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Foto: Zusammenlegung des Wortes "Kurzarbeitergeld" mit Buchstabensteinen

© dpa | Patrick Pleul

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Schnelle Hilfe für Betriebe

Die ersten gesetzgeberischen Maßnahmen zur Reaktion auf die Corona-Pandemie erreichen den Bundesrat: am 13. März 2020 befasst er sich mit den Plänen der Bundesregierung, Vereinfachungen und Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld zu ermöglichen. Diese hatte die Bundesregierung erst am 10. März beschlossen und den Bundesrat gebeten, auf seine eigentlich sechswöchige Beratungszeit zu verzichten.

Entlastungen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Der Entwurf sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern - z.B. auf den Bereich von Leiharbeit. Verbesserungen sind auch für die Kombination von Kurzarbeit und Weiterbildung geplant.

Qualifizierungschancen

Neben den kurzfristigen Maßnahmen enthält der Gesetzentwurf auch Verbesserungen bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und Änderungen im Bereich der Arbeitsförderung und Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Unterstützungsmöglichkeiten für so genannte Grenzgänger.

Straffer Zeitplan

Das geplante Gesetz soll bereits Anfang April in Kraft treten, damit die Bundesregierung für mögliche Krisen auf dem Arbeitsmarkt durch eine weitere Ausbreitung des Coronavirus gerüstet ist. Parallel zum Bundesrat befasst sich der Bundestag mit einem gleichlautenden Entwurf der Koalitionsfraktionen.

Aufgrund der kurzen Beratungszeit sind vorbereitende Beratungen der Fachausschüsse nicht möglich. Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf könnten über Plenaranträge der Länder eingebracht und direkt im Plenum abgestimmt werden. Die Stellungnahme wird dann in die bereits laufenden Bundestagsberatungen gegeben.

Stand: 12.03.2020

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