BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 972. Sitzung am 23.11.2018

Bundesratssitzung: Ein wichtiger Appell und viele wichtige Gesetze

Bundesratssitzung: Ein wichtiger Appell und viele wichtige Gesetze

Mit einem Appell für mehr Mut, Zuversicht und Optimismus eröffnete Bundesratspräsident Daniel Günther die Plenarsitzung - und warb in seiner Antrittsrede für einen selbstbewussten Föderalismus.

Für die Bundesregierung gratulierte der Chef des Kanzleramts, Helge Braun, dem neuen Präsidenten. Er dankte zugleich Günthers Vorgänger Michael Müller für die gute Zusammenarbeit während des vergangenen Jahres. Anschließend ging es über zum Tagesgeschäft.

Wichtige Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen

Dabei billigte der Bundesrat eine Reihe wichtiger Gesetzesbeschlüssen des Deutschen Bundestages: Brückenteilzeit, Rentenpaket, Familienentlastung, Jahressteuergesetz, Sofortprogramm Pflege, Dopingopfer-Hilfe, Markenrechtsmodernisierung, marines Geo-Engineering, beschleunigte Verkehrsplanungsverfahren, neue Lkw-Maut-Sätze, ERP-Wirtschaftsplan und zahlreiche weitere Gesetze können damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

Gesetzentwurf für den Bundestag

Zur Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen beschloss der Bundesrat, einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. In einer Entschließung sprach er sich für die Kennzeichnung von Social Bots und mehr Transparenz auf digitalen Märkten aus.

Neue Initiativen vorgestellt

Neu vorgestellt wurden Vorschläge aus dem Länderkreis zur vereinfachten Entschädigung bei Flug- oder Zugverspätungen, zur Bildung von Interessenvertretungen im Flugbetrieb und zum Schutz von Genossenschaften, zum Teilhabeverfahrensbericht, zur Streichung der Importquote für Medikamente und zur Unterstützung der Forstbetriebe bei Extremwettereignissen in Folge des Klimawandels.

Stellungnahmen zu Regierungsplänen

Intensiv setzten sich die Länder mit Entwürfen aus dem Bundeskabinett auseinander: Der geplanten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen, den beabsichtigten Verbesserungen bei der Terminvergaben für Patienten, sowie den Neuerungen im Breitbandausbau und bei der Energiewende.

EU-Vorhaben beraten

Ausführlich äußerte sich der Bundesrat auch zu Vorlagen aus Brüssel, unter anderem zum EU-Justizbarometer, zum Grenz- und Küstenschutz sowie zur Rückführung illegaler Drittstaatsangehöriger. Außerdem beriet er über den Vorschlag, die Zeitumstellung in der Europäischen Union abzuschaffen.

Neuer Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts

Auch um eine wichtige Personalie ging es in der Sitzung: Der Bundesrat wählte Stephan Harbarth zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Und eine Personalie in eigener Sache: der bayerische Staatsminister Georg Eisenreich ist künftig neuer Schriftführer des Bundesrates - er unterstützt gemeinsam mit der Bremer Staatsrätin Ulrike Hiller den Präsidenten bei der Auszählung der zahlreichen Abstimmungen im Plenum.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 58Bundesverfassungsgericht

Foto: Stephan Harbarth

© Foto: Deutscher Bundestag | Melde

  1. Beschluss

Beschluss

Stephan Harbarth neuer Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts

Einstimmig hat der Bundesrat Prof. Dr. Stephan Harbarth am 23. November 2018 zum neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt.

Einen Tag zuvor hatte der Bundestag ihn zum Richter am Bundesverfassungsgericht bestimmt. Er tritt im Ersten Senat die Nachfolge von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof an, dessen Amtszeit Ende Juni 2018 endete.

Der 46-jährige Harbarth ist Rechtsanwalt, seit 2009 Mitglied des Bundestages und seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion und Mitglied des CDU-Bundesvorstands. Seit März 2018 ist er Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Vizepräsidentenwahl erfolgt nach § 9 Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Bundestag und Bundesrat wechseln sich dabei ab.

Stand: 23.11.2018

Top 65Schriftführer

Foto: Staatsminister Georg Eisenreich

© Foto: Staatsminister Georg Eisenreich © Bayerische Staatskanzlei (StK) - alle Rechte vorbehalten

  1. Beschluss

Beschluss

Eisenreich neuer Schriftführer des Bundesrates

Einstimmig hat der Bundesrat den bayerischen Staatsminister Georg Eisenreich zum neuen Schriftführer gewählt. Er folgt auf Prof. Dr. Winfried Bausback, der dem neuen bayerischen Kabinett nicht mehr angehört und daher aus dem Bundesrat ausgeschieden ist.

Schriftführer unterstützen den Präsidenten bei der Sitzungsleitung. Ihre Wahl und Aufgaben sind in § 10 der Geschäftsordnung des Bundesrates geregelt.

Stand: 23.11.2018

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Brückenteilzeit

Foto: Wegbeschreibung links zur Teilzeit, rechts zur Vollzeit

© Foto: PantherMedia | Markus Mainka

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Brückenteilzeit

Die Reduzierung der Arbeitszeit wird ab 2019 leichter sein: Der Bundesrat hat am 23. November 2018 die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren.

Rückkehr zur Vollzeit garantiert

Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen die Beschäftigten für die Brückenteilzeit nicht geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Nach Ablauf der Befristung haben die Betroffenen einen Anspruch, auf ihren Vollzeitjob zurückzukehren.

Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern

Um Arbeitgeber kleinerer Betriebe mit bis zu 45 Beschäftigten nicht zu überfordern, gilt der Anspruch dort nicht. Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern entlastet eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren. Außerdem regelt das Gesetz die Verlängerung der Arbeitszeit von sonstigen Teilzeitbeschäftigten.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Stand: 14.12.2018

Video

Top 3Rentenpaket

Foto: zwei Rentner auf einer Parkbank

© panthermedia | Liona Toussaint

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Rentengarantie steht: Länder billigen Rentenpaket

Die staatliche Rente verbessern und stabilisieren. Das soll mit dem Rentenpaket des Bundestages erreicht werden, das der Bundesrat am 23. November 2018 gebilligt hat. Eckpfeiler des Gesetzes ist die sogenannte doppelte Haltelinie: Danach soll das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent bleiben.

Stabile Beiträge bis 2025

Gleichzeitig garantiert das Gesetz die Beitragssatzstabilität: Der Beitragssatz darf die 20 Prozent-Marke bis 2025 nicht überschreiten. Um dies zu ermöglichen, leistet der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro an die allgemeine Rentenversicherung.

Erweiterung der Mütterrente

Die sogenannte Mütterente wird durch das Rentenpaket erweitert: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.

Verbesserungen für Frührentner und Midi-Jobber

Weiterer Bestandteil des Gesetzes ist eine bessere Absicherung bei verminderter Erwerbstätigkeit: Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen, werden so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem entlastet das Gesetz Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen. Hierfür ist die Anhebung der Einkommensgrenze vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen: Sie soll von 850 auf 1.300 Euro steigen.

Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Stand: 23.11.2018

Video

Top 4Familienentlastungsgesetz

Foto: Eltern mit zwei Kindern auf den Schultern

© Foto: PantherMedia / Monkeybusiness Images

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Familienentlastungsgesetz zu

Der Bundesrat hat am 23. November 2018 dem rund 10 Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.

Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst - er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.

Grundfreibetrag wird erhöht

Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an, 2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Ausgleich der kalten Progression

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt in weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Stand: 06.12.2018

Video

Top 5Jahressteuergesetz

Foto: Tastatur mit Warenkorb

© Foto: PantherMedia | Markus Mainka

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Steuerentlastung für E-Dienstwagen und Jobtickets kommt

Der Bundesrat hat am 23. November 2018 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag Anfang November beschlossen hatte.

Internet-Marktplätze haften für Händler

Ziel der Neuregelungen ist es unter anderem, den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zu bekämpfen. Künftig haften deshalb Betreiber eines elektronischen Marktplatzes - z.B. Amazon oder Ebay - für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen. Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen führten häufig keine Steuer auf Umsätze ab, die sie aus Verkäufen in Deutschland erzielen, heißt es zur Begründung der verschärften Regeln.

Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge

Außerdem entlastet das Gesetz Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.

Steuerfreies Jobticket für Pendler

Auf Betreiben des Bundesrates hat der Bundestag beschlossen, dass verbilligte Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sind: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, entschied der Bundestag.

Eigentlich ein Jahressteuergesetz

Das Gesetz enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Änderungen in 15 Steuergesetze, u.a. zur Anpassung an EU-Recht und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist zu wesentlichen Teilen seit 1. Januar 2019 in Kraft.

Stand: 14.12.2018

Video

Top 6Paritätische Finanzierung

Foto: Stethoskop und Geldbeutel mit Versicherungskarten

© Foto: PantherMedia / Gajus-Images

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Krankenkassenbeiträge: Finanzierung wieder zu gleichen Teilen

Zurück zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge: Der Bundesrat hat am 23. November 2018 das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Danach zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder je zur Hälfte. Die Reform der großen Koalition von 2005, nach der Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein aufkommen mussten, ist damit wieder rückgängig gemacht.

Auch kleine Selbstständige werden entlastet

Von den Neuregelungen profitieren auch Selbständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei ihnen halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro.

Abbau der Finanzpolster

Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Krankenkassen mit einem besonders großen Finanzpolster, ihre Reserven abzubauen. So dürfen ihre Rücklagen künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Tun sie das, ist es den Krankenkassen untersagt, ihre Zusatzbeiträge anzuheben. Ab 2020 sollen außerdem Abbaumechanismen greifen, um Überschüsse stufenweise für Beitragssenkungen und Leistungsverbesserungen zu nutzen.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt in weiten Teilen am 1. Januar 2019 in Kraft.

Stand: 14.12.2018

Video

Top 7Sofortprogramm Pflege

Foto: Blick auf einen Krankenhausflur

© panthermedia | spotmatikphoto

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Sofortprogramm Pflege und fordert, Abrechnungsschwierigkeiten bei der Schlaganfallversorgung schnell zu lösen

Der Bundesrat hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz am 23. November 2018 gebilligt. In einer Entschließung fordert er die Bundesregierung außerdem auf, schnellstmöglichst dafür zu sorgen, dass die bestehenden Abrechnungsschwierigkeiten bei der Verlegung von Schlaganfallpatienten gelöst werden.

Klageverfahren gefährden Versorgungssicherheit

Der Bundestag hatte in diesem Zusammenhang mit Beschluss des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes die Verjährungsfristen für die Ansprüche der Krankenkassen gegen die Krankenhäuser verkürzt. Dies hatte eine Klagewelle losgetreten. Die Klagen könnten die Krankenhäuser in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, die in Einzelfällen möglicherweise auch die Versorgungssicherheit gefährden, begründet der Bundesrat seine Handlungsaufforderung an die Bundesregierung.

Entlastung der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll den Personalengpass in der Pflege verringern und die Versorgungsqualität verbessern. Kern des Sofortprogramms sind 13.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege.

Je nach Größe erhalten die Pflegeinrichtungen danach zwischen einer halben und zwei Pflegestellen zusätzlich. Finanziert werden sie durch die Krankenkassen. Auch in den Kliniken wird künftig jede zusätzliche Stelle in der Pflege vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Für Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse kommen sie ebenfalls auf.

Ausbildungsbereitschaft stärken

Außerdem schafft das Gesetz Anreize für mehr Ausbildungsplätze: Anders als bislang werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kassen übernommen.

Zur Erleichterung der Arbeit

Zur Entlastung der Pflegeheime beitragen sollen Zuschüsse für die Anschaffung von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern. Ebenfalls im Sofortprogramm enthalten ist die Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Pflegeheimen und Krankenhäusern.

Sanktionen für Krankenhäuser mit zu wenig Personal

Darüber hinaus sieht das Sofortprogramm ab 2020 erstmals Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal in Krankenhäuern vor. Werden diese nicht erreicht, müssen die Krankenhäuser mit Sanktionen rechnen. Einzelheiten hierzu soll eine Rechtsverordnung regeln.

Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 9. November mit zahlreichen Änderungen verabschiedet. Dabei hat er auch einige Vorschläge des Bundesrates aus seiner Stellungnahme vom 21. September aufgegriffen. So entsprach er unter anderem der Forderung, die Verbesserung der Vergütung für ambulante Pflegedienste bei längeren Wegezeiten nicht auf unterversorgte ländliche Gebiete zu beschränken. Auch die Stärkung der öffentlichen Gesundheit durch eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes geht auf den Bundesrat zurück.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Stand: 11.03.2019

Video

Top 14Lkw-Maut

Foto: LKW auf Autobahn

© Foto: dpa | Bernd Wüstneck

  1. Beschluss

Beschluss

Höhere Mautsätze ab 2019

Ab 1. Januar 2019 gelten neue Mautsätze für Lkw auf Autobahnen und Fernstraßen. Der Bundesrat billigte am 23. November 2018 einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 2. November.

Elektro-Lkw ausgenommen

In den neuen Mautsätzen werden künftig auch Kosten der Lärmbelastung und Luftverschmutzung berücksichtigt. Elektro-Lkw sind von der Gebühr befreit. Gewichtsklassen als zusätzliche Berechnungsgrundlage sollen die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen erhöhen: Sie entlasten leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen und kommen zum Beispiel handwerklichen Betrieben zugute.

Ausnahme von der Bauernmaut

Mit Erdgas betriebene Lkw sind bis 2020 von der Maut befreit, ebenso land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Diese Ausnahme geht auf eine Forderung des Bundesrates in dessen Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf zurück.

Regelmäßige Aktualisierung

Die Höhe der Lkw-Maut orientiert sich an den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung des Straßennetzes. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Wegekostengutachten ermittelt. Auf Basis des neuen Gutachtens werden die Mautsätze nun aktualisiert.

Einnahmen fließen in Straßeninfrastruktur

Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Milliarden Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen.

Stand: 11.12.2018

Top 17Bewacherregister

Foto: sicherheitskraft

© Foto: PantherMedia | jackethead

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Transparenz in der Sicherheitsbranche

Daten von Bewachungsunternehmen und deren Personal sollen ab Mitte nächsten Jahres in einem zentralen, elektronischen Register gespeichert werden. Der Bundesrat billigte am 23. November 2018 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages. Dieser hatte während seiner Beratungen zahlreiche Änderungsvorschläge aus dem Bundesrat aufgegriffen.

Zuverlässigkeitsprüfung für Wachpersonal

Über das neue Register sollen zu Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben wie Wachpersonen in Flüchtlingsunterkünften Regelabfragen bei den Verfassungsschutzbehörden laufen. Diese sind künftig für die Zuverlässigkeitsprüfung dieser Personen vorgeschrieben. Das neue Register startet zum 1. Juni 2019.

Sachkundenachweis

Das Register enthält auch Informationen zu den IHK-Qualifikationen der Sicherheitsbediensteten, zum Beispiel einen Sachkundenachweis. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt das Register. Die Einzelheiten der Datenerhebung und -verwendung wird das Bundeswirtschaftsministerium später durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates regeln.

Klare Begriffsdefinition

Darüber hinaus definiert das Gesetz, wer zum Wachpersonal gehört und wer für die Zuverlässigkeitsprüfungen zuständig ist. Hierdurch soll es Mehrfachprüfungen entgegenwirken, die bislang stattgefunden haben, und zur Kosteneinsparung beitragen.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Stand: 02.01.2019

Landesinitiativen

Top 24Minijobs

Foto: Mehrere Buchstabenwürfel zum Wort Minijob auf Zeitungsauschnitt Stellenangebote liegend

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat ist gegen die Dynamisierung von Minijobs

Der Bundesrat hat sich am 23. November 2018 dagegen ausgesprochen, die Bezahlung von Minijobs zu dynamisieren. Ein entsprechender Gesetzesantrag Nordrhein-Westfalen erhielt keine Mehrheit.

Problem schrumpfende Arbeitszeit

Darin hatte Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen, die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro hätte damit das 53fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Durch die Koppelung wollte das Land verhindern, dass sich die Arbeitsleistung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zunehmend verringert. Während 2015 noch 53 Stunden auf Minijob-Basis gearbeitet werden konnte, seien es seit 2017 durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns nur noch 51 Stunden, erläuterte Nordrhein-Westfalen seinen Antrag. Auch die bisherige Entgeltgrenze von Midijobs von bis zu 850 Euro wollte es dynamisieren.

Stand: 23.11.2018

Top 26Rechsstaats-Pakt

Foto: Justizia

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  1. Beschluss

Beschluss

Antrag zum Rechtsstaatspakt abgesetzt

Ursprünglich stand ein Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalens zum Pakt für den Rechtsstaat auf der Agenda für den 23. November 2018. Er wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Bundesmittel für Richterstellen

Nordrhein-Westfalen drängt in seinem Entschließungsantrag auf die rasche Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat, den die Koalitionspartner auf Bundesebene angekündigt haben. Es möchte den Bund auffordern, zeitnah die erforderlichen Schritte einzuleiten und die bereits begonnenen Maßnahmen in den Ländern zu unterstützen.

2000 neue Richterstellen

Zum Erhalt eines funktionsfähigen Rechtsstaates sieht der Koalitionsvertrag die Schaffung von 2000 neuen Richterstellen in Bund und Ländern vor, unterstützt durch „Folgepersonal“, z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen. Nordrhein-Westfalen begrüßt diesen Pakt - er sei von zentraler Bedeutung für Sicherheit, Freiheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Damit auch künftig Verfahren ohne Qualitätsverlust in angemessener Zeit erledigt werden können, brauche die Justiz personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung, die mit der technischen Entwicklung und den gestiegenen Anforderungen Schritt hält.

Unterstützung für Länder

Die Länder hätten bereits mit entsprechenden Maßnahmen begonnen. Trotz eigener Anstrengungen seien sie jedoch auf die finanzielle Unterstützung des Bundes angewiesen. Der Bundesrat solle daher den Bund auffordern, die notwendigen rechtlichen und haushälterischen Schritte einleiten, um die Umsetzung des Rechtsstaats-Paktes zu ermöglichen.

Stand: 23.11.2018

Top 27Gefährliche AKWs

Foto: Atomkraftwerk

© Foto: panthermedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss

Beschluss

Initiative gegen die Belieferung von Risiko-Kernkraftwerken abgesetzt

Der Bundesrat hat am 23. November 2018 kurzfristig einen Entschließungsantrag Baden-Württembergs abgesetzt, mit dem das Land gegen den Export von Kernbrennstoffe in marode grenznahe Kernkraftwerke Initiative ergreifen möchte.

Es geht um 12 Atommeiler

Die Belieferung solcher gefährdeter Atommeiler sei nicht mit dem Ziel des deutschen Atomausstiegs vereinbar, erklärt Baden-Württemberg in dem Antrag. Kritisch seien insbesondere die Belieferung der Kernkraftwerke Fessenheim, Cattenom und Chooz in Frankreich, Gösgen, Mühleberg, Leibstadt und Beznau in der Schweiz, Temelin und Dukovany in Tschechien, Tihange und Doel in Belgien sowie den niederländischen Meiler Borssele. Im Falle eines kerntechnischen Unfalls in diesen Anlagen wäre Deutschland in jedem Fall von den Auswirkungen betroffen, betont Baden-Württemberg.

Ausfuhr von Kernbrennstoffen untersagen

Die Ausfuhr von Kernbrennstoffen müsse zwingend untersagt werden, wenn nicht auszuschließen ist, dass sie in veralteten Reaktoren zum Einsatz kommen, deren Betrieb auch für Deutschland ein höheres Risiko darstellt. Baden-Württemberg plädiert deshalb für eine entsprechende Änderung des Atomgesetzes.

Möglichst bald abschalten

Angesichts des von den genannten Kernkraftwerken ausgehenden Sicherheitsrisikos müssten sie außerdem möglichst rasch abgeschaltet werden, erklärt das Land weiter. Die Bundesregierung solle sich verstärkt dafür einsetzen.

Erneuter Antrag erforderlich

Die Ausschüsse hatten ihre Beratungen bereits abgeschlossen und sich für die Entschließung ausgesprochen. Damit die Vorlage wieder auf der Plenartagesordnung erscheint, muss es mindestens ein Land beantragen.

Stand: 23.11.2018

Top 28Digitale Märkte

Foto: Tastatur mit Aufschrift Social Bots

© Foto: PantherMedia / keport

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Kennzeichnungspflicht für Social Bots

Der Bundesrat verlangt von der Bundesregierung, für mehr Transparenz und klare Regeln auf digitalen Märkten zu sorgen. In einer am 23. November 2018 gefassten Entschließung regt er Maßnahmen an, um Datenmissbrauch sowie die Verbreitung von Falschinformationen zu bekämpfen.

Schutz persönlicher Daten

Soziale Netzwerke spielen in der täglichen Kommunikation für viele Menschen eine immer größere Rolle. Die Nutzung sozialer Plattformen im Internet ist allerdings nur durch Preisgabe persönlicher Daten der Nutzerinnen und Nutzer möglich, sorgt sich der Bundesrat. Skandale wie der von Cambridge Analytica hätten jüngst gezeigt, wie schutzlos Userinnen und User im Netz sind. Hier müsse die Bundesregierung tätig werden.

Meinungsmanipulation verhindern

Der Bundesrat verlangt eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots - also Programme, die automatisch Inhalte in soziale Netzwerke einstellen und zur gezielten Meinungsmanipulation eingesetzt werden. Die Verbreitung falscher, teils manipulativer Informationen über soziale Netzwerke beeinflusse gesellschaftliche und politische Willensbildungsprozesse, warnt der Bundesrat.

Strengere Regulierung

Für soziale Netzwerke sei es oftmals lukrativer, Regeln nicht einzuhalten, da die Strafen geringer als die Gewinne ausfallen. Daher fordert der Bundesrat eine deutlich striktere Regulierung, Aufsicht und Kontrolle auf Basis nationaler und europäischer Vorschriften.

Empfehlungen an die Daten-Ethikkommission

Darüber hinaus setzt er sich dafür ein, dass marktbeherrschende soziale Netzwerke grundsätzlich datensparsam agieren und personenbezogene Daten nur noch anonymisiert oder gar nicht verwenden. Die Daten-Ethikkommission des Bundes solle entsprechende Maßnahmen prüfen und Umsetzungsvorschläge vorlegen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gelten hierbei nicht.

Stand: 23.11.2018

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Top 59Beschäftigungsvertretung

Foto: Flugbetrieb samt Mitarbeiter auf dem Rollfeld

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  1. Beschluss
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Beschluss

Interessenvertretungen im Flugbetrieb erleichtern

Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und Hamburg möchten die Bildung von Interessenvertretungen im Flugbetrieb erleichtern und damit die Beschäftigten stärken. Die vier Länder haben dem Bundesrat einen Gesetzesantrag vorgelegt, der die Bildung einer Beschäftigtenvertretung auch dann zulässt, wenn sie von der Arbeitgeberseite blockiert wird.

Voraussetzungen: Verhandlungen werden blockiert

Voraussetzung hierfür ist, dass die Aufnahme von Verhandlungen über die Interessenvertretung innerhalb von drei Monaten ausdrücklich verweigert wird oder faktisch keine Verhandlungen stattfinden. Können sich die Tarifvertragsparteien nach sechsmonatigen Verhandlungen nicht auf die Bildung einer Interessenvertretung einigen, kann die Bildung der Beschäftigtenvertretung ebenfalls ohne Tarifvertrag erfolgen.

Im Sinne der Beschäftigten

Nach geltendem Recht ist die Bildung einer Interessenvertretung nur dann möglich, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf vertraglich einigen. So hätte es jede Seite in der Hand, die Beschäftigtenvertretung zu verhindern, argumentieren die antragstellenden Länder. Die mit dem Gesetzesantrag vorgeschlagene Auffanglösung biete für solche Fälle einen Ausweg, der im Sinne der Beschäftigten steht.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum am 23. November 2018 wurde der Gesetzesantrag an die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint er zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 23.11.2018

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Top 60Freifunk

Foto: Freifunkvernetzung

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Inhalt

Freifunkinitiativen steuerlich entlasten

Schleswig-Holstein und fünf weitere Länder möchten Freifunkinitiativen steuerlich entlasten. Sie haben deshalb einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, wonach Freifunkinitiativen in der Abgabenordnung als gemeinnützig gelten sollen. Hierdurch wären Spenden an die Initiativen steuerlich absetzbar. Außerdem müssten ihre Anbieter keine Körperschafts- und Gewerbesteuer mehr bezahlen.

Lokale Bürgernetze unterstützen

Im Freifunk-Netz verbinden sich einzelne Router in Funkreichweite direkt miteinander. So entstehen lokale Bürgernetze, in denen der Datenverkehr über alle beliebigen Stationen wandern kann. Indem Initiativen unentgeltlich Leitungen oder Nutzerinnen und Nutzer einen Teil der Bandbreite ihrer privaten Internetanschlüsse dem Netzwerk zur Verfügung stellen, fördern sie die digitale Teilhabe. Es handele sich daher um eine Form des gemeinnützigen bürgerschaftlichen Engagements für eine digitale Gesellschaft, betonen die Antrag stellenden Länder.

Wiederholter Vorschlag

Im März 2017 hatte der Bundesrat einen solchen Vorschlag schon einmal in den Bundestag eingebracht.

Dieser hat jedoch bis zum Ende der Legislatur nicht darüber entschieden, so dass der Gesetzentwurf der Diskontinuität unterfiel. Die Länder wollen nun einen weiteren Vorstoß unternehmen. Sie bitten das Plenum, direkt ohne Ausschussberatungen am 23. November 2018 über die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs beim Bundestag zu entscheiden.

Stand: 16.11.2018

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Top 63Import-Arzneimittel

Foto: diverse Arzneimittel

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Beschluss

Brandenburg möchte Importquote für Arzneimittel streichen

Brandenburg möchte die Importquote bei Arzneimitteln abschaffen. Die mit den Importpräparaten erzielten Einsparungen stünden in keinem Verhältnis zum Vertriebsaufwand bei diesen Produkten und den Schwierigkeiten der Arzneimittelüberwachung, erklärt das Land in einem Entschließungsantrag.

Aufklären von Fälschungen extrem schwierig

An dem Importmodell seien regelmäßig diverse Händler, Umverpacker und Importeure in verschiedenen Staaten beteiligt, führt Brandenburg aus. Ursprung und Handelsweg der Medikamente seien kaum nachvollziehbar. Das Aufklären von Fällen gefälschter Präparaten gestalte sich deshalb als extrem schwierig.

Einsparungen stehen in keinem Verhältnis

Demgegenüber stünden verhältnismäßig geringe Einsparungen. Laut Berechnungen des deutschen Arzneiprüfungsinstituts lagen sie 2017 bei lediglich 120 Millionen Euro, erklärt das Brandenburg. Über Rabattvereinbarungen seien hingegen rund 4 Milliarden Euro eingespart worden. Es sei deshalb im Sinne des Patientenwohls, die Quote zu streichen.

Die Quote liegt bei 5 Prozent

Der Import von Arzneimitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. In einem Rahmenvertrag haben sich der Deutsche Apothekenverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, dass jede Apotheke 5 Prozent der Medikamente aus dem verschreibungspflichtigen Segment als Import abgeben muss. In der Vergangenheit haben immer wieder Fälle gefälschter Medikamente für Aufsehen gesorgt, zuletzt ging es um möglicherweise unwirksame Krebsmedikamente der Firma Lunapharm.

Wie es weiter geht

Der Entschließungsantrag wurde am 23. November 2018 im Plenum vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint die Vorlage zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 23.11.2018

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Top 64Fahrgastrechte

Foto: junger Mann wartet am Bahnsteig auf den Zug

© Foto: PantherMedia / Westend61 Premium

  1. Beschluss

Beschluss

Saarland möchte Entschädigung für Flug- und Bahnverspätungen vereinfachen

Leichter Geld zurück: Das Saarland möchte es Fluggästen und Bahnkunden erleichtern, bei Verspätungen finanzielle Entschädigungen geltend zu machen. In einem Entschließungsantrag regt das Land automatische Verfahren an. Er wurde am 23. November 2018 im Plenum vorgestellt.

Gesetzliche Verpflichtung der Transportunternehmen

Es sei nicht einzusehen, dass Flug und Zug per App gebucht werden können, die Entschädigung dann aber schriftlich auf komplizierten Formularen beantragt werden muss, heißt es in dem Antrag. Dies käme einem verwaltungstechnischen Abwehrreflex gleich. Wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung der Transportunternehmen keine Wirkung erzielt, müssten sie notfalls per Gesetz zu einem antragslosen und automatisierten Entschädigungsverfahren verpflichtet werden. Mit diesem Appell wendet sich das Saarland an die Bundesregierung.

Verspätungen ein Dauerärgernis

Flug- und Zugverspätungen und damit verbundene Wartezeiten seien ein Dauerärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Allein im Luftverkehr seien von Januar bis September 2018 wegen Verspätungen bei 824 Beschwerden von Passagieren Ermittlungen eingeleitet worden. Es müsse deshalb zu klaren, verbindlichen und überprüfbaren Verbesserungen bei der Durchsetzung von Entschädigungen kommen, unterstreicht das Saarland.

Wie es weitergeht

Als nächstes beraten die Ausschüsse über den Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er zur Abstimmung erneut auf die Plenartagesordnung.

Stand: 23.11.2018

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 29Integrationskosten

Foto: Geldscheine

© Foto: panthermedia | Markus Mainka

  1. Beschluss

Beschluss

Bund soll sich weiterhin an Flüchtlingskosten beteiligen

Die Länder fordern den Bund auf, sich auch über das Jahr 2019 hinaus in adäquater Höhe an den Integrationskosten zu beteiligen. Die Bundesregierung soll dazu die Gespräche mit den Ländern über eine effiziente und lastengerechte Regelung intensivieren, um eine gemeinsame Beschlussfassung noch in diesem Jahr sicherzustellen. Dies verlangt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 23. November 2018 zu einem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Bund-Länder-Vereinbarung vom 18. September 2018 umsetzen will.

Entlastung der Länder und Kommunen

Die Bundesregierung plant, den Anteil des Bundes an den flüchtlingsbedingten Kosten der Integration um ein Jahr zu verlängern. Der Entwurf sieht dazu Anpassungen beim Transfer der Gelder an Länder und Kommunen vor, insbesondere durch Änderung der Umsatzsteuerverteilung.

Kosten für Asylbewerber

Für Asylbewerber sollen die Länder 670 Euro je Verfahrensmonat erhalten, für jeden abgelehnten Asylbewerber pauschal 670 Euro. Einschließlich ausstehender Spitzabrechnungen und einer Abschlagzahlung für die Monate September bis Dezember beträgt die geplante weitere Bundesbeteiligung in diesem Jahr 1,6 Milliarden Euro. Für das Jahr 2019 ist eine Abschlagszahlung an die Länder in Höhe von rund 482 Millionen Euro vorgesehen.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Außerdem soll der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte in Kommunen für ein weiteres Jahr übernehmen. Sie belaufen sich auf 1,8 Milliarden Euro. Zudem stockt der Bund die Integrationspauschale im nächsten Jahr auf rund 2,4 Milliarden Euro auf.

Fonds Deutsche Einheit getilgt

Aufgrund der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre wird der Fonds Deutsche Einheit bereits zum Ende des Jahres 2018 vollständig getilgt sein. Daher kann der Beitrag der Länder bereits künftig entfallen. Hierfür soll der Länderanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2019 um jährlich gut 2,2 Milliarden Euro erhöht werden.

Sozialer Wohnungsbau

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zu Gunsten der sozialen Wohnraumförderung: 2019 stellt der Bund den Ländern weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Bundesrat: Spitzabrechnung nicht nachvollziehbar

Kritik äußert der Bundesrat an den Spitzabrechnungen der Flüchtlingskosten. Anhand der Begründung des Regierungsentwurfs könnten diese ebenso wie die Berechnungen für die Abschlagszahlungen nicht nachvollzogen werden. Der Bundesrat fordert, für künftige Spitzabrechnungen eine für alle Seiten nachvollziehbare Berechnungsgrundlage zu schaffen und die Länder frühzeitig in die Abstimmung einzubinden.

Umsatzsteueranteil der Gemeinden

Bei der Verteilung der Unterkunfts- und Heizkosten für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte schlägt der Bundesrat vor, anstelle des Gemeindeanteils den Länderanteil an der Umsatzsteuer um eine Milliarde Euro zu erhöhen. Dadurch würde eine gleichmäßige Verteilung der Entlastung je Einwohner erzielt. Die Länder könnten dann die soziallastengerechte Verteilung auf die Kommunen gewährleisten.

Genaue Abrechnung auch für Fonds Deutsche Einheit

Auch beim Einheitsfonds möchte der Bundesrat die Leistungen der Länder für das Jahr 2018 Tag genau abrechnen lassen, sobald der genaue Tilgungszeitpunkt bekannt ist - dieser liege ja vermutlich nicht erst am 31. Dezember dieses Jahres. Eventuell zu viel geleistete Kompensationen könnten in 2019 durch Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder ausgeglichen werden.

Bundestag entscheidet

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die sich dazu äußern kann, bevor der Bundestag entscheidet. Nach Verabschiedung des Gesetzes wird es nochmals dem Bundesrat zugeleitet - dann zur abschließenden Beratung über die Zustimmung.

Stand: 23.11.2018

Top 31Arzttermine

Foto: Stethoskop und Stift auf einen Arztterminplan

© Foto: PantherMedia / wittayayut

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder fordern zahlreiche Änderungen am TSVG

Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz, der Kassenpatienten schnelleren Zugang zu Arztterminen verschaffen soll. In seiner am 23. November 2018 beschlossenen Stellungnahme spricht der Bundesrat sich unter anderem dafür aus, dass die zeitnahe Terminvermittlung auch für die ärztlichen Untersuchungen von Kindern - die U 1 bis U 9 - gelten solle.

Gegen Monopolstellung von MVZ

Kritik äußert der Bundesrat an den geplanten Vereinfachungen bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ): er fürchtet, dass sie deren konzernartige Monopolstrukturen weiter begünstigen. Bereits heute besäßen MVZ in einzelnen Regionen eine bedenkliche Monopolstellung. Es müsste deshalb eine Regelung ins Gesetz aufgenommen werden, die sicherstellt, dass MVZ auch künftig eine ausreichende Versorgungssicherheit gewährleisten. Versorgungsentscheidungen müssten frei von patientenschädlichen Fremdeinflüssen sein, betont der Bundesrat.

Es muss um die Versorgung der Patienten gehen

In eine ähnliche Richtung zielt die Forderung der Länder, dass Krankenhaus-MVZ oder zahnärztliche MVZ die Zulassung nur erhalten dürfen, wenn sie in der Nähe des Krankenhauses betrieben werden und es einen fachlichen Bezug zwischen den Einrichtungen gibt. Auf diese Weise könnten MVZ verhindert werden, bei denen Versorgungsgesichtspunkte nicht im Vordergrund stehen.

Zugang zur Psychotherapie

Ausdrücklich wenden sich die Länder gegen die geplante Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses, den Zugang zur Psychotherapie neu zu steuern. Der Erstkontakt zwischen Patient und Psychotherapeut sei erst im Jahr 2017 neu geregelt worden. Seitdem hätten sich die Wartezeiten auf ein Erstgespräch erheblich verkürzt. Bevor weitere Anpassungen vorgenommen würden, sollte die Evaluation dieser Neuregelung abgewartet werden.

Kostenübernahme bei Präimplantationsdiagnostik

Außerdem regt der Bundesrat an, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen bei der Präimplantationsdiagnostik sämtliche Kosten übernehmen. Dies würde zu einer erheblichen Entlastung der betroffenen Frauen beziehungsweise Paare führen. Da es derzeit nur um circa 200 Fälle gehe, halten sich die Kosten nach Einschätzung des Bundesrates auch im Rahmen.

Einführung von Stationsapothekern

Ausdrücklich spricht er sich für die Einführung von Stationsapothekerinnen und Stationsapothekern in Krankenhäusern aus. Sie lieferten einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie und seien deshalb von zentraler Bedeutung bei einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung. Ihre gesetzliche Verankerung sollte deshalb geprüft werden.

Barrierefreien Zugang zu Ärzten fördern

Für erforderlich hält der Bundesrat auch, dass die kassenärztlichen Vereinigungen den barrierefreien Zugang zur ärztlichen Versorgung fördern. Bislang würden nur rund 10 Prozent der Haus- und Augenarztpraxen einen barrierefreien Zugang anbieten. Darüber hinaus möchten die Länder den Krankenkassen ermöglichen, ihre Versorgungsleistung besser auf die Bedürfnisse der Versicherten zuschneiden zu können.

Primäres Ziel des Gesetzentwurfes: Schnellere Arzttermine

Der Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sieht vor, dass Praxisärzte künftig mindestens 25 statt bislang 20 Behandlungsstunden in der Woche anbieten müssen. Haus- und Kinderärzte, Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte werden verpflichtet, wöchentlich fünf Stunden offene Sprechzeit ohne Terminvergabe einzurichten.

Terminvermittlung rund um die Uhr

Daneben soll die Terminvermittlung ausgebaut werden. Wer einen Arzttermin benötigt und nicht schnell genug bekommt, kann sich künftig unter einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, die dann innerhalb von vier Wochen einen Termin vermitteln muss. Der Service steht an allen Tagen der Woche 24 Stunden zur Verfügung und ist auch online nutzbar.

Bessere Vergütung

Für die Behandlung von Patienten, die über den Terminservice vermittelt werden, sollen Ärzte Zuschläge erhalten. Ebenso für neue Patienten und solche, die in der offenen Sprechstunde behandelt werden. Zuschläge sind auch für Ärzte vorgesehen, die in ländlichen unterversorgten Regionen praktizieren.

Versorgung in ländlichen Regionen sichern

Um die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen, wird die Kassenärztliche Vereinigung darüber hinaus verpflichtet, eigene Praxen oder mobile Versorgungsalternativen einzurichten.

Elektronische Patientenakte ab 2021

Ebenfalls beabsichtigt ist ein erleichterter Zugriff auf medizinische Daten. So schreibt der Gesetzentwurf den Krankenkassen vor, ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Einblicke in ihre Daten sollen die Patienten dann auch über ihr Smartphone oder Tablet erhalten. Auch um die Medizinischen Versorgungszentren geht es in der Regierungsvorlage: Sie sollen weiter gestärkt werden.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Stand: 23.11.2018

Video

Top 34Ökostrom

Foto: Solarzellen in einem Stadtgebiet

© Foto: PantherMedia | gyn9037

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will Energiewende weiter voranbringen

In seiner ausführlichen Stellungnahme vom 23. November 2018 zum so genannten Energiesammelgesetz fordert der Bundesrat deutliche Nachbesserungen am Entwurf der Bundesregierung, um die Energiewende weiter voranzubringen.

Er bedauert, dass nach wie vor die langfristige Perspektive fehlt. Es sei nicht klar, wie das Ziel realisiert werden soll, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern und somit die Voraussetzung zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu schaffen. Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, dieses Ziel umgehend – und nicht erst im Herbst 2019 – mit neuen Ausbaupfaden für alle erneuerbaren Technologien zu unterfüttern.

Umsetzung des Ausbauziels erfordert weitere Anstrengungen

Die Umsetzung des Ausbauziels von 65 Prozent an erneuerbaren Energien bis 2030 erfordert aus Sicht des Bundesrates die Anhebung der Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf mindestens 4 GW netto pro Jahr. Zudem sei es erforderlich, auch die Potenziale für die erneuerbaren Energien in den urbanen Zentren zeitnah und umfangreich zu erschließen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Fördersätze für Dachflächensolaranlagen von bisher 11,09 Cent auf 8,33 Cent pro kWh würde jedoch genau das Gegenteil bewirken und den Zubau der Erneuerbaren Energien in den Städten zusätzlich dämpfen.

Keine blinkenden Windräder mehr

Die geplante Einführung einer verpflichtenden bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windräder begrüßt der Bundesrat hingegen ausdrücklich: sie sollen künftig nicht mehr die ganze Nacht blinken, sondern nur, wenn ein Flugzeug naht. Ziel ist es, die vom Betrieb der Anlagen ausgehenden Beeinträchtigungen für Mensch und Natur nach dem Stand der Technik möglichst zu verringern oder zu vermeiden. Dies könne die Akzeptanz der Bevölkerung für Windenergieanlagen verbessern. Die geplante Regelung trage somit dem wichtigen Anliegen der Bevölkerung Rechnung, von dem als belästigend empfundenen nächtlichen Dauerblinken von Windenergieanlagen verschont zu werden, betont der Bundesrat.

Kritik am Zeitdruck

Der Bundesrat bemängelt allerdings den hohen Zeitdruck, unter dem auch dieses wichtige Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende stehe: aufgrund der extrem kurzen Fristen sei weder den Länder noch Unternehmen und Verbänden ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung eingeräumt worden.

Sonderausschreibungen für Solaranlagen und Windräder

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Ausbau von Ökostrom mit Sonderausschreibungen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen beschleunigen.

Der Entwurf sieht vor, von 2019 bis 2021 insgesamt je 4 Gigawatt Solar- und Windenergieanlagen an Land zusätzlich auszuschreiben. Die Sondermengen sollen nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Solaranlagen angerechnet werden.
Flankierend sind technologieübergreifende Innovationsausschreibungen geplant. Darin sollen innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden.

KWK weiterentwickeln

Darüber hinaus will die Bundesregierung die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend modernisieren, so dass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat, heißt es im Gesetzentwurf.

Überförderung vermeiden

Um europarechtlich verbotene Überförderungen zu vermeiden, sieht der Entwurf Kürzungen bei der Vergütung vor, unter anderem für größere Solaranlagen und der Kraft-Wärme-Kopplung.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich dazu äußern kann. Sie legt dann beide Dokumente dem Bundesrat zur Entscheidung vor.

Stand: 23.11.2018

Video

EU-Vorlagen

Top 38Zeitumstellung

Foto: Wecker mit der EU als Ziffernblatt

© Foto: PantherMedia / tbtb

  1. Beschluss

Beschluss

Ende der Zeitumstellung: Bundesrat warnt vor nationalen Alleingängen

Angesichts der geplanten Abschaffung der Zeitumstellung durch die Europäische Kommission warnt der Bundesrat vor dauerhaften Zeitunterschieden zwischen Deutschland und seinen Nachbarstaaten. Sie könnten den grenzüberschreitenden Austausch beeinträchtigen und hätten negative Auswirkungen für den internationalen Handel, Verkehr und Logistik, heißt es in der am 23. November 2018 beschlossenen Stellungnahme zu dem Richtlinienvorschlag. Auch die grenzüberschreitenden Pendlerinnen und Pendler wären betroffen.

Keine Zeitinseln in Europa

Isolierte Zeitinseln in Europa müssten vermieden werden, unterstreicht der Bundesrat. Die Kommission sollte die Umstellung deshalb stärker koordinieren.

Bundesregierung soll sich mit Nachbarstaaten abstimmen

Außerdem fordert er die Bundesregierung auf, die Entscheidung über die zukünftige Standardzeit in Deutschland in enger Abstimmung mit den Nachbarstaaten zu treffen.

Winter- oder Sommerzeit: EU-Länder entscheiden selbst

Geht es nach der EU-Kommission, dann würde die Zeit am 31. März 2019 zum letzten Mal überall in Europa umgestellt. Mitgliedstaaten, die dauerhaft zur Winterzeit zurückkehren wollen, könnten die Uhr am 27. Oktober 2019 noch einmal umstellen. Damit legt die Kommission es in die Hand der Mitgliedstaaten, sich zwischen Sommer- und Winterzeit zu entscheiden. Um eine koordinierte Änderung zu gewährleisten, soll ihr jedes Land bis April 2019 mitteilen, welche Zeit es dauerhaft möchte.

Der von der Kommission beabsichtigte Zeitplan geht allerdings nur auf, wenn das Europäische Parlament und der Rat den Vorschlag der Kommission spätestens im März 2019 annehmen.

Vorangegangen: EU-weite Online-Befragung

Die Zeitumstellung steht schon lange in der Kritik. Über eine Online-Umfrage hatte die Kommission den Bürgerinnen und Bürgern im Sommer Gelegenheit gegeben, sich für die Beibehaltung der Sommerzeit oder für die Abschaffung der zweimal jährlich stattfindenden Zeitumstellung auszusprechen. An der Umfrage haben 4,6 Millionen Menschen teilgenommen, ein Rekordergebnis. Der größte Teil der Antworten kam mit über drei Millionen aus Deutschland. Im Ergebnis sprachen sich 84 Prozent der Befragten für die Abschaffung der Zeitumstellung aus. Die Kommission kam deshalb zu dem Schluss, dass die Entscheidung über Sommer- bzw. Winterzeit den Mitgliedstaaten obliegen sollte.

Stand: 23.11.2018

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