BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 978. Sitzung am 07.06.2019

Bundesrat billigt 10 Gesetze aus dem Bundestag

Bundesrat billigt 10 Gesetze aus dem Bundestag

Höhere Vergütungssätze für Berufsbetreuer und -Betreuerinnen, höhere BAföG-Sätze, Wahl-Assistenz für Behinderte, Änderungen im Wertpapierhandel durch die neue EU-Prospektverordnung, Maßnahmen zur europäischen Betrugsbekämpfung und zur Verhütung von Terrorismus: der Bundesrat billigte am 7. Juni 2019 zahlreiche Gesetze aus dem Bundestag.

Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und danach wie geplant in Kraft treten.

Tierschutz und Tarifautonomie

In eigenen Initiativen fordert der Bundesrat die Stärkung der Tarifautonomie, bessere Bedingungen für Nutztiere bei langen Transporten in Drittländer und den Schutz von Genossenschaften vor Geschäftsmodellen des grauen Kapitalmarkts.

Klimaschutz und Cybercrime

Der Bundesrat debattierte über Länder-Vorschläge zum Klimaschutz in der Marktwirtschaft, zur Gemeinnützigkeit von Journalismus, Beschleunigung im Strafprozess, Reform des Computerstrafrechts und Bekämpfung von Cyberkriminalität sowie zu höheren Strafen für Rauschtaten.

Vorgestellt wurden zudem Initiativen zur Zwangsadoption in der DDR, Gebäudeeffizienz und bezahlbarem Wohnraum, Ausweitung der Minijobs und zum Risikomanagement in der Landwirtschaft.

Streitschlichtung im Verbraucherrecht

Der Bundesrat äußerte sich ausführlich zu Regierungsentwürfen zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zum Systemwechsel der Eingliederungshilfe zum Lebensunterhalt in den Sozialgesetzbüchern.

Höhere Renten

Abschließend stimmten die Länder zahlreichen Regierungsverordnungen zu: der Rentenerhöhung zum 1. Juli, Reform der zahnärztlichen Ausbildung, rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau einer LNG-Infrastruktur für Flüssiggas, Kostenteilung zwischen Bund und Ländern für Entschädigungszahlungen an Opfer des Nationalsozialismus sowie schärferen Hygienevorschriften auf Schlachthöfen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1EU-Prospektverordnung

Foto: Börsenpapiere mit Taschenrechner

© Foto: GettyImages | SusanneB

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt neue Regeln für Wertpapierhandel

Ab 21. Juli 2019 gilt europaweit die EU-Prospektverordnung. Sie soll für mehr Anlegerschutz sorgen: durch bessere Informationen bei Angebot und Zulassung im Wertpapierhandel an den Börsen. Die vom Bundestag dazu beschlossenen innerstaatlichen Änderungen hat der Bundesrat am 7. Juni 2019 abschließend gebilligt.

Bereinigung bisherigen Rechts

Zahlreiche Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes, die nun direkt in der EU-Verordnung geregelt sind, können damit wegfallen.

Drittländerregelung für Großbritannien

Großbritannien kann im Falle des Brexits in den Kreis der sogenannten Drittländer mit tauglichen Deckungswerten aufgenommen werden - genau wie Japan, Kanada, Schweiz, USA, Australien, Neuseeland, Singapur.

Vereinfachungen für KMU

Bei öffentlichen Wertpapierangeboten von kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Zweitemissionen börsennotierter Unternehmen gelten künftig vereinfachte Informationsvorgaben.

BaFin für Prospektgenehmigung zuständig

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird zur zuständigen Behörde im Sinne der EU-Prospektverordnung bestimmt und bleibt damit weiterhin für die Prospektgenehmigung zuständig. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhält sie die erforderlichen Befugnisse - zum Beispiel im Zusammenhang mit Handelseinschränkungen und -aussetzungen.

Bußgelder angepasst

Die Bußgeldtatbestände des Wertpapierprospektgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes werden angepasst, um Verstöße gegen die EU-Prospektverordnung und die einschlägigen nationalen Bestimmungen sanktionieren zu können.

Inkrafttreten mit EU-Verordnung

Das Gesetz soll im Wesentlichen am 21. Juli 2019 in Kraft treten - zeitgleich zur EU-Prospektverordnung.

Stand: 15.07.2019

Top 2Wahlrecht

Foto: Person hilft einer anderen Person vor einer Wahlurne

© Foto: PantherMedia / Mihai Barbu

  1. Beschluss

Beschluss

Wahl-Assistenz für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung können sich künftig bei Abgabe ihrer Stimme zu Bundestags- und Europawahlen helfen lassen. Der Bundesrat billigte am 7. Juni 2019 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Änderung des Wahlrechts.

Assistierte Stimmabgabe

Das Gesetz gilt zum Beispiel für Personen, die nicht lesen können oder sonst aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Stimme in der Wahlkabine abzugeben. Ihnen darf künftig eine andere Person Hilfe leisten.

Vollbetreute und Sicherungsverwahrte nicht mehr ausgeschlossen

Außerdem sind behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten von einer Hilfsperson betreut werden, nicht mehr pauschal von den Wahlen ausgeschlossen. Gleiches gilt für schuldunfähige Straftäter, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Weiterhin nicht wählen dürfen Bürgerinnen und Bürger, denen dieses Recht per Richterspruch entzogen wurde - zum Beispiel nach einer Verurteilung wegen Landesverrats oder Wahlfälschung.

Höchstrichterliche Rechtsprechung

Der Bundestagsbeschluss setzt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht um. Karlsruhe hatte die bisher geltenden generellen Ausschlüsse für Menschen in Vollbetreuung oder in Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 27. Juni 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum 1. Juli 2019 in Kraft.

Formulierung zu zulässigen Assistenz überprüfen

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die konkrete Formulierung zur zulässigen Assistenz in zwei Punkten noch einmal zu überprüfen - und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern.

Stand: 27.06.2019

Top 3BAföG-Reform

Foto: Studentinnen und Studenten im Saal einer Universität

© Foto: GettyImages | Kristian Sekulic

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen BAföG-Reform, fordern aber weitere Änderungen

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 den Weg für die vom Bundestag beschlossene BAföG-Reform freigemacht. Sie zielt darauf ab, Studenten und Schülern aus sozial schwachen Familien mehr staatliche Unterstützung zu gewähren und den Kreis der BAföG-Empfänger zu erweitern.

Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern

In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat jedoch deutlich, dass er noch weiteren Reformbedarf beim BAföG sieht. Der Kreis der Anspruchsberechtigten müsse dauerhaft und sinnvoll erweitert werden, damit alle Menschen die Chance hätten, sich bestmöglich zu qualifizieren, erklärt er. Dem vielfältigen Ausbildung- und Weiterbildungsangebot sollten entsprechende Förderungsinstrumente zur Ausbildungsfinanzierung gegenüberstehen.

BAföG weiterentwickeln

Ausdrücklich fordert er die Bundesregierung auf, die Förderung bei der nächsten Novellierung weiterzuentwickeln. Dabei müsse es auch darum gehen, das BAföG für Teilzeitstudiengänge und schulische Teilzeitausbildungen zu öffnen, um die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie zu verbessern. Auch über die Anhebung der Altersgrenzen sollte nachgedacht werden.

Orientierung ermöglichen

Außerdem sollte die BAföG-Unterstützung bei allen rechtlich zugelassenen Modellen eines Orientierungsstudiums möglich sein. Dies würde es den Studierenden erleichtern, das passende Studium zu finden und wiederum Studienabbrüche zu vermeiden. Weiter sprechen sich die Länder dafür aus, die Höhe der BAföG-Leistungen automatisch an die tatsächliche Preis- und Einkommensentwicklung zu koppeln.

Die Reform im Einzelnen

Mit der BAföG-Reform steigen die Bedarfssätze bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt 7 Prozent: 5 Prozent im Jahr 2019 und nochmals 2 Prozent im Jahr 2020. Der Förderungshöchstsatz wird von derzeit 735 monatlich auf 861 Euro im Jahr 2020 angehoben. Der im Höchstbetrag enthaltene Wohnzuschlag für Studentinnen und Studenten, die nicht mehr bei den Eltern leben, steigt von 250 auf 325 Euro.

Höhere Freibeträge und Erleichterungen bei Rückzahlung

Angehoben werden auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern, die für den BAföG-Bezug entscheidend sind. Dadurch sollen mehr junge Menschen gefördert werden als bisher. Außerdem erleichtert die Reform die Rückzahlung der Fördersumme. Hierzu führt das Gesetz eine neue Regelung zur Darlehensdeckelung ein: Danach wird die Restschuld erlassen, wenn jemand den Darlehensanteil seines BAföG binnen 20 Jahren trotz nachweisbaren Bemühens nicht tilgen kann.

Verkündung und Inkrafttreten

Es tritt stufenweise in Kraft. Die ersten Leistungsanpassungen sollen zum bevorstehenden Schuljahres- bzw. Semesterbeginn erfolgen.

Stand: 01.08.2019

Top 4Betreuervergütung

Foto: Betreuerin liest älteren Frau auf dem Sofa vor

© Foto: PantherMedia / photographee.eu

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt höherer Vergütung für Berufsbetreuer zu

Berufsbetreuer und Vormünder werden künftig besser vergütet. Der Bundesrat stimmte am 7. Juni einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zu und machte damit den Weg frei für ein neues Vergütungssystem.

Erhöhung um durchschnittlich 17 Prozent

Das Gesetz erhöht die Vergütung für Berufsbetreuer um durchschnittlich 17 Prozent und modernisiert das Abrechnungssystem: Statt der bisherigen Einzelabrechnungen gibt es künftig monatliche Fallpauschalen. Dies soll es den Ländern ermöglichen, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Betreuungsfälle zu berücksichtigen und angemessen zu vergüten.

Für Berufsvormünder bleibt es beim bisherigen Vergütungssystem - allerdings mit höheren Stundensätzen.

Tarife seit 13 Jahren unverändert

Die beschlossenen Änderungen sollen den teilweise massiven finanziellen Schwierigkeiten der Berufsbetreuer, Betreuungsvereine und Berufsvormünder entgegenwirken: Ihre Stundensätze waren seit 13 Jahren nicht mehr angepasst worden.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 27. Juni 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 27. Juli 2019 in Kraft.

Stand: 27.06.2019

Video

Landesinitiativen

Top 12Strafprozess

Foto: Justizia und Richterhammer im Hintergrund

© Foto: GettyImages | Classen Rafael / EyeEm

  1. Beschluss

Beschluss

NRW für effektivere Strafverfahren

Nordrhein-Westfalen setzt sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, Strafprozesse häufiger im so genannten beschleunigten Verfahren durchzuführen. Ziel ist es, den Zeitraum zwischen Tat und Hauptverhandlung zu verkürzen: Täter sollen möglichst unmittelbar nach der Tat mit den strafrechtlichen Folgen ihres Handelns konfrontiert werden. Am 7. Juni 2019 stellte das Land seinen Gesetzentwurf im Bundesrat vor.

Mehr Flexibilität für Gerichte

Beschleunigte Verfahren sind bei einfachen Sachverhalten oder klarer Beweislage möglich, wenn lediglich Geld- oder geringe Freiheitsstrafen in Rede stehen. NRW schlägt einige Änderungen im Strafprozessrecht vor, um das beschleunigte Verfahren künftig flexibler und praxistauglicher auszugestalten.

Zwei Wochen Hauptverhandlungshaft

So sollen Verdächtige bis zu zwei Wochen nach Festnahme in Haft genommen werden, wenn klar ist, dass der Prozess im besonders beschleunigten Verfahren in dieser Zeit durchführbar ist. Bisher ist nur maximal eine Woche Hauptverhandlungshaft möglich. Dies hat sich nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen in der Praxis als zu kurz erwiesen - gerade bei Festnahmen vor Wochenenden und Feiertagen oder wenn Dolmetscher erforderlich sind.

Abschreckende Wirkung

Das Land erhofft sich eine generalpräventive Wirkung, wenn die Gerichte mehr öffentliche Strafverfahren zeitnah nach der Verhaftung durchführen - und nicht das schriftliche Strafbefehlsverfahren wählen. Die Sanktion soll der Tat unmittelbar "auf dem Fuße" folgen und dadurch mehr Wirkung auf den Täter entfalten.

Berufungsverfahren regeln

Der Vorschlag sieht neben geänderten Zuständigkeiten der gerichtlichen Eildienste auch klarstellende Regeln für Berufungen gegen Urteile im beschleunigten Verfahren vor.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

Nach der "ersten Lesung" am 7. Juni wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen. Sobald dieser sein Votum für den Bundesrat abgestimmt hat, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung für das Plenum - dann zur Frage, ob die Länderkammer den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 07.06.2019

Top 14Tarifautonomie

Foto: Aktenordner Tarifvertrag

© Foto: PantherMedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert stärkere Tarifautonomie

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Tarifautonomie zu stärken. Tarifverträge seien die Basis der sozialen Marktwirtschaft, betont er in einer am 7. Juni 2019 gefassten Entschließung. Sie stützten ein hochwertiges Wirtschafts- und Wachstumsmodell, das nicht auf Billigprodukten, sondern auf einer hohen Produktivität und Innovationskraft beruhe.

Strategie zur Stärkung der tariflichen Ordnung

Damit die Tarifautonomie nicht weiter geschwächt wird, ist nach Ansicht des Bundesrates zu prüfen, welche Stellschrauben Sozial- und Tarifpartnerschaft stärken können. An die Bundesregierung appelliert er deshalb, in einem ersten Schritt eine Strategie zur Stärkung der tariflichen Ordnung zu erarbeiten. Hierbei seien die Tarifregister des Bundes und der Länder sowie die Vorsitzenden der Tarifausschüsse der obersten Arbeitsbehörden einzubeziehen. Sie verfügten über die notwendige Expertise.

Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen fördern

In einem zweiten Schritt solle die Bundesregierung die Strategie gemeinsam mit den Sozialpartnern bewerten und dem Gesetzgeber Vorschläge zur Veränderung der Rahmenbedingungen vorlegen. Zu überlegen sei dabei insbesondere, wie die Rahmenbedingungen des Verfahrens zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen verbessert werden können. Seit ihrer Neuregelung im Jahr 2015 seien keine neuen Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärungen zu verzeichnen, heißt es zur Begründung.

Datenlage zu Tarifverträgen verbessern

Außerdem halten die Länder eine Verbesserung der Datenlage über die Entwicklung der Tariflandschaft für erforderlich. Die Bundesregierung soll deshalb prüfen, wie das erreicht und dadurch mehr Transparenz hergestellt werden kann.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde am 7. Juni 2019 der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 07.06.2019

Video

Top 15Tiertransporte

Foto: Transport von Schweinen

© Foto: GettyImages | Zhenghua

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Tierschutz bei langen Transporten

Der Bundesrat fordert mehr Tierschutz auf langen Transporten in Drittländer. In einer am 7. Juni 2019 gefassten Entschließung appelliert er an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass auch in die EU-Veterinärbescheinigungen mit Drittländern die europäischen Tierschutzanforderungen aufgenommen werden.

Relevante Informationen sammeln

Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, wie tierschutzrelevante Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zentral gesammelt, ausgewertet und den Vorort-Behörden zur Verfügung gestellt werden können.

EU-Tiertransportverordnung ändern

Auch eine Änderung der EU-Tiertransportverordnung halten die Länder für erforderlich: Ihrer Ansicht nach sollte der Echtzeitzugang zu den Navigationsdaten Voraussetzung für die Abfertigung eines Transportes sein. Auch ein Notfallplan müsse vorgeschrieben werden. Weiter bitten sie die Bundesregierung, sich für Kontaktstellen in Drittländern sowie schnellere Grenzabfertigungen einzusetzen. Darüber hinaus soll sie prüfen, ob Verstöße gegen die Verordnung bußgeldbewehrt sind.

Langfristig: Verzicht auf lange Transporte

Mittel-bis langfristig sei es notwendig, auf lange Beförderungen zu verzichten, heißt es in der Entschließung. Zuchtorganisationen sollten die Möglichkeit prüfen, Samen und Embryonen zu verschicken. Zu überlegen sei auch, ob sich Amtsärzte, die Tiertransporte in Drittländer ohne ausreichende Tierschutzstandards genehmigen, im Einzelfall strafbar machen können.

Kontrolle durch unabhängige Stellen

Weiter fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das Thema „Tiertransporte in Drittländer“ in der EU Kommission und im Europäischen Rat vorzubringen, damit die vom EU-Parlament im Februar 2019 dargelegten Mängel abgestellt werden, Tierschutzaudits stattfinden und Transportrouten und Versorgungsstationen kontrolliert und zertifiziert werden.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde am 7. Juni 2019 der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 07.06.2019

Video

Top 16Patienteninformation

Foto: Ein Arzt hält  eine Tafel mit der Aufschrift "Patientenaufklärung"

© Foto: PantherMedia | Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Mehrheit für Initiative zur Patienteninformation

Ein gemeinsamer Länderantrag von Brandenburg, Berlin und Hamburg zur Verbesserung der Patienteninformation erhielt bei der Abstimmung im Bundesrat am 7. Juni 2019 nicht die erforderliche Mehrheit.

Patientenbrief mit verständlichen Informationen

Zu den wesentlichen Ideen der Initiative gehörte der Patientenbrief. Nach Ansicht der antragstellenden Länder sollte er Patientinnen und Patienten nach jeder stationären oder ambulanten Behandlung verständlich über Diagnose, Behandlung und Einnahme von Medikamenten aufklären. Patientinnen und Patienten könnten diese Informationen aus den Behandlungsgesprächen besser behalten, wenn sie sie nicht nur mündlich erfahren. Nur wer gut informiert sei, könne auch über medizinische Maßnahmen frei und selbstverantwortlich entscheiden, begründeten die Länder ihren Vorschlag.

Patientenbeteiligung in Gremien stärken

Die Initiative forderte außerdem, die Beteiligung von Patientinnen und Patienten in allen Gremien des Gesundheitswesens zu stärken und das Angebot der gesundheitlichen Versorgungsplanung für ältere Menschen auszuweiten.

Stand: 07.06.2019

Top 33Medienvielfalt

Foto: Tageszeitung darauf Kugelschreiber und Presseausweis

© Foto: PantherMedia / Michael Rosenwirth

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

NRW will Journalismusförderung steuerlich begünstigen

Vereine und Stiftungen, die den Journalismus fördern, sollen künftig als gemeinnützig anerkannt und damit steuerbegünstigt werden. Dies schlägt Nordrhein-Westfalen mit einer Bundesratsinitiative vor. Ministerpräsident Armin Laschet stellte sie am 7. Juni 2019 im Plenum vor.

Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzesantrag sieht vor, den Katalog der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung um die "Förderung des Journalismus" zu erweitern. Folge wäre eine Steuerbegünstigung sowohl der Körperschaft als auch der Spenden an sie.

Voraussetzung: Der Verein oder die Stiftung handelt nicht-kommerziell und unterliegt der Selbstregulierung durch den Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats.

Medienvielfalt erhalten

Zur Begründung verweist Nordrhein-Westfalen auf die vielfältigen Herausforderungen, die Medien in Zeiten der Digitalisierung zu bewältigen haben. Erfahrungen im angelsächsischen Raum mit stiftungs- und spendenfinanziertem Journalismus zeigten, dass journalistische Initiativen ohne Gewinnstreben signifikante Beiträge zur Stärkung der Medienvielfalt leisten könnten - gerade im Lokalbereich oder bei investigativen Recherchen.

Ausschussberatungen im Juni

Der Gesetzesantrag wurde vom Plenum in die Fachausschüsse verwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates. Er entscheidet dann, ob er den Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 07.06.2019

Video

Top 34Cybercrime

Foto: Person hinter dem Wort Cybercrime

© Foto: PantherMedia | Leo Wolfert

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

NRW fordert härtere Strafen für Computerkriminalität

Nordrhein-Westfalen fordert härtere Strafen für Datenklau und Cyberattacken. Zur effektiveren Bekämpfung der Computer-Kriminalität sollen die Strafverfolger außerdem verstärkt die digitale Kommunikation von Verdächtigen überwachen dürfen. Dies sieht ein Gesetzesantrag vor, den das Land am 7. Juni 2019 im Plenum vorgestellt hat.

Gefahren für die Gesellschaft

Die Cyberkriminalität habe inzwischen ein Ausmaß erreicht, das nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv bedrohe, sondern auch die Grundlagen von Demokratie, Staat und Wirtschaft gefährden könne. Die Kehrseite der Digitalisierung: Daten und Datenverarbeitungssysteme seien immer häufiger im Fokus von organisierten kriminellen Strukturen.

Massive Schäden

Nordrhein-Westfalen verweist auf massive Datenleaks der letzten Jahre, bei denen viele Millionen Datensätze, Passwörter und Fotos unbefugt abgegriffen wurden. Es warnt zudem vor Cyberattacken durch so genannte Ransomware: Verschlüsselungstrojaner, die die IT-Infrastruktur von Unternehmen und Krankenhäusern schädigten. Produktionsausfälle, Verlust von Geschäftsgeheimnissen und die Wiederherstellung der Daten verursachten erhebliche Kosten.

Bisherige Regeln reichen nicht mehr

Die bestehenden Strafvorschriften reichen nach Ansicht des Landes nicht mehr aus, um der Komplexität der Computerkriminalität gerecht zu werden. Es schlägt daher spezifische Qualifikationstatbestände und Regelbeispiele mit höheren Strafen bis zu zehn Jahren vor, die dem Unrechtsgehalt besser Rechnung tragen sollen.

Damit die Strafverfolgungsbehörden gegen digitale Taten effektiv ermitteln können, sollen sie bei schwerwiegenden Verdachtsfällen von Cybercrime auch Server überwachen können. Hierzu soll der Katalog für Telekommunikationsüberwachung auf Computer- und Datendelikte erweitert werden.

Wie es weitergeht

Nach der Debatte im Plenum wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihr Votum abgestimmt haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung für das Plenum - dann zur Frage, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 07.06.2019

Video

Top 35Rauschtaten

Foto: Buch StGB und Handschellen

© Foto: PantherMedia | bildundweb

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Sachsen gegen Strafmilderung bei Taten im Vollrausch

Sachsen möchte verhindern, dass Straftaten unter Alkohol- und Drogeneinfluss automatisch milder bestraft werden. Insbesondere bei schweren Gewalttaten widerspreche dies dem Rechtsempfinden der Bevölkerung und sende zudem ein verheerendes Signal an potentielle Straftäter. Am 7. Juni 2019 stellte das Land hierzu einen entsprechenden Gesetzesantrag im Plenum vor.

Bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe

Damit will das Land die derzeitige Strafmilderung bei selbstverschuldetem Rausch und die Begrenzung auf maximal fünf Jahre beim so genannten Vollrausch streichen. Dies beträfe Fälle, in denen Personen schwere Delikte begehen, sie aber aufgrund extrem hohen Alkohol-, Medikamenten- oder Rauschmittelkonsums als schuldunfähig gelten. Bisher können sie nur zu höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Diese geltende Rechtslage sieht Sachsen als unbefriedigend an und schlägt daher mehrere Änderungen im Strafgesetzbuch vor. Möglich wären danach Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Ausschussberatungen

Nach der "ersten Lesung" im Plenum wurde der Gesetzesantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung. Der Bundesrat kann dann entscheiden, ob er den Entwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Stand: 07.06.2019

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Top 37Computerstrafrecht

Foto: Binärdaten mit Schloss

© Foto: GettyImages | Yuichiro Chino

  1. Beschluss

Beschluss

Hamburg für umfassende Reform des Computerstrafrechts

Hamburg setzt sich für eine systematische und grundlegende Überarbeitung des strafrechtlichen Daten- und Informationsschutzes ein. Dieser soll den technischen und rechtlichen Herausforderungen der Informationsgesellschaft nachhaltiger und umfassender Rechnung tragen. Am 7. Juni 2019 stellte Hamburg seinen Entschließungsantrag im Plenum vor.

Reformkommission soll Vorschläge erarbeiten

Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, eine Reformkommission Computerstrafrecht einzuberufen, die sich aus Experten und Expertinnen für Strafrecht, Verfassungs- und Zivilrecht, Informatik, Datenschutz und Datenethik zusammensetzt. Deren Vorschläge soll die Bundesregierung in einen Gesetzentwurf bringen und dem Bundesrat vorlegen - noch in dieser Legislaturperiode.

Punktuelle Änderungen reichen nicht

Cyberkriminalität bedrohe die Informationsgesellschaft in erheblichem Maße, warnt Hamburg. Gezielte Angriffe auf die IT-Infrastruktur von Unternehmen und öffentlichen Stellen, aber auch massenhafte Online-Veröffentlichungen sensibler privater Daten von Politikern, Prominenten und Journalisten stellten die Gesellschaft vor gravierende Herausforderungen. Punktuelle Gesetzesänderungen, wie sie in mehreren Gesetzentwürfen auf Landes- und Bundesebene vorlägen, reichten nicht aus, um der Komplexität des Themas gerecht zu werden.

Beratung in den Fachausschüssen folgt

Nach der Debatte im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald deren Votum vorliegt, kommt die Vorlage zur Beschlussfassung wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates.

Stand: 07.06.2019

Top 38CO2-Bepreisung

Foto: CO2-Austoß eines Stromkraftwerks

© Foto: GettyImages | Alexandros Maragos

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schleswig-Holstein für Reform der Energieumlagen

Der Bundesrat debattierte am 7. Juni 2019 über einen Entschließungsantrag Schleswig-Holstein zum Klimaschutz in der Marktwirtschaft. Ministerpräsident Daniel Günther verwies in seiner Rede auf die im Pariser Klimaabkommen vereinbarte Senkung des CO2-Ausstoßes. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse jeder seinen Beitrag leisten. Deutschland habe das Potential dazu.

Benachteiligung der Erneuerbaren Energien beenden

Dafür ist es nach Ansicht Schleswig-Holsteins jedoch zwingend erforderlich, vor allem im Verkehrs- und Wärmesektor klima- und innovationspolitische Fehlanreize bei der Bepreisung von Strom zu beenden. Im Vergleich zu fossilen Heiz- und Kraftstoffen sei regenerativ erzeugter Strom durch das bestehende System der staatlich induzierten Preisbestandteile benachteiligt, heißt es in dem Entschließungsantrag. Wettbewerbsverzerrungen müssten beendet und ein fairer Wettbewerb der Technologien auch über die Sektorgrenzen hinaus ermöglicht werden. Die Bepreisung von CO2 könne hier Abhilfe schaffen. Erforderlich seien einheitliche CO2-Preise in allen Sektoren, erklärt Schleswig-Holstein.

EEG-Umlage absenken

Auch bei der EEG-Umlage sieht das Land Änderungsbedarf: Sie soll bei Erneuerbaren Energien mindestens gesenkt werden oder ganz entfallen. Die Reform dürfe nicht dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher höher belastet werden, unterstreicht der Entschließungsantrag - die soziale Verträglichkeit müsse gewahrt werden.

Ausschussberatungen werden fortgesetzt

Nach der Plenardebatte wurde die Vorlage wieder zurück in die Ausschüsse verwiesen - diese hatten ihre Beratungen zu der bereits im Februar eingebrachten Landesinitiative vertagt. Daher kam es am 7. Juni 2019 nicht zu einer Abstimmung im Plenum. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt die Initiative erneut ins Plenum. Dann entscheidet der Bundesrat, ob er die Entschließung fassen will.

Stand: 07.06.2019

Video

Top 39Gebäudeenergiegesetz

Foto: Finger malt Gebäude darin Energieeffiziens

© Foto: GettyImages | BrianAJackson

  1. Beschluss

Beschluss

NRW setzt sich für bezahlbaren Wohnraum ein

Bezahlbarer Wohnraum für die Bevölkerung ist ein elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt: Dieser Ansicht ist Nordrhein-Westfalen und fordert, den Aspekt auch in das im Koalitionsvertrag angekündigte bundesweite Gebäudeenergiegesetz aufzunehmen. Mit einem Entschließungsantrag möchte das Land das Thema auf die aktuelle Agenda der Bundespolitik setzen. Am 7. Juni 2019 stellte das Land seinen Antrag im Plenum vor.

Klimaschutz und Wohnraum kein Widerspruch

Darüber möchte Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung auffordern, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei soll sie das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und steigende Mietpreise zu vermeiden, explizit berücksichtigen - neben anderen Aspekten wie Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit, Schonung fossiler Ressourcen und verminderte Abhängigkeit von Energieimporten.

Zum Hintergrund

Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Ordnungsrecht im Baubereich zu vereinfachen: Die bisherige Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz sollen in einem neuen Gebäudeenergiegesetz gebündelt werden. Die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau gelten dabei allerdings fort. Nordrhein-Westfalen will daher einen weiteren Kostenauftrieb für Mietpreise vermeiden.

Fachausschüsse beraten

Der Entschließungsantrag wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihr Votum erarbeitet haben, kommt die Vorlage zur abschließenden Abstimmung wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates.

Stand: 07.06.2019

Rechtsverordnungen

Top 20Rentenerhöhung

Foto: zwei Rentner auf einer Parkbank

© panthermedia | Liona Toussaint

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt höheren Renten zu

Mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab 1. Juli 2019 mehr Geld: Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 der vom Bundeskabinett Ende April beschlossenen Rentenerhöhung zugestimmt.

Ost-West-Angleichung kommt voran

Danach steigen die Bezüge in Westdeutschland um rund 3,18 und in Ostdeutschland um 3,91 Prozent. Ab 1. Juli 2019 belaufen sich die Rentenwerte im Westen dadurch auf 33,05 Euro im Westen und im Osten auf 31,89 Euro. Mit der Anhebung erreichen die Renten im Osten 96,5 Prozent des Westniveaus.

Rentenplus wegen guter Lohnentwicklung

Gründe für die Rentenerhöhung sind die weiterhin gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und steigende Löhne. Sie sind 2018 im Westen im Vergleich zum Vorjahr um 2,39 Prozent gestiegen, im Osten waren es 2,99 Prozent.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 19. Juni 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum 1. Juli 2019 in Kraft.

Stand: 07.06.2019

Top 27LNG-Infrastruktur

Foto: Tanker im Hafen wird mit Gas befüllt

© Foto: GettyImages | Sjoerd van der Wal

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 einer Regierungsverordnung zum Aufbau der LNG-Infrastruktur für Flüssiggas - Liquefied Natural Gas - zugestimmt. Die Bundesregierung möchte damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen in Deutschland verbessern.

Gasnetzzugang verbessern

Danach sind Fernleitungsnetzbetreiber künftig verpflichtet, LNG-Anlagen an ihre Netze anzuschließen und die Anschlussleitung zu betreiben. 90 Prozent der Kosten trägt der Netzbetreiber, 10 Prozent der Anschlussnehmer. Die Verordnung enthält zudem Regeln für die Vorbereitung und Realisierung des Netzanschlusses sowie die Möglichkeit, Investitionsmaßnahmen für LNG-Anbindungsleitungen zu beantragen.

Verkündung und Inkrafttreten

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Sie soll einen Tag darauf in Kraft treten.

Erdgas von zentraler Bedeutung für Energiemix

In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass Erdgas eine zentrale Rolle im Energiemix für Deutschland darstellt. Die Bedeutung werde mittelfristig noch weiter zunehmen - auch wegen des Rückgangs deutscher Erdgasproduktion und der Gewinnung in den benachbarten Niederlanden. Daher begrüßt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die LNG-Verordnung auf den Weg gebracht hat. Mit der Inbetriebnahme von LNG-Terminals werde sich die Gasversorgungssicherheit in Deutschland erhöhen.

Speicherinfrastruktur sichern

Von besonderer Bedeutung für die Versorgung sind auch Gasspeicher, betont der Bundesrat. Er fordert daher die Bundesregierung auf, Maßnahmen zur Sicherung der Speicherinfrastruktur zu ergreifen. Um der erhöhten Kapazitätsnachfrage gerecht zu werden, müsse der Ausbau des Gasnetzes im Netzentwicklungsplan sichergestellt werden.

Stand: 07.06.2019

Video

Top 40Zahnarztausbildung

Foto: Praxisnahe Übung im Rahmen der zahnärztlichen Ausbildung

© Foto: PantherMedia / photographee.eu

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Änderungen der zahnärztlichen Ausbildung zu

Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 Änderungen an der zahnärztlichen Ausbildung zugestimmt. So wie die Reform 2017 ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegt wurde, kommt sie allerdings nicht: Die beabsichtigte gemeinsame Ausbildung in den Studiengängen Zahnmedizin und Humanmedizin im vorklinischen Abschnitt lehnt der Bundesrat mit seinem Maßgabenbeschluss ab.

Getrennte Ausbildung in Zahnmedizin und Humanmedizin bleibt vorerst

Damit bleibt es vorerst bei der getrennten Ausbildung von Zahn- und Humanmedizinern. Die Länder begründen ihre Ablehnung der Zusammenlegung beider vorklinischen Ausbildungen damit, dass eine solch grundlegende Reform auch die Weiterentwicklung der allgemeinen medizinischen Ausbildung umfassen sollte. Diese werde allerdings erst im Rahmen des Prozesses zum Masterplan Medizinstudium 2020 zwischen Bund und Ländern ausgehandelt.

Die Änderungen im Einzelnen

Damit ändert die aktuell beschlossene Verordnung nur die zahnärztlichen Inhalte der Approbationsordnung, die seit 1955 weitgehend unverändert gilt. Das Studium gliedert sich danach künftig in einen viersemestrigen vorklinischen und einen sechssemestrigen klinischen Studienabschnitt. Die ersten vier Semester enden mit dem "Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung", die in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden soll.

Ausbildung am Phantom und am Patienten

Der klinische Abschnitt besteht aus zwei Semestern anhand standardisierter Ausbildungssituationen "am Phantom" und vier Semestern mit Ausbildung am Patienten. Auch hier folgen jeweils staatliche Prüfungen.

Bundesrat warnt vor reduzierten Studienplätzen

Ein weiterer wichtiger Aspekt: In den Praxisteilen des Zahnmedizinstudiums soll das Zahlenverhältnis von Lehrenden zu Studierenden verbessert werden: im so genannten Phantomkurs von 1:20 auf 1:15 und im Unterricht am Patienten von bisher 1:6 auf 1:3. In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat jedoch davor, dass die kleineren Lerngruppen nicht zu einer verringerten Studienplatzkapazität führen dürfen. Schließlich sei der Versorgungsbedarf unverändert hoch. Insofern bittet er die Bundesregierung darum, diese Frage im Dialog mit den Ländern zu klären.

Änderungen bei den Ausbildungsinhalten

Ebenfalls Teil der Reform ist die Neugewichtung der bisherigen Ausbildungsinhalte sowie die Stärkung des Strahlenschutzes und der wissenschaftlichen Kompetenz der Studierenden. Letztere soll als Querschnittsfach eingeführt werden.

Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.

Stand: 11.07.2019

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