch darüber berichtet werden, welche Bemühungen die Anbieter dagegen unternehmen.

Kritik am Herkunftslandprinzip

Dass Plattform-Betreiber mit Sitz im Ausland wie z.B. Youtube von bestimmten Strafvorschriften des NetzDG teilweise ausgenommen sind, hält der Bundesrat für einen Rückschritt gegenüber der jetzigen Rechtslage. Er bittet die Bundesregierung, die Regelung zum Herkunftslandprinzip noch einmal zu überprüfen.

Bürokratieaufwand im Blick behalten

Der Bundesrat kritisiert die bestehende Systematik als wenig praktikabel und bittet um eine verständlichere Umsetzung der AVMD-Richtlinie durch trennscharfe Regelungen, um insbesondere Anbietern von Videosharing-Plattformen Rechtssicherheit zu geben.

Doppelstrukturen vermeiden

Die Länder weisen auf Zusammenhänge und Überschneidungen der verschiedenen Rechtsgrundlagen hin, die unter anderem in der europäischen AVMD-Richtlinie zur Bereitstellung audiovisueller Mediendienste, dem Medienstaatsvertrag der Bundesländer, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, dem Telemediengesetz und im Jugendschutzgesetz geregelt sind - mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen. Sie bitten um Beachtung der jeweiligen Kompetenzverteilung, Vermeidung paralleler Zuständigkeitsstrukturen und koordinierte Regelungen.

Was die Bundesregierung plant

Mit dem Entwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes will die Bundesregierung die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege bei Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verbessern - diese seien zum Teil noch zu kompliziert oder versteckt. Zudem will die Bundesregierung Informationspflichten für halbjährliche Transparenzberichte der Plattformbetreiber ergänzen und im Telemediengesetz einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber den Diensteanbietern schaffen. Dieser Anspruch soll für Nutzerinnen und Nutzer gelten, die Opfer rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken geworden sind.

Privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen

Neben einem so genannten Gegenvorstellungsverfahren bei Löschung bzw. Beibehaltung von Plattform-Inhalten ist eine Anerkennungsmöglichkeit für privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen vorgesehen. Der Entwurf soll zudem Vorgaben der AVMD-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zum Schutz vor strafbaren Inhalten auf Videosharingplattformen umsetzen.

Hatespeech als Nährboden für Anschläge

Hatespeech könne als Nährboden für tätliche Angriffe auf Leib und Leben dienen, begründet die Bundesregierung ihren Entwurf: Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die Attentate im Umfeld der Synagoge von Halle zeigten die besorgniserregenden Auswirkungen. Weiteres Beispiel: der extremistische Anschlag in Hanau im Februar 2020 durch einen Täter, der im Vorfeld rassistische Inhalte in sozialen Netzwerken eingestellt und verbreitet hatte.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates geht an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dann dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Dieser hatte bereits am 6. Mai 2020 mit der ersten Lesung des Entwurfs begonnen.

Stand: 15.05.2020

Top 62Steuerhilfen

Foto: Kellner mit 3 Teller

© Foto: dpa l Patrick Seeger

  1. Beschluss

Beschluss

Unterstützung für Gastronomie in der Corona-Krise

Der Bundesrat hat sich am 15. Mai 2020 in verkürzter Frist mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerrechts befasst, den die Bundesregierung am 7. Mai 2020 auf den Weg gebracht hatte. Sie will Beschäftigte und Unternehmen in der Corona-Krise unterstützen: durch Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie und Steuererleichterungen beim Kurzarbeitergeld.

Sieben Prozent für Speisen

Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten soll von 19 auf 7 Prozent abgesenkt werden. Ziel ist es, das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern. Die Regelung soll ein Jahr lang gelten: vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021.

Anreize beim Kurzarbeitergeld

Arbeitgeber sollen steuerfrei das Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten aufstocken können. Die Regelung soll für Zahlungen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 gelten. Voraussetzung: Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen übersteigen nicht 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinaus gehende Teil versteuert werden. Das entspricht der Regelung im Sozialversicherungsrecht und soll dafür sorgen, dass die Zahlungen ungeschmälert bei den Beschäftigten ankommen.

Nur wenig Änderungsbedarf aus den Ländern

Der Bundesrat hat keine wesentlichen Einwände gegen die Regierungspläne. In seiner kurzen Stellungnahme schlägt er lediglich eine Änderung vor, um den betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich beim Kurzarbeitergeld zu verbessern. Außerdem bittet er die Bundesregierung, eine gesetzliche Grundlage für eine mögliche dezentrale Erfassung der Umsatzbesteuerung durch einzelne Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften von Bund und Ländern zu ergänzen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Stand: 15.05.2020

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