BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 976. Sitzung am 12.04.2019

Mehr Leistungen für Familien, schnellere Arzttermine, bessere Arbeitsbedingungen für Paketboten

Mehr Leistungen für Familien, schnellere Arzttermine, bessere Arbeitsbedingungen für Paketboten

Der Bundesrat hat am 12. April 2019 das Starke-Familien-Gesetz und 9 weitere Bundestagsbeschlüsse gebilligt. Damit können zahlreiche Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger demnächst umgesetzt werden:

Neben der Anhebung der Sozialleistungen für Eltern und Kinder sind das schnellere Arzttermine für Patienten, rechtssichere Online-Informationen über Lebensmittelverstöße für Verbraucher und Teilzeitmöglichkeiten beim Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst. Wichtig für Unternehmen: Der Weg für einen beschleunigten Netzausbau ist jetzt frei, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird verbessert und es kommt ein neues Sicherheitslabel zur Bekämpfung von Tabakschmuggel.

Paketzusteller, Betriebsrenten, Tierschutz

Mit eigenen Initiativen fordert der Bundesrat bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche, die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und regelmäßige Kontrollen in Tierkörperverwertungsanstalten.

Gaffer, Wölfe, Dünger

Neu vorgestellt wurden Ländervorschläge zur Reform des Elternunterhalts bei Pflegebedürftigkeit, zum Schutz Homosexueller vor Konversionstherapien, zur Bekämpfung von Cyberkriminalität und zu höheren Strafen für Gaffer; außerdem mehrere Vorlagen zum Wolfsmanagement, zur Novelle der Düngeverordnung, zur Unterstützung von Asylsuchenden während der Ausbildung, Recht auf Familienzusammenführung von Flüchtlingen, Entlastung von kleinen Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO, Förderung der Batteriezellproduktion sowie zur steuerlichen Behandlung von Werkswohnungen.

Reform der Psychotherapeutenausbildung - Erhöhung der Berufsbetreuervergütung

Der Bundesrat nahm Stellung zu zahlreichen Entwürfen aus dem Bundeskabinett - unter anderem zur effektiveren Finanzkontrolle von Schwarzarbeit, zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, zur höheren Vergütung für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sowie zum Richtervorbehalt bei Fixierungen in Haftanstalten. In den nächsten Wochen wird sich der Bundestag mit den Stellungnahmen des Bundesrates befassen.

EU-Finanzrahmen und Nationales Reformprogramm

Ausführlich äußerten sich die Länder zum Reflexionspapier der europäischen Kommission für ein nachhaltiges Europa bis 2030 und zu einem Verordnungsvorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2021 bis 2027. Ganz kurzfristig kam auch noch das Nationale Reformprogramm 2019 auf die Tagesordnung. Der Bundesrat nahm davon Kenntnis.

Opferrenten, Bewacherregister, Beschäftigungsverordnung

Der Bundesrat billigte mehrere Verordnungen der Bundesregierungen, unter anderem zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabak, zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten, Rentenanpassungen für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, zum bundesweiten Register im Bewachergewerbe und zum Arbeitsmarktzugang für in Deutschland lebende Briten nach dem Brexit.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Lebensmittelüberwachung

Foto: Lebensmittel am und auf dem Mikroskop

© Foto: GettyImages l Ronstik

  1. Beschluss

Beschluss

Verbraucherinformation über Hygieneverstöße im Internet

Verbraucherinnen und Verbraucher können amtliche Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften künftig sechs Monate lang online abrufen. Der Bundesrat billigte am 12. April 2019 einen entsprechenden Beschluss des Bundestages.

Unverzüglich und zeitlich begrenzt

Die Überwachungsbehörden der Länder informieren unverzüglich im Internet über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht - etwa durch Hygienemängel oder Gesundheitsrisiken. Nach sechs Monaten sind die Einträge zu entfernen. Dies gilt bundesweit einheitlich für alle Behörden.

Verbraucher- versus Unternehmensinteressen

Hintergrund für die Neuregelung ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte amtliche Information über Lebensmittelverstöße grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt, aber eine zeitliche Begrenzung gefordert, um sowohl den Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information als auch die Interessen der betroffenen Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Über die Frage, wie schnell eine Löschung erfolgen muss, war in den letzten Jahren intensiv diskutiert worden.

Bundeseinheitlichen Vollzug gewährleisten

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung auf, für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Gesetzes zu sorgen. Schon in früheren Beschlüssen (zuletzt 369/18 [PDF, 279KB]) hatten die Länder auf Auslegungsschwierigkeiten hingewiesen, die das Gesetz noch nicht ausreichend ausgeräumt hat.

Bußgeldkatalog

Außerdem solle die Bundesregierung einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Verstöße im Lebensmittelrecht erlassen, um Ungleichbehandlungen von Unternehmen zu verhindern.

Der Bundestag hatte dies bei Verabschiedung des Gesetzes ebenfalls in einer begleitenden Entschließung von der Bundesregierung gefordert.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 29. April 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt ab 30. April 2019 in Kraft.

Stand: 12.04.2019

Top 3Freiwilligendienst

Foto: Pflegekraft mit Altenheimbewohnerin im Arm

© Foto: PantherMedia | Arne Trautmann

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Teilzeitmöglichkeiten für Bundesfreiwilligendienst

Jugendliche unter 27 Jahre, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr absolvieren, können das künftig in Teilzeit tun: Der Bundesrat hat den entsprechenden Bundestagsbeschluss am 12. April 2019 gebilligt.

Voraussetzung: wichtige persönliche Gründe

Die Neuregelung richtet sich auch an Jugendliche, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren möchten. Voraussetzung für die Teilzeitregelung ist, dass die Betroffenen aus wichtigen persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können – etwa weil sie ein eigenes Kind zu betreuen haben, schwerbehindert sind oder als Flüchtling nebenbei einen Deutschkurs besuchen. Bislang gilt der Teilzeitanspruch nur für ältere Freiwillige.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist seit dem 11. Mai in Kraft.

Stand: 10.05.2019

Top 4Starke-Familien-Gesetz

Foto: Kindergartengruppe im Kreis mit einem Erzieher

© Foto: PantherMedia | Mareen Fischinger

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Starke-Familien-Gesetz zu

Der Bundesrat hat am 12. April 2019 dem Starke-Familien-Gesetz zugestimmt. Es erhöht Sozialleistungen für Kinder und soll einkommensschwache Familien dadurch stärker unterstützen.

Mehr Familienzuschlag

So steigt der Kinderzuschlag auf bis zu 185 Euro im Monat. Außerdem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen. Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder: Es mindert den Zuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung hat der Bundestag gestrichen, um insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern besser zu erreichen. Damit hat er eine Forderung des Bundesrates aufgegriffen.

Abbruchkante entfällt

Darüber hinaus hebt das Starke-Familien-Gesetz die so genannte Abbruchkante auf, die den Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt lässt. Und: Eigenes Einkommen der Eltern mindert den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent.

Bildung und Teilhabe

Verbesserungen gibt es auch bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe: Hier wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro erhöht. Die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schulbeförderung entfallen. Zudem besteht der Anspruch auf Lernförderung künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Darüber hinaus steigt der Zuschuss für Vereinsbeiträge - damit hat der Bundestag eine weitere Forderung des Bundesrates umgesetzt.

Inkrafttreten und Verkündung

Das Gesetz wurde am 3. Mai 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.

Stand: 12.04.2019

Video

Top 5Arzttermine

Foto: Stethoskop und Stift auf einen Arztterminplan

© Foto: PantherMedia / wittayayut

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Gesetz für schnellere Arzttermine

Der Bundesrat hat am 12. April 2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz gebilligt, das gesetzlich Versicherten schnellere Arzttermine garantieren und die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern soll. Der Bundestag hatte das Vorhaben am 14. März 2019 verabschiedet und zugleich umfassende Änderungen an dem ursprünglichen Regierungsentwurf beschlossen.

Kritik: Länder waren nicht ausreichend beteiligt

In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass die Änderungen mit den Länder im Vorfeld nicht erörtert worden sind. Außerdem warnt er vor dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand, den einige der neuen Regelungen mit sich bringen. Sie stünden dem Ziel einer schnelleren Versorgung entgegen. Auf die Skepsis der Länder stößt auch die mit dem Gesetz einhergehende Tendenz, Aufgaben im Gesundheitsbereich auf die Ebene des Bundes zu verlagern. Gerade die föderale Struktur sichere die passgenaue Versorgung, mahnen sie.

Warnung vor nicht ausreichenden Grippeimpfstoffen

Deutliche Kritik übt der Bundesrat an den neuen Regelungen zur Versorgung ärztlicher Praxen mit saisonalen Grippeimpfstoffen. Da bei den Planungen nicht alle Bedarfe berücksichtigt worden seien, garantierten sie keine ausreichende und flächendeckende Versorgung.

Regelungen nicht praxistauglich

Zudem seien sie aus verschiedenen Gründen nicht praxistauglich. Konkret bemängelt der Bundesrat, dass den Herstellern der Grippeimpfstoffe keinerlei Vorgaben zu Menge und Preis gemacht werden. Entscheidende und für die Versorgungssicherheit zentrale Fragen würden so dem freien Spiel der Kräfte überlassen. Nicht konstruktiv im Sinne einer ausreichenden Versorgung sei auch, dass die Vergütung der Apotheken für die Ausgabe des Impfstoffes an Praxen künftig gedeckelt ist. Ab einer bestimmten Menge müssten sie deshalb künftig umsonst arbeiten, was angesichts des sonstigen Aufwands nicht mehr wirtschaftlich sei. Ob die Apotheken bereit sind, dieses Risiko zu tragen, sei ungewiss, warnt der Bundesrat. Die Bundesregierung fordert er auf, die Regeln zur Versorgung mit dem Grippeimpfstoffen zu überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Das Gesetz im Überblick

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz verpflichtet niedergelassene Ärzte, mehr Sprechstunden anzubieten: Statt bisher 20 müssen sie ihre Praxis künftig mindestens 25 Stunden für Patienten öffnen. Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden sowie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen in der Woche außerdem fünf offene Sprechstunden anbieten. Zur leichteren Terminvergabe sind Terminservicestellen vorgesehen, die über eine bundeseinheitliche Notdienstnummer und übers Internet ständig erreichbar sind.

Forderungen des Bundesrates aufgegriffen

Einer Forderung des Bundesrates entspricht die nunmehr im Gesetz enthaltene Klarstellung, dass die Möglichkeit zur Terminvermittlung auch für die termingebundenen Gesundheitsuntersuchungen U1 bis U 9 für Kinder gilt. Ebenfalls aufgegriffen hat der Bundestag den Appell des Bundesrates, schädlichen und die medizinische Versorgung gefährdenden Monopolstellungen durch medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu begegnen. Um bereits bestehenden Konzentrationsprozessen in der zahnärztlichen Versorgung entgegenzuwirken, ist die Gründung von MVZ deshalb künftig an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Psychotherapie: Änderungen in gesondertem Gesetzgebungsverfahren

Die anfangs geplante und vom Bundesrat stark kritisierte Regelung für einen gestuften und gesteuerten Zugang zur Psychotherapie hat der Bundestag gestrichen. Sie ist nun im Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung enthalten.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist überwiegend am 11. Mai 2019 in Kraft getreten.

Stand: 11.05.2019

Top 6Whistleblower

Foto: Schwarz gekleidete Person mit Kapuze vor Computer

© Foto: GettyImages / Bill Hinton

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Regeln für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Der Bundesrat hat ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gebilligt. Es setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, Unternehmen vor Spionage durch Wettbewerber zu schützen.

Ausnahmen für Whistleblower

Ausnahmen enthält das Gesetz für so genannte Whistleblower, wenn diese Informationen veröffentlichen, um rechtswidrige Handlungen, berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufzudecken. Voraussetzung: die Aufdeckung kann auch von öffentlichem Interesse sein. So soll verhindert werden, dass die Veröffentlichung allein aus Rache geschieht oder als Druckmittel benutzt wird. So genannte Mischmotivationen sind aber unschädlich.

Unethisches Handeln

Als Fehlverhalten ist nach der Gesetzesbegründung unethisches Handeln anzusehen, auch wenn es im Land des Firmensitzes nicht unbedingt strafbar sein muss - beispielsweise Kinderarbeit oder gesundheits- bzw. umweltschädliche Produktionsbedingungen. Gleiches gilt für die systematische Umgehung von Steuertatbeständen.

Schutz der Pressefreiheit

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen verabschiedet und dabei unter anderem den Quellenschutz für Journalisten gestärkt. Außerdem hat er einige Anliegen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme im ersten Durchgang übernommen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 25. April 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt ab 26. April 2019 in Kraft.

Stand: 12.04.2019

Top 51Tabakkennzeichnung

Foto: viele Zigaretten nebeneinander

© Foto: GettyImages | (C) 2012 A. Busa Photography

  1. Beschluss

Beschluss

Sicherheitslabel für Zigaretten kommt

Zigarettenschachteln tragen künftig ein neues Sicherheitslabel, das ihre europaweite Rückverfolgbarkeit ermöglicht: Der Bundesrat stimmte am 12. April 2019 einem entsprechenden Gesetz zu, das der Bundestag am 17. Januar 2019 verabschiedet hatte.

Tabakschmuggel bekämpfen

Ziel ist es, die Vorgaben der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014 für ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystem umzusetzen, um den illegalen Handel zu bekämpfen: Tabakerzeugnisse sollen sich künftig in der gesamten EU rückverfolgen und auf Echtheit prüfen lassen. Sie müssen dazu mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal gekennzeichnet sein. Das System soll den Behörden zeitnah Daten zu Lieferketten- und Transaktionsereignissen für Ermittlungs- und Durchsetzungszwecke zur Verfügung stellen.

Kurze Umsetzungszeit

Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gelten die EU-Vorgaben ab 20. Mai 2019, für sonstige Tabakerzeugnisse erst ab 20. Mai 2024.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 30. April 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt ab 1. Mai 2019 in Kraft.

Stand: 12.04.2019

Landesinitiativen

Top 9Paketbranche

Foto: Paketzusteller mit vielen Paketen in den Händen

© Foto: GettyImages | Alistair Berg

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder wenden sich gegen Missstände in der Paketbranche

Die Länder appellieren an die Bundesregierung, die Arbeitsbedingungen von Paketzustellern zu verbessern. In einer am 12. April 2019 gefassten Entschließung fordern sie, in der Zustellbranche die so genannte Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Bei einer Lieferkette wäre dann der eigentliche Auftraggeber dafür zuständig, dass Subunternehmer die Beiträge entrichten.

Zur Verantwortung ziehen: Nachunternehmerhaftung

Derzeit sei die Grauzone zum Ende der Kette immer schwerer zu fassen und zu durchschauen, begründen die Länder ihren Appell. Beim Bekanntwerden von Rechtsverstößen zögen sich die von den Versandhandelsunternehmen direkt beauftragten Logistik-Unternehmen durch Kündigung des Subunternehmens aus der Verantwortung. Mit der Nachunternehmerhaftung wäre ein solches Verhalten nicht möglich, unterstreicht der Bundesrat und verweist dabei auf die Fleischwirtschaft, in der das Prinzip bereits gilt. In der Paketbranche sollten deshalb die gleichen Regeln eingeführt werden.

Gegen Ausbeutung: Arbeitszeiten dokumentieren

Darüber hinaus kritisieren die Länder in ihrer Einschließung die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in der Branche. Arbeitgeber müssten deshalb verpflichtet werden, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Paketzusteller zu dokumentieren.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 12.04.2019

Video

Top 10Elternunterhalt

Foto: Senioren und eine Pflegekraft

© Foto: GettyImages | Dean Mitchell

  1. Beschluss

Beschluss

Schleswig-Holstein will Einstandspflicht in der Pflege neu regeln

Schleswig-Holstein startet eine Initiative zur Neuregelung des Elternunterhalts bei Pflegebedürftigen. Der Entschließungsantrag wurde am 12. April 2019 im Plenum vorgestellt.

100.000 Euro Einkommen als Grenze

Danach soll die familiäre Einstandspflicht erwachsener Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern begrenzt werden: Sie müssten erst dann für die Kosten aufkommen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.

Entlastung für Familien mit geringem und mittleren Einkommen

Bisher werden Kinder für die Heimkosten ihrer Eltern herangezogen, wenn diese sie mit ihrem Einkommen oder Vermögen nicht selbst decken können. Schleswig-Holstein möchte die bestehende familiäre Unterhalts- und Einstandspflicht nicht gänzlich aufgeben, sondern neu ausbalancieren und dadurch insbesondere Familien mit geringem und mittlerem Einkommen besser schützen. Verantwortung und Entlastung müssten ins richtige Maß gebracht werden. Die Pflege von nahen Angehörigen dürfe nicht zur untragbaren Belastung für Familien werden, heißt es zur Begründung des Antrags.

Zusätzliche Finanzhilfen

Außerdem fordert Schleswig-Holstein den Bund auf, die großen finanziellen Herausforderungen für Länder und Kommunen in der Pflege zu beachten. Es müsse eine neue Regelung für einen fairen Lastenausgleich gefunden werden.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint der Entschließungsantrag zur Abstimmung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 12.04.2019

Top 11Glyphosat

Foto: Unkraut besprühen

© Foto: PantherMedia | fotogigi85

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Thüringen und Bremen wollen Einsatz von Glyphosat einschränken

Der Bundesrat hat sich am 12. April 2019 erneut mit möglichen Anwendungsregeln für Glyphosat befasst: Auf der Plenartagesordnung stand ein entsprechender Entschließungsantrag Thüringens und Bremens. Eine Entscheidung in der Sache fiel nicht.

Anwendungsregeln zum Schutz der Biodiversität

In ihrer Initiative kritisieren beide Länder den deutschen Abstimmungsprozess im Vorfeld der Genehmigung von Glyphosat durch die EU. Das Votum für die Neuzulassung sei auf der Grundlage eines von Deutschland erstellten Prüfberichts getroffen worden, führen sie aus. Dieser verlange im Falle einer erneuten Genehmigung Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität. Es sei deshalb nun an der Bundesregierung, entsprechende Anwendungsregeln einzuführen, unterstreichen die Antragsteller. Dabei sprechen sie sich dafür aus, Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich, an öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten und bei der Vorerntebehandlung nicht mehr zu verwenden.

Zum Hintergrund

Die EU-Kommission hatte die Zulassung von Glyphosat am 27. November 2017 nach wiederholten Anläufen um weitere fünf Jahre verlängert. Deutschland votierte dabei für die Genehmigung, obwohl zu der Frage innerhalb der Bundesregierung ein Dissens zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium bestand. Bislang hatte sich Deutschland bei der Abstimmung deshalb enthalten.

In der EU wird seit Jahren über den weit verbreiteten Unkrautvernichter gestritten. Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein. Untersuchungen von europäischen Lebensmittelsicherheits- und Chemiebehörden sowie aus Kanada und Japan bestätigen diesen Verdacht allerdings nicht.

Ausschussberatung noch nicht vollständig angeschlossen

Der Entschließungsantrag war am 15. Dezember 2017 im Plenum erstmals vorgestellt und anschließend an die Ausschüsse überwiesen worden. Bislang haben noch nicht alle Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen. Ein Antrag Thüringens auf sofortige Sachentscheidung in der Plenarsitzung vom 2. Februar 2018 erhielt keine Mehrheit.

Stand: 12.04.2019

Video

Top 12Tierschutzkontrollen

Foto: Entsorgung von Tierinnereien in einer Tierkörperbeseitigungsanlage

© Foto: dpa | Tobias Kleinschmidt

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert regelmäßige Tierschutzkontrollen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass in Tierkörperbeseitigungsanlagen regelmäßige Tierschutzkontrollen durchgeführt werden. Die Bundesregierung soll das Tierschutzrecht entsprechend weiterentwickeln, heißt es in einer Entschließung, die die Länder am 12. April 2019 gefasst haben.

Herkunft zurückverfolgen

Die Überprüfung der Tierkadaver gebe Aufschluss über etwaige Tierschutzverstöße in der Tierhaltung, begründet der Bundesrat seine Initiative. Um die Verstöße ahnden zu können, sei außerdem gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Herkunft der Tiere zurückverfolgen lässt, fordern die Länder weiter.

Vereinbarkeit mit europäischen Vorgaben

Für den Fall, dass europäische Vorgaben solche routinemäßigen Kontrollen nicht zulassen, solle sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass das EU-Recht entsprechend überarbeitet wird.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 12.04.2019

Top 13Betriebsrenten

Foto: Ordner mit der Aufschrift "Betriebsrente"

© Foto: PantherMedia l Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Betriebsrentner zu entlasten und die sogenannte Doppelverbeitragung abzuschaffen. In einer am 12. April 2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie die bisherige Praxis der Beitragserhebung in der Krankenversicherung beendet werden kann.

Bundesregierung soll geeignete Maßnahmen prüfen

Zu überlegen ist nach Ansicht der Länder insbesondere, ob die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden können und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag möglich ist. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, wie die Gesetzlichen Krankenkassen die Mindereinnahmen beim Wegfall der Doppelverbeitragung kompensieren können.

Bürgerinnen und Bürger entlasten

Angesichts der aktuell besseren Finanzlage gesetzlicher Krankenkassen und der demografischen Entwicklung sollte es Ziel des Gesetzgebers sein, Bürgerinnen und Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen und nicht übermäßig zu belasten, unterstreicht der Bundesrat seine Forderung.

Doppelverbeitragung: Eine Entscheidung aus 2004

Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück. Zur Stärkung der Gesetzlichen Krankenkassen wurde damals beschlossen, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten. Das GKV-Modernisierungsgesetz galt ohne Übergangsfrist und wurde rückwirkend für bestehende Verträge eingeführt. Hierdurch entstand die sogenannte Doppelverbeitragung.

Reaktion der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat im Juli zu der Entschließung Stellung genommen und dabei die Einwände des Bundesrates gegen die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf die Betriebsrente im Ansatz für nachvollziehbar erklärt (sh. Drucksache 316/19).

Stand: 25.07.2019

Top 14Pflegeversicherung

Foto: Formular mit der Aufschrift Pflegeversicherung

© Foto: PantherMedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss

Beschluss

Initiative zur Neuordnung der Pflegeversicherung abgesetzt

Der gemeinsame Entschließungsantrag von Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg und Bremen für eine grundlegende Neuordnung der Pflegeversicherung wurde am 12. April 2019 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Eigenanteil deckeln

Mit dem Entschließungsantrag möchten die vier Länder die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der den Eigenanteil von Pflegebedürftigen deckelt. Dies würde eine Umkehr vom bisherigen Leistungsprinzip bedeuten, wonach die Leistungen der Versicherungen begrenzt sind. Diese Kurskorrektur soll verhindern, dass der Eigenanteil angesichts absehbarer und notwendiger Mehrkosten für Pflegepersonal und Ausbildung weiter steigt. Die Obergrenze mache den Eigenanteil für die Versicherten stattdessen verlässlich und berechenbar, heißt es im Entschließungsantrag. Als Höchstbetrag für den Eigenanteil schlagen die Initiatoren den bundesdurchschnittlichen Eigenanteil im Pflegeheim vor. Er soll gesetzlich eingefroren werden. Derzeit liegt er bei 618 Euro.

Finanzierung

Zur Finanzierung des Reformkonzeptes soll der Bund einen dynamisierten Zuschuss einrichten. Außerdem sieht die Initiative vor, die medizinische Behandlungspflege in Heimen von der Krankenversicherung finanzieren zu lassen. Damit wäre die medizinische Behandlung in der Pflege nicht mehr Teil der gesamten Pflegekosten und würde eine weitere finanzielle Entlastung für die Pflegebedürftigen bedeuten. Im Gegenzug dafür könnte die geriatrische Rehabilitation nach Ansicht der Länder in der Pflegeversicherung angesiedelt werden, weil diese Pflegebedürftigkeit präventiv vorbeugt.

Ambulante Pflege

Im Sinne einer Gleichbehandlung soll die Höchstgrenze für Eigenanteile nicht nur für die stationäre Pflege, sondern auch für die ambulante Pflege gelten. Andernfalls gäbe es einen finanziellen Anreiz für eine im Einzelfall nicht erforderliche Unterbringung im Pflegeheim.

Wie es weitergehen kann

Der Entschließungsantrag kann auf Antrag eines Landes erneut auf die Plenartagesordnung einer der nächsten Bundesratssitzung gesetzt werden.

Stand: 12.04.2019

Top 38Asylbewerberleistungsgesetz

Foto: junge Asylbewerber bei der Arbeit

© Foto: dpa | Kay Nietfeld

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länderinitiative zur Sicherung des Lebensunterhalts von Flüchtlingen in Ausbildung

Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sehen Förderlücken bei der Unterstützung von Flüchtlingen, die in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen haben. In einem Gesetzesantrag schlagen sie vor, diese Lücken zu schließen. Er wurde am 12. April 2019 im Plenum vorgestellt.

Förderleistungen nach SGB III und BAföG ermöglichen

Danach sollen Geflüchtete, die im Besitz einer Ermessens- oder Ausbildungsduldung sind und eine dem Grunde nach förderfähige Ausbildung absolvieren, einen Anspruch auf Förderleistungen nach SGB III oder BAföG haben. Unabhängig vom Abschluss der Ausbildung verlieren diese Personen derzeit ihren Förderanspruch, sobald sie länger als 15 Monate in Deutschland leben. Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen.

Derzeit gilt ein Leistungsausschluss

Grund für den bisherigen ersatzlosen Wegfall von Unterstützungsleistungen: Nach einem 15-monatigen Aufenthalt besteht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf so genannten Analogleistungen. Das heißt, Höhe und Form der Asylbewerberleistungen richten sich nach den Regeln des SGB XII. Dies enthält in § 22 einen Leistungsausschluss für eine dem Grunde nach förderfähige Ausbildung.

Nicht im Sinne der Fachkräftesicherung

Der Leistungsausschluss führt dazu, dass Geflüchtete ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung nicht mehr sicherstellen können, heißt es in dem Gesetzesantrag. Sie müssten deshalb ihre Ausbildung abbrechen oder würden sie erst gar nicht beginnen. Dies schade einer erfolgreichen Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt und laufe einer notwendigen Fachkräftesicherung entgegen.

Für Planungs- und Rechtssicherheit

Um die Förderlücke zu schließen und den Betroffenen hierdurch Rechts- und Planungssicherheit zu geben, enthält der Gesetzesantrag eine Regelung, die die Anwendbarkeit von § 22 SGB XII in bestimmten Fällen aufhebt.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Vorschlag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er den Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen möchte.

Stand: 12.04.2019

Video

Top 39aWolf I

Foto: Schafe auf der Weide, ein Verbotsschild Wolf im Vordergrund

© Foto: GettyImages / Animaflora

  1. Beschluss

Beschluss

Rechtssicherer Umgang mit dem Wolf

Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einer Bundesratsinitiative dafür ein, die Belange des Tierschutzes mit denen der Weidetierhalter in Einklang zu bringen. Der Vorschlag zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde am 12. April 2019 im Plenum vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen.

Voraussetzungen für Abschuss konkretisieren

Danach soll der Abschuss eines Wolfs, der Nutztiere gerissen hat, bereits bei einem ernsten Schaden für land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlichen Schaden möglich sein. Entgegen der geltenden Regelung wäre eine drohende Existenzgefährdung für den Betrieb dann nicht mehr Voraussetzung für die so genannte Entnahme des Tiers aus der Natur. Auch Schäden bei Nutzieren von Hobbytierhaltern und Nebenerwerbslandwirten wären nach dem Gesetzesvorschlag relevant.

Füttern verboten

Das Land will zudem das Füttern von wild lebenden Wölfen gesetzlich verbieten. Dies soll verhindern, dass Wölfe sich an Menschen gewöhnen. Der Entwurf schreibt außerdem vor, dass Behörden Hybride, also Mischungen aus Wolf und Hund, aus der freien Natur entfernen müssen.

Ausgleich für Wolfsschäden

Parallel zum Gesetzentwurf hat Mecklenburg-Vorpommern einen Entschließungsantrag eingebracht, der finanzielle Unterstützung für Weidetierhalter fordert: In ausgewiesenen Wolfsgebieten sollen diese 30 Euro je Mutterschaf/Ziege bzw. 50 Euro je Großvieheinheit anderer Tierarten erhalten - zusätzlich zu den bereits bestehenden Förderungen für Weidezäune und Schutzmaßnahmen. Denn diese reichen aus Sicht des Landes nicht aus, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die gewachsene Wolfspopulation zu kompensieren (Drs. 141/19, TOP 39 c ).

Wie es weitergeht

Die beiden Vorlagen wurden am 12. April 2019 in die Fachausschüsse überwiesen. Diese befassen sich Ende April/Anfang Mai damit. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erfolgt die Abstimmung im Plenum.

Stand: 12.04.2019

Top 39bWolf II

Foto: Drei Wölfe im Wald

© Foto: PantherMedia / roland brack

  1. Beschluss

Beschluss

Sachsen ergreift Initiative gegen wachsende Probleme mit Wölfen

Auch Sachsen drängt angesichts wachsender Probleme mit Wölfen auf eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, um den Abschuss der Tiere zu erleichtern. Neben Mecklenburg-Vorpommern (TOP 39a, Drs. 140/19) hat das Land hierzu am 12. April 2019 einen eigenen Gesetzesantrag im Plenum vorgestellt. In diesem Zusammenhang steht auch ein Entschließungsantrag Sachsens und Brandenburgs (Drs. 163/19).

Abschuss erleichtern

Ähnlich wie der Vorschlag Mecklenburg-Vorpommerns zielt auch der Gesetzesantrag Sachsens darauf ab, den Abschuss von Wölfen bereits bei einem ernsten Schaden zu ermöglichen. Nicht mehr erforderlich wäre dann, dass der betroffene Betrieb oder die jeweilige Person existentiell gefährdet sind.

Konfliktsituationen besser vermeiden

Außerdem möchte Sachsen die vereinzelte Entnahme von Wölfen erlauben, um Konfliktsituation zu vermeiden, die beispielsweise durch eine zu dichte Population entstehen. Diese Entnahmen sollen aber nur als letztes Mittel zulässig sein. Um dies sicherzustellen, sollen den Vollzugsbehörden klare und rechtssichere Vorgaben gemacht werden. Hierfür braucht es nach Ansicht von Sachsen eine Rechtsverordnung, die mit Zustimmung des Bundesrates ergehen soll.

Population jährlich überprüfen

Mit dem Entschließungsantrag möchte Sachsen und Brandenburg die Bundesregierung auffordern, den Erhaltungszustand der Wolfspopulation jährlich zu prüfen. Nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gilt gegenwärtig ein Berichtszeitraum von sechs Jahren. Dieses Intervall sei angesichts der dynamischen Populationsentwicklung für ein sachgerechtes Wolfsmanagement viel zu lang, kritisieren die beiden Länder. .

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurden die beiden Vorlagen in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, erfolgt die Abstimmung im Plenum.

Stand: 12.04.2019

Top 40Düngeverordnung

Foto: Traktor sprüht Gülle auf ein Feld

© Foto: GettyImages | DanDriedger

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Rheinland-Pfalz: Länder bei Novelle der Düngeverordnung beteiligen

Die aktuelle Debatte um eine mögliche Novelle der Düngeverordnung beschäftigte am 12. April 2019 auch den Bundesrat - Rheinland-Pfalz stellte einen Entschließungsantrag mit Forderungen an die Bundesregierung vor: Sie solle die Länder frühzeitig bei der erneuten Reform des Düngerechts einbeziehen. Denn die geplanten Änderungen beträfen umfassend die Belange aller landwirtschaftlichen Betriebe.

Öko-Landbau stärken

Bei den Gesprächen in Brüssel zur Vermeidung von Strafzahlungen in einem EU-Vertragsverletzungsverfahren solle die Bundesregierung insbesondere das Potenzial ökologischer Betriebe berücksichtigen. Diese trügen durch geringeren Gebrauch von Nitrat- und Pflanzenschutzmitteln bereits zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser bei. Wichtig sei, dass sich die Änderungen in der Praxis nicht kontraproduktiv auswirkten.

20-Prozent-Reduktion zu pauschal

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene pauschalierte Reduzierung des Stickstoffdüngebedarfs um 20 Prozent in belasteten Gebieten kritisiert Rheinland-Pfalz als zu wenig differenziert - insbesondere für solche Betriebe, die bereits auf niedrigem Stickstoffniveau arbeiten und organische Dünger mit geringerer Nährstoffverfügbarkeit verwenden. Auch die geplante Verpflichtung zum Zwischenfruchtanbau bedürfe der Überprüfung. Die Begrenzung der EU-Nitratrichtlinie auf maximal 170 kg Nitrat pro Hektar und Jahr müsse sich auf den Einsatz von Dünger tierischen Ursprungs beziehen, fordert das Land.

Grundwasserbelastung zu hoch

Nach wie vor ist die Nitratbelastung im Grundwasser zu hoch, betont Rheinland-Pfalz. Zur Vermeidung von Überdüngung und zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom Juni letzten Jahres müsse das Düngemanagement weiter verbessert werden.

Noch keine Entscheidung in der Sache

Der Entschließungsantrag wurde nach der Vorstellung im Plenum in die Fachausschüsse überwiesen. Diese beraten Ende April darüber. Sobald sie ihre Empfehlungen an das Plenum abgegeben haben, entscheidet der Bundesrat über den Vorschlag von Rheinland-Pfalz.

Stand: 12.04.2019

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Top 41Konversionstherapie

Foto: Gleichgeschlechtliches Paar

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  1. Beschluss
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Beschluss

Länderinitiative zum Verbot von Konversionstherapien

Hessen, Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Rheinland-Pfalz fordern ein Verbot von Konversionstherapien, mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität gebracht werden sollen. Die Länder haben hierzu einen gemeinsamen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der am 12. April 2019 im Plenum vorgestellt wurde.

Homosexualität ist keine Krankheit

Homosexualität sei keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig, begründen die Länder ihren Vorstoß und verweisen dabei auf gleichlautende Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, des Weltärztebundes und des Deutschen Ärztetages. Zugleich warnen sie vor schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, die sich durch Konversionstherapien entwickeln können.

Bundesregierung soll Sanktionen prüfen

Neben einem Verbot dieser Therapien solle die Bundesregierung strafrechtliche Sanktionen und mögliche Schadensersatzansprüche der Betroffenen prüfen. Zudem sollten entsprechenden Organisationen von so genannten Homoheilern öffentliche Gelder gestrichen werden. Sichergestellt werden müsste auch, dass Konversionstherapien keine medizinische Vergütung erhalten. Weiter solle die Bundesregierung prüfen, wie insbesondere Minderjährige, aber auch trans- und intergeschlechtliche Personen vor derartigen Angeboten geschützt werden können.

Sexuelle Entwicklung vermehrt stärken

Darüber hinaus sind die antragstellenden Länder der Ansicht, dass mehr Anstrengungen zur Stärkung der eigenen sexuellen Entwicklung von Homosexuellen erforderlich sind. Hierfür bräuchte es gemeinsame Initiativen von Kammern und Fachgesellschaften. Zudem müsste die Finanzierung entsprechender Beratungs- und Therapieangebote gewährleistet sein.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen möchte.

Stand: 12.04.2019

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Top 42DSGVO

Foto: Tafel mit der Aufschrift "Datenschutzgrundverordnung"

© Foto: PantherMedia | Datenschutz-Stockfoto

  1. Beschluss

Beschluss

DSGVO: Niedersachsen fordert Entlastung kleinerer Unternehmen und Vereine

Niedersachsen drängt darauf, die bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beseitigen. In einem Entschließungsantrag, der am 12. April 2019 in den Bundesrat eingebracht wurde, kritisiert es nationale Sonderwege und fordert eine deutliche Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen.

Keine nationalen Sonderauflagen

Verglichen mit anderen EU-Ländern enthalte die DSGVO zusätzliche Auflagen, erklärt Niedersachsen. Hier müsste mittelstandsfreundlicher nachgebessert werden. Dabei verweist das Land auf zusätzliche Bürokratiekosten durch den Datenschutzbeauftragten, den Unternehmen bereits dann vorhalten müssen, wenn zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Mindestzahl solle die Bundesregierung deutlich anheben. Die gleiche Problematik bestehe auch bei eingetragenen Vereinen, die überwiegend mit Ehrenamtlichen arbeiten, führt Niedersachsen weiter aus. Auch für sie müsse es Ausnahmen geben.

Meldefrist zu kurz

Korrekturbedarf sieht das Land außerdem bei der Meldefrist von 72 Stunden, innerhalb der eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Diese Frist erscheine als zu kurz und solle deshalb evaluiert werden.

Gesetzliche Klarstellung zur Abmahnung

Ausdrücklich fordert Niedersachsen die gesetzliche Klarstellung, dass kleine und mittelständische Unternehmen bei geringfügigen Verstößen gegen die DSGVO nicht abgemahnt werden. Nach wie vor bestehe insoweit eine weit verbreitete Unsicherheit, heißt es zur Begründung. Zudem hätten laut einer Studie des Verbands Bitkom erst ein Viertel der deutschen Unternehmen die DSGVO vollständig umgesetzt.

Ausnahmen für Testzwecke

Darüber hinaus bemängelt das Land, dass die DSGVO keine Ausnahmen für die vorübergehende Datennutzung zu Erprobungs- und Testzwecken vorsieht. Entwicklungen und Innovationen würden hierdurch behindert. Die Bundesregierung solle deshalb die Möglichkeit entsprechender Ausnahmen prüfen.

Wie es weitergeht

Der Entschließungsantrag wurde in die Fachausschüsse überwiesen. Diese befassen sich Ende April damit. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen möchte.

Stand: 12.04.2019

Top 43Gaffervideos

Foto: Schaulustige bei einem Unfall

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  1. Beschluss

Beschluss

Gaffer härter bestrafen: Baden-Württemberg macht Druck

Wer tödlich verunglückte Opfer durch Bildaufnahmen oder Videos bloßstellt, sollte nach Ansicht des Bundesrates bestraft werden. Bereits 2016 hatte er hierzu einen Gesetzentwurf beschlossen. Nachdem der Bundestag das Anliegen bis zum Ende der letzten Legislaturperiode nicht aufgriff, brachten die Länder Anfang 2018 erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein (BR-Drs. 41/18 (B)). Bislang wurde er noch nicht behandelt. Mit einem Entschließungsantrag versucht Baden-Württemberg nun, Bewegung in die Sache zu bringen.

Bundestag soll sich unverzüglich mit Gesetzentwurf des Bundesrates befassen

Darüber soll der Bundestag ausdrücklich aufgefordert werden, sich unverzüglich mit dem Gesetzentwurf zu befassen und die Strafbarkeitslücke zu schließen. An die Bundesregierung richtet sich der Appell, das Gesetzgebungsvorhaben zu unterstützen und damit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gerecht zu werden: Die Strafbarkeitslücken des § 201a Strafgesetzbuch bei Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen ist zu schließen, heißt es dort.

Bundesregierung ist eigentlich dafür

Die Bundesregierung hatte bereits im April 2018 zum Gesetzentwurf des Bundesrates Stellung genommen und dabei erklärt, das Vorhaben zu unterstützen. Zugleich wies sie darauf hin, dass sie bereits prüfe, wie das Anliegen rechtstechnisch am besten umgesetzt werden kann.

Zum Verfahren

Der Entschließungsantrag stand am 12. April 2019 auf der Plenartagesordnung des Bundesrates und wurde anschließend in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen will.

Stand: 12.04.2019

Top 44Batteriezellproduktion

Foto: Bodenmarkierung Ladestation Elektroautos

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  1. Beschluss
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Beschluss

Niedersachsen und Schleswig-Holstein möchten heimische Batteriezellproduktion stärken

Niedersachsen und Schleswig-Holstein möchten die heimische Batteriezellproduktion anschieben, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie zu erhalten. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat einen entsprechenden Entschließungsantrag am 12. April 2019 im Bundesrat vorgestellt.

Stromnebenkosten absenken

Um Deutschland als Produktionsstandort für Batteriezellen attraktiver zu machen, fordern Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die Stromnebenkosten der Batterieproduzenten abzusenken. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Unternehmen dauerhaft vollständig oder teilweise von der EEG-Umlage befreit werden können.

Förderung einer Schlüsseltechnologie

Treibhausgasarme Elektromobilität sei eine Schlüsseltechnologie für die Umsetzung der Verkehrswende, unterstreicht Niedersachsen in seinem Antrag. Ohne die umfassende Förderung einer innovativen Batteriezellforschung und Batteriezellproduktion in Deutschland bestehe die Gefahr, dass deutsche Hersteller, Zulieferer und Energieunternehmen auf einem zentralen Zukunftsfeld den Anschluss verlieren. Darüber hinaus verweisen die Antragsteller auf das wirtschaftliche Wachstum und die Arbeitsplätze, die durch eine innovativ aufgestellte Batteriezellproduktion generiert werden.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Diese befassen sich Ende April, Anfang Mai mit dem Vorschlag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen möchte.

Stand: 12.04.2019

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 17Schwarzarbeitskontrolle

Foto: Zoll kontrolliert auf Baustelle Schwarzarbeit

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  1. Beschluss
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Beschluss

Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärken

Der Bundesrat hat sich am 12. April 2019 ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung befasst, die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls auszuweiten. Ziel ist es, Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sowie die Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen effektiver aufzudecken - ebenso missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch.

Sicherheitsbranche in den Blick nehmen

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu stärken. Verstärktes Augenmerk sei dabei auf das Wach- und Sicherheitsgewerbe zu richten, bei dem es sich um eine besonders von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit betroffene Branche handelt.

Insbesondere Konstruktionen mit Subunternehmerketten dienten der Verschleierung organisierten Umsatzsteuerbetrugs. Die Bundesregierung soll daher steuerrechtliche Änderungen prüfen - zum Beispiel die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens, das bereits in der Bau- und Gebäudereinigerbranche gilt. Sinnvoll könnte auch eine der Bauabzugsteuer vergleichbare Regelung für das Sicherheitsgewerbe sein.

Sozialleistungsmissbrauch durch Unionsbürgern bekämpfen

Weiteres Verbesserungspotenzial zeigt der Bundesrat auch an anderen Stellen des Gesetzentwurfes auf. So fordert er eine Regelung, mit der die Jobcenter Sozialleistungsmissbrauch bei so genannten Aufstockern aus anderen EU-Staaten vermeiden können. Außerdem schlägt er eine Formulierung vor, um Unternehmer auch dann in die Haftung zu nehmen, wenn sie aus Fahrlässigkeit nichts von der Schwarzarbeit der von ihnen beauftragten Handwerker wussten.

Zusammenarbeit von Bund und Ländern

Weitere Anregungen des Bundesrates betreffen die Zusammenarbeit des Bundes-Zolls mit den Länderbehörden und die Kompetenzverteilung zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und den Staatsanwaltschaften; ebenso die elektronische Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden wie Sozialhilfeträger, Familienkassen, Elterngeldstellen. Zu prüfen ist nach Ansicht des Bundesrates auch, ob das automatisierte Abrufverfahren auf weitere Leistungen wie den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ausgeweitet werden kann.

Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung plant erweiterte Befugnisse und mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. So sollen Ermittler künftig auch solche Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch gar nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen; ebenso wie vorgetäuschte Dienst- oder Werkleistungen, die dazu dienen, unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten.

Missbrauch beim Kindergeld unterbinden

Um missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld zu verhindern, plant die Bundesregierung eigene Prüfungskompetenzen der Familienkasse und einen Leistungsausschluss für neu zugezogene, nicht erwerbstätige EU-Bürger in den ersten drei Monaten. Auch laufende Kindergeldzahlungen könnte die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen künftig vorläufig einstellen.

Mehr Befugnisse, mehr Personal

Durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gehen dem Staat jedes Jahr erhebliche Steuereinnahmen und Sozialabgaben verloren. Daher müsse der Zoll wirksamer ermitteln dürfen und mehr Personal einstellen, begründet die Bundesregierung ihren Entwurf.

Stellungnahme ins laufende Bundestagsverfahren

Mit den Verbesserungsvorschlägen des Bundesrates beschäftigt sich zunächst die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung. Dann bringt sie beide Dokumente in das bereits seit 4. April 2019 laufende Bundestagsverfahren ein. Nach der dortigen Verabschiedung des Gesetzes in 2. und 3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit. Das Vorhaben bedarf der Zustimmung der Länder.

Stand: 12.04.2019

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Top 18Psychotherapie

Foto: Psychotherapeutin im Gespräch

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat sieht noch Änderungsbedarf am Studiengang Psychotherapie

Der Bundesrat hat am 12. April 2019 ausführlich zu den Plänen der Bundesregierung Stellung genommen, an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen einen neuen Studiengang Psychotherapie einzurichten.

Praxisanteile erhöhen

Für nicht ausreichend hält der Bundesrat die im neuen Studiengang vorgesehenen Praxisanteile: Sie fallen im Vergleich zur bisherigen Ausbildung zum Psychotherapeuten deutlich geringer aus. Er spricht sich deshalb dafür aus, in Anlehnung an die ärztliche Approbation im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Praxisanteil durch ein Praktisches Jahr oder Praktisches Semester gestärkt werden kann.

Übergangsregelung für PiA

Außerdem fordern die Länder eine Übergangsregelung für diejenigen Psychotherapeuten, die ihre Ausbildung noch nach den alten Regelungen aufgenommen haben und die deshalb weder eine Vergütung erhalten noch sozialrechtlich versichert sind. Für bestehende Angebote wollen die Länder zehn Jahre Bestandsschutz.

Krankmeldungen ausstellen

Angesichts der deutlichen Zunahme psychischer Erkrankungen fordern sie, dass Psychotherapeuten das Recht haben sollen, Krankmeldungen auszustellen.

Gegen Anpassungen beim Zugang zur Psychotherapie

Ausdrücklich wenden sich die Länder gegen die geplante Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses, den Zugang zur Psychotherapie neu zu steuern. Der Erstkontakt zwischen Patient und Psychotherapeut sei erst im Jahr 2017 neu geregelt worden. Seitdem hätten sich die Wartezeiten auf ein Erstgespräch erheblich verkürzt. Bevor weitere Anpassungen vorgenommen würden, sollte die Evaluation dieser Neuregelung abgewartet werden.

Bund soll Kosten übernehmen

Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass der Bund die Kosten für den neuen Studiengang vollständig übernimmt. Angesichts der begrenzten Haushaltsmittel im Hochschulbereich könnten die Länder die erforderlichen Kapazitäten derzeit nicht aus den laufenden Mitteln zu bezahlen. Andernfalls müssten Studienplätze in anderen Bereichen abgebaut werden, warnt er.

Inkrafttreten verschieben

Das geplante Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. September 2020 hält der Bundesrat für zu früh und plädiert für eine Verschiebung um ein Jahr. Ansonsten sei der verbleibende Zeitraum zu knapp, um die Studiengänge an den Universitäten einzurichten. Ein flächendeckendes Angebot sei bis zum 1. September 2020 auf keinen Fall zu gewährleisten.

Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Studiengangs

Der neue Studiengang gliedert sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Wer diese Prüfung besteht, darf als Psychotherapeut arbeiten.

Im Anschluss die Weiterbildung

An das Studium soll sich eine - nach jeweiligem Landesrecht - organisierte Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen anschließen. Mit Abschluss der Weiterbildung können sich Psychotherapeutinnen und -therapeuten ins Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen bewerben.

Bisheriges Studium bedeutet eine zu große finanzielle Belastung

Bisher müssen Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten ein Vollstudium in Psychologie absolvieren; angehende Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten können auch Pädagogik studieren. An das Studium schließt sich jeweils eine Fachausbildung an. Die Kosten müssen die angehenden Therapeutinnen und Therapeuten in der Regel selbst zahlen, was für die Betroffenen zu einer enormen Belastung durch finanzielle Unsicherheiten führt bzw. Interessierte auch ganz von diesem Berufsweg abhält. Mit dem neuen Studiengang soll sich das ändern.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Stand: 12.04.2019

Top 21Betreuervergütung

Foto: Betreuerin liest älteren Frau auf dem Sofa vor

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  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat unterstützt höhere Betreuervergütung, fordert aber Ausgleich vom Bund

Die Länder unterstützen grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung, die Vergütung von Berufsbetreuern zu erhöhen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen rechtlichen Betreuung und zum sozialen Zusammenhalt. Daher haben sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die auch die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung berücksichtigt, betont der Bundesrat.

Umsatzsteueranteil erhöhen

Er hält es jedoch für unerlässlich, die jährliche Mehrbelastung der Landeshaushalte von rund 157 Millionen Euro über eine Anpassung des Umsatzsteueranteils auszugleichen.

Weitere Maßnahmen erforderlich

Darüber hinaus fordert der Bundesrat, Anreize für Vorsorgevollmachten und eine stärkere Betreuung im Familienkreis zu schaffen, damit die Fallzahlen der Berufsbetreuer nicht weiter steigen. Angesichts der vorhandenen strukturellen Probleme bei der Betreuung reiche es nicht, sich auf eine reine Vergütungserhöhung zu beschränken.

Pauschale für Verfahrenspfleger begrenzen

Die Aufwandspauschale für Verfahrenspfleger wollen die Länder auf 3,50 Euro begrenzen - die von der Bundesregierung geplante Erhöhung auf 4 Euro halten sie nicht für gerechtfertigt. Weitere Kritik äußern sie an den Aufschlägen für so genannte Overhead-Kosten für Vereine sowie diverse Sachkosten.

Inkrafttreten zum 1. Januar 2020

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das Gesetz frühestens zum 1. Januar 2020 in Kraft treten zu lassen. Hintergrund: die Haushaltsplanungen der Länder sind für das laufende Jahr bereits abgeschlossen.

Evaluierung nach fünf Jahren

Um ausreichend Zeit für die geplante Evaluierung der Reform zu haben, soll diese erst nach fünf und nicht schon nach vier Jahren erfolgen.

Die Pläne der Bundesregierung

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Vergütung für Berufsbetreuer um durchschnittlich 17 Prozent angehoben und außerdem modernisiert werden. Statt des bisherigen Einzelabrechnungssystems sind monatliche Fallpauschalen vorgesehen. Dies soll es den Ländern ermöglichen, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Betreuungsfälle zu berücksichtigen und angemessen zu vergüten.

Vergütung war 13 Jahren unverändert

Mit ihrer Initiative reagiert die Bunderegierung auf die teilweise massiven finanziellen Schwierigkeiten der Berufsbetreuer und Betreuungsvereine: Ihre Stundensätze wurden seit 13 Jahren nicht mehr angepasst.

Bundestag entscheidet über Forderungen der Länder

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich in ihrer Gegenäußerung damit auseinandersetzt und beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Stand: 12.04.2019

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